1. »Burschen heraus«
Entstehung und Aufstieg
»Burschen heraus, lasset es schallen von Haus zu Haus …« heißt es in einem auch heute noch gern und oft gesungenen Lied. Wer war mit diesen »Burschen« gemeint? Zu was wurden sie herausgerufen? Was haben sie getan? Sind sie ob ihres Tuns und Handelns zu loben oder zu tadeln? Diese und einige andere Fragen sollen in diesem Kapitel beantwortet werden. Wir beginnen mit der ersten Frage: Wer waren die im Lied erwähnten »Burschen«?
Bursen und Nationen
Mit dem im Lied erwähnten »Burschen« waren weder die Handwerksburschen noch die ebenfalls Burschen genannten Diener der Offiziere, sondern deutsche Studenten gemeint, die sich seit dem ausgehenden Mittelalter nach dem Vorbild der italienischen »bursarii« Burschen nannten. Die ersten »bursarii« hat es an der Universität Bologna gegeben. Warum hier?
Weil die 1088 gegründete Universität Bologna nicht nur die älteste europäische Universität ist, sie kann auch als erste freie Universität bezeichnet werden.6 Ihre besondere Rechtsstellung verdankt sie Kaiser Friedrich Barbarossa. Denn der hat die Universität Bologna im Jahr 1155 mit sehr weitreichenden Privilegien ausgestattet. Sie unterstand weder dem Papst noch anderen geistlichen und weltlichen Gewalten. Die Universität wurde nicht von staatlichen oder kommunalen Beamten, sondern in erster Linie von den Studenten finanziert und verwaltet. Sie waren es, die in Zusammenarbeit mit den Professoren den Rektor der Universität wählten. Die Professoren wurden nicht vom Staat, sondern von ihren Studenten bezahlt.
Die Studenten waren nach ihrer regionalen Herkunft (und nicht nach ihrem sozialen Stand) in verschiedene »nationes« eingeteilt. Sie lebten und arbeiteten in Wohnheimen. Für dieses Recht mussten sie zahlen. Das dazu notwendige Geld mussten sie ihrem »bursa« entnehmen. Daher wurden diese studentischen Wohnheime »bursae« und die zahlungskräftigen Studenten selber »bursarii« genannt.
Die meisten anderen im Mittelalter auf dem Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegründeten Universitäten waren nach dem, wie die Universitätshistoriker sagen, »Modell Bologna« errichtet.7 Insgesamt waren es 16 Universitäten. Sie unterschieden sich von den anderen (insgesamt 40) europäischen Universitäten, die nach dem »Modell Paris« konstruiert waren. Diese unterstanden dem Papst, waren der kirchlichen Gerichtsbarkeit unterworfen und verfügten über keine rechtliche Autonomie. Es handelte sich eher um kirchliche Hochschulen als um freie weltliche Universitäten.
Nach und wegen der Reformation ist es zu einer grundlegenden Veränderung der europäischen Hochschullandschaft gekommen.8 Dies gilt vor allem in quantitativer Hinsicht. Die Zahl der europäischen Universitäten wuchs von 66 im Jahr 1500 auf 142 im Jahr 1789. Die Universitäten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, deren Zahl von 16 auf 34 gestiegen war, unterschieden sich jetzt im Hinblick auf die Konfession ihrer Gründer und Angehörigen. Zu den protestantischen Universitäten gehörten: Marburg 1527, Königsberg 1544, Jena 1558, Gießen 1607, Rinteln 1621, Kiel 1665, Halle 1694. Zu den katholischen Universitäten gehörten: Würzburg 1582, Graz 1582, Paderborn 1614.
Bei den protestantischen Universitäten handelte es sich um Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit. Gegründet (und benannt) waren sie von den Landesfürsten, weil sie mehr und besser ausgebildete Juristen, Lehrer, Mediziner und Pastoren benötigten. Die Landesfürsten übten zugleich das Amt eines Obersten Bischofs aus. Für den Aufbau der Universitäten stellten sie die Gelder und Immobilien zur Verfügung, die sie durch die Säkularisierung des Kirchenbesitzes gewonnen hatten.
Außerdem erhielten die zu Staatsbeamten gewordenen Professoren eine staatliche Besoldung. Sie war aber in der Regel äußerst gering. Daher waren die meisten Professoren auf die finanzielle Beihilfe ihrer Studenten angewiesen. Dies in Gestalt der sogenannten Hörergelder, die die Studenten an die Professoren entrichten mussten. Einige Professoren haben ihre Gehälter noch dadurch aufgebessert, indem sie Dissertationen verfassten, mit denen die zahlungskräftigen Studenten dann von ebendiesen Professoren promoviert wurden. Diese Praxis kann man schon als kriminell bezeichnen. Rechtlich legal, aber moralisch anrüchig war, dass sich die Rechtsprofessoren durch die Anfertigung von Rechtsgutachten ein nicht unbeträchtliches finanzielles Zubrot verdienten. Besonders gut bezahlt wurden übrigens die Gutachten, die deutsche Professoren in der frühen Neuzeit für die zahlreichen Hexenprozesse angefertigt haben. Mit diesen professoralen Gutachten haben dann die zuständigen Richter die der Hexerei angeklagten Frauen zum Tode verurteilt. Das war Mord. Die professoralen Gutachter haben Beihilfe zum Mord geleistet.
Fragwürdig war die an einigen Universitäten noch im 19. Jahrhundert ausgeübte Sitte, Doktoranden »in absentia« zu promovieren. Der zukünftige Doktor musste zu diesem Zweck nicht an der entsprechenden Universität erscheinen und sich einer wie immer gearteten Prüfung unterziehen. Es reichte, die Dissertation mit der Post an die betreffende Universität zu senden, um gegen die Zahlung eines nicht unerheblichen Prüfungshonorars das begehrte Doktor-Diplom zu erhalten. Zu diesen in-absentia-Doktoren gehörte auch Karl Marx – Dr. Karl Marx.
Nein! Mit diesen Doktoren und Professoren war wirklich kein Staat zu machen. Das ist bei ihrer Kritik an dem Verhalten ihrer Studenten zu bedenken. Diese Professoren haben meist nur die »Splitter« in den Augen ihrer Studenten gesehen und die »Balken« in ihren eigenen Augen übersehen. Darauf wird noch einzugehen sein. Hier ist noch ein Blick auf die Rechtsstellung der deutschen Studenten zu werfen, die sich, wie schon gesagt, nach dem Vorbild der bolognesischen »bursarii« »Burschen« nannten. Sie verfügten über eine bemerkenswerte und im damaligen Europa geradezu beispiellose privilegierte Rechtsstellung. Das vielleicht wichtigste Privileg war das Recht, Waffen zu tragen. Damit unterschieden sich die »Burschen« von Frauen, Juden und Klerikern, denen das Tragen und der Gebrauch von Waffen zumindest im Mittelalter strikt verboten waren. Andererseits waren die für wehrhaft erklärten Studenten den äußerst wehrwilligen Adligen gleichgestellt. Wie die Adligen unterstanden sie einer eigenen – akademischen – Gerichtsbarkeit, von der sie wenig und auf jeden Fall weniger als ihre sonstigen Mitbürger zu fürchten hatten.
Die deutschen Studenten waren und fühlten sich als »freie Burschen« und gehörten einem Stand außerhalb der feudalen Ständeordnung an. Dafür sind sie von ihren europäischen Kommilitonen beneidet und bewundert worden. Ihre freiheitliche Lebensweise haben sich die deutschen Studenten aber erkämpfen müssen, möglich durch ihre Mitgliedschaft in den Landsmannschaften und Orden.
Landsmannschaften und Orden
Die Studenten der seit 1348 (Gründungsjahr der Universität Prag) auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegründeten Universitäten (u. a. jene in Bologna) gehörten unterschiedlichen »nationes« an.9 In Prag waren das die böhmische, bayerische, sächsische und polnische; in Leipzig waren es die meißnische, sächsische, bayerische und polnische. Wie schon diese Beispiele zeigen, hatten die »universitären nationes« so gut wie nichts mit den modernen Nationen zu tun. Möglicherweise um dies zu verdeutlichen wurden die universitären nationes im Reich »Landsmannschaften« genannt. Sie wurden sowohl nach Ländern, Staaten und Städten wie nach deutschen und germanischen Stämmen benannt. Dies war schon ziemlich verwirrend.
Zu dieser allgemeinen Verwirrung trug auch die lateinische Namensgebung der unterschiedlichen deutschen Landsmannschaften bei. So war die an verschiedenen Universitäten im deutschsprachigen Raum anzutreffende Landsmannschaft »Vandalia« nicht, wie man annehmen könnte, nach dem übel beleumdeten germanischen Stamm der Vandalen, sondern nach den slawischen Ureinwohnern Mittel- und Ostdeutschlands benannt, die von den deutschen Einwanderern als »Wenden« bezeichnet wurden. Auf diese wendischen Vorfahren waren zumindest die Angehörigen des mecklenburgischen Neustamms stolz. Daher haben sich die Mecklenburger auch als »Vandalen« bezeichnet und bezeichnen lassen. Der an verschiedenen Universitäten anzutreffenden Landsmannschaft »Guestphalia« gehörten dagegen keine Angehörigen eines Stammes oder Staates an. Einen westfälischen Stamm oder Staat hat es nämlich niemals gegeben. Westfalen waren (und sind) die Bewohner einer westdeutschen Region.
Abgesehen von ihrer regionalen Herkunft hatten die Angehörigen der verschiedenen (studentischen) Landsmannschaften nur ihre Sprache bzw. ihren Dialekt miteinander gemein. Doch das half ihnen im universitären Alltag wenig. Um mit ihren Kommilitonen kommunizieren zu können, mussten sie hochdeutsch sprechen. Den Vorlesungen ihrer Professoren konnten sie nur folgen, wenn sie Latein in Schrift und Wort beherrschten. Tatsächlich haben sich die Studenten nicht aus Sentimentalität und Liebe zu ihrer bayerischen, fränkischen, mecklenburgischen, schwäbischen etc. Heimat den Landsmannschaften der Bayern, Franken, Mecklenburger, Schwaben etc. angeschlossen. Maßgebend waren vielmehr rationale Motive. Mit dem Beitritt zu einer, auch »Sozietät« genannten Landsmannschaft waren nämlich bestimmte Privilegien und Rechte verbunden. Die Mitglieder der Landsmannschaften waren den Angehörigen des Adels gleichgestellt und wurden vor den Nachstellungen ihrer Mitbürger und Professoren geschützt. Wie die Burschen insgesamt unterstanden sie einer eigenen und zugleich besonderen Gerichtsbarkeit. Gegen deren in der Regel sehr milde Urteile konnten sie sich wehren. Insgesamt waren die Landsmannschaften so etwas wie studentische Solidargemeinschaften.
Um in diese Gemeinschaften aufgenommen zu werden, mussten sich die »Füchse« genannten Bewerber aber äußerst unangenehmen Aufnahmeritualen unterwerfen. Als Vollmitglieder hatten sie den Anweisungen des »Senior« genannten Vorsitzenden Folge zu leisten. Dazu gehörte auch das exzessive Saufen. Außerdem waren sie zur unbedingten Satisfaktion mit der Waffe verpflichtet. Sie mussten, ob sie wollten oder nicht, Duelle austragen.
All dies – die privilegierte Rechtsstellung, die unwürdigen Aufnahmerituale, das exzessive Saufen sowie das illegale Austragen von Duellen – wurde in der allgemeinen und inneruniversitären Öffentlichkeit scharf kritisiert. Neben normalen Bürgern riefen auch Professoren die staatlichen Organe um Hilfe. Den Angehörigen der Landsmannschaften wurde das Fechten und Saufen verboten und die Landsmannschaften selber wurden unterdrückt. Die Landsmannschaften haben sich allerdings von diesen staatlichen Verfolgungsmaßnahmen wenig beeindruckt gezeigt. In ihrem Bestand gefährdet wurden sie nicht durch die staatlichen Institutionen, sondern durch neue studentische Gemeinschaften.
Gemeint sind die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an einigen Universitäten gebildeten studentischen Orden. Bei diesen handelte es sich um Ableger der allgemeinen Freimaurerorden. Es waren Geheimbünde, deren Mitglieder in unterschiedliche Ränge eingeteilt waren und die sich untereinander durch bestimmte Abzeichen und Verhaltensweisen zu erkennen gaben. Unter dem Einfluss der Aufklärung haben sie sich für Humanität und Toleranz eingesetzt und wollten möglichst alle Brüder ihres Lebensbundes10 sowie weitere Mitbürger zu aufklärerisch gesonnenen und tolerant eingestellten Menschen erziehen.
Im Hinblick auf ihre Organisationsformen und Zielsetzungen unterschieden sich die neuen studentischen Orden von den alten studentischen Landsmannschaften. Daher kam es an einigen Universitäten zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihnen. Doch insgesamt passten sich beide einander an. Aus der Vermischung von alten Landsmannschaften und neuen Orden entstanden die »neuen Landsmannschaften«.
Die später »Corps« genannten neuen Landsmannschaften haben von den Orden ihre aufklärerischen Werte und Erziehungsziele übernommen. Ebenfalls von den Orden übernommen wurden äußerliche Dinge wie die Kennzeichnung der jeweiligen Landsmannschaft durch einen kunstvoll gezeichneten Zirkel und die innere Aufteilung der Landsmannschaften in Füchse, Burschen und Senioren.
Die Vermischung der alten Landsmannschaften mit den neuen Orden scheint zunächst an der Universität Göttingen stattgefunden zu haben.11 Warum Göttingen? Weil diese 1737 gegründete Universität über einen äußerst guten Ruf verfügte. Sie war Ende des 18. Jahrhunderts mit etwa 600 Studenten die (zahlenmäßig) größte deutsche Universität. Viele Studenten der Göttinger Universität waren adliger Herkunft. Nicht wenige von ihnen haben sich den neuen reformierten Landsmannschaften angeschlossen. In Göttingen waren es die Landsmannschaften »Bremensia« (= Bremen), »Brunsviga (= Braunschweig), »Hannovera« (= Hannover), »Guestphalia« (= Westfalen), »Saxonia« (= Sachsen) sowie »Vandalia«, womit Mecklenburg gemeint war. Die Göttinger Landsmannschaften, von denen einige bereits Corps genannt wurden, bildeten einen gemeinsamen Senioren-Convent. Er vertrat die Interessen aller Studenten gegenüber den städtischen und staatlichen Obrigkeiten, schlichtete die Streitigkeiten zwischen den Angehörigen der einzelnen Bünder und arbeitete einen »Comment« genannten allgemeinen Verhaltenskodex aus, dem sich alle Studenten unterwerfen mussten.
Diese allgemeine Entwicklung fand aber nicht an allen deutschen Universitäten in gleicher Form und zur gleichen Zeit statt. An einigen der kleinen Landesuniversitäten, denen meist nur etwas mehr als 100 Studenten angehörten, sind bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine Landsmannschaften gebildet worden. Dies trifft auf die Ostseeuniversitäten Kiel, Rostock, Greifswald und Königsberg zu.
An der kleinen 1742 vom Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Bayreuth gegründeten Erlanger Universität war das anders. Hier gab es mit der 1789 ins Leben gerufenen »Onoldia« eine reformierte Landsmannschaft, die sich dann in Corps umbenannte. Das Corps Onoldia ist nicht in einer Burschenschaft aufgegangen und hat sein...