Arbeitspsychologische Leitsätze für den Zeitnehmer
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Arbeitspsychologische Leitsätze für den Zeitnehmer

  1. 107 Seiten
  2. German
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Arbeitspsychologische Leitsätze für den Zeitnehmer

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Inhaltsverzeichnis
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Information

Jahr
2019
ISBN
9783486756050

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. I. Teil
  4. 1. Die Natur des Menschen widerstrebt der Rationalisierung
  5. 2. Der Anreiz, spontan Mängel zu beseitigen, ist viel geringer als die Fähigkeit, sie zu ertragen
  6. 3. Fähigkeit und Antrieb des Menschen, Arbeiten ökonomisch zu verrichten, sind gering
  7. 4. Werden den Menschen irgendwelche Arbeitsaufgaben gestellt, so besteht im allgemeinen eine Tendenz, die Aufgabe auszuführen, ohne sich über die genauere Art und Weise der Ausführung genauere Gedanken zu machen
  8. 5. Es besteht allgemein eine Tendenz, bei einer Vielheit von Arbeitsmethoden die anfänglich gewählte besondere Arbeitsmethode beizubehalten, auch dann, wenn sie unzweckmäßig ist
  9. 6. Im allgemeinen haben die Menschen nur ein sehr ungenaues Bild der Ausführungsmethoden ihrer eigenen Arbeit
  10. 7. Ist irgendeine menschliche Arbeit nicht ausdrücklich auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen gestaltet, so ist gewiß, daß man sie wesentlich verbessern kann
  11. II. Teil
  12. 8. Zeitstudien und Arbeitsrationalisierung sind nur dann erfolgreich zu leisten, wenn sie als Sonderaufgabe betrieben werden
  13. 9. Die Fähigkeit, Arbeitsbesonderheiten, insbesondere Arbeitsmängel zu sehen, ist eine Sonderbegabung
  14. 10. Es besteht bei den Menschen die Neigung, auch diejenigen Dinge von der theoretischen Überlegung aus zu entscheiden, die man nur induktiv von praktischen Versuchen her entscheiden kann
  15. 11. Für den Zeitstudienbeamten sind besondere Eigenschaften unerläßlich. Hat er sie nicht, so muß er sie durch Selbstdisziplinierung erwerben
  16. 12. Ziel des Zeitstudiums ist die „Arbeitsstudie" als qualitative Ermittelung; die Zeitmessung als solche darf nicht im Vordergrund stehen
  17. 13. Voraussetzung für das Zeitstudienmachen ist die Gesetzlichkeit der menschlichen Beobachtungsfähigkeit
  18. 14. Nur gering entwickelt ist die Fähigkeit des Menschen, die Zeiten sowohl von Arbeiten als auch ganz besonders von Leerpausen aufzulassen und zu schätzen
  19. 15. Der Zeitnehmer muß die Unvollkommenheit des Stoppens kennen
  20. 16. Die schaubildliche Zeitaufnahme ist psychologisch und praktisch notwendig
  21. 17. Großen, zum Teil unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet die Zeitstudie bei Arbeitsprozessen, die sich zeitlich mehrfach überlagern
  22. 18. Die Fähigkeit des Zeitnehmers, Zusammenhänge von Arbeitsprozessen unmittelbar zu beobachten, kann man nicht gering genug ansetzen. Daher sind ausdrückliche Maßnahmen zur Überwindung dieser Schwäche nötig
  23. III. Teil
  24. 19. Selbst bei den einfachsten Arbeitshantierungen zeigen sich große individuelle Unterschiede
  25. 20. Auch für den Zeitnehmer ist die gesetzliche Analyse der Beziehungen des Arbeitstempos zur jeweiligen Natur der Arbeit von großer Bedeutung
  26. 21. Die Variation der Arbeitszeiten als solche und der Individuen untereinander stehen in gesetzlicher Beziehung zu der Art der Arbeit
  27. 22. Die Verschiedenheit der Arbeitszeiten verschiedener Individuen sind zunächst Verschiedenheiten der Arbeitsweisen
  28. 23. Arbeitsweise und damit Arbeitstempo ist in erster Linie Ausdruck des individuellen Arbeitstypus
  29. 24. Bei jeder Arbeit ist die gesetzliche Beziehung zwischen Tempo und Exaktheit zu beachten
  30. 25. Bei jeder studierten Arbeit muß der Zeitnehmer die „Typen-Diagnose" stellen
  31. 26. Zur Arbeitsstudie sind möglichst verschiedene Menschentypen zu verwenden
  32. 27. Bei jeder Arbeit ist das „adäquate Tempo" zu berücksichtigen
  33. 28. Urteilsmaßstäbe in bezug auf die Qualität von Arbeiten sind ausdrücklich festzulegen
  34. IV. Teil
  35. 29. „Ermüdung" darf nicht schematisiert werden
  36. 30. Bei der praktischen körperlichen Arbeitskurve spielt auch die Beschleunigung der Arbeitszeiten bzw. Zunahme an Menge trotz Ermüdung eine große Rolle
  37. 31. Die spontanen Pansen bei anstrengender körperlicher Schwerarbeit sind nicht gesetzlos; vielmehr zeigt sich n. a. die Regel: die Pausen werden im Verlauf häufiger und länger, dabei aber überwiegt stark die Verlängerung
  38. 32. Für den arbeitssteigernden Einfluß von eingelegten Pausen lassen sich vorläufig allgemeinere Gesetze nicht sagen; es bleibt vorläufig noch der experimentellen Ermittlung im einzelnen Fall überlassen!
  39. 33. Das Gesetz des „durchgängigen Tempos" ist zu beachten
  40. 34. Für die Verbesserung der Arbeitsleistung durch vermehrte Anstrengung gilt das Asymptotengesetz. Man darf also von vermehrter Arbeitsanspannung nicht allzuviel erwarten
  41. 35. Die Schwankungen der Arbeitszeiten, wie sie durch das Wetter, die Jahreszeit, Zeitereignisse usw. hervorgerufen werden, haben gegenüber den Schwankungen zwischen den Individuen, nur geringe Beträge
  42. 36. Nur ungefähr und unter besonderen Verhältnissen gilt die Regel einer zunehmenden Qualitätsverschlechterung durch „Ermüdung" bzw. längeren Verlauf
  43. V. Teil
  44. 37. Die Schematisierung des kürzesten Weges ist durchaus nicht gerechtfertigt
  45. 38. Das künstliche Bremsen des Arbeitstempos wird von der Praxis oft falsch beurteilt
  46. 39. Bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen ist planmäßiges Experimentieren anzuraten
  47. 40. Erprobt man neu gestaltete Arbeitsverrichtungen, so tritt oft zu Anfang ein Mißerfolg auf, der nur scheinbar ist
  48. 41. Der Zeitnehmer muß sieh bemühen, der „Psyche des Arbeiters" stets Rechnung zu tragen
  49. 42. Es empfiehlt sich für den Zeitnehmer die Regel, niemals moralische Stellung zu nehmen, sondern eine kühle naturwissenschaftliche Betrachtung der Dinge einzuhalten
  50. 43. Es ist eine menschliche Eigenschaft, daß dann, wenn man sich einmal in eine Sache vertieft hat, die Tendenz zu weiterer Vertiefung gesetzt wird, wobei aber die Gefahr des „fallenden Wirkungsgrades" akut wird
  51. 44. Der Rationalisierungs-Ingenieur muß sich stets vor Augen halten, daß das eigentliche Ziel der Technik die Überwindung der Arbeitsrationalisierung zugunsten völliger Mechanisierung darstellt
  52. 45. Wissenschaftliche Zeitstudie und Arbeitsrationalisierung sind etwas ganz allgemein Gesetzliches und ziemlich unabhängig von einzelnen Fabrikationszweigen
  53. 46. Bei der allgemeinen Einführung der wissenschaftlichen Betriebsführung handelt es sich weniger um die objektiven Maßnahmen als solche, als um eine seelische Umstellung des ganzen Betriebes