Die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland
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Die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

  1. 284 Seiten
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Die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

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Über dieses Buch

Als Folge der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist der französische Inlandsnachrichtendienst institutionell reformiert worden. Diese Reform gibt - im Zusammenhang mit weitreichenden Veränderungen im französischen Nachrichtendienstrecht - Anlass zu einer Gegenüberstellung mit dem deutschen Verfassungsschutz. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Anforderungen an die Inlandsnachrichtendienste im europäischen Kontext arbeitet der Autor rechtsvergleichend Besonderheiten, unter anderem in den Bereichen der Rechtsgrundlagen, der Aufgaben und Befugnisse sowie der parlamentarischen Kontrolle, systematisch heraus und bewertet sie anhand von Vorgaben und Empfehlungen des Europarates.

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Information

Jahr
2014
ISBN
9783415053656
Auflage
1
Thema
Jura
Zweiter Teil:
Die Aufgaben und Befugnisse der Inlandsnachrichtendienste sowie die jeweilige nationale Zusammenarbeit
Im zweiten Teil steht nach der organisationsrechtlichen Untersuchung die konkrete aufgaben- und befugnisrechtliche Seite der Inlandsnachrichtendienste im Mittelpunkt. In einem ersten Schritt wird auf die rechtlich festgesetzten Schutzgüter (A. I.) sowie auf die Aufgaben der Inlandsnachrichtendienste (A. II.) eingegangen. In Frankreich sind diesbezüglich vertiefend die Auswirkungen der Fusion der vorherigen Inlandsnachrichtendienste zur DCRI darzustellen. Anschließend soll ein Überblick über die Befugnisse, also die konkrete Art und Weise des Vorgehens der Inlandsnachrichtendienste, gegeben werden (B.), um darauf aufbauend die nationale Zusammenarbeit im Nachrichtendienstbereich einander gegenüberstellen zu können (C.).
A. Die Schutzgüter und Aufgaben der Inlandsnachrichtendienste
Die Schutzgüter und Aufgaben der Inlandsnachrichtendienste sind in den Rechtsgrundlagen der DCRI und des BfV enthalten. Sie hängen unmittelbar zusammen und beschreiben den jeweiligen Auftrag der Inlandsnachrichtendienste. Den Schutzgütern, die im Folgenden zuerst dargestellt werden, kommt dabei die Funktion zu, den Zweck der Inlandsnachrichtendienste zu verdeutlichen.394
I. Die Schutzgüter der Inlandsnachrichtendienste
1. Die „intérêts fondamentaux de la nation“ als Schutzgut der DCRI
Nach Art. 1 Abs. 1 Dekret Nr. 2008–609 ist die DCRI zuständig für die Bekämpfung aller Aktivitäten auf dem französischen Staatsgebiet, die geeignet sind, eine Gefährdung grundlegender Interessen der Nation („intérêts fondamentaux de la nation“) darzustellen. Der Begriff der intérêts fondamentaux de la nation umschreibt somit das Schutzgut der DCRI und ist vor diesem Hintergrund näher zu untersuchen.
Das Dekret der DCRI enthält neben der Erwähnung in der oben genannten Generalklausel keine ausdrückliche Definition des Begriffes der intérêts fondamentaux de la nation. Aufschluss könnte allerdings die Aufgabenbeschreibung in Art. 1 Abs. 2 Dekret Nr. 2008–609 geben. Danach wird im Rahmen der Aufzählung der einzelnen Aufgabenbereiche der DCRI auf verschiedene Werte oder Prinzipien abgestellt.395 Zu diesen gehören die Sicherheit, die in verschiedenen Ausgestaltungen erwähnt wird,396 die Autorität des Staates,397 das secret de la défense nationale und der wirtschaftliche Schutz des Landes398. Es ist naheliegend, dass diese Werte zur Auslegung der intérêts fondamentaux de la nation herangezogen werden können, jedoch ist nicht ersichtlich, ob es sich hierbei nur um einzelne Beispiele handelt oder die Aufzählung abschließender Natur ist. Eine eindeutige Klärung des Inhaltes des Schutzgutes ist damit allein nach dem Wortlaut des Dekretes nicht möglich. Zudem sind keine Materialien verfügbar, die über die konkreten Motive des Dekretes Auskunft geben. Dies hängt damit zusammen, dass bei einem Dekret typischerweise der Inhalt der Beratungen sowie die eingeholten Stellungnahmen nicht öffentlich sind.399 Zur weiteren Erläuterung des Begriffes wird daher im Wege der Auslegung zunächst aus historischer Sichtweise auf die Parallelen der Vorgängerbehörden der DCRI abgestellt (a), der Begriff unter (b) systematisch in anderen Zusammenhängen der Gesetzgebung und Rechtsprechung untersucht, um letztlich eine abschließende Bewertung nach Sinn und Zweck des Schutzgutes vorzunehmen (c).
a) Die Schutzgüter der DCRG und DST
Ein erster Ansatzpunkt zur Klärung des Begriffes ist das Heranziehen der Regelungen der Vorgängerbehörden, aus deren Fusion die DCRI entstanden ist. Weder die Rechtsgrundlage der DCRG noch die der DST stellten direkt auf das Schutzgut der intérêts fondamentaux de la nation ab. Allerdings ähnelt der Begriff deutlich demjenigen der DCRG, die nach ihrer Rechtsgrundlage an der Verteidigung grundlegender Interessen des Staates („défense des intérêts fondamentaux de l’Etat“) beteiligt war.400 Der Begriff der „intérêts fondamentaux de l’Etat“ wird erstmals im Dekret der DCRG von 1995 erwähnt.401 Er unterscheidet sich von dem Terminus der DCRI allein in dem veränderten Bezugsobjekt, der zentrale Kern der Bestimmungen, die intérêts fondamentaux, ist beiden Schutzgütern gemeinsam. Das Bezugsobjekt der „grundlegenden Interessen“ ist bei der DCRI die Nation („nation“) und zielt damit auf das Volk ab, während bei der DCRG der Staat („l’Etat“) im institutionellen Sinne im Fokus stand.402 Ein Erklärungsansatz dieser Veränderung kann darin gesehen werden, dass das Schutzgut im Zuge der Fusion zur DCRI nicht allein den Staat als Institution betreffen sollte, sondern darüber hinaus Individualinteressen umfassen soll. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Schutzgut der DCRG Einfluss auf die Auslegung des Schutzgutes der DCRI besitzt, führt dieser Hinweis für sich genommen nicht weiter. Das Dekret der DCRG von 1995 enthielt ebenfalls keine weitergehende Definition oder Erklärung des Schutzgutes, die darauf schließen lassen könnte, welche konkreten „grundlegenden Interessen“ von diesem Oberbegriff umfasst waren und welcher Zweck hiermit verfolgt wurde. Auch liegen diesem Dekret keine öffentlich einsehbaren Motive zugrunde. Weiterhin ist nicht ersichtlich, dass die französische Rechtsprechung das Schutzgut der DCRG ausgelegt oder definiert hat. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass dem Schutzgut in der Praxis im Rahmen eines Rechtsstreites kaum Relevanz zukommt. Im Gegensatz zu der grundsätzlichen begrifflichen Übereinstimmung der DCRI mit der DCRG stellte das Dekret der DST nicht auf eine solche generelle Wendung ab, sondern nannte allein die „sécurité du pays“ (Sicherheit des Landes) als Schutzgut.403 Der Vergleich mit der DST ist demnach nicht weiterführend.
Aus dieser Gegenüberstellung der Schutzgüter der Vorgängerbehörden mit dem Schutzgut der DCRI lässt sich demnach keine begriffliche Klärung für die intérêts fondamentaux de la nation ableiten. Es kann allenfalls vermutet werden, dass bei der Schaffung der Rechtsgrundlage der DCRI der Begriff der DCRG mit Intention übernommen und nur leicht hinsichtlich des Bezugsobjekts der Nation verändert wurde. Auch wenn dies aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit von Motiven nicht sicher belegt werden kann, so liegt es doch nahe, dass der Normgeber auf eine ähnliche Generalklausel Bezug nehmen wollte. Welche konkreten Bereiche hiermit allerdings – damals wie heute – abgedeckt werden sollten, ist hieraus nicht erkennbar. Auch ein Vergleich mit den Schutzgütern der anderen französischen Nachrichtendienste führt nicht weiter, da sie zum Teil keine derartigen Schutzgüter kennen oder auf andere Begriffe abstellen.404
b) Systematische Auslegung
Anhaltspunkte für die konkrete Definition des Begriffes der intérêts fondamentaux de la nation könnten aus einer Zusammenschau mit anderen Regelungen abgeleitet werden. So findet der Begriff vor allem im Strafrecht (aa) Beachtung, aber auch in neueren Regelungen zum Sicherheitsrecht (bb).
aa) Art. 410–1 Code pénal
Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal, befasst sich in seinem vierten Buch mit Verbrechen und Vergehen gegen die Nation, den Staat und den öffentlichen Frieden („Des crimes et délits contre la nation, l’Etat et la paix publique“). Der erste Titel dieses Buches ist dabei auf Angriffe auf die intérêts fondamentaux de la nation ausgerichtet und deckt sich mit dem im Dekret der DCRI gebrauchten Begriff. Im Code pénal fungiert dieser als gemeinsamer Oberbegriff von Straftaten wie dem Landesverrat, der Spionage, der Sabotage oder einem Angriff auf das secret de la défense nationale und ist Tatbestandsmerkmal einiger dieser Straftaten.405 In Art. 410–1 Code pénal findet sich zudem eine Definition der intérêts fondamentaux de la nation, die die zu schützenden Werte aufzählt. Danach erstrecken sich die intérêts fondamentaux de la nation auf die Unabhängigkeit, die Unversehrtheit des Staatsgebietes, die Sicherheit, die republikanische Form der Institutionen, die Mittel der Verteidigung und der Diplomatie, auf den Schutz der Bevölkerung in Frankreich und im Ausland, das Gleichgewicht der natürlichen Umgebung und der Umwelt, auf wesentliche Teile des wissenschaftlichen und...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. Einleitung
  7. Erster Teil: Die Organisation des Schutzes der Verfassung durch die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland
  8. Zweiter Teil: Die Aufgaben und Befugnisse der Inlandsnachrichtendienste sowie die jeweilige nationale Zusammenarbeit
  9. Dritter Teil: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
  10. Vierter Teil: Weitere Diskussionen um die Inlandsnachrichtendienste
  11. Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen
  12. Nachtrag: Die Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI)
  13. Literaturverzeichnis
  14. Verzeichnis französischer Gesetzgebungsberichte und sonstiger Dokumente
  15. Anhang