Faktensammlung Diskriminierung
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Faktensammlung Diskriminierung

Kontext Einwanderungsgesellschaft

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  1. 130 Seiten
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Faktensammlung Diskriminierung

Kontext Einwanderungsgesellschaft

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Über dieses Buch

Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Einwanderungslandes. Gerade eine Gesellschaft, deren Vielfalt durch Migration geprägt ist, bleibt anfällig gegenüber alltäglicher individueller, aber auch struktureller Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft. Die Bestandsaufnahme von Ausmaß und Erscheinungsformen von Diskriminierung ist ein wichtiger Schritt, um das Phänomen zu verstehen und anschließend gegensteuern zu können. Die "Faktensammlung Diskriminierung" bietet einen niedrigschwelligen Ausgangspunkt für Interessierte, die sich über Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft informieren wollen. Sie gibt einen Überblick über Definitionen, die Gesetzeslage und die Forschung, trägt relevante Publikationen und Studien zusammen und stellt sie in Auszügen vor. Der Schwerpunkt liegt auf Quellen, die sich mit dem Thema ethnische und religiöse Diskriminierung in Deutschland beschäftigen und in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden. Vereinzelt werden auch Forschungsergebnisse außerhalb dieses Rahmens festgehalten – sofern sie neue Aspekte und Zusammenhänge einbringen. Die einzelnen Kapitel decken verschiedene Lebens- oder Themenbereiche rund um ethnische und religiöse Diskriminierung ab und beginnen jeweils mit einer groben Zusammenfassung der aktuellen Wissenslage. Daraus ergibt sich ein klares Bild: Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder religiösen Herkunft findet sich auf dem Arbeitsmarkt, dem Wohnungsmarkt, im Bildungssystem sowie tagtäglichen im Alltag.

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1. Einleitung

Orkan Kösemen und Klaudia Wegschaider

Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Einwanderungslandes. Gerade eine Gesellschaft, deren Vielfalt durch Migration geprägt ist, bleibt anfällig gegenüber alltäglicher individueller, aber auch struktureller Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft. Letztere widerspricht jedoch sowohl dem Fairnessprinzip als auch dem Gleichheitssatz in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Diskriminierung führt nicht nur zur Benachteiligung der Betroffenen, sondern unterhöhlt zugleich die Grundfesten des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Solchen Tendenzen Einhalt zu gebieten, ist daher die Aufgabe einer pluralen und liberalen Demokratie.
Die Bestandsaufnahme von Ausmaß und Erscheinungsformen von Diskriminierung ist ein wichtiger Schritt, um das Phänomen zu verstehen und anschließend gegensteuern zu können. Diese Publikation mit dem Titel Faktensammlung Diskriminierung möchte dazu einen Beitrag leisten. Sie bietet einen niedrigschwelligen Ausgangspunkt für Interessierte, die anhand der aktuellen Forschungslage Orientierung über ethnische und religiöse Diskriminierung suchen. Dabei geben wir unterschiedliche Quellen „in ihren eigenen Worten“ wieder. Die unterschiedlichen Quellen der Faktensammlung Diskriminierung sind somit der Start-, aber nicht notwendigerweise der Endpunkt einer Recherche.
Der Schwerpunkt der Faktensammlung Diskriminierung liegt auf Quellen, die sich mit dem Thema ethnische und religiöse Diskriminierung in Deutschland beschäftigen und in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden. Vereinzelt werden auch Forschungsergebnisse außerhalb dieses Rahmens festgehalten – sofern sie neue Aspekte und Zusammenhänge einbringen. Die Auswahl der Publikationen basiert auf Online-Recherchen in Datenbanken wie Google Scholar, EconStor sowie der Bielefeld Academic Search Engine. Abgebildet werden im Folgenden jeweils die Leitfrage beziehungsweise der Leitgedanke einer Publikation, die Vorgehensweise sowie ausgewählte Ergebnisse. Bei näherem Interesse empfehlen wir stets die Originalquelle zu konsultieren, denn durch den Fokus auf zentrale Textpassagen in dieser Faktensammlung bleiben unvermeidbar weitere wichtige Aspekte außen vor.
Die einzelnen Kapitel decken verschiedene Lebensoder Themenbereiche rund um ethnische und religiöse Diskriminierung ab und beginnen jeweils mit einer groben Zusammenfassung der aktuellen Wissenslage. Zu Beginn steht ein kurzes Glossar, das verschiedene Arten von Diskriminierung und weitere relevante Konzepte definiert und anhand von Beispielen erläutert. Im anschließenden Kapitel wird der nationale, europäische und internationale rechtliche Rahmen kurz skizziert – mit besonderem Augenmerk auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darauf folgen mehrere Kapitel, die den Forschungsstand zu Ausmaß und Form der Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen widergeben (Alltag, Wohnen, Arbeiten und Bildung). Zwei weitere Kapitel behandeln gesondert die Diskriminierung aufgrund der Religion sowie die Diskriminierung von Sinti und Roma. Im abschließenden Kapitel werden die Auswirkungen von Diskriminierung beleuchtet.
Wir ermutigen unsere Leserinnen und Leser, über den Tellerrand einzelner Kapitel hinauszublicken. Erst so ergibt sich ein klares Gesamtbild der Hürden, die es auf dem Weg zur Gleichbehandlung noch zu überwinden gilt. Da viele Publikationen und Studien mehr als einem Kapitel zugewiesen werden könnten, finden sich auch immer wieder Querverweise. Zwar liegt der Fokus dieser Faktensammlung Diskriminierung auf Ethnie und Religion, jedoch werden auch andere Diskriminierungskategorien im Zuge der intersektionellen Diskriminierung im Blick behalten. Letztendlich soll die Faktensammlung Diskriminierung all denen helfen, die sich mit diesem Thema beschäftigen wollen und es sich zur Aufgabe gemacht haben, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu erreichen.
Wir danken allen, die an der Entstehung der Faktensammlung Diskriminierung mitgewirkt haben, sehr herzlich. Allen voran gilt dieser Dank Mirijam Beutke und Patrick Kotzur, die mit früheren Versionen das Fundament dieser Publikation gelegt und die Idee der Faktensammlung weiterentwickelt haben. Zugleich bedanken wir uns bei den Autorinnen und Autoren* sowie den Organisationen und Verlagen, die uns die Wiedergabe der Texte ermöglicht haben.
Dr. Orkan Kösemen
Senior Project Manager Programm Integration und Bildung der Bertelsmann Stiftung
Klaudia Wegschaider
Project Manager Programm Integration und Bildung der Bertelsmann Stiftung
*Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir vereinzelt entweder die weibliche oder die männliche Form personenbezogener Substantive. Wenn nicht anders erwähnt, sind damit beide Geschlechter gemeint.

Worum geht es?

Das junge Politik-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung:
Wenn einzelne Menschen oder Gruppen benachteiligt werden, weil sie zum Beispiel eine andere Hautfarbe oder eine andere Religion haben, so werden sie diskriminiert. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Oft spielen Vorurteile eine Rolle. So haben manche Menschen ohne Grund eine schlechte Meinung von Menschen fremder Herkunft oder mit fremdländischem Aussehen. Sie behandeln diese Menschen deshalb unfair und ungerecht - sie diskriminieren sie. (Schneider und Toyka-Seid 2018)
Der Brockhaus. Politik.
Diskriminierung: herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen, ungleiche Behandlung. Die Diskriminierung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, religiösen oder politisch-weltanschaulichen Überzeugungen, sexueller Orientierung, Alter, Zugehörigkeit zu einer bestimmten, mitunter stigmatisierten sozialen Gruppe wird als soziale Diskriminierung bezeichnet. (2008: 98)
Duden. Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache.
diskriminieren: „herabsetzen, herabwürdigen“: Das Verb wurde im 19. Jh. aus lat. discriminare „trennen, absondern“ entlehnt. Es bedeutet demnach eigentlich etwa „jemanden von anderen absondern, ihn unterschiedlich behandeln und damit in den Augen der anderen herabsetzen“. (1989: 130)
Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung:
Im Sinne einer formalen und abstrakt gefassten Definition kann unter Diskriminierung zunächst die Verwendung von kategorialen, das heißt vermeintlich eindeutigen und trennscharfen Unterscheidungen zur Herstellung, Begründung und Rechtfertigung von Ungleichbehandlung mit der Folge gesellschaftlicher Benachteiligungen verstanden werden. (…) Diskriminierung kann deshalb nicht zureichend allein als eine Folge von individuellen Einstellungen oder kollektiven Mentalitäten verstanden werden. Vielmehr ist es ein komplexes System sozialer Beziehungen, in dem diskriminierende Unterscheidungen entstehen und wirksam werden. (Scherr 2016: 3)
Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein zum Beispiel durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme. (Berghahn, Klose, Lewalter, Liebscher, Spangenberg und Wersig 2017: 33)
Staatsbürger-Taschenbuch:
Vielmehr ist wesentlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln, wesentlich Ungleiches dagegen je nach der Eigenart des Lebenssachverhaltes ungleich. Liegt eine Ungleichbehandlung vor, führt dies aber dann nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn diese sachlich gerechtfertigt ist, also nicht willkürlich ist, d.h. für eine Differenzierung vernünftige Gründe bestehen und nicht unverhältnismäßig ist. (2012: 191)

2. Zentrale Begriffe und Konzepte

Klaudia Wegschaider

Diskriminierung hat viele Erscheinungsformen. Sie kann offen oder schwer erkennbar sein. Sie kann bewusst oder unbewusst ablaufen. Sie kann am Arbeitsplatz, in der Schule, im öffentlichen Verkehr, in Gaststätten oder anderswo stattfinden. Sie kann sich gegen Personen unter anderem aufgrund deren Religion, Weltanschauung, Lebensalter, Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung richten. Manchmal spielen mehrere dieser Diskriminierungsmerkmale – auch Diskriminierungskategorien oder -gründe genannt – zusammen. Werden Personen auf Basis dieser Merkmale ungleich behandelt und dadurch benachteiligt, so liegt eine Diskriminierung vor. In diesem Abschnitt werden Konzepte und Begriffe anhand von Beispielen kurz vorgestellt, die in Debatten und in der Forschung erscheinen.
Direkte/unmittelbare Diskriminierung
Direkte beziehungsweise unmittelbare Diskriminierung ist vergleichsweise leicht zu erkennen. Dabei wird die Benachteiligung auf Basis eines Merkmals offen angesprochen. Diese Art von Diskriminierung widerspricht in der Regel dem geltenden Recht.
Beispiel 1: Mahmoud R. möchte gemeinsam mit seinen Freunden in einem Club feiern. Der Türsteher verwehrt ihm jedoch den Eintritt mit den Worten „Ausländer wollen wir hier nicht!“
Beispiel 2: Melisa A. hat sich für eine Stelle als Fachärztin in einer Klinik beworben und wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Am Ende des Interviews sagt die verantwortliche Chefärztin, dass das Gespräch gut verlaufen sei. Sie fügt hinzu: „Einstellen werden wir Sie aber nur, wenn Sie das Kopftuch ablegen.“
Indirekte/mittelbare Diskriminierung
Indirekte beziehungsweise mittelbare Diskriminierung kann schwerer zu erkennen sein. Hier wird das Diskriminierungsmerkmal nicht offen angesprochen. Indirekt diskriminierende Regelungen können sogar scheinbar neutral sein, sich aber de facto überwiegend gegen Menschen mit bestimmten Merkmalen richten.
Beispiel 3: Regelungen, die Personen in Teilzeitarbeit unverhältnismäßig benachteiligen, betreffen insbesondere Frauen und können somit indirekte Diskriminierung darstellen.
Beispiel 4: Regelungen auf Basis der Staatsangehörigkeit können eine indirekte rassistische Diskriminierung darstellen. So verweist Benecke (2010) auf das italienische Beispiel, wo bei Wohnungsausschreibungen ausschließlich nach Personen mit EU-Staatsbürgerschaft gesucht wurde. De facto sind vor allem afrikanische Einwanderer davon betroffen (siehe Kapitel Rechtlicher Rahmen).
Intersektionelle Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung
Die Juristin Kimberlé Crenshaw prägte mit dem Begriff der Intersektionalität das Bewusstsein dafür, dass Personen auch auf Basis überlappender Merkmale diskriminiert werden. Benachteiligungen aufgrund des Kopftuchs betreffen muslimische Frauen. Das Konzept der Intersektionalität unterstreicht in diesem Fall das Zusammenspiel der Diskriminierungsmerkmale Religion und Geschlecht.
Beisp...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Inhalt
  4. 1. Einleitung
  5. 2. Zentrale Begriffe und Konzepte
  6. 3. Rechtlicher Rahmen
  7. 4. Forschung nach Themenfeldern
  8. 5. Quellenverzeichnis
  9. Impressum