Achtung, Rentner!
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Achtung, Rentner!

Alltag, Geld, Gesundheit – so gelingt der Ruhestand

  1. 224 Seiten
  2. German
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Achtung, Rentner!

Alltag, Geld, Gesundheit – so gelingt der Ruhestand

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Über dieses Buch

Das schönste am Ruhestand ist der Weg dorthin, meint Klaus Behling. Doch auch danach muss kein großes, schwarzes Loch entstehen – obwohl es wahrlich manchmal schwerfällt, sich im neuen Lebensabschnitt zurechtzufinden. Unsere Gesellschaft wird älter. Was bedeutet das für den Alltag und die Familie? Weshalb gibt es noch immer unterschiedliche Renten in Ost und West?Warum droht vielen trotz Arbeit Armut im Alter? Was muss man für die private Vorsorge wissen? Darf man Autofahren, bis es kracht, und wie funktioniert das eigentlich mit der Gesundheit und dem Sex?Behling sucht nach einem Wegweiser zum Altwerden für Anfänger. Er fand Vergnügliches und Ernstes. Herausgekommen ist ein unterhaltsames sowieinformatives Buch für alle, die sich mit dem Ruhestand auseinandersetzen wollen und müssen. Ein Ratgeber der besonderen Art, der manch heißes Eisen anpackt und zugleich Mut macht.

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Information

Die Mühlen der Rentenbürokratie
Monat für Monat werden in Deutschland gegenwärtig mehr als 25 Millionen Renten gezahlt. Da manche mehr als eine Rente empfangen, liegt die Zahl der Rentner um etwa ein Fünftel darunter. Jedes Jahr kommen jedoch weit über eine Million Menschen hinzu, wie viele es genau sind, lässt sich aus den Zahlenwerken des Statistischen Bundesamts entnehmen.
Außerdem gibt es eine wachsende Zahl von Pensionären aus Beamtenverhältnissen der Kommunen, Länder und des Bundes. Anfang 2016 umfasste sie rund 1,23 Millionen Frauen und Männer. Etwa ein Viertel davon ist für die Hinterbliebenenversorgung der Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes hinzuzurechnen.
Den Unterschied zwischen beiden Gruppen, von denen hier nur die Arbeiter und Angestellten betrachtet werden sollen, erklärt bereits das Wort: »Rente« kommt vom lateinischen »rendere«, und das bedeutet, »etwas zurückgeben«. Wer sein gesamtes Arbeitsleben Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse abgeführt hat, bekommt im Alter daraus etwas zurück. Die Höhe richtet sich nach dem, was zuvor gezahlt wurde.
Ganz anders ist es bei der »Pension«. Der Begriff geht auf das lateinische »pendere« zurück, was »etwas bezahlen« bedeutet. Das tut das Gemeinwesen, wenn seine Diener, die Beamten, nicht mehr für sich selbst sorgen können. Deren Hinterbliebene sind in dieses System einbezogen. Zahlen müssen hier nicht die Rentenkassen, sondern Pensionskassen, die alle Steuerzahler finanzieren. Damit sind Pensionen ein Teil der Staatsausgaben für seinen Beamtenapparat. »Vater Staat« garantiert dessen Versorgung und trägt diese Ausgaben dafür zum Teil während der aktiven Arbeit der Beamten, zum anderen Teil nach deren Eintritt in den Ruhestand. Die Betroffenen selbst zahlen keinen Beitrag. Ihr Einkommen im Alter ist so bemessen, dass sie sich über ihr finanzielles Wohl keine Sorgen machen müssen. Im Gegenzug unterliegen Frauen und Männer mit Beamtenstatus während ihrer aktiven Zeit besonderen Bestimmungen und Vorschriften, die andere Arbeitnehmer nicht betreffen.
Die konkrete Höhe dieser Ruhestandsbezüge erfolgt nach dem Grundsatz: »Versorgung aus dem letzten Amt«. Für die Pension ist deshalb nicht das gesamte im Leben erzielte Arbeitseinkommen, wie bei der Rente, sondern immer das zuletzt erhaltene Bruttogehalt ausschlaggebend. Ausnahme: Es hat in den letzten zwei Jahren des Erwerbslebens noch eine Beförderung gegeben. Außerdem zählen die Dienstjahre. Da Beamte in der Regel unkündbar sind, müssen sie kaum fürchten, nicht genügend Jahre für ein auskömmliches Alter zusammenzubekommen.
Aus dem Unterschied zwischen »rendere« und »pendere« ergibt sich, dass Pensionen weit über den höchsten erzielbaren Renten liegen. Bereits im Januar 2012 betrugen sie im Durchschnitt 2.540 Euro. Zu bedenken ist dabei aber, dass der Weg zu gutdotierten Beamtenposten meist über eine langwierige und anspruchsvolle Ausbildung führt. Im Gegensatz zu den Renten gibt es auch eine Mindestpension. Sie belief sich zum Beispiel 2014 für einen Ledigen auf 1.499,95 Euro brutto.
Dass es sich bei der Zahlung einer Pension um ein Privileg im Vergleich zur Altersrente von Arbeitern und Angestellten handelt, zeigt sich, wenn ein Beamter seinen Status verliert. Das ist in der Regel nur nach einem Urteil infolge einer schweren Straftat möglich. In diesem Fall wird er bei der Rentenversicherung »nachversichert«. Der bisherige Dienstherr zahlt dazu die Rentenbeiträge in voller Höhe, um den Versicherten so zu stellen, als sei er von vornherein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte in diesem Zusammenhang am 23. November 2006 (Aktenzeichen BVerG 1 D 1.06): »Ein Beamter, der das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, kann nicht verlangen, dass sein Beamtenverhältnis beibehalten wird, um soziale Härten dauerhaft zu vermeiden.«
Auf »soziale Härten« haben sich hingegen heute schon jene einzustellen, die ohnehin wenig verdienen. Darüber werden sie sogar seit einigen Jahren regelmäßig informiert.
Im Rentendschungel
Als die von der SPD und der Partei Bündnis 90/Die Grünen gebildete Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2005 mit der »Agenda 2010« einen bislang nicht gekannten Sozialabbau in Deutschland begann, um im Gegenzug Wirtschaftswachstum zu erzeugen und zu sichern, konnte sie davon ausgehen, dass die bereits an der Schwelle zur Rente Stehenden und deren direkte Nachfolger davon kaum betroffen sein würden. Das machte es relativ leicht, die künftigen Rentenzahlungen neu zu justieren, denn wie jede Kasse kann auch die Rentenkasse nicht mehr auszahlen, als sie einnimmt. Dazu boten sich zwei wichtige Stellschrauben an: der Beginn der Rentenzahlung und deren Höhe.
Absehbar und Teil des Konzepts war, dass mittelfristig die gesetzliche Altersrente allein nicht mehr den im Erwerbsleben erworbenen Lebensstandard für die Jahre des Ruhestands sichern würde. Deshalb orientierte die damalige rot-grüne Bundesregierung auf den freiwilligen Aufbau einer privaten, kapitalbasierten Zusatzrente, die sie – differenziert an die Familiensituation angepasst – finanziell förderte.
Um das neue Denken bei der persönlichen Altersvorsorge zu etablieren, machten sich mehr Informatio­nen nötig. Die Leute mussten wissen, was sie später einmal aus der Rentenkasse zu erwarten hatten, und ihre künftige »Rentenlücke« erkennen, um so zum privaten Sparen angeregt zu werden. Gleichzeitig war das Entstehen von Zukunftsängsten zu vermeiden. Das Verhältnis zwischen der jedem ohne Beitragszahlung zustehenden »Grundsicherung« zu den erwartbaren Renten nach Beitragszahlung im Niedriglohnbereich sollte dabei nicht unbedingt thematisiert werden. Es hätte den Anreiz zu eigener Vorsorge mindern können.
Deshalb wurden seither Informationen zur künftigen Rente individuell erstellt und den Betroffenen persönlich übersandt.
Nach Vollendung des 27. Lebensjahrs erhält jeder gesetzlich Versicherte, der bereits fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs wird diese alle drei Jahre durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt. Darin wird darüber informiert, mit welchen Leistungen der Versicherte im Alter oder bei Erwerbsminderung voraussichtlich rechnen kann. Mit dieser Information kann sich jeder ausrechnen, wie groß seine »Versorgungslücke« einmal sein wird.
Dazu enthält das teilstandardisierte Schreiben zum einen den bereits erworbenen Anspruch auf eine Altersrente auf der Grundlage der Summe der bisher gezahlten Beiträge. Würde der Betroffene künftig aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausscheiden – beispielsweise durch eine anerkannte selbständige Tätigkeit –, bliebe ihm diese Anwartschaft erhalten. Zum anderen enthält die Renteninformation eine Hochrechnung. Sie basiert auf der Annahme, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze würde genau so viel Beitrag weitergezahlt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Das heißt praktisch: Erhöht sich das Einkommen und damit der Rentenbeitrag, ist später mehr zu erwarten, sinkt er, etwa durch Zeiten von Arbeitslosigkeit, wird es weniger.
Zusätzlich weist die Renteninformation auch die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung aus. Sie berechnet sich aus den bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten unter der Bedingung, als hätte der Versicherte noch bis zum 62. Geburtstag mit dem Durchschnittsverdienst weitergearbeitet und Beiträge gezahlt.
Alle genannten Summen sind Bruttobeträge. Von ihnen gehen später die persönlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und, wenn es um hohe Renten geht, die Einkommenssteuer ab.
Für alle Jahrgänge ab 1952 gab es zusätzliche Rechnungen, die unterstellten, die Rente würde jährlich um ein oder zwei Prozent erhöht. Das kann passieren und ist bei einer guten Lohnentwicklung, an die die Dynamisierung der Rente ja gebunden ist, auch wahrscheinlich. Garantiert ist das jedoch nicht. So gab es zum Beispiel zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 30. Juni 2006 nur eine Erhöhung von insgesamt 1,19 Prozent im Osten und 1,04 Prozent im Westen. Da der durchschnittliche Bruttolohn durch die Wirtschaftskrise 2009 erstmals um 0,4 Prozent auf 27.648 Euro sank, hätte sogar eine Rentenminderung folgen können. Das verhinderte die Regierung 2009 mit der Festlegung, dass die Rente allenfalls »Nullrunden« verkraften müsse, jedoch nicht weniger werden dürfe. Als die Wirtschaft wieder rundlief, wurde das mit größeren Erhöhungen kompensiert. Sie kamen besonders der im Vergleich zum Westen noch niedrigeren Rente im Osten zugute und betrugen (jeweils ab dem 1. Juli) im Jahr 2014 stolze 3,29 Prozent (West 0,25 Prozent), ein Jahr darauf 2,53 Prozent (West 1,67 Prozent) und 2017 in den neuen Ländern 3,59 Prozent, in den alten 1,90 Prozent.
Keine Angaben enthält die Renteninformation zum Kaufkraftverlust, weil niemand die Entwicklung der Konjunktur genau voraussehen kann. Bei der Einführung des Euro am 1. Januar 2002 betrug der Wert eines Rentenpunkts im Osten 22,06224 Euro, im Westen 25,31406 Euro (der gesetzliche Umrechnungskurs wurde auf fünf Stellen nach dem Komma festgesetzt, 1 Euro = 1,95583 Mark, und in der Praxis kaufmännisch gerundet). Ab dem 1. Juli 2017 waren es 29,69 beziehungsweise 31,03 Euro. Wie viel davon eine echte Erhöhung ist und wie viel die Inflation aufgefressen hat, ist umstritten.
Nach den offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamts beträgt die durchschnittliche jährliche Inflationsrate seit der Einführung des Euro 2002 rund 1,4 Prozent. Sie beschreibt den Verlust beim Wert des Geldes und ist für jeden am Steigen der Preise für Waren und Dienstleistungen zu spüren. Mit den Rentenerhöhungen der letzten Jahre wurde sie im Westen in etwa ausgeglichen, im Osten lag der Zuwachs beim Wert der Rentenpunkte gut ein Drittel über dem Wertverlust des Geldes. Ob diese Entwicklung anhält und künftige Rentenerhöhungen weiterhin die Inflation mindestens kompensieren, ist zurzeit nicht abzusehen.
Ganz genau definieren lässt sich hingegen, wer in die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer gegenwärtig bestehenden Form einzahlen muss und wer es überdies darf.
Beitragszahler und ihr Risiko
Im Wahlkampf 1986 warb der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) auf 15.000 großen Plakaten überall in der Bundesrepublik: »Denn eins ist sicher: Die Rente.« Er blieb auf dem Posten, und der Spruch wurde erst zum geflügelten Wort, dann zum Witz mit sarkastischem Unterton. 28 Jahre später, zum 125-jährigen Geburtstag der Rentenversicherung 2014 und derweil für das gesamte Deutschland gültig, sah es Norbert Blüm, inzwischen längst selbst im Ruhestand, anders: »Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt wie in den letzten Jahren, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe, was die Rentenversicherung nicht nur um ihren guten Ruf bringt, sondern auch um ihre soziale Sicherungsfunktion.« Ein System, aus dem man mit Beiträgen nicht mehr bekomme als jemand, der keine Beiträge gezahlt habe, »erledigt sich von selbst«, meinte er nun.
Im Jahr 1985 betrug das Netto-Rentenniveau vor Steuern noch 57 Prozent des vormaligen Verdienstes. Seither sank es kontinuierlich, inzwischen liegt es um knapp 10 Prozent niedriger. Ein weiteres Absinken ist gesetzlich fixiert, ob es so kommt, ist politisch aber umstritten. Die Beitragszahler tragen damit ein Risiko, das sie kaum abschätzen können. Dennoch bestimmt das Gesetz, wer in die Rentenkasse einzahlen muss.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Hinzu kommen Auszubildende, Frauen und Männer im Wehr- und Bundesfreiwilligendienst, Mütter oder Väter in Kindererziehungszeiten, nebenamtliche Pflegepersonen, Behinderte in entsprechenden Werkstätten und jene, die Unterhaltsersatzleistungen, wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, beziehen. Mit einigen Ausnahmeregelungen sind auch jobbende Studenten einbezogen. Überdies unterliegen einige Gruppen von Selbständigen der Versicherungspflicht, wie zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, angestellte Lehrer und Erzieher, in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten und Selbständige mit nur einem Auftraggeber.
Wer selbständig arbeitet, kann ansonsten innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Das eröffnet den Weg, eine Förderung bei der »Riester-Rente« zu erlangen. Allerdings kann die Antragsversicherungspflicht dann nicht mehr gekündigt werden, solange die Selbständigkeit besteht.
Kompliziert wird es bei »Minijobs« (Fachwort: »geringfügige Beschäftigung«) mit bis zu 450 Euro Monatsverdienst. Werden sie nur drei Monate lang ausgeübt, bleiben sie sozialversicherungsfrei – es entstehen aber auch keine Ansprüche für den Arbeitnehmer. Bei mehreren Minijobs werden die Einnahmen übers Jahr addiert, dadurch kann eine Versicherungspflicht entstehen. Sonderregelungen gelten unter anderem für Hausangestellte.
Bei einer dauerhaften Beschäftigung für 450 Euro im Monat muss der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen, meist als Pauschale. Der Arbeitnehmer kann durch Zahlung von 3,7 Prozent die Beitragszahlung auf 450 Euro für sein Rentenkonto wirksam machen oder diese Regelung abwählen. Was unterm Strich für die Rente herauskommt, bleibt trotzdem gering.
Bei Arbeiten, deren Lohn zwischen 450,01 und 850 Euro im Monat liegt, müssen durch den Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings sind auch hier die späteren Ansprüche geringer. Eine Aufstockung durch Eigenzahlung ist möglich.
Wie bei den Minijobs werden auch hier mehrere Beschäftigungen im Jahr zusammengerechnet und daraus der Durchschnittsverdienst des gesamten persönlichen Erwerbs ermittelt.
Eine oft unterschätzte Falle liegt in der Scheinselbständigkeit. Sie liegt immer dann vor, wenn nur oder fast vollständig für einen Auftraggeber gearbeitet wird. In dem Fall geht die Rentenversicherung von einer abhängigen Beschäftigung aus. Wer das nicht meldet – die Pflicht dazu liegt beim Erwerbstätigen –, hinterzieht Sozialabgaben und macht sich damit strafbar.
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und in Deutschland oder als Deutscher im Ausland lebt, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die dazu zu zahlenden Beiträge lagen 2017 auf der Grundlage des gesetzlichen Rentenbeitrags von 18,7 Prozent des Bruttoeinkommens bei mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.187,45 Euro...

Inhaltsverzeichnis

  1. Geheimsache »Ruhestand«
  2. Die Gesellschaft und ihre Alten
  3. Die Mühlen der Rentenbürokratie
  4. Volk und Volksgesundheit
  5. Seniorenteller für alle – Eine Vision
  6. Quellen