II
Gründung und Führung der Stiftungen
Nachdem sich der erste Teil dieses Buches auf die Person des Stifters konzentrierte, richten sich die folgenden Abschnitte auf die Stiftungen selbst: auf die Gründung, auf die Vermögensausstattung, die Zwecke, die Struktur und die Arbeitsweise. Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, wie die Stifter ihr eigenes Engagement in der Stiftung gestalten. Der Beratungsbedarf von Stiftern sowie die Rolle von Beratern ist Gegenstand des abschließenden Kapitels.
Wie laufen die Gründungen ab?
Der Gründung einer Stiftung geht in vielen Fällen ein längerer Prozess voraus, in dessen Verlauf die Idee zu einer Stiftung diskutiert, geprüft, verworfen, wieder aufgenommen und schließlich präzisiert und umgesetzt wird. Wie lange dieser Prozess dauert, ist kaum generell zu sagen; aber die Erfahrung des Stifterpaars S dürfte nicht ungewöhnlich sein: »Das war ein langer Entwicklungsprozess. Wir sind da über drei, vier Jahre so reingerutscht.«
Im Zuge dieses Entwicklungsprozesses stehen Stifter vor einer ganzen Reihe von grundsätzlichen Fragen, denen sich dieses Kapitel widmet: Gründet man die Stiftung allein oder gemeinsam mit anderen? Wie viel Kapital soll die Stiftung erhalten? Wer kann Unterstützung im Gründungsprozess bieten? Bevor sich diese Fragen stellen, ist allerdings ein erster Impuls nötig.
dp n="76" folio="80" ?Abbildung 17: Anregung zur Stiftungsgründung
Quelle: Nacherhebung StifterStudie
Soweit sich die Interviewpartner überhaupt noch daran erinnern konnten, wie sie auf die Idee, eine Stiftung zu gründen, gekommen sind, streuten die Antworten breit: Für das Stifterpaar M war es ein Seminar über Stiftungen, zu dem seine Bank eingeladen hatte; Frau J wurde durch das Beispiel einer Stiftung, die in ihren Einzelhandelsgeschäften um Spenden warb, zur eigenen Stiftungsgründung inspiriert; Stifter Z war beeindruckt von amerikanischen Mäzenen, deren Großzügigkeit er bei Museumsbesuchen in den USA erlebte.
Da die Studie dazu dienen soll, Maßnahmen zur weiteren Förderung und Verbreitung des Stiftungsgedankens zu entwickeln, haben wir diese wichtige Frage in der Nacherhebung systematisch vertieft. Die Stifter wurden gebeten, uns mitzuteilen, wer oder was sie auf die Idee, eine Stiftung zu gründen, gebracht hat.
Wie aus der Abbildung 17 ersichtlich wird, wurden nur wenige Befragte durch eine gezielte Anregung, wie die Ansprache durch Berater oder Dienstleister, zur Gründung ihrer Stiftung veranlasst. Wesentlich häufiger ist der Impuls zufällig und erreicht den Stifter durch sein eigenes Bemühen: durch bereits bestehende Kontakte, durch die Lektüre von Zeitungen oder durch persönliche Erfahrungen mit einer Stiftung oder einem Stifter.
Für die Entwicklung von Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Stiftungsgedankens bietet dieser Befund wichtige Hinweise, vor allem den, dass Vorbilder eine wesentliche Rolle spielen. Die Idee, eine Stiftung zu gründen, wird wesentlich konkreter und nachvollziehbarer, wenn Prominente für die Idee einstehen. Auch unter denjenigen, die eine Anregung aus dem Bekanntenkreis erhalten haben, sind sicherlich viele von einem befreundeten Stifter für die Idee gewonnen worden.
Auch die vergleichsweise häufige Nennung von Zeitungs- oder Zeitschriften-Artikeln als Auslöser verweist auf einen wichtigen Kommunikationskanal - Stifter und Stiftungen müssen mehr an die Öffentlichkeit gehen, um durch positive Beispiele für den Stiftungsgedanken zu werben.
Eine andere Möglichkeit, auf die Idee einer Stiftung aufmerksam zu werden, ist das Gespräch mit einem Vermögens-, Rechts- oder Steuerberater. In diesem Punkt belegt die Studie eine gewisse Zurückhaltung auf Seiten der Berater, die nur in insgesamt zehn Prozent der Fälle der Idee Pate standen. Die Gründe für diese Zurückhaltung diskutieren wir im Kapitel »Die Beratung von Stiftern« noch eingehender.
Wer gründet die Stiftung?
Eine wesentliche Frage im Prozess der Stiftungsgründung ist die Entscheidung, ob die Stiftung allein oder gemeinsam mit anderen gegründet werden soll. Die Studie belegt, dass ein überraschend hoher Anteil der Stifter eine Entscheidung gegen eine Einzelstiftung fällt.
dp n="78" folio="82" ?Tabelle 1 differenziert die Verteilung der Stifter nach Geschlecht und Gründerkreis. Bereinigt man die Daten um jeweils einen Partner der Stifterpaare, die zwei Bögen zurückgesandt haben, wird deutlich, dass die Einzelstifter nur die Hälfte aller Stifter ausmachen; die anderen 49 Prozent der Stiftungen sind von mehr als einer Person gegründet worden.
Tabelle 1: Wer gründet die Stiftungen?
Quelle: Hauptumfrage StifterStudie
Von den 281 Stiftern, die ihre Stiftung gemeinsam mit anderen errichtet haben, geben 179 an, dies mit dem Ehepartner oder Lebensgefährten getan zu haben. Weitere 40 Stifter haben die gesamte Familie in das Vorhaben der Stiftungsgründung einbezogen. 62 Stifter schließlich haben ihre Stiftungen gemeinsam mit anderen Personen gegründet. Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich hierbei oft um Erbengemeinschaften und um Gemeinschaftsstiftungen, in denen sich Gleichgesinnte zusammengetan haben, wie etwa die Stifter E und F.
Da die Datenbank des Bundesverbandes die Anzahl und die Namen aller Stifter in Deutschland vermerkt, kann dieses Ergebnis der StifterStudie auch für diejenigen Stiftungen überprüft werden, die nicht an der Umfrage teilgenommen haben. Tatsächlich lässt sich bestätigen, dass die Ergebnisse der Studie durchaus repräsentativ sind für die Grundgesamtheit aller deutschen Stifter. Die in der Datenbank des Bundesverbandes vermerkten Stifter entsprechen nicht nur in der Geschlechterverteilung relativ genau der Verteilung unserer Umfrageteilnehmer, sondern auch in der Verteilung von Einzelstiftern, Paaren und gemeinschaftlichen Stiftungen. Wie im Sample der StifterStudie machen Einzelstifter nur etwa die Hälfte aller Stiftungsgründer aus.
Die Entscheidung über die Kapitalausstattung
Vor einer Stiftungsgründung stehen Stifter vor einer ganzen Reihe von Fragen, zum Beispiel nach der Satzungsgestaltung, der Zweckbestimmung, der Arbeitsweise und der besten Gremienstruktur. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die oft nicht einfach sind. Die zentrale Frage ist aber zunächst die nach dem Geld. Jeder Neustifter steht vor der Entscheidung: Wie viel Vermögen investiere ich? Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, was die Stiftung überhaupt leisten, wie sie arbeiten und was sie erreichen kann. Daher rückt im Folgenden zunächst die Frage nach der Höhe der Kapitalausstattung in den Mittelpunkt. Auf weitere Probleme und Herausforderungen, mit denen sich Stifter bei der Gründung ihrer Stiftung auseinander setzen müssen, geht ein eigenes Kapitel ein.
Grundsätzlich kann man feststellen, dass die Entscheidung über die Höhe der Kapitalausstattung einer Stiftung stark »angebotsorientiert« ist. Die Frage, wie viel Mittel die Stiftung benötigt, um ihren Zweck erfolgreich zu erfüllen, ist für die meisten Stifter nachrangig. Im Vordergrund stehen Fragen, die sich an den verfügbaren Mitteln orientieren: Wie viel Vermögen steht überhaupt zur Verfügung? Wie viele Mittel werden noch benötigt, um den eigenen Lebensabend und die Versorgung der Erben abzusichern?
dp n="80" folio="84" ?Das Kapitel zum Profil der deutschen Stifter zeigte bereits, dass schon die Antworten auf die erste Frage äußerst unterschiedlich ausfallen. Während ein Fünftel der Stifter ein Privatvermögen von weniger als 250 000 Euro inklusive Immobilien besitzt, kann ein weiteres Fünftel aus einem Vermögen von mehr als vier Millionen Euro stiften.
Reichtum ist allerdings äußerst relativ: Gerade für die Frage nach der Kapitalausstattung einer Stiftung ist der »gefühlte« Reichtum wesentlich wichtiger als die absolute Höhe des Vermögens. Das wesentliche Kriterium, das hat Paul Schervish für die USA eindrucksvoll gezeigt, ist die Frage, wie viel Geld ein Mensch braucht, um sich finanziell sicher zu fühlen. Von dieser Grenze hängt die Entscheidung ab, wie viel Geld tatsächlich übrig ist und damit für eine Stiftungsgründung zur Verfügung steht (vgl. Schervish 2001).
Leider liefert unsere Umfrage keine weiteren Daten zu dieser Thematik. Dafür bieten jedoch die Interviews zahlreiche Anhaltspunkte zu der Frage, nach welchen Kriterien Stifter die Höhe der Kapitalausstattung bemessen.
Zu einer Zeit, in der Stiftungen noch vornehmlich von Todes wegen gegründet wurden, war diese Frage vergleichsweise einfach zu beantworten: Die Stiftung erhielt das Vermögen, das am Lebensende noch vorhanden war. Für die heutigen Stifter ist dieses Problem ungleich schwieriger: Wer zu Lebzeiten gründet, möchte seine Stiftung mit hinreichend Kapital ausstatten, ohne seine eigene Lebensplanung in Gefahr zu bringen. Dementsprechend haben sich die beiden Stifter E und F entschieden, die gemeinsame Stiftung zunächst mit 100 000 Euro auszustatten, denn: »Wir sind ja keine Selbstmörder; wir brauchen ja - bis wir tot sind - auch noch etwas, um das halbwegs glimpflich für uns zu lösen.« Aus diesem Grund wird Frau H ihre Stiftung erst mit dem Testament gründen: »Ich kann das Geld noch nicht jetzt stiften, weil ich nicht weiß, ob ich es selbst noch mal brauche.«
Ein weiterer Gesichtspunkt neben der Absicherung des eigenen Lebensabends ist die Versorgung der Erben. Stifter K, dessen Stiftung heute mit einem Kapital von mehreren Millionen Euro ausgestattet ist, fing deshalb mit 100 000 Mark an: »Ich wusste noch nicht, wie viel ich meinen Kindern entziehen soll. Deshalb wollte ich einfach mal die Stiftung ins Leben rufen und mehr zunächst noch nicht machen. Dann wurde ich ein wenig wissender im Laufe der Zeit, und als mir dann klar war: Ich mach mehr, bin ich mit einem Millionenbetrag eingestiegen.«
An diesem Punkt wird bereits ein Trend deutlich, der im folgenden Kapitel weiter vertieft werden soll: Der überwiegende Teil der Stiftungen erhält nach der Gründung und Erstdotierung weiteres Vermögen; oft noch zu Lebzeiten der Stifter, oft aber auch erst von Todes wegen.
Neben der Absicherung des eigenen Lebensstandards und der Erben gibt es seit kurzem ein weiteres Kriterium, das zur Bemessung der Kapitalausstattung herangezogen wird. Die Einführung des Freibetrages von 307 000 Euro, der für das Ausstattungsvermögen einer neu gegründeten Stiftung geltend gemacht werden kann, gibt vielen Stiftern eine wichtige Orientierungshilfe. Ohne dass der Gesetzgeber es so gemeint hätte, verstehen viele Stifter den Freibetrag als eine Empfehlung für eine angemessene Stiftungsgröße. Dazu kommt natürlich, dass viele Stifter die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen möchten. Nicht nur für Stifter A waren »die steuerlichen Möglichkeiten ein wesentlicher Grund. Das Kapital ist so bemessen, dass die Abzugsfähigkeiten optimal zur Geltung kommen«.
Soweit wir es aus den Interviews und den Gesprächen mit Stiftungsverwaltern beurteilen können, führen die Freibeträge in der Mehrzahl der Fälle dazu, dass eher mehr Kapital gestiftet wird. Verschiedene Interviewpartner betonen, dass sie das »eingesparte« Geld gleich mit in die Stiftung eingebracht haben. Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Stiftungsgründungen nieder, die in den letzten Jahren mit einem Kapital von etwa 300 000 Euro gestartet werden. Ohne die Steuerfreibeträge, so bestätigt das Stifterpaar S, »hätten wir weniger Grundkapital reingetan«.
dp n="82" folio="86" ? Unterstützung im Prozess der Stiftungsgründung
Eine Stiftungsgründung kann man nicht im sprichwörtlichen stillen Kämmerchen betreiben. Beginnend mit der ersten vagen Idee bis hin zur Gründung sind viele Gespräche und Diskussionen nötig: Die Frage der Kapitalausstattung wird man nicht alleine, sondern mit dem Partner und gegebenenfalls den Erben entscheiden; mit Vertrauten und Experten wird man die Stichhaltigkeit der Idee prüfen; Rechts-, Vermögens- und Steuerberater können mit ihrer Expertise helfen; und natürlich ist auch die Abstimmung mit den Behörden wichtig, um die Gründung voranzutreiben.
Viele Gründungen erfolgen ohne professionelle Hilfe
Gemessen daran, dass die wenigsten Menschen einschlägige Erfahrungen mit den rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten einer Stiftungsgründung haben, liegt die Vermutung nahe, dass Stifter Unterstützung bei professionellen Beratern suchen. Diese Vermutung wird durch die Studie widerlegt. Auf die Frage, wer im Prozess der Stiftungsgründung besonders wichtig war, werden zunächst die (Ehe-)Partner und als zweitwichtigste Gruppe der Freundes- und Bekanntenkreis genannt, wie Abbildung 18 zeigt. Vertrauen ist offenbar das wichtigste Kriterium bei der Frage, mit wem man die Stiftungspläne bespricht und vorantreibt.
Der Befund, dass Berater nur an vergleichsweise wenigen Stiftungen beteiligt sind, deutete sich bereits in der oben zitierten Untersuchung der »Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht« von 2001 an. Zwar konzentrierte sich diese Untersuchung auf alle Stiftungen, gleich ob sie von einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einer anderen Körperschaft gegründet wurden, aber das Ergebnis bestätigt den Trend: Laut der Untersuchung wurde nur in weit unter der Hälfte der Fälle (41 Prozent) ein Anwalt herangezogen (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2001, S. 13).
Die geringe Beteiligung von Beratern ist auffällig, aber plausibel. Angesichts der Tatsache, dass 43 Prozent der befragten Stif...