HOAI 2013
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HOAI 2013

Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten

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HOAI 2013

Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten

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Über dieses Buch

Mit der 7. Novelle der HOAI sind erneut umfangreiche Änderungen in der Honorarermittlung der Ingenieure und Architekten umgesetzt worden.
Die Leistungsbilder wurden überarbeitet, den aktuellen Anforderungen angepasst und neue Grundleistungen aufgenommen. In diesem Zuge wurde auch die Bewertung der einzelnen Leistungsphasen angepasst.
Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz wieder eingeführt und die Regelungen zum Umbauzuschlag erneut umgestellt worden.
Das vorliegende Werk hilft bei der schnellstmöglichen Einarbeitung in die HOAI 2013. Neben einer praxisorientierten Einführung bietet es bewährte Arbeitshilfen sowie den kompletten aktuellen Verordnungstext.

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Information

Jahr
2013
ISBN
9783433603901
Auflage
1
Thema
Law

Anlage 1 Beratungsleistungen

1.1 Umweltverträglichkeitsstudie

1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie

(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können in vier Leistungsphasen unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.1.2 bewertet werden. Die Bewertung der Leistungsphasen der Honorare erfolgt
1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent,
2. für die Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung) mit 37 Prozent,
3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,
4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.
(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
– Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten untersuchungsrelevanten Unterlagen,
– Ortsbesichtigungen,
– Abgrenzen der Untersuchungsräume,
– Ermitteln der Untersuchungsinhalte,
– Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,
– Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen,
– Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge.
Leistungsphase 2: Grundlagenermittlung
– Ermitteln und Beschreiben der untersuchungsrelevanten
– Sachverhalte aufgrund vorhandener Unterlagen,
– Beschreiben der Umwelt einschließlich des rechtlichen Schutzstatus, der fachplanerischen Vorgaben und Ziele sowie der für die Bewertung relevanten Funktionselemente für jedes Schutzgut einschließlich der Wechselwirkungen,
– Beschreiben der vorhandenen Beeinträchtigungen der Umwelt,
– Bewerten der Funktionselemente und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit,
– Raumwiderstandsanalyse, soweit nach Art des Vorhabens erforderlich, einschließlich des Ermittelns konfliktarmer Bereiche,
– Darstellen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsraumes für den Prognose-Null-Fall,
– Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsraumes und der
– Untersuchungsinhalte,
– Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber.
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
– Ermitteln und Beschreiben der Umweltauswirkungen und Erstellen der vorläufigen Fassung,
– Mitwirken bei der Entwicklung und der Auswahl vertieft zu untersuchender planerischer Lösungen,
– Mitwirken bei der Optimierung von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) zur Vermeidung von Beeinträchtigungen,
– Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) einschließlich der Wechselwirkungen,
– Einarbeiten der Ergebnisse vorhandener Untersuchungen zum Gebiets- und Artenschutz sowie zum Boden- und Wasserschutz,
– Vergleichendes Darstellen und Bewerten der Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen,
– Zusammenfassendes vergleichendes Bewerten des Projekts mit dem Prognose-Null-Fall,
– Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen,
– Erstellen von Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,
– Zusammenführen und Darstellen der Ergebnisse als vorläufige Fassung in Text und Karten einschließlich des Herausarbeitens der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe,
– Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie in Text und Karte einschließlich einer Zusammenfassung.
(3) Im Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie können insbesondere die Besonderen Leistungen der Anlage 9 Anwendung finden.

1.1.2 Honorare für Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in Nummer 1.1.1 aufgeführten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können anhand der folgenden Honorartafel bestimmt werden:
image
(2) Das Honorar für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien kann nach der Gesamtfläche des Untersuchungsraumes in Hektar und nach der Honorarzone berechnet werden.
(3) Umweltverträglichkeitsstudien können folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:
1. Honorarzone I (Geringe Anforderungen)...

Inhaltsverzeichnis

  1. Decken
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Titelseite
  4. Urheberrecht
  5. Vorwort
  6. Synopse zur HOAI 2009 – HOAI 2013
  7. Allgemeines zur HOAI
  8. Das Abrechnungssystem der HOAI
  9. Besonderheiten
  10. Honorarschlussrechnung
  11. Praxisbeispiel mit prüfbarer Schlussrechnung
  12. Arbeitshilfen
  13. Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) Vom 17. 07. 2013
  14. Anlagen zum Verordnungstext