Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter
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Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter

Das Standardwerk fĂŒr Ihre Bewerbung als Stewardess / Steward

Maria Weckesser

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  1. 155 pages
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Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter

Das Standardwerk fĂŒr Ihre Bewerbung als Stewardess / Steward

Maria Weckesser

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Viele Menschen trĂ€umen von einem Arbeitsplatz ĂŒber den Wolken. Zugegeben, der Beruf Flugbegleiterin/Flugbegleiter hat seinen Charme: durch die Welt reisen und dabei nette Menschen kennen lernen. Dieses Buch richtet sich an alle, die sich mit dem Beruf auseinander setzen möchten und hierzu Fragen haben. Es soll mit vielen Tipps und Hinweisen helfen, die eigenen StĂ€rken und SchwĂ€chen zu erkennen. Dies ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Bewerbung.

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Information

Year
2013
ISBN
9783955776909

1 Das Berufsbild

Arthur Hove servierte 1928 als erster mĂ€nnlicher Kellner bei der Lufthansa. Damals waren Frauen fĂŒr diese TĂ€tigkeit noch nicht ‚standesgemĂ€ĂŸâ€˜.
Erst mit Ellen Church Ă€nderte sich dies. Sie war weltweit das erste weibliche Kabinenmitglied und kam 1930 bei United Airlines zum Einsatz. Offiziell war sie als ‚Krankenschwester‘ eingestellt worden. Man versprach sich von der Anwesenheit einer Pflegerin in der Kabine eine beruhigende Wirkung auf die oft Ă€ngstlichen Passagiere.
Lufthansa schickte erst 1938 die ersten Frauen in die Luft. Der damalige Verkehrsleiter stellte fest, „dass sich die weibliche Bedienung bei den Passagieren grĂ¶ĂŸter Beliebtheit erfreut. Der neue Beruf ist begehrt, alle wollten zu den ‚fliegenden MĂ€dchen von Tempelhof‘.“
Das Anforderungsprofil an das zukĂŒnftige Bordpersonal war sehr hoch geschraubt. Laut einer Statistik wurden 1955 bei Lufthansa von 1000 Bewerbern nur 17 zur Ausbildung zugelassen, und davon wurden 13 nach bestandener FlugbegleiterprĂŒfung eingestellt.
Bei Lufthansa ist aus der Stewardess inzwischen der „Service Professional“ geworden. Von den inzwischen 15.000 Lufthansa-Flugbegleitern sind ca. 80% weiblich.
FĂŒr viele ist es ein Traum, als Flugbegleiter tĂ€tig zu werden, wenngleich der Status nicht mehr derselbe ist. Vor 30 Jahren hĂ€tte keiner gewagt, einen Flugbegleiter respektlos Saftschubse, DĂŒse oder Streifenhörnchen zu benennen!
Auch die Bezeichnung „fliegender Kellner“ klingt abwertend. Und dabei ist es keine Schande, als Kellner zu arbeiten. Der Service ist ohne Zweifel ein Teil der Aufgaben eines Flugbegleiters, aber hinzukommen viele andere, die ein normaler Kellner nicht zu bewerkstelligen hat.
Der Beruf hat trotz abwertender Namen sehr viel Charme: das Leben glamourös genießen, in der Welt herumreisen, in tollen StĂ€dten shoppen, fremde Kulturen kennen lernen, in schicken Uniformen arbeiten und interessanten Menschen begegnen. Ein weltmĂ€nnisches Flair umgibt die persönliche Aura.
  • Sie wachen morgens in TraumstĂ€dten (Paris, New York, Singapur) auf.
  • Sie werden auf Familienfesten von neugierigen Nichten und Neffen zu Ihrem tollen Beruf befragt.
  • Sie mĂŒssen eine Einladung zu einer Party absagen, weil Sie zu diesem Zeitpunkt einen Einsatz nach Las Vegas haben.
  • Sie lernen an Bord der Maschine den LieblingssĂ€nger Ihrer Mutter kennen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei dem Beruf des Flugbegleiters um einen Anlernberuf handelt. Es ist kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf mit einer abschließenden PrĂŒfung vor der IHK.
Flugbegleiter gelten formal als nicht qualifizierte ArbeitskrĂ€fte, ihre TĂ€tigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien Mindestausbildungsdauer, ökonomischer Nutzen u. Zukunftsperspektive in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfĂŒllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die fĂŒr die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen PrĂŒfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.
Eine FreizĂŒgigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Airline zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder ĂŒbergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Airline bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.
aus Wikipedia.de, 01/ 2010
Flugbegleiter-Praktika sind aufgrund der Sicherheitsvorschriften nicht möglich. Im Rahmen einer Ausbildung zum „Servicekaufmann im Luftverkehr“ (Abk. SKiL) kann man in den Beruf „Flugbegleiter“ hineinschnuppern. Informationen ĂŒber dieses Berufsbild erhalten Sie im Internet auf einer Seite der Bundesagentur fĂŒr Arbeit:
www.berufenet.arbeitsagentur.de
[Tipp] Wenn Sie auf dieser Internetseite als Suchbegriff „Luftverkehr“ oder nur „Luft“ eingeben, bekommen Sie viele Anregungen fĂŒr Ausbildungsberufe und StudiengĂ€nge, die mit Luftfahrt zu tun haben.
.: Andere Berufsbezeichnungen
Die gĂ€ngigste Berufsbezeichnung in Deutschland ist „Flugbegleiterin/Flugbegleiter“ (Abk. FB), welche in den meisten Stellenausschreibungen der deutschen Airlines Verwendung findet. Folgende Namen fĂŒr das Kabinenpersonal (Cabin Crew) werden synonym eingesetzt: Stewardess/Steward, Cabin Attendant oder CA, Flight Attendant oder Air Hostess.

Ihre Rolle an Bord

Das Management einer Airline gibt sehr viel Geld fĂŒr Werbung aus, um die Kunden zu gewinnen, die Sie spĂ€ter an Bord begrĂŒĂŸen sollen. Oftmals ist der Flugbegleiter der erste und einzige Face-to-Face-Kontakt, den der Passagier (= PAX) ĂŒberhaupt zu der Airline hat. Somit prĂ€gt der Flugbegleiter das Bild, welches der Kunde von der Airline gewinnt, in besonders hohem Maße mit.
Der Flugbegleiter als Gastgeber reprĂ€sentiert somit die Airline. Wenn er aufrichtig lĂ€chelt, den Gast willkommen heißt und einen guten Service bietet, wird der Fluggast die Airline als freundliche, serviceorientierte Airline in Erinnerung behalten. Das erhöht die Chance, dass der Passagier auch beim nĂ€chsten Flug wieder diese Airline wĂ€hlen wird. Jeder einzelne Passagier ist wichtig fĂŒr die Arbeitsplatzsicherung aller Airlineangestellten.
Neben einem guten Service muss der Flugbegleiter auch die Sicherheit an Bord fest im Griff haben – darĂŒber hinaus ist er derjenige,
  • der das richtige FingerspitzengefĂŒhl im Umgang mit Behinderten und Geduld mit Ă€lteren Passagieren hat,
  • class="noindent">der ein Pflaster nach einem unglĂŒcklichen Schnitt in den Finger parat hat,
  • der bei spontanen SĂ€uberungsaktionen tatkrĂ€ftig zupacken kann,
  • der bei einem Streit ĂŒber die Stellung der RĂŒckenlehne als Schlichter fungiert,
  • der den Bordverkauf geschickt fördert,
  • der ein Kind zum Strahlen bringt, wenn es ein Schokoladenflugzeug geschenkt bekommt,
  • der starke Nerven behĂ€lt, wenn heftige Turbulenzen die Angst der Passagiere schĂŒrt.
Kurzum: Sie sollten ein vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter sein, der Spaß an ungewöhnlichen Herausforderungen hat.
Die Meinung der Passagiere spiegelt sich in zahlreichen Kundenzuschriften wider. Hierbei zeigt sich deutlich, welchen Stellenwert das Verhalten von Flugbegleitern bei der Meinungsbildung der Passagiere hat. Hier ein paar Beispiele mit lobenden Kundenmeinungen:
  • Der Flug hatte schon ĂŒber 45 min VerspĂ€tung. Als wir an Bord kamen, erwartete uns eine professionelle Crew, die uns kompetent zur Seite stand.
  • Meine Tochter bekam heftiges Nasenbluten an Bord. Die Flugbegleiterin kĂŒmmerte sich rĂŒhrend um uns. Sie brachte meiner Tochter EiswĂŒrfel und PapiertĂŒcher und gab Tipps, was wir am besten in dieser Situation tun können.
  • Meine Familie möchte sich herzlich fĂŒr den angenehmen Flug und den sehr freundlichen Service bedanken!
Hier weitere Original-Kundenzuschriften, jedoch freut sich eine Airline ĂŒber solche Briefe eher weniger:
  • Die Crew unterhielt sich sehr laut an Bord. Die GesprĂ€che waren sehr privat, fast schon intimer Natur, was uns, die GĂ€ste, unangenehm berĂŒhrte.
  • Ich fragte nach einem Mineralwasser. Der Flugbegleiter beschwerte sich bei mir mit den Worten ‚kann ich nicht mal fĂŒr 5 Minuten in Ruhe gelassen werden?‘.
  • Von den Flugbegleitern kam keinerlei Entgegenkommen oder LĂ€cheln. Ich fĂŒhlte mich wie ein Gefangener, der von ernsten GefĂ€ngniswĂ€rtern begleitet wird.
  • Die Crew wirkte mĂŒde, ĂŒberlastet, offenbar durch innere Zwistigkeiten gestresst. Die Crew gab uns das GefĂŒhl, sie zu stören.
  • Ich wartete bei der GepĂ€ckausgabe auf meinen Koffer, als sich eine Flugbegleiterin unseres Fluges plötzlich den Weg an mir vorbei bahnte: ‚Können Sie hier nicht mal Platz machen, die Crewkoffer kommen gleich! Wir haben schließlich 8 Stunden Arbeit hinter uns!' Ich entgegnete daraufhin, dass auch wir mĂŒde seien, und dass wir schließlich auch 8 Stunden lang als Kunde mitgeflogen waren. Daraufhin begegnete die Flugbegleiterin schnippisch: ‚Ja, leider! Typisch deutsch!‘
  • Ich zeigte einer Flugbegleiterin Ihrer Airline im Abflug-Terminal mein Ticket und fragte sie, wohin ich mĂŒsse. Sie antwortete arrogant: ‚Ich habe jetzt Feierabend. Sehe ich etwa wie ein AuskunftsbĂŒro aus?‘.
Die letzten beiden Beispiele zeigen, dass die Rolle des Flugbegleiters nicht an der FlugzeugtĂŒr beginnt und aufhört. Mit der Uniform tragen Sie die FĂŒrsorge und die Verantwortung, die Airline jederzeit angemessen zu vertreten, auch wenn Ihnen nach einem anstrengenden Arbeitstag nicht danach zumute ist.

Ihr persönlicher Flugplan (Dienstplan)

  • Dienstantritt erfolgt zwischen 4 und 21 Uhr. Manchmal noch spĂ€ter, oder sogar frĂŒher.
  • Geflogen wird an 365 Tagen im Jahr.
  • Entweder Sie schlafen abends wieder im heimischen Bett, oder Sie ĂŒbernachten in einem Hotel fernab der Heimat. Oder Sie haben einen Nachtflug. Schlafen ist dann nur bedingt möglich.
Der Beruf hat nichts mit dem Alltag einer 40-Stunden-Woche im BĂŒro zu tun. Wer dieser Monotonie entfliehen möchte, ist mit dem Beruf des Flugbegleiters gut bedient.
Ihren persönlichen Flugplan erhalten Sie in im Vormonat. Eine kurze Krankheit im laufenden Monat kann eine Änderung des Flugplanes fĂŒr den Rest des Monats mit sich bringen.
Dieselben Einsatzregeln gelten gleichermaßen fĂŒr alle Flugbegleiter; also auch fĂŒr diejenigen, die nebenbei studieren oder ein Kind zu versorgen haben. Die Einsatzplanung ist bemĂŒht, attraktive und unattraktive EinsĂ€tze möglichst gleichmĂ€ĂŸig auf alle aktiven Flugbegleiter zu verteilen.
Sie arbeiten zwischen 67 und 100 Flugstunden pro Monat (Vollzeit). Hinzu kommt die Zeit fĂŒr die Anreise zum Flughafen, Briefing (Crewbesprechung vor dem Flug), allgemeine Verwaltungsarbeiten, Transferzeiten, Zwischenaufenthalte, VerspĂ€tungen. Innerbetriebliche Schulungen werden zum Teil mit Flugstunden verrechnet.
Je nach Saison kann Ihre vertraglich vereinbarte Flugstundenzahl unter- oder ĂŒberschritten werden. Dadurch fĂ€llt die Höhe des Gehalts jeden Monat anders aus.
Eine bestimmte maximale Arbeitszeit pro Tag darf nicht ĂŒberschritten werden, eine Mindestruhezeit von zehn Stunden zwischen den FlugeinsĂ€tzen muss eingehalten werden. HierfĂŒr gibt es gesetzliche Verordnungen, die in der „Zweiten DurchfĂŒhrungsverordnung zur Betriebsordnung fĂŒr LuftfahrtgerĂ€t“ (2.DV LuftBO) geregelt sind (fĂŒr deutsche Airlines gĂŒltig). Jede Airline muss sich bei der Formulierung der internen Richtlinien mindestens an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Ein mehrtÀgiger, zusammenhÀngender Einsatz erfolgt weitgehend mit der selben Crew. Deshalb wird es kaum möglich sein, ein paar Tage vor Ort frei zu nehmen, wÀhrend der Rest der Crew regulÀr am nÀchsten Tag weiter fliegt.
Mindestens sechs bis zehn Tage pro Monat werden Sie frei haben und zu Hause sein. Ein Sonderwunsch (= Request) bezĂŒglich freier Tage zu einem bestimmten Termin (z.B. der runde Geburtstag der Großmutter oder die Kommunionfeier des Patenkindes) kann von der Einsatzplanung nur begrenzt erfĂŒllt werden. Jedoch bemĂŒht man sich, die WĂŒnsche zu berĂŒcksichtigen. Besonders begehrt sind freie Tage an Weihnachten und Silvester, an denen viele Flugbegleiter am liebsten gleichzeitig frei haben möchten. Um den Flugbetrieb zu gewĂ€hrleisten, kann selbstverstĂ€ndlich nicht allen AntrĂ€gen stattgegeben werden.
Generell ist es so, dass Mitarbeiter, die schon lĂ€nger im Unternehmen tĂ€tig sind, bessere Karten bei der ErfĂŒllung von Requests haben als Neueinsteiger (Prinzip der SenioritĂ€t). Dies gilt ebenso fĂŒr die Urlaubsplanung. Schulpflichtige Kinder reichen als BegrĂŒndung fĂŒr Urlaub in den Sommerferien leider oft nicht aus. Sie können nur hoffen, dass nicht allzu viele DienstĂ€ltere denselben Urlaubswunsch haben.
Den Dienst oder Urlaub mit Kollegen zu tauschen ist theoretisch möglich, praktisch aber schwierig. Wer schon Erfahrung im Schichtbetrieb gesammelt hat, kann sich besser vorstellen, worauf er sich einlÀsst.
FĂŒr Flugbegleiter ist es wichtig, die privaten Interessen so zu gestalten, dass der Flugplan hiervon nicht berĂŒhrt wird. RegelmĂ€ĂŸige Schul-, Sport- oder Kursbesuche sind nicht machbar, was viel VerstĂ€ndnis und manchmal auch Überwindung bedarf.

Kurz- vs. Langstrecke

Ob Sie Kurz- oder Langstrecke fliegen werden, hÀngt von der Airline und der Wahl Ihres Heimatflughafens ab.

.: Die Kurzstrecke

Kleinere Airlines bieten vorwiegend innereuropĂ€ische, zum Teil nur innerdeutsche FlĂŒge an.
Sie fliegen an einem Kurzstrecken-Tag mehrere Ziele an. In Ihrem Dienstplan steht z.B. Frankfurt-Venedig-Frankfurt-Stockholm. Ein kurzer Abstecher zur RialtobrĂŒcke in Venedig ist leider wĂ€hrend des Zwischenaufenthaltes nicht möglich.
Freuen Sie sich aber auf Ihr Hotel in oder bei Stockholm, welches ...

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