Geschichte der Freimaurerei - Band III
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Geschichte der Freimaurerei - Band III

Reprint von 1932

  1. 521 Seiten
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Geschichte der Freimaurerei - Band III

Reprint von 1932

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Band III: "Kelle und Schwert im neuen Jahrhundert", "Freimaurerei und Vaterland", "Der Ausbau des inneren Tempels", "Dauer im Wechsel"Das Thema "Freimaurerei" hat schon immer eine große Faszination auf Außenstehende ausgeübt. Nicht zuletzt deshalb, weil viele hinter dem Bund ein ungelüftetes Geheimnis vermuten. In vielerlei Hinsicht kann dieses Geheimnis hier enthüllt werden, und Sie werden feststellen, dass Vertrauen und Verschwiegenheit zwar zu den großen Tugenden der Logen gehören, das jedoch viele Fakten durchaus öffentlich gemacht werden können und sollten!Der vorliegende Reprint aus dem Jahr 1932 beinhaltet die noch heute maßgebliche und umfangreichste Geschichte der Freimaurerei. Auf über 1.300 Seiten finden Sie zahlreiche Fakten zum Thema, Portraits der bedeutendsten Freimaurer sowie viele Abbildungen.

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Drittes Buch

Der Ausbau des inneren Tempels

I. Die Große National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln

Mit dem Ausgang des achtzehnten Jahrhunderts begann im Schoße der großen National-Mutterloge ein kraftvolles Streben, sowohl im Ritual, wie in der Verfassung etwas Neues, den Ideen der Zeit Angepaßtes zu schaffen. Die strikte Observanz hatte altfreimaurerisches Erbgut aufbewahrt und nach zwei Richtungen hin für ihre Zwecke ausgewertet. Die eine Richtung suchte einen Ritterorden zu schaffen, der ähnlich wie die Mönchsorden seinen Mitgliedern eine vollkommene Versorgung brachte. Die andere Richtung verlor sich aus dem Ideal eines klerikalen Priestertums ins Magisch-Alchymische. Es war daher nur natürlich, daß die große National-Mutterloge, nachdem sie sich von der strikten Observanz losgesagt hatte, danach strebte, in Ritus und Verfassung die neuen Werte der Aufklärung freimaurerisch nutzbar zu machen. Ihr Großmeister, Friedrich August von Braunschweig, hatte schon seit dem Rhein-Feldzug seinen Wohnsitz in Potsdam aufgegeben und lebte auf seinem Erbe in Oels. Sein abgeordneter Großmeister, Wöllner, war nach dem Regierungswechsel aus dem Staatsdienst ausgeschieden und hatte sich auf sein Gut Groß-Riez bei Beeskow zurückgezogen. Da kamen Männer der neuen Zeit, die nunmehr die Führung der Großloge antraten und eine völlige Umgestaltung beschlossen.
Eine vollkommene Neuordnung, sowohl der Verwaltung wie auch der Rituale, wurde beraten und fand in dem Beschluß vom 6. Juli 1797 Ausdruck dahingehend, „ein beständiges Direktorium zu errichten, welches den Namen des Altschottischen Direktorii führen, das Ganze der mit der National-Mutterloge verbundenen Logen dirigieren und im Namen und anstatt der National-Mutterloge gerichtliche und andere öffentliche Geschäfte verwalten und verfassungsmäßig führen solle.“ Die vier Berliner Tochterlogen wählten demgemäß in der Person ihrer Vorsitzenden Meister das Altschottische Direktorium, das mit dem Altschottischen Obermeister nunmehr aus fünf Mitgliedern bestand.
Dieser Altschottische Obermeister war seit 1794 der Geheime Oberfinanzrat und Oberhofbauintendant Michael Philipp Boumann, der nunmehr der eigentliche Leiter der Bundesgeschäfte geworden war. Von ihm ging auch die Schöpfung der neuen Grundverfassung aus, die der Groß-Archivar Johann Christian Samuel Gohl entworfen hatte. „So kurz als möglich“, schrieb Boumann am 7. März 1797 an Gohl, „wünsche ich den inneren Geschäftsgang eingeleitet zu sehen, damit das Direktorium immer mit Präzision gegen die Mutterloge handeln kann und alles pour parler aufhört. Ich bin voller Erwartung, den der Sache entsprechenden Entwurf zu erhalten.“
Boumann war am 12. April 1747 im Königlichen Schloß zu Potsdam geboren, wo sein Vater, von Herkunft Holländer, als Oberbaudirektor tätig war. Der alte Boumann war ein hervorragender Architekt und hat während seines Wirkens u. a. in Berlin die Universität, die Kunstakademie, die Hedwigskirche, die Domkirche, die ehemalige Kriegsschule in der Burgstraße, in Potsdam das Rathaus, die französische Kirche, das Berliner Tor, die Häuser der Holländischen Kolonie sowie die Zerpenschleuse gebaut. Michael Philipp war das jüngste von vier Kindern und widmete sich dem Beruf seines Vaters. Er begann als Kondukteur bei dem damaligen Bau-Komtoir und späteren Hof-Bauamt. Später wurde er Ober-Baurat beim Ober-Bau-Departement. Von ihm rühren unter anderen Bauten die alte Königliche Bibliothek und die Königsbrücke in Berlin sowie das Theater in Potsdam her.
Um welche Dinge sich ein hoher Beamter im alten Preußen alles zu kümmern hatte, beweist folgendes Schreiben, das ich im Geheimen Staats-Archiv auffand:
„Des Königlichen Wirklichen Geheimen Cabinet-Rats Herrn Beyme Hochwohlgeboren habe ich einliegend noch die vorzügliche Ehre, Abschrift einer allergnädigsten Cabinets Ordre vom 17ten November vorigen Jahres, wegen den, durch den Inspektor Küster nachgesuchten Bau eines Glocken und Uhrbehälters auf der Friedrich Werderschen Kirche ganz gehorsamst mitzuteilen.
Da nun Se. Königl. Majestät nicht mehr als viertausend Reichsthaler zu sotanem Endzweck zu accordieren gewilligt sind, und der Bau des Turmes mit Uhr und Glocken an siebentausendsiebenhundertdreizehn Reichsthaler 4 Groschen kosten würde; so habe ich mich genötigt gesehen, an den hiesigen Magistrat zu schreiben, und anzufragen, ob selbiger die übrigen dreitausend-siebenhundertdreizehn Reichsthaler 4 Groschen aus der Kämmerei zuzuschießen imstande ist, wozu vielleicht nach Äußerung des Inspektors Küster die Glocken und Uhrkosten zum größten Teil durch eine Kollekte herbeigeschafft werden müßten.
Sobald der Entschluß vom hiesigen Magistrat eingegangen ist, werde ich sogleich des Königs Majestät meinen alleruntertänigsten Bericht zu Füßen legen, inmittelst sind aber diese viertausend Reichsthaler auf den instehenden Bau-Etats-Entwurf mit notiert worden.
Berlin, den 8ten Februar 1799.
Boumann.“
Der König verfügte darauf:
„Der Inspektor Küster hierselbst hat in der anliegenden Eingabe gebeten, auf dem bei der hiesigen Friedrich Werderschen Kirche bereits vorhandenen Fundamente, einen Glocken und Uhrbehälter aufführen zu lassen, und ich bin nicht abgeneigt die hierzu nötigen Kosten zu accordieren, wenn der erwähnte Bau nach der vorgeschlagenen Weise und mit Inbegriff der Glocken und Uhr für die Summe von viertausend Reichs-Thaler aufgeführt werden kann, oder die Anschaffung der letzeren Stücke, von der Kirche übernommen werden sollte. Ich trage Euch daher hierdurch auf, das nunmehr weiter Erforderliche in Gemäßheit zu verfügen, und will zu seiner Zeit hierüber Euren näheren Bericht erwarten.
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Martin Heinrich Klaproth Obermedizinalrat
Berlin, den 17. November 1798.
Friedrich Wilhelm.
An den Geheimen Finanz Rat Boumann.“
Zum Freimaurer wurde Boumann am 3. August 1775 in der Johannisloge „Zur Eintracht“ aufgenommen. Die Königliche Kunst war ihm Herzenssache, und obwohl er ein vollgerüttelt Maß beruflicher Arbeit zu bewältigen hatte, widmete er jede freie Stunde dem Dienste des Ordens. Fast niemals fehlte er in den Sitzungen, und noch wenige Wochen vor seinem Tode finden wir seinen Namen unter einem Sitzungsprotokoll.
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Michael Philipp Boumann Geheimer Oberfinanzrat
Trotz der hervorragenden Erfolge, die er in seinem Beruf errungen hatte, trotz der großen Vertrauensstellung, die er bei seinem König genoß, war er von einer rührenden Bescheidenheit. Davon zeugt ein Brief an Gohl vom 16. April 1797: „Liebster Bruder, wenn ich als Obermeister fehle und das maurerische Ruder nicht so führe, wie ich es führen müßte, so rechnen Sie es mir nicht zu, denn wie kurze Zeit ist es her, daß man erst beliebet hat, mich alten Bruder in der Maurerei als Mitglied der Mutterloge aufzunehmen? Ich habe also keine Gelegenheit gehabt, Kenntnisse vom inneren Geschäfts- und Betriebskreis unserer Mutterloge zu erhalten; wie will und kann ich also alles entsprechend und richtig leiten und führen? Nein, Sie allein, mein hochwürdiger Bruder, können mir hierzu die Anleitung geben, da Sie ganz die innere Verfassung kennen; nur ein Wink desjenigen, was rechtens ist, und ich werde ihn befolgen! Nehmen Sie dann auch meine profanen Geschäfte an, die beinahe mir keine Stunde übrig lassen, ganz dem Orden eigen zu leben; ich muß also nur die kurzen Zwischenzeiten verwendbar machen, die ich zur Not von meiner kostbaren Zeit mir abknause. Meine angelobten Dienst-Pflichten muß ich durchaus erfüllen; den Befehlen meines Königs prompt Genüge leisten; und dann bin ich Vater von fünf Kindern, welche mit meine ganze Aufmerksamkeit verlangen, um solche zu nützlichen Gliedern des Staates zu bilden. Ihre Winke werde ich mittlerweile befolgen und bestimmen, daß die Meister von den Stühlen ein eigenes Direktorium ausmachen sollen, worin zuvörderst alle Sachen von Wichtigkeit zu debattieren sind, bevor solche zur Kenntnis der Mutterloge kommen.
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Männerzelt im Garten der „Loge zu den drei Weltkugeln“ Splittgerbergasse und Wallstraße. Von Leopold Zielcke 1843
Das Direktorium würde also aus Zöllner, Klaproth, v. Rapin, v. Beyer, v. Guionneau, aus dem Groß-Sekretarius, dem Groß-Schatzmeister und meiner Wenigkeit bestehen!“
In der Sitzung, in der Boumann die Satzungsänderung vortrug, wurde einstimmig beschlossen, „dem Ganzen eine neue recht feste Konstitution zu geben, die dem Zahn der Zeit zu widerstehen und den Bund unter allen möglichen Ereignissen unverändert und unwandelbar aufrecht zu erhalten fähig wäre“. Zu diesem Zweck sollte vor allen Dingen eine recht kraftvolle höchste Autorität eingesetzt werden, „die durch alle Stufen hindurch wirken und alles im Zusammenhang erhalten könne; die aber zugleich, beständig in gleichem Maße und nach gleichen Prinzipien handelnd, bis in die spätesten Zeiten unverändert bleibe, ohne irgendeinem Wechsel der Grundsätze und der Handlungsweise unterworfen zu sein… Und endlich sollten alle Ritualien und Statuten revidiert und von allem dem gereinigt werden, was durch Einmischung fremdartiger Systeme hineingetragen worden war.“
Im Laufe der nächsten Wochen wurde der völlig durchberatene Entwurf dem nominell immer noch im Amte befindlichen National-Großmeister, Herzog Friedrich August von Braunschweig-Oels, und dem zugeordneten National-Großmeister, Wöllner, unterbreitet und von beiden genehmigt.
Den wesentlichen Inhalt der Grundverfassung gibt die vom Bundesdirektorium herausgegebene Geschichte der Großen National-Mutterloge (Berlin 1903) folgendermaßen:
„Die National-Mutterloge wird durch die Grundverfassung wieder zur gesetzgebenden und leitenden Behörde eingesetzt. Sie besteht aus sechsunddreißig ordentlichen Mitgliedern, und ihnen sind alle Geschäfte der bisherigen Beamten-Konferenz überwiesen, außerdem aber auch die Wahlen der Großbeamten und Mitglieder.
Das Altschottische Direktorium besteht nach der Grundverfassung aus sieben Mitgliedern, welche ihre Befugnisse und Rechte nur durch Übertragung von der National-Mutterloge haben. In ihrem Namen und an ihrer Stelle handelt das Direktorium und hat daher zu den Verhandlungen, aus welchen Verbindlichkeiten für die Mutterloge entstehen, die Zustimmung der letzteren einzuholen. Andererseits ist das Direktorium dem Staat für alle Beschlüsse der National-Mutterloge verantwortlich, und soll daher keine Anordnung der National-Mutterloge ohne Zustimmung des Direktoriums Gesetzeskraft erhalten.
Die ins Direktorium erwählten Brüder bilden zugleich den höchsten Inneren Orient des Logenbundes und haben in dieser Eigenschaft die heilige Verpflichtung: die Lehre rein und von allen fremden Beimischungen frei zu erhalten, den maurerischen Kenntnisschatz zu bewahren, zu vermehren und auszuspenden.
Die Große National-Mutterloge hatte ihre im Jahr 1779 gegebene Erklärung: „nur als bloße Freimaurerloge angesehen sein zu wollen“, bei dieser ihrer Erneuerung fest im Auge behalten und geeignete Maßregeln getroffen, daß durch die neue Verfassung das Eindringen von Zwecken, die der Maurerei fremd sind, für die Zukunft unmöglich gemacht würde.
Die Mitteilung der Geschichte der Freimaurerbrüderschaften, der Zwecke und Formen aller in ihnen entstandenen Lehrarten, die Erklärung der Symbole und die letzten geschichtlichen Aufschlüsse wurden besonderen Ordensstufen vorbehalten, die aber in dem damals gewöhnlichen Sinn des Wortes durchaus nicht Hochgrade genannt werden dürfen, und die denen, die sie besitzen, gar keine Obergewalt über die Logen erteilen, sich vielmehr allein auf die Befestigung in der Lehre und auf deren weitere Entwicklung, keineswegs auf die Verwaltung und Gesetzgebung beziehen.
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Georg Friedrich Eberhard v. Beyer Geheimer Oberfinanzrat
Die allgemeine Altschottische Loge des Bundes wurde eine solche Stufe, und die bei den Tochterlogen bestehenden Schottischen Logen sind keine selbständigen Körperschaften, sondern nur Abzweigungen der allgemeinen Altschottischen Loge. Sie können nur bei einer selbständigen Johannisloge aus deren ordentlichen Mitgliedern und mit Bewilligung ihrer Johannis-Meisterschaft bestehen und haben keine Art von Aufsicht, noch irgendein Vorrecht bei der Verwaltung der Johannisloge.“
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Friedrich Philipp Rosenstiel Geheimer Oberfinanzrat
Um der Grundverfassung die Starrheit zu nehmen und die Möglichkeit zu schaffen, im Laufe der Zeit Änderungen zu treffen, die sich veränderten Verhältnissen anpaßten, war beschlossen, daß von sieben zu sieben Jahren die Verfassung einer Revision unterzogen werden sollte. Das ist denn auch geschehen, ohne daß der Grundgedanke erschüttert worden wäre. Die Bundesannalen sprechen sich darüber folgendermaßen aus: „Der gute Erfolg und das schöne Gelingen rechtfertigten die gefaßten Beschlüsse und die ergriffenen Maßregeln. Alles lebte wieder auf. Einheit im Plan und im Willen, Kraft und Beharrlichkeit in der Ausführung, verbunden mit einer außerordentlichen Tätigkeit aller mitwirkenden Behörden, erzeugt bald Ordnung, Eintracht, Zufriedenheit, Herzlichkeit im Umgange; so sehr wirkte das Beispiel von oben herab. Segen und Gedeihen belohnten die Arbeit, und der Bund erreichte in kurzer Zeit eine Festigkeit, eine Vollkommenheit und Schönheit, wovon die schnellen Fortschritte in die Augen fallen mußten und beispiellos waren, und welche ihn in die hohe Achtung bei den in- und ausländischen Logen gesetzt haben, die er noch genießt.“
Ein großes Verdienst um die Freimaurerei in Deutschland erwarb sich Boumann durch die Begründung der Freundschaft mit der Großen Landesloge, die vermöge des besonderen Geistes ihrer Lehre und des unbeugsamen Festhaltens an dem Überkommenen sich schwer in die Gedankenwelt der humanitären Freimaurerei hineinfühlen konnte. Auf alle Vorstellungen und Angriffe konnte sie mit gutem Recht immer nur wie Luther dem Zwingli die Antwort geben: „Ihr habt einen andern Geist als wir.“
Die Große National-Mutterloge hatte sich schon mit ihrer Erklärung vom 11. November 1783 der Schwester-Großloge genähert, denn darin heißt es von den Brüdern der Landesloge: „sie sollen uns zu allen Zeiten willkommen sein, und wir nehmen keinen Anstand, durch die Deklaration abermals den ersten Schritt zu der Aufhebung und Abschaffung der bisherigen unseligen Trennung zu tun.“
Boumann fand in dem damaligen Landesgroßmeister der Großen Landesloge, dem General Carl August von Beulwitz, einen Mann von seinem Takt und großer Liebe zur Sache, der dem Gedanken eines freundschaftlichen Zusammengehens sympathisch begegnete. Schon im Jahre 1795 vollzog sich die Annäherung. Da heißt es in den Annalen der drei Weltkugeln: „Das angenehmste Ereignis in diesem Jahre war eine noch nähere freundschaftliche Verbindung mit der Landesloge, wozu der Bruder Boumann rühmlichst am meisten beitrug. Und am Johannisfest erschien in der Mutterloge eine feierliche Deputation der Landesloge, um uns zu diesem Feste Glück zu wünschen, welches wir erwiderten.“
Das war zunächst eine rein äußerliche Höflichkeit, die sich wiederholte, als am 18. Dezember bei der Einweihung des neuen Tempels der drei Weltkugeln General von Beulwitz in einer warmherzigen Rede die Glückwünsche seiner Großloge überbrachte. Aber auch geistig näherte sich die Lehre der Großen National-Mutterloge durch die Umarbeitung der Rituale, womit Johann Friedrich Zöllner beauftragt wurde, der am Johannisfest 1796 vom deputierten National-Großmeister von Wöllner zum Meister vom Stuhl der Mutterloge eingesetzt worden war.
Mit diesem hervorragenden Manne, den die offizielle Geschichte der Großen National-Mutterloge „den größten Wohltäter unseres Bundes in Beziehung auf Lehre und Ritual“ nennt, werden wir uns jetzt zu beschäftigen haben.

A. Johann Friedrich Zöllner.

Es mag einer andern Feder vorbehalten bleiben, die äußeren Lebensschicksale dieses bedeutenden Mannes zu schildern. In eine Ideengeschichte der deutschen Freimaurerei gehört nur eine Darstellung von Zöllners geistiger Persönlichkeit. Nur dort, wo die Geschehnisse des praktischen Lebens geistige Auswirkungen hatten, dürfen sie eine Rolle spielen, und da wird denn doch viel Äußerliches berührt werden müssen, denn bei Zöllner löste beinahe jede Wendung, jedes Ereignis seines bürgerlichen und beruflichen Lebens geistige Werte aus. Ob er von der Kanzel ein Schriftwort erläuterte, oder in seinen wöchentlichen Unterhaltungen die Erde und ihre Bewohner behandelte, oder ob er in Sitzungen sich gutachtlich äußerte, i...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Erstes Buch: Kelle und Schwert im neuen Jahrhundert
  6. Zweites Buch: Freimaurerei und Vaterland
  7. Drittes Buch: Der Ausbau des inneren Tempels
  8. Viertes Buch: Dauer im Wechsel
  9. Quellen und Literatur
  10. Namenverzeichnis
  11. Nachwort
  12. Anhang
  13. Weitere e-books in der Edition Lempertz