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Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Über dieses Buch
"Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes 2015 wurde die gesetzliche Grundkonzeption von 1992 bestätigt und die Trennung von Notfallrettung und Krankentransport belassen. Zur besseren Umsetzung beider Angebote sind geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit z.B. in einer gemeinsamen Leitstelle eingeführt worden.Erhebliche Auswirkungen auf den Rettungsdienst waren durch die Modernisierung des Vergaberechts erwartet worden. Der Gesetzgeber wurde den besonderen Belangen des Rettungsdienstes gerecht, ohne zu verkennen, dass die Gebote der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs auch in diesem Bereich zu beachten sind. Die verbesserte Erstversorgung am Notfallort durch das neue Berufsbild der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter korrespondiert mit den Bemühungen um eine immer weiter steigende Qualität der Versorgung, die auch durch die gesetzliche Fixierung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst Akzente erfahren hat. Die Ausbildungsfinanzierung des neuen Berufs wurde geregelt.Mit dem Kommentar sind insbesondere die Kommunalen Aufgabenträger, die freiwilligen Hilfsorganisationen, Krankentransportunternehmen sowie die Berufsgruppen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, der Rettungsassistentinnen und -assistenten, der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, der Krankenhäuser sowie die ärztlichen Beschäftigten in notärztlicher Tätigkeit angesprochen."
Häufig gestellte Fragen
Information
III.Kommentierung
1.Allgemeine Bestimmungen
2.Amtliche Begründungen
Fundstelle | Gesetzentwurf |
RettG NRW v. 24. November 1992 (GV. NRW. S. 386) | Drs. 11/3181 |
Art. 17 des Ersten ModernG NRW. v. 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386) | Drs. 12/3230 und 12/3770 |
Art. 35 des EuroAnpG NRW v. 25. September 2001 (GV. NW. S. 708) | Drs. 13/1246 |
Art. 2 des Elektronikanpassungsgesetzes v. 6. Juli 2004 (GV. NRW. S. 370) | Drs. 13 4998 |
Art. 66 des Dritten Befristungsgesetzes v. 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) | Drs. 14/7433 |
Art. 2 des Gesetzes zur Änderung gesundheitsrechtlicher Vorschriften v. 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750) | Drs. 14/9710 |
Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW v. 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 669) | Drs. 16/1049 |
Zweites Gesetz v. 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305) | Drs. 16/6088 |
1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen
A.Geltungsbereich
B.Ausgenommene Bereiche
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Impressum
- Vorwort
- Abkürzungen
- Literaturverzeichnis
- I. Vorbemerkungen
- II. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW)
- III. Kommentierung
- IV. Anhang
- V. Entscheidungen der Gerichte
- Stichwortverzeichnis