1.
Bürgermeister in Deutschland – Was ist ein Bürgermeister und seit wann gibt es Bürgermeister?
Es kann nur einen geben! Bei Bürgermeistern gilt diese Regel nicht in jeder Kommune; in manchen Städten gibt es mehrere Personen, die sich Bürgermeister nennen. Daher wird zu Beginn des folgenden Kapitels zunächst einmal definiert, was in diesem Buch unter einem Bürgermeister verstanden wird und dann die Frage geklärt, wie viele Bürgermeister es in Deutschland eigentlich gibt. Wie lange es Bürgermeister schon gibt, wird im zweiten Abschnitt behandelt, um abschließend einen knappen Blick auf die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und die unterschiedlichen regionalen Traditionen zu werfen.
1.1 Was ist ein Bürgermeister?
Wollen Sie wissen, wer Ihr Bürgermeister ist? Das herauszufinden, kann doch nicht so schwierig sein. Ein Blick auf die Internetseite einer Stadt müsste eine schnelle Antwort auf diese Frage ermöglichen.
Beispiel:
Bürgermeister in Wolfsburg
Nehmen wir zum Beispiel die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen (121.109 Einwohner, Stand: 31.12. 2009). Wolfsburg hat einen von der Bürgerschaft direkt gewählten Oberbürgermeister. Er ist oberster Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung. Die Bezeichnung Oberbürgermeister wird in der Regel nur in großen Städten geführt. Ab welcher Größe ein Verwaltungschef Oberbürgermeister genannt werden darf, unterscheidet sich aber in Deutschland je nach Land. Der Oberbürgermeister ist der erste und wichtigste Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger in Wolfsburg.
Ist die Frage damit beantwortet? Nicht ganz. Sieht man sich nämlich die Struktur von Politik und Verwaltung in Wolfsburg genauer an, findet man noch drei weitere Bürgermeister. Sie werden nicht von der Bürgerschaft, sondern vom Rat aus den Mitgliedern des Hauptausschusses gewählt. Der Rat ist das andere Hauptorgan der Kommunalverwaltung und besteht aus von den Bürgern gewählten Mitgliedern. Der Hauptausschuss ist in der Regel der wichtigste Ausschuss des Rates. Diese Bürgermeister vertreten den Oberbürgermeister bei seinen repräsentativen Pflichten, die in Großstädten sehr umfangreich sein können. Auch in andern Ländern in Deutschland gibt es in großen Kommunen weitere Bürgermeister. Ihre Funktionen können aber anders gestaltet sein als in Niedersachsen. Außerdem tragen in Niedersachsen die Verwaltungschefs kleinerer Kommunen auch die Amtsbezeichnung Bürgermeister. So ist das Aufgabenspektrum des Bürgermeisters von Gifhorn (41.616 Einwohner, Stand: 31.12.2009), einer Nachbarstadt von Wolfsburg, eher mit dem eines Oberbürgermeisters zu vergleichen, und nicht mit einem der Bürgermeister von Wolfsburg. Das wirkt ziemlich unübersichtlich. Vor allem, wenn man dann noch feststellt, dass es in Wolfsburg dazu noch 16 Ortsbürgermeister in den Ortschaften gibt. Ortschaften sind Stadtteile unterhalb der Ebene der Gesamtstadt, die jeweils einen Ortsbeirat haben, der von den Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit dem Rat gewählt wird. Der Ortsbeirat ist zuständig für die Interessenvertretung eines Ortsteils gegenüber der Gesamtstadt und hat außerdem einen begrenzten Einfluss auf die Verteilung von Haushaltsmitteln in seinem Gebiet. Der Ortsbeirat wählt als Vorsitzenden jeweils einen Ortsbürgermeister. Zusammen genommen findet man also in einer Stadt wie Wolfsburg 20 Personen, die eine Amtsbezeichnung führen, in der das Wort „Bürgermeister“ vorkommt.1
Die Antwort auf die Frage, wer denn jetzt nun der Bürgermeister ist, ist also in manchen Fällen gar nicht so einfach.
Wie viele Bürgermeister gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es 11.475 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, davon 3.440 im Hauptamt und 8.035 im Ehrenamt.
In der statistischen Auswertung in Abbildung 1 sind nur die Bürgermeister berücksichtigt, die als Oberhaupt einer Stadt amtieren. Ob eine Kommune einen ehrenamtlichen oder einen hauptamtlichen Bürgermeister hat, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland haben alle Städte und Gemeinden eine eigene Verwaltung, gehören aber je nach ihrem Status einem Landkreis an oder sind kreisfrei. Alle Bürgermeister in diesen Ländern sind hauptamtlich tätig.
Abbildung 1: Ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister in Deutschland nach Ländern. Quelle: Eigene Recherchen.
Anmerkung: Gebietsstand 31.12.2009, Sachsen-Anhalt 1.1.2011. Ohne Stadtstaaten, Verwaltungsspitzen der unteren Gemeindeverbände und von Ortsteilen wurden nicht berücksichtigt. Bei der Gemeindegrößenschwelle wurde die Anzahl aufgrund des Gebietsstands und der Einwohnerzahl des Bezugsjahres geschätzt. Nähere Angaben dazu in Übersicht 1 im Anhang.
Darüber hinaus gibt es je nach Land zwei Möglichkeiten, rechtlich nach haupt- oder ehrenamtlicher Gemeindespitze zu unterscheiden:
– Mitgliedschaft in unteren Gemeindeverbänden mit ehrenamtlichen Bürgermeistern: In einem Teil der Gemeindeordnungen sind bestimmte Formen von unteren Gemeindeverbänden zwischen Gemeinde und Kreisebene definiert, die Verwaltungsaufgaben für mehrere Gemeinden übernehmen. Dazu gehören beispielsweise die Ämter in Mecklenburg-Vorpommern, die Samtgemeinden in Niedersachsen und die Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz (vgl. Günther/Beckmann 2008, 74 f.). Dahinter steckt die Einsicht, dass unterhalb einer bestimmten Gemeindegröße eine eigenständige Verwaltung vor Ort nicht mehr effizient zu unterhalten ist. Alternativ dazu wird in einem Teil der Gemeindeordnungen (z. B. in Schleswig-Holstein) eine Mindesteinwohnerzahl definiert, unter der eine Kommune einen ehrenamtlichen Bürgermeister und damit keine oder nur eine sehr kleine eigene Verwaltung vor Ort hat.
– Kreisangehörige Gemeinden mit ehrenamtlichen Bürgermeistern: In den anderen Ländern gibt es unterhalb einer bestimmten Einwohnerzahl Gemeinden, die Kreisen angehören und vor Ort einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben. Die Schwellenwerte dafür sind aber recht unterschiedlich angesetzt: In Bayern haben beispielsweise Kommunen über 5.000 Einwohner in der Regel einen hauptamtlichen Bürgermeister, in Thüringen ab 3.000 Einwohner.
Ehrenamtliche Bürgermeister haben meistens nur einen Teil der Kompetenzen von hauptamtlichen Bürgermeistern (v. a. Repräsentation und ggf. Vorsitz des Rates). Die Verwaltungsspitzen der unteren Gemeindeverbände wurden nicht berücksichtigt, da sie jeweils für mehrere Kommunen zuständig sind.
Definition
In diesem Buch geht es im Schwerpunkt um Bürgermeister, die die folgenden Eigenschaften aufweisen:
– Sie leiten hauptberuflich die Gemeindeverwaltung einer Stadt.
– Sie repräsentieren ihre Stadt nach außen und gegenüber der Einwohnerschaft.
– Sie werden von der Bürgerschaft direkt gewählt.
In den folgenden Kapiteln wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit begrifflich nicht zwischen Oberbürgermeister und Bürgermeistern unterschieden. Wenn von Bürgermeistern die Rede ist, sind damit auch Oberbürgermeister gemeint, außer wenn es um Besonderheiten des Amtes in größeren Städten geht. Im Weiteren werden andere Typen von Bürgermeistern, z. B. Ortsbürgermeister, die in großen Städten repräsentative Aufgaben für einen Stadtteil erledigen oder die Verbandsgemeindebürgermeister in Rheinland-Pfalz, die Verwaltungsleiter von mehreren Gemeinden sind, nicht weiter einbezogen. Die unterschiedlichen Aufgabenprofile, die sich hinter denselben Amtsbezeichnungen verbergen können, sind in Deutschland Ausdruck der föderalen Vielfalt mit zum Teil regional sehr unterschiedlichen Traditionen der kommunalen Selbstverwaltung, auf die später noch kurz eingegangen wird (vgl. im Überblick Kost/Wehling 2010). (→ Kapitel 2)
1.2 Seit wann gibt es Bürgermeister?
Wortbedeutung
Bürgermeister, Maskulinum, „leitendes Organ einer Gemeinde (ursprünglich der Leiter der Gemeindeverwaltung)“, mittelhochdeutsch burgermeister, Maskulinum, „Vorsteher einer Stadt oder einer Dorfgemeinde“ (Köln 1258, Basel 1261).
Der Begriff Bürgermeister stammt, laut Etymologischem Wörterbuch von Gerhard Köbler, aus dem Mittelhochdeutschen und wurde ab etwa dem Jahr 1250 urkundlich erwähnt. Der Begriff Bürgermeister fand im Hochmittelalter im deutschen Sprachraum erste Verbreitung. Der Wortstamm bildet sich aus den Begriffen „Bürger“ und „Meister“. Bürger sind Bewohner einer mit besonderen Stadtrechten versehenen Stadt. Unter einem Meister wird hier neben der im Handwerk üblichen Wortbedeutung ein Vorstand oder Anführer verstanden.2
Die Ursprünge der Bürgermeister in Deutschland liegen also in den Städten des Mittelalters.
700 Jahre Bürgermeister von Recklinghausen
Die Stadt Recklinghausen, gelegen im nördlichen Ruhrgebiet, hat eine lange Ahnenreihe von Bürgermeistern. Recklinghausen erhielt im Jahr 1236 die Stadtrechte vom ihrem Landesherrn, dem Kölner Erzbischof. Die erste urkundlich belegbare Erwähnung von Bürgermeistern stammt aus dem Jahr 1305: Es waren die Herren Lambertus gen. de Herderinchusen und Everhardus gen. in Atrio. Die Reihe reicht – mit einigen Lücken versehen – bis zum heutigen Amtsinhaber Wolfgang Pantförder, der erstmals 1999 von der Bürgerschaft ins Amt gewählt worden ist.3
Was haben Lambertus, Everhardus und Wolfgang Pantförder gemeinsam?
Nicht viel, außer dass sie denselben Titel tragen, dieselbe Stadt regieren und das Rathausgebäude heutzutage nicht sehr weit von seinem historischen Ursprung entfernt steht.
Die ersten Bürgermeister von Recklinghausen übten ihr Amt kollegial aus, d. h. sie teilten sich die Verantwortung mit den Ratsmitgliedern und kontrollierten sich gegenseitig. Sie wurden von den Vertretern der Gilden für ein Jahr zusammen mit zehn Ratsmitgliedern gewählt. Ihnen zur Seite stand ein Richter als Statthalter des Landesherren. Sie waren in der Regel städtische Patrizier und übten ihr Amt ehrenamtlich aus. Es durften weder Brüder noch Vater und Sohn gleichzeitig gewählt werden. Die Kandidaten mussten verheiratet oder verwitwet und vor ihrer Wahl mindestens ein Jahr Mitglied im Rat gewesen sein (Linz 2005, 17 f.). Frauen hatten kein Wahlrecht.
Der jetzige Bürgermeister von Recklinghausen, Wolfgang Pant...