Twelve Stars – Deutsche Ausgabe
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Twelve Stars – Deutsche Ausgabe

Philosophen schlagen einen Kurs für Europa vor

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  1. 264 Seiten
  2. German
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Twelve Stars – Deutsche Ausgabe

Philosophen schlagen einen Kurs für Europa vor

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Über dieses Buch

Denkanstöße von 24 führenden europäischen Philosophen versammelt dieser Band. Sie machen ganz konkrete Vorschläge zu den politischen Entscheidungen, denen sich die Europäische Union jetzt stellen muss: Unter anderem fordern die Autoren ein europäisches Grundeinkommen; eine Finanzregulierung und -aufsicht; und nicht zuletzt eine Stärkung der Rolle der Nationalparlamente in der europäischen Politik. Der Band holt die Philosophie aus dem Elfenbeinturm und in die Praxis. Denker, denen das europäische Projekt am Herzen liegt, treten ins europäische Bürgergespräch ein. Die Vorschläge wurden von ihren Autoren mit europäischen Bürgern online diskutiert; die daraus entstandenen Einwände und Argumente aus diesen Debatten werden im Buch dargestellt. Das neuartige Verfahren zeigt, wie philosophisch diszipliniertes Denken helfen kann, die tiefen Meinungsverschiedenheiten über die Zukunft der EU zu überbrücken.

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Europas Verfassung

Rainer Forst

Toleranz in der Europäischen Union

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Vorschlag

In der EU sollten wir Mitgliedstaaten nicht gestatten, das Grundrecht auf Religionsfreiheit ohne triftigen Grund einzuschränken. So sind zum Beispiel Gesetze, die bestimmte religiöse Kleidungsstücke wie Kopftuch oder Burka auf Grundlage partikularer Vorstellungen von der öffentlichen Ordnung verbieten, unzulässig.

Begründung

Die Garantie des Grundrechts auf Religionsfreiheit in der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Um diese Rechte zu schützen, muss die EU sicherstellen, dass ihre Mitgliedstaaten religiös neutrale Institutionen sind, während ihre BürgerInnen wechselseitig ihre Weltanschauungen und religiösen Praktiken tolerieren müssen, solange und soweit sie keine Grundrechte verletzen. Folglich sind Gesetze (wie in Bayern oder Italien), die das Anbringen christlicher Symbole in öffentlichen Gebäuden anordnen, ebenso unzulässig wie Gesetze, die bestimmte Formen religiöser Kleidung in der Öffentlichkeit verbieten.
Rainer Forst, geboren in Wiesbaden. Professor für Politische Theorie und Philosophie an der Goethe-Universität Frankfurt.
Die Europäische Union ist ein ehrgeiziges politisches Projekt, das im Zusammenhang der europäischen Geschichte gesehen werden muss – und zwar nicht nur der Zeitgeschichte, sondern auch jener langen Geschichte religiöser Spannungen, Verfolgungen und Kriege, die bis ins 16. Jahrhundert zurückgeht. So gesehen ist die Bildung einer politischen Union aus ehemaligen Feinden eine bedeutende Errungenschaft. Ein Eckpfeiler dieses Erfolgs ist die Garantie eines Grundrechts auf Religionsfreiheit sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch in der EU im Allgemeinen, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention erklärt.
Heute geht von dieser Errungenschaft in Hinblick auf Fragen der Religionsfreiheit und der Toleranz allerdings ein gemischtes, vielleicht sogar paradoxes Signal aus: Einerseits lässt sich argumentieren, dass die EU keine Beschneidung der Religionsfreiheit durch ihre Mitgliedstaaten dulden sollte. Andererseits wird der Versuch der EU, Toleranz aktiv durchzusetzen, als intolerant empfunden, da er die Autonomie von Mitgliedstaaten missachtet. Deshalb verbergen sich für die EU hinter den Debatten über religiöse Symbole wie Kreuze und Burkas tief greifende Identitätsfragen.

Zwei Toleranzbegriffe

Um die benutzten Begriffe zu klären, sind vorab einige Anmerkungen angebracht. Der Begriff der Toleranz umfasst drei Bestandteile. Machen wir uns klar, was wir meinen, wenn wir sagen, dass wir etwas tolerieren, zum Beispiel die Meinung eines Freundes oder die Praktiken einer Gruppe. Wir benutzen dieses Wort nur dann, wenn uns etwas an dieser Meinung oder diesen Praktiken stört. Der erste Bestandteil des Toleranzbegriffs ist also die Ablehnung. Wir lehnen Überzeugungen, die wir tolerieren, als falsch oder schlecht ab. Wäre es anders, wäre unsere Haltung keine der Toleranz, sondern eine der Gleichgültigkeit oder der Zustimmung.
Dazu muss ein zweiter Bestandteil treten, nämlich die Akzeptanz. Sie benennt die Gründe dafür, warum wir etwas Falsches oder Schlechtes tolerieren sollten. Dabei werden die Ablehnungsgründe durch die Akzeptanzgründe keineswegs ausgelöscht. Vielmehr stehen beide nebeneinander, wobei die Akzeptanzgründe die Waage in Richtung Toleranz zeigen lassen.
Schließlich braucht es einen dritten Bestandteil, die Zurückweisung – also erneut ablehnende Gründe. Zurückweisung bezeichnet die Grenzen der Toleranz. Offensichtlich müssen die Zurückweisungsgründe gewichtiger und ernster zu nehmen sein als die bereits erwähnten Ablehnungsgründe, da sie von Akzeptanzerwägungen nicht übertrumpft werden können.
Die Aufgabe der Toleranz besteht darin, die drei genannten Bestandteile angemessen zu ordnen und ins Gleichgewicht zu bringen. Dabei können Ablehnungs-, Akzeptanz- und Zurückweisungsgründe aus verschiedenen Wurzeln stammen. So können etwa alle drei religiös motiviert sein, zum Beispiel wenn jemand eine andere Religion als falsch ablehnt, sie im Namen des Friedens allerdings so lange toleriert, wie sie nicht zur Blasphemie führt. Es können sich aber auch unterschiedlich geartete Gründe gegenüberstehen, etwa dann, wenn ein religiöser Ablehnungsgrund auf Akzeptanz- und Zurückweisungsgründe trifft, die sich auf die Menschenrechte beziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Religionsfreiheit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit entgegensteht.
Zudem müssen wir zwischen verschiedenen Konzeptionen der Toleranz unterscheiden, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben. Ich werde hier nur zwei ansprechen. Die erste nenne ich die Erlaubnis-Konzeption. Sie findet sich in klassischen Toleranzgesetzen, etwa im Edikt von Nantes (1598) und der englischen Toleranzakte (1689), und definiert Toleranz als autoritäre Haltung und Handlung, die es Minderheiten erlaubt, innerhalb eines von der Obrigkeit einseitig vorgegebenen Rahmens nach eigenen Glaubensvorstellungen zu leben. Alle drei Komponenten der Toleranz – Ablehnung, Akzeptanz und Zurückweisung – sind in diesem Fall der Obrigkeit vorbehalten. Die Tolerierten sind entsprechend als Bürger zweiter Klasse gekennzeichnet, die auf den Schutz des Herrschers angewiesen sind.
Im Gegensatz dazu hat sich in der Neuzeit im Laufe der langen Geschichte demokratischer Revolutionen ein horizontales Toleranzverständnis entwickelt: die Respekt-Konzeption. Die Kernidee dieser Konzeption ist, dass Toleranz eine Haltung der Bürgerinnen und Bürger zueinander ist, die wissen, dass sie in zentralen Fragen hinsichtlich des guten und richtigen Lebens nicht einer Meinung sind, aber dennoch akzeptieren, dass ihre gemeinsamen Institutionen auf Normen beruhen müssen, die von allen als freien und gleichen Menschen geteilt werden können und nicht einfach durch die (bestreitbaren) Wertvorstellungen einer Gruppe vorgeschrieben und zum Gesetz erhoben werden. Toleranz in diesem Sinne ist die Tugend, Haltungen und Bräuche zu tolerieren, die man zwar nicht teilt, die aber nicht jene Grundsätze verletzen, in denen sich die Freiheit und Gleichheit aller spiegelt.

Demokratische Toleranz

Eine demokratische Europäische Union kann sich schwerlich für eine obrigkeitsstaatliche, vertikale Erlaubnis-Konzeption der Toleranz entscheiden. Vielmehr entspricht es dem europäischen Verständnis, Toleranz als gesellschaftliche (horizontale) Tugend zu begreifen, mit der gleiche Rechte auf Religionsfreiheit einhergehen. Das bedeutet, dass in einer Demokratie nicht etwa der Staat Minderheiten die Erlaubnis erteilt, nach ihren eigenen Glaubensvorstellungen zu leben, sondern dass diese ein Recht darauf haben. Aus diesem Recht folgt die Pflicht aller Bürgerinnen und Bürger, die verschiedensten Lebensentwürfe und Gepflogenheiten, die sie ablehnen, gleichwohl zu tolerieren, solange diese keine grundlegenden demokratischen oder menschenrechtlichen Prinzipien verletzen.
Daraus lassen sich für die gegenwärtige EU zwei Schlüsse ziehen, die jedoch in entgegengesetzte Richtungen weisen und so zu dem oben erwähnten Paradox führen. Der erste Schluss ist, dass niemand aus religiösen Gründen diskriminiert werden darf. Bürgerinnen und Bürger genießen ohne Ansehen ihres Glaubens gleiche Rechte. Der Staat muss religiös neutral sein. Mithin sind Gesetze, die gebieten, öffentliche Gebäude mit christlichen Symbolen auszustatten (wie etwa in Bayern oder Italien), ebenso unzulässig wie Gesetze, die das Tragen religiöser Symbole wie Kopftücher oder Burkas verbieten. Dies gilt auch für Kopftücher von Lehrerinnen, da auch Lehrerinnen die persönliche Freiheit genießen, religiöse Symbole zu tragen. Dagegen hat der Staat nicht das Recht, ausgewählte religiöse Symbole zu offiziellen Symbolen seiner „Identität“ zu erklären.
Trotzdem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen wie „Lautsi und andere gegen Italien“ (2011) und „S.A.S. gegen Frankreich“ (2014) geurteilt, dass Länder wie Italien oder Frankreich einen weiten Ermessensspielraum haben, wenn es um eine Gesetzgebung geht, die das Aufhängen von Kreuzen in Klassenräumen vorschreibt (wie im ersten Fall) oder das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum aufgrund eines traditionellen Verständnisses der öffentlichen Ordnung und ihrer Grundwerte verbietet (wie im zweiten Fall). Unter dem Gesichtspunkt gleicher Menschenrechte ist das inakzeptabel.
An dieser Stelle kommt jedoch die zweite Schlussfolgerung hinsichtlich der Toleranz ins Spiel. Viele Leute sind der Auffassung, dass die EU eine politische Union sei, in der verschiedene nationale politische Gemeinschaften gegenseitig die mannigfachen Arten und Weisen, auf die sie ihre jeweiligen politischen Identitäten äußern, tolerieren sollten – und zwar selbst dann, wenn das zur Ungleichbehandlung unterschiedlicher Religionen führt.
Unter dem Gesichtspunkt gleicher Grundrechte ist dieses Argument verfehlt. Eine politische Union, die auf einem Konsens über grundlegende Menschenrechte und Freiheiten beruht, muss die Rechte von Minderheiten als unabdingbar auffassen, denn dies ist ja gerade der Sinn von Grundrechten: Sie schützen Minderheiten. Eine Europäische Union, die das vergisst, missachtet ihre eigenen Prinzipien und ihre eigene Geschichte. Kurz gesagt, sticht die Religionsfreiheit jegliche Forderungen nach ihrer Einschränkung im Namen einer bestimmten Vorstellung von der öffentlichen Ordnung aus – und zwar auch dann, wenn eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sie fordert. Demokratische Toleranz bedeutet nicht – und darf nicht bedeuten –, dass Mehrheiten ihre religiösen Ansichten oder Symbole für höherwertig und zu öffentlichen Symbolen erklären, während Minderheiten nur als Bürger zweiter Klasse geduldet werden. Vielmehr ist es an der Zeit, traditionelle Vorstellungen von der öffentlichen Ordnung und von politischen Symbolen zu überdenken. Echte demokratische Toleranz erfordert gleiche Achtung und gleichen Stellenwert für Mehrheiten und Minderheiten. Diese Gleichstellung erfordert es, Meinungen und Gepflogenheiten wie etwa das Tragen einer Burka zu tolerieren, selbst wenn sie weithin für kritikwürdig gehalten werden.

Einige Einwände

Gegen diese Argumentation können eine Reihe von Einwänden vorgebracht werden, und dies ist in der Twelve-Stars-Onlinedebatte auch geschehen. Sie berühren grundsätzliche Fragen zum Wesen der EU und dazu, was es bedeutet, EU-Bürger zu sein.
Erstens: Unterstellt das Argument zu Unrecht, dass die EU nicht nur eine politische und wirtschaftliche Union ist, sondern auch eine kulturelle? Überschreitet die EU ihre Kompetenzen, wenn sie Mitgliedstaaten eine bestimmte Auffassung von Religionsfreiheit aufzwingt? Ich denke nicht. Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953 als auch die neuere Charta der Grundrechte der EU schreiben Grundrechte wie Religionsfreiheit, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung fest. Diese Rechte sind also grundlegend für die europäische Werteordnung, und die EU ist verpflichtet sicherzustellen, dass sie nicht verletzt werden.
Zweitens: Das oben entwickelte Argument besagt, dass der Staat auf weltlichen Grundsätzen beruht und in religiöser Hinsicht neutral ist. Folglich kann er sich nicht einige religiöse Symbole zu eigen machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass beispielsweise Lehrkräfte an staatlichen Schulen keine religiösen Symbole (die mit ihrer Lehrtätigkeit vereinbar sind) tragen dürfen. In diesem Fall sind sie persönliche Symbole einer religiösen Identität, nicht Symbole des Staates.
Drittens: Die Argumentation beinhaltet den Gedanken, dass religiöse Praktiken, die Grund- oder Menschenrechte verletzen, nicht toleriert werden sollten. Folglich, so lautet ein Einwand, sei es falsch, das Tragen einer Burka zu tolerieren, wenn dies einen Praxis der Unterdrückung ist – etwa weil Frauen gezwungen werden, die Burka zu tragen, weil sie allgemein ein Zeichen fehlender Geschlechtergerechtigkeit ist oder weil sie für die Ablehnung demokratischer Werte steht. Ich stimme zu, dass repressive Verhaltensweisen nicht toleriert werden sollten, ob sie nun religiös oder anders motiviert sind. Die genannten Interpretationen des Tragens einer Burka können jedoch nicht als allgemein zutreffend betrachtet werden, da diese Praxis für unterschiedliche Menschen ganz Unterschiedliches bedeuten kann, insbesondere für die, die selbst eine Burka tragen. Viele Musliminnen versichern, dass sie dies aus eigener, freier Entscheidung tun. Obwohl ein demokratischer Rechtsstaat also wachsam gegenüber gesellschaftlichen Strukturen der Geschlechterunterdrückung sein muss und auch Minderheiten innerhalb von Minderheiten gegen patriarchale Unterdrückung schützen muss, scheint es doch falsch zu sein, auf die beschriebene Weise zu verallgemeinern und einen vielschichtigen Brauch von Rechts wegen auf eine einzige Weise zu interpretieren. Diesen Brauch vielmehr zu tolerieren, bedeutet dabei nicht, die eigene Ablehnung zu überwinden; es bedeutet lediglich zu akzeptieren, dass ihre Verallgemeinerung Grenzen hat.
Schließlich sind einige Kritiker der Meinung, dass die vorg...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. Europäische Solidarität
  7. Europas Geld
  8. Europas Regeln
  9. Europa und die Welt
  10. Europas Verfassung