Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen
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Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen

Fakten - Strategien - Hilfsangebote

  1. 306 Seiten
  2. German
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Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen

Fakten - Strategien - Hilfsangebote

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Präventiv gegen DrogenmissbrauchSelten gibt es in Unternehmen und Firmen Routinekontrollen, um den Missbrauch von Medikamenten oder Drogen durch Mitarbeiter zu erkennen. Für Vorgesetzten stellt sich in diesen Fällen auch die Frage nach der richtigen und angemessenen Reaktion.Das Handbuch hilft Führungskräften, Personalsachbearbeitern und Fachkräften für Arbeitssicherheit präventive Konzepte zu erstellen, um die Herausforderungen in Bezug auf den zunehmenden Substanzmissbrauch im Arbeitsbereich zu bewältigen, und gibt ihnen wirksame Lösungsideen zum Wohl aller Beteiligten an die Hand.Drogen und Medikamente am ArbeitsplatzDas Buch ist in vier Hauptkapitel untergliedert: Führungsverantwortung und Selbstkontrolle/illegale Drogen im Arbeitsbereich/Medikamente im ArbeitsbereichErkennen bedenklicher Substanzen im Arbeitsbereich (Drogenschnelltests, Erkennen von Medikamentenmissbrauch, strafrechtliche und kriminologische Gedanken)Prävention und allgemeine effektive Hilfsangebote (u.a. Gesprächstechniken)Sonderthemen (Teilnahme am Straßenverkehr, Versicherungsfragen, Dienstreisen ins Ausland, Auszubildende und Werkstudenten)Der Anhang enthältAbkürzungen und BegriffserklärungenAuszüge aus GesetzenAuflistung von Herstellerfirmen von Drogen- und MedikamententestsEin farbiger Bildteil rundet das Werk ab.Erfahrener AutorDer Verfasser lässt seine vielfältigen Erfahrungen aus seinen Tätigkeiten als Kriminalbeamter im Drogen-Kommissariat, als Hospitant im ärztlichen Bereich und als Buchautor sowie Referent in Industrie und Wirtschaft einfließen.Zunahme des MissbrauchsDer Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Dies liegt einerseits daran, aufgrund von hektischeren Lebensweisen Krankheiten im psychischen und psychosomatischen Bereich massiv zugenommen haben. Andererseits hat der strafrechtlich relevante Griff zu illegalen Drogen insbesondere bei Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch im Alltag, z.B. an Schule, Universität oder Arbeitsplatz sind vermehrt Personen anzutreffen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder auch Drogen stehen.Zunehmend greifen Menschen auf bestimmte Medikamente zurück, ohne krank zu sein. Sie missbrauchen die Präparate, häufig ohne auf die Nebenwirkungen und die gesetzlichen Folgen zu achten. Dass sie in vielen Fällen damit sogar gegen Strafgesetze verstoßen können, ist ihnen oft gar nicht bewusst. Dass Substanzmissbrauch nicht nur zu Abhängigkeit und Sucht führen können, wird oftmals verdrängt. Viele Veröffentlichungen und Statistiken der letzten Jahre belegen, dass Industrie und Wirtschaft durch substanzbedingte Ausfallzeiten, Qualitätseinbußen, Regress-Forderungen und aufwendige Straf- und Zivilverfahren Milliardenverluste verbuchen mussten.

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Information

Kapitel 1
Führungsverantwortung / Drogen / Medikamente

I. Führungsverantwortung und Selbstkontrolle

Wenn wir uns zum Vorsatz machen, gefährliche Substanzen auf dem Weg zur Arbeit, im direkten Arbeitsbereich und auch nach der Arbeit zu vermeiden, brauchen wir alle Beteiligten, um unsere Vorhaben und die Planung umzusetzen.
Allerdings – und das wissen wir ja aus anderen Bereichen, muss die Initiative oft von der Führungsebene ausgehen. Die erforderliche Akzeptanz für Neuerungen erreicht man bei den Mitarbeitern aber meist nur, wenn man selbst Vorbild ist, Maßnahmen mit fundierten Argumenten begründen kann und Wege findet, auch Betriebsräte, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu überzeugen.
Eine weitere Variante wäre die Einführung neuer Abläufe im Bereich der Auszubildenden, da sie dort ohne große Schwierigkeiten realisierbar sind und sich auf die Mitarbeiter des ganzen Unternehmens übertragen.
Natürlich kann die Initiative in der Praxis auch von Betriebsräten oder sonstigen Mitarbeitern ausgehen.
Doch auch dann gilt, dass Vorbildfunktion, stichhaltige Argumente und die Akzeptanz aller Verantwortlichen nötig sind, um erfolgreich sein zu können und funktionierende Maßnahmen gegen Substanzmissbrauch einzuführen.
Bevor Sie sich auf dieses Buch einlassen, möchte ich Ihnen deshalb eine Grafik präsentieren, die Sie quasi als Leitbild verstehen können. Sie können daraus komprimiert sehen, welche wesentlichen Kriterien Sie persönlich überdenken sollten, wenn Sie Ihrer Vorbild- oder Führungsposition, in Bezug auf das Buchthema, gerecht werden und den ersten Schritt in Sachen PRÄVENTION machen wollen.
Kehre jeder vor seiner eigenen Tür“ ist ein Sprichwort, das hier gut passt. Man sollte nämlich nicht für Dinge eintreten, hinter denen man nicht steht oder schlimmer, dadurch auffallen, dass man selbst durch Substanzmissbrauch bei der Belegschaft bekannt ist.
Deshalb empfehle ich, dass sich jeder Leser Gedanken darüber macht, was er selbst tun könnte, um zum sinnvollen bewussten Umgang mit Medikamenten anzuregen.
Gehört er zur Gruppe derjenigen 3 Millionen Arbeitnehmer, die laut DAK Gesundheitsreport 2015, auf leistungssteigernde Medikamente zugriffen, wird es aus meiner Sicht Zeit, sich selbst intensiver mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen.
Überlegen Sie nur, wie oft man gedankenlos Medikamente einnimmt oder an andere weitergibt. Das kann die Pille sein, die die Mutter vor den Augen des Kindes einnimmt. Das kann aber auch das Verhaltensmuster sein, einem Kind, das über Kopfschmerzen klagt, sofort Kopfschmerz-Tabletten anzubieten, ohne über die Ursache der Kopfschmerzen nachzudenken und nur das Ziel zu verfolgen, dass das Kind möglichst schnell in die Schule kommt. Das kann aber auch der leistungsorientierte Sport-Übungsleiter sein, der bereits im Jugendalter seiner Schützlinge beginnt, mit bestimmten Mittelchen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Oft genug sind es aber auch Eltern, die mit bestimmten Substanzen die Leistungsfähigkeit des Kindes steigern wollen, damit es das erreicht, was sich die Eltern oft für das eigene Leben gewünscht hatten.
Es kann aber auch die Kopfschmerzpille sein, die ständig eingenommen wird, obwohl ausreichender Schlaf, angemessene Erholungsphasen oder mehr körperliche Betätigung das Problem besser und nachhaltiger lösen könnten.
Natürlich sind wir als Arbeitnehmer alle betroffen, wenn wir Erschöpfungserscheinungen oder beginnende Symptome von Krankheiten nicht beachten und sofort versuchen, mit Medikamenten arbeitsfähig zu bleiben.
Hier liegen oftmals die Anfänge für Abhängigkeits- oder Suchtprobleme, die der Kriminologe Schwind sehr gut in einer Grafik über die Ursachen der Entstehung von Sucht und Abhängigkeit ()dargestellt hat.
Dabei sind Persönlichkeit (Selbstwertgefühl, Beziehungsfähigkeit, Frustrationstoleranz), die Droge (Griffnähe, Wirkung, Verträglichkeit, Dosis) und das Milieu, also die Einflüsse der Gesellschaft,wichtige Gründe für die Entstehung von Abhängigkeiten und Sucht.
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Abb. 1: Quelle: Hans-Dieter Schwind, Kriminologie und Kriminalpolitik, 23. Auflage, Kriminalistik Verlag, 2016
Ich denke, dass man sich die Erkenntnisse von Schwind zunutze machen kann, wenn man Probleme mit dem Thema „Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich“ angehen oder vermeiden will.
Um in diesem Zusammenhang auch die immer möglichen straf- und zivilrechtlichen Aspekte zu überdenken, die bei missbräuchlicher Nutzung bestimmter Substanzen über den Nutzern und deren Verantwortlichen schweben können, sollten Sie anhand der Grafik überprüfen, ob Sie Ihre Führungs- oder Vorbildrolle bereits befriedigend ausgefüllt haben oder Sie nachbessern sollten.
Hinweis:
Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und dem Betrieb. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen zu organisieren, um Substanzmissbrauch zu vermeiden. Werden Substanzen missbraucht oder therapeutisch eingesetzt, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können, ist zu handeln. Um selbst ein Zeichen zu setzen, beachten Sie folgende Punkte:
Sensibilisieren Sie sich selbst für das Thema Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich
Sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter für das Thema
Lehnen Sie Substanzmissbrauch konsequent ab. Regeln Sie therapeutisch notwendige Einnahme von Arzneien
Zeigen Sie bei Missbrauchsverdacht Konsequenz, aber mit dem Schwerpunkt „Hilfeleistung“
Überdenken Sie besondere Gefährdungsbereiche und Privilegien
in Bezug auf Substanzmissbrauch
Bauen Sie das Thema Substanzmissbrauch in interdisziplinäre Fortbildungen ein
Haben Sie all die Punkte selbstkritisch durchdacht, kann es losgehen. Folgen Sie mir auf die Reise durch das Labyrinth der verschiedensten Aspekte von Drogenmissbrauch, Medikamentengebrauch und -missbrauch, die im Arbeitsleben wichtig werden können!
Lassen Sie mich damit beginnen, Ihnen die wichtigsten illegalen Drogen und Medikamente vorzustellen, die aus meiner Erfahrung heraus im Arbeitsbereich vorhanden und beachtenswert sind.
Zusätzlich stelle ich Ihnen die Gruppe der sogenannten LEGAL HIGHS () vor, deren rechtlicher Status bis zum Jahreswechsel 2016/2017 sehr problematisch war, obwohl die Stoffe sehr gefährlich sind und sogar immer wieder zu Todesfällen führten. Dabei waren sie bis zur Einführung des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (= NpSG – Gesetzestext siehe Anhang S. 292) teilweise frei zu kaufen. Erst als eindeutig nachgewiesen war, dass Stoffe in den berauschenden Kräutermischungen und Badesalzen enthalten waren, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, gab es Handlungsansätze für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Sie können nichts mit dem Begriff LEGAL HIGHS anfangen? Nun, ein Grund mehr, sich einzulesen und das nötige Grundwissen zu erlangen. Denn LEGAL HIGHS in Form von SPICE (), Badesalzen und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs sind nicht nur im Arbeitsbereich, sondern auch an den Schulen und Universitäten anzutreffen. Es kann deshalb nicht schaden, etwas über diese Stoffe zu erfahren.

II. Illegale Drogen im Arbeitsbereich

1. Allgemeines

Um gleich einen Irrtum auszuräumen. Auch der Besitz von geringen Mengen illegaler Drogen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind, stellt schon ein Vergehen dar, das verfolgt werden muss (Drogenanhaftungen an einer Haschischpfeife). Die Annahme, dass es gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Drogen gibt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind und deren Besitz dadurch straffrei wäre, ist falsch und gefährlich. Wird ein Verstoß nach dem BtMG angezeigt, sind die Strafverfolgungsbehörden außerdem verpflichtet, andere Behörden, wie die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 StVG) oder die Gesundheitsämter, von den Verfehlungen zu informieren, was dann zu Überprüfungen der Fahrtauglichkeit oder gar zum Entzug einer erteilten Fahrerlaubnis führen kann. Die Weitergabe der Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG an die zuständige Staatsanwaltschaft hat in jedem Fall zu erfolgen.
Die unterschiedliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Bundesländer, kleinere Drogenverstöße zu ahnden oder das Ermittlungsverfahren einzustellen, hat nichts mit der grundsätzlichen Strafbarkeit nach dem BtMG und den Folgen, wie Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörden, zu tun.
So ist es in Niedersachsen gängige Praxis, keine Strafen auszusprechen, wenn ein Beschuldigter 6 Gramm Cannabisprodukte in Besitz hatte und diese Menge nur für seinen Eigenverbrauch bestimmt war.
Die Einstellungspraxis ist aber erst relevant, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens abgeklärt ist, ob die sichergestellte Menge tatsächlich nur zum Eigenverbrauch bestimmt war. Die Straftat des Besitzes von Cannabis steht aber bis zur Einstellung im Raum. Diese juristische Besonderheit wird von vielen Laien falsch verstanden.
Medienberichte zum Thema Liberalisierung von Drogen werden oft falsch interpretiert. Es geht dabei um das juristische Problem der Gleichbehandlung von Verstößen gegen das BtMG oder die Freigabe bestimmter Drogenarten. Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Praktiken bei der Einstellung von Erstverstößen oder bei den Drogen-Mengen, die für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften wichtig sind. Das heißt, um ein abstraktes Beispiel zu konstruieren, dass man im Land Berlin oder Niedersachsen bei einer beschlagnahmten Marihuana-Menge von X Gramm ein Ermittlungsverfahren einstellt, während man in Bayern den Besitzer einer kleineren Menge bereits zu einer Geldstrafe oder gar zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Für den Arbeitsbereich heißt dies, dass Arbeitnehmer, die illegale Drogen, wie Haschisch, Marihuana, Amphetamin, Crystal oder Kokain besitzen, grundsätzlich strafbar handeln. Auch andere Formen des Umgangs mit diesen Drogen sind vom BtMG erfasst und ein Verstoß kann empfindliche Strafen zur Folge haben (§ 29 BtMG). Zudem kann durch den Konsum von illegalen Drogen gegen andere Straftatbestände, z. B. wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss der Drogen, verstoßen werden (z. B. §§ 316, 315c S...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Danke
  5. Inhalt
  6. Vorwort Dr. Kimmel
  7. Einführung
  8. Kapitel 1: Führungsverantwortung/Drogen/Medikamente
  9. Kapitel 2: Erkennen bedenklicher Substanzen im Arbeitsbereich
  10. Kapitel 3: Prävention und allgemeine Hilfsangebote
  11. Kapitel 4: Sonderthemen
  12. Anhang
  13. Anzeigen