Effektiver Einbruchschutz
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Effektiver Einbruchschutz

Mechanische, mechatronische und elektronische Gebäudesicherung

  1. 158 Seiten
  2. German
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Effektiver Einbruchschutz

Mechanische, mechatronische und elektronische Gebäudesicherung

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Einbrüche nehmen zu – so schützen Sie Ihr EigentumDer Sicherheitsmarkt bietet eine Vielzahl von Einzelprodukten und Systemen zum Einbruchschutz an. Für den Schutzsuchenden ist es oft schwer, die richtige Entscheidung zur Beschaffung geeigneter Schutztechniken zu treffen. Hier hilft das Fachbuch weiter.Umfassend – übersichtlich – unverzichtbarDie Autoren informieren anhand der gängigen Einbruchsmethoden fundiert und neutral über die effektive Verhinderung von Einbrüchen durch: – Mechanische SchutzsystemeEinbruchhemmende Türen und Fenster, Vergitterungen, Rollläden sowie die entsprechende Nachrüsttechnik.– Elektronische GebäudesicherungEinbruchmeldeanlagen, ihre Funktionsweise, Stärken und Schwächen.– Mechatronische SicherungstechnikInnovative Einbruchschutzanlage, die alarmiert, noch bevor ein Einbrecher in das Gebäude eindringen kann.Anschauliche DarstellungDie 3. Auflage wurde um Ausführungen zum Schutz vor Entführungen erweitert. Zahlreiche Abbildungen, Grafiken und Tabellen veranschaulichen die Materie des richtungweisenden Ratgebers.

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Information

Jahr
2016
ISBN
9783415058040
Auflage
3

1 Gefährdungslage

Schon seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die Anzahl von Gewaltdelikten wie Raub, Überfall und Einbruch dramatisch zunimmt – nicht nur in den Großstädten, insbesondere auch im ländlichen Raum. In einigen Bundesländern gibt es hier jährlich zweistellige Zuwachsquoten. Demgegenüber stehen Aufklärungsquoten, die lediglich zwischen 10 und 20 % liegen. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden eine genauere Betrachtung des Phänomens Kriminalität, im Besonderen der Einbruchskriminalität, erfolgen, um das Vorgehen der Täter besser verstehen und so geeignete Schutzmöglichkeiten entwickeln zu können.

1.1 Kriminalitätsaufkommen

Kriminelles Verhalten verstößt gegen das harmonische, soziale Zusammenleben einer Gesellschaft. Als Kriminalität bezeichnet man daher den Übergriff auf die Rechtsgüter der Gesellschaft bzw. von Dritten. Die Arbeitsgruppe Justiz/Polizei kreierte hierzu die Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ (OK). Demnach versteht man unter OK die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten – ausgenommen Terrorismus –, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Zeit arbeitsteilig unter Verwendung von gewerblichen oder geschäftsähnlichen Strukturen oder unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Ist eine kriminelle Organisation in mehr als einem Staat oder aus einem anderen Staat heraus tätig, spricht man gemäß einem Übereinkommen der Vereinten Nationen von „transnationaler Kriminalität“.
Wenn wir von Organisierter Kriminalität sprechen, so ist diese landläufig oft mit dem Begriff der (italienischen) Mafia verbunden. Sie ist allerdings weltweit betrachtet nur ein Teil dessen, was wir als organisierte Kriminalität bezeichnen. Der rasante Wandel in den Staaten Osteuropas und Asiens hin zur freiheitlichen Marktwirtschaft eröffnete der häufig international agierenden Organisierten Kriminalität vielfältige Einstiegsmöglichkeiten – mit dem „Erfolg“, dass sich die Ermittlungsbehörden mit bislang noch nicht bekannten Brutalitäten und auch einer besonderen Professionalität der Täter konfrontiert sehen. Der Wegfall des Eisernen Vorhangs, das starke gesellschaftliche und soziale Gefälle zwischen West- und Osteuropa und die Globalisierung fördern dies. Man schätzt, dass in einigen osteuropäischen Staaten rund 20 % des Bruttosozialprodukts durch Organisierte Kriminalität erwirtschaftet werden.
Die Globalisierung, die Veränderung von wichtigen bürgerlichen Werten, der weitgehende Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union begünstigen den Anstieg der Organisierten Kriminalität. Verschärft wird die Lage durch einen in den vorgenannten Ländern gut organisierten Schwarzmarkt, der eine sofort verfügbare Hehlerorganisation von enormem Umfang darstellt. Dazu kommt, dass Korruption im Staatsapparat in diesen im Umbruch befindlichen Staaten ein tatsächlich bedrohliches Ausmaß erreicht hat, die die Aufklärung krimineller Handlungen zusätzlich behindert.
Die Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) schätzt, dass organisierte Banden weltweit jährlich deutlich über 700 Milliarden Euro Gewinn machen. Die UNODC belegt, dass ca. 70 % des durch organisierte Kriminalität erwirtschafteten Geldes mittels Geldwäsche wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen. Einer Schätzung zufolge kann nur rund 1 % der gewaschenen Gelder aufgefunden und beschlagnahmt werden. In einem Jahr ermitteln die deutschen Behörden gegen ca. 10.000 Tatverdächtige; dabei wurde durch organisierte Kriminalität in Deutschland eine Schadenshöhe von 1,65 Milliarden Euro festgestellt – wenn dies tatsächlich nur 1 % sind, ist zu befürchten, dass der reale Schaden extrem hoch liegt.
Ein Einbruch in ein Wohnobjekt ist anders zu bewerten als der in ein Gewerbeobjekt. Der Wohnraum dient, im Gegensatz zum Gewerbeobjekt, für die Bewohner in erster Linie als Schutzraum, in dem man sich sicher fühlen möchte. Erfolgt nun ein Einbruch in diesen als sicher eingeschätzten Rückzugsraum, wirken sich bei den betroffenen Opfern die psychosozialen und psychosomatischen Folgen wesentlich nachhaltiger aus.
Diese Problematik hat die Allgemeinheit lange Zeit unterschätzt. Deshalb hat die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Darmstadt sowie der Universität Homburg eine wissenschaftliche Studie zum Thema: „Psychische Folgeschäden nach Wohnungseinbruch“ durchgeführt (*1). Dabei wurde festgestellt, dass etwa 70 % der von Wohnungseinbrechern heimgesuchten Menschen danach weit stärker mit den umfangreichen Facetten psychischer Probleme zu kämpfen hatten als mit dem Verlust materieller und ideeller Werte. Tief sitzende Verängstigung und Verunsicherung waren oftmals die Folgen des Umstandes, dass ein Fremder in die Privatsphäre eingedrungen war. Der Studie zufolge benötigten circa 10–20 % der Betroffenen psychotherapeutische Behandlung. Das sind mindestens ca. 12.000 Opfer jedes Jahr. So können beispielsweise Schlafstörungen, Schweißausbrüche, extreme Angstgefühle bis hin zu schweren Depressionen auftreten. Manche Opfer sehen sich sogar genötigt, den bisherigen Wohnbereich aufzugeben und in eine andere Wohnung zu wechseln. Viele investieren erst nach derartigen Erlebnissen in schützende Techniken und Umbauten. Häufig wird damit auch die Hoffnung verbunden, die infolge des Einbruchs vorhandenen Ängste abzubauen.

1.2 Einbrüche und Täterverhalten

Wer sich vor Einbrechern wirksam schützen will, muss hierzu die Täterklientel und deren aktuelle Vorgehensweise kennen. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 70 % Gelegenheitstäter und 30 % Berufseinbrecher in Deutschland aktiv sind. Da sich der Einbruch in Wohnungen von dem in ein Gewerbeobjekt sowohl von der Tatbegehung als auch vom Diebesgut her unterscheidet, wird nachfolgend getrennt auf diese beiden Einbruchsarten eingegangen.
In der „Kölner Studie über Wohnungseinbrüche“ (*2) des Polizeipräsidiums Köln sind im Jahr 2011 insgesamt 5.660 Einbrüche in den Städten Köln und Leverkusen ausgewertet worden. Die Studie wird regelmäßig durchgeführt, die nächste erscheint 2018. Bei Wohnungseinbrüchen unterscheidet die Studie hinsichtlich der Objekte zwischen Einbrüche in Einfamilienhäuser und Einbrüche in Mehrfamilienhäuser. Auffällig dabei ist, dass sich die Anzahl der Einbrüche in Ein- und Mehrfamilienhäuser zwischen 2006 und 2011 verdoppelt hat.
In Einfamilienhäuser erfolgten 36 % der ausgewerteten Wohnungseinbrüche. Dabei sind die Einbrecher wie folgt vorgegangen: im Erdgeschoss hebelten 48 % die Fenstertüren, 32 % die Fenster und 12 % die Haustüren auf. Im Untergeschoss brachen 7 % und über die Fenster im OG 6 % ein. Der Rest (0,3 %) verteilt sich auf das Herausschlagen und Durchsteigen des Fensterglases sowie sonstige Einbruchsmethoden. Beachtenswert hierbei ist, dass 8 % der Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner erfolgten. Weitere 8 % der Opfer überraschten die Einbrecher auf frischer Tat. Ein Schraubendreher, der zum Aufhebeln verwendet wird, ist in der Hand eines Einbrechers eine äußerst gefährliche Stichwaffe; hinzukommt, dass ein Einbrecher eher zu einem Angriff bereit ist, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
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Bild 1: Über die kaum einsehbare Terrassentür lässt sich ohne großen Kraftaufwand einbrechen [Matouschek]
Nach der Kölner Studie sind die Einbrecher im Mehrfamilienhaus (64 % der ausgewerteten Wohnungseinbrüche) wie folgt vorgegangen: 47 % brachen über die Wohnungseingangstür ein (auch in den oberen Stockwerken), 21 % über die Fenster und 32 % über Fenstertüren. Beachtenswert hierbei ist, dass 6 % der Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner erfolgten; gleichsam 6 % der Opfer überraschten die Einbrecher auf frischer Tat!
Generell, also sowohl beim Wohnungseinbruch als auch bei dem in Gewerbeobjekte, ist zu beobachten, dass an der Tür, sowie den Fenstern bzw. Fenstertüren in bis zu 80 % der Fälle über die Griffseite eingebrochen wird. Die durchschnittliche Verweildauer der Einbrecher in Wohnungen ist wesentlich kürzer als die in Gewerbeobjekten. In Wohnungen suchen Einbrecher fast ausschließlich nach Schmuck und Bargeld. Eher seltener werden PC, Hifi-Anlagen, TV-Geräte, Teppiche oder Bilder entwendet. Bei gezieltem Vorgehen kann sich die Verweildauer in der Wohnung auf ein Mindestmaß reduzieren, so dass der Einbrecher bereits nach unter 5 Minuten wieder fliehen kann. Bei freistehenden Häusern können sich die Täter meist wesentlich länger aufhalten. Geräusche, wie das Herausbrechen von Wertschränken (Tresore), werden außen nicht gehört.
Die häufigsten Einbrüche in Wohnungen erfolgen in den Wintermonaten November bis März, in denen es früh dunkel wird. Brennt in den Abendstunden in einem Objekt kein Licht, deutet dies darauf hin, dass sich im Gebäude niemand aufhält. Um sicher zu gehen wird anschließend geklingelt. Erscheint wider Erwarten doch jemand, wird eine zuvor festgelegte Ausrede vorgebracht um sich danach zu verabschieden. Der Einbruch in gewerblich genutzte Gebäude findet fast ausschließlich nachts oder übers Wochenende statt und nahezu gleichmäßig über das Jahr verteilt. Da Gewerbeobjekte fast immer nach Geschäftsschluss leer stehen, haben die Täter oftmals bis zum nächsten Tag oder an Wochenenden sogar bis zum Montagmorgen Zeit, sofern keine automatische Alarmeinrichtung oder Wachpersonal vorhanden ist. Selbst nach einem Alarm seitens der Einbruchmeldeanlage haben die Täter noch rund 15 Minuten Zeit (durchschnittliche Interventionszeit), also die Zeit die zur Hilfeleistung benötigt wird. Um nach dem Einbruch schnell flüchten zu können, sind Örtlichkeiten mit einer Anbindung an Schnellstraßen besonders beliebt. Ebenso solche Unternehmen, die fernab einer Polizeiwache liegen – oder wo man die Zufahrtsstraßen gut mit Mittätern absichern kann. Je günstiger ein Objekt aus der Sicht der Einbrecher liegt, umso gefährdeter ist es.
Bei den Gewerbeobjekten werden in rund 50 % der Fälle die Türen und in 35 % die Fenster und Fenstertüren angegriffen. Der Rest verteilt sich auf Tore, Schiebetüren usw. Auch hier lassen die vorgefundenen Abdrücke der Werkzeuge überwiegend auf den Einsatz von Schraubendrehern schließen. Mit ihnen kann eine Kraft bis zu 400 kg aufgebracht werden, das reicht aus, um konventionelle Fenster geräuschlos und binnen Sekunden aufzuhebeln. Da sich die meisten Gewerberäume im Erdgeschoß befinden, wird verständlicherweise auch überwiegend über das Erdgeschoss eingebrochen.
Je größer der zu erwartende Gewinn des kriminellen Vorhabens ist, umso eher ist mit Angriffen aus professioneller Richtung zu rechnen. Deutsche Unternehmen sind daher auf Grund ihres hohen Technologiestandards häufig ein lohnendes Ziel für Täter. Vermehrt haben sich auch Einbrüche in Arztpraxen und der Diebstahl teurer Untersuchungsgeräte, die über internationale und professionelle Vertriebswege meist im Ausland wieder veräußert werden. Ähnlich verhält es sich mit den Einbrüchen in Boutiquen, Optikergeschäfte oder Verkaufsstätten elektronischer Produkte wie Smartphones, Tablets o. Ä. Die Versicherungsgesellschaften haben hier den Begriff der sog. Begehrlichkeitsware eingeführt. Das sind primär Elektrogeräte und elektrische bzw. elektronische Bauteile, die aktuell, klein und teuer sind, und die sich schnell und anonym zu Geld machen lassen.

1.3 Schutzmöglichkeiten

Die sicherungstechnischen Maßnahmen für Wohn- und Gewerbeobjekte unterscheiden sich grundlegend. Sie orientieren sich an den baulichen Gegebenheiten, am Schutzziel, an der Optik und insbesondere am Täterverhalten. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten des Schutzes, die additiv und nicht alternativ zu sehen sind:
  • mechanisch stabile, schwer zu überwindende Gebäudeaußenhaut; insbesondere die Türen, Fenster und Dächer sind hier die Schwachstellen
  • elektronische Alarmüberwachung bei Aufbruchsversuchen
  • personelle Bewachung von Gebäuden; diese sehr teure Überwachung kommt jedoch nur bei exklusiven Wohngebäuden oder Gebäuden mit wertvollen Exponaten wie z. B. Museen vor
Wenn man sich in die Situation eines Einbrechers versetzt, dann sieht man ein Gebäude mit anderen Augen. Antworten auf Fragen wie die nachfolgenden können helfen, ein individuell richtiges Schutzkonzept zu erstellen:
  • Lohnt es sich, hier einzubrechen?
  • Wofür lohnt es sich?
  • Was muss ich an Kraft und Intelligenz aufwenden, um ins Gebäude zu kommen (Gelegenheitstäter oder vorbereiteter Profi)?
  • Wo ist die für mich einfachste Stelle, unerkannt, schnell und ohne großen Aufwand in das Gebäude zu kommen (die größte Schwachstelle)?
  • Mit welchem Widerstand muss ich rechnen?
  • Mit welchem körperlichen und zeitlichen Aufwand muss ich rechnen?
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Bild 2: Eine Haustür mit einfacher Verriegelung lässt sich mit einem Schraubendreher leicht überwinden [Matouschek]

2 Juristische Grundlagen

2.1 Strafgesetzbuch

In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB), mit welchen Sanktionen straffällige Täter zu rechnen haben. Im Bereich der Einbruchskriminalität kommen als mögliche Straftatbestände insbesondere in Betracht:
  • §§ 242, 243 StGB, Besonders schwerer Fall des Diebstahls,
  • §§ 242, 244 StGB, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl.
Auch juristisch wird zwischen dem Einbruch in eine Wohnung und de...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Grußwort
  5. Vorwort
  6. Inhalt
  7. 1 Gefährdungslage
  8. 2 Juristische Grundlagen
  9. 3 Die Einbruchmeldeanlage (EMA)
  10. 4 Die Einbruchschutzanlage
  11. 5 Schutz vor Entführungen
  12. 6 Mechanische Gebäudesicherung
  13. 7 Verglasungen
  14. 8 Sicherung des Freigeländes
  15. 9 Wertbehältnisse
  16. 10 Tabellenverzeichnis
  17. 11 Quellenverzeichnis
  18. Nachwort