Verlorene Prozesse
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Verlorene Prozesse

Meine Verteidigungen in politischen Verfahren

  1. 608 Seiten
  2. German
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Verlorene Prozesse

Meine Verteidigungen in politischen Verfahren

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Über dieses Buch

Der Autor steht als Anwalt in einer linken Tradition. Die Reihe beginnt mit Karl Liebknecht und endet nicht mit Heinrich Hannover. Wie diese schrieb Friedrich Wolff Geschichte. Die meisten Verfahren, die er für politische hielt und hält und über die er sehr anschaulich berichtet, wurden von den jeweiligen Richtern und Staatsanwälten für unpolitische gehalten. "Meine politischen Prozesse sind folglich politische Prozesse in meiner Deutung. Der Leser mag das anders sehen. Er muß nur wissen: hier trifft er auf meine Sicht." Aus eben dieser sehr persönlichen Sicht entsteht eine einzigartige Spannung."In vielen Urteilen, in denen ich Freisprüche beantragt hatte, sprach das Gericht schuldig. Der Prozess war verloren. Jahrzehnte später wurden die Urteile aufgehoben, der Prozess war gewonnen. Gewonnen? Das endgültige Urteil in politischen Prozessen fällt die Geschichte", schreibt Wolff in seinem Vorwort. Insofern verweist der Titel nicht nur souverän und selbst-ironisch auf das Autobiografische des Textes, sondern auch auf das Bleibende: Es handelt sich um populär dargestellte deutsche Rechtsgeschichte aus erster Hand.

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Information

Jahr
2015
ISBN
9783360510372
Das Strafverfahren gegen Erich Honecker (1989-1994)
Zu den Verfahren, die im Zuge der »Wende« gegen führende Funktionäre der SED eingeleitet worden waren, gehörte auch das Ermittlungsverfahren gegen Erich Honecker. Es war vom Generalstaatsanwalt der DDR, der bis zum Dezember 1989 noch Günter Wendland hieß, am 5. Dezember 1989 eingeleitet worden. Auch gegen Hermann Axen, Günter Kleiber, Werner Krolikowski, Erich Mielke und Willi Stoph waren Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Gegen Harry Tisch und Günter Mittag war schon am 2. Dezember Haftbefehl ergangen.
Die SED hatte Erich Honecker am 3. Dezember aus ihren Reihen ausgeschlossen. Egon Krenz war an jenem Tag noch ihr Generalsekretär, fünf Tage später wurde Gregor Gysi sein Nachfolger. Der Spiegel titelte: »Die Abrechnung« und »Die Macht liegt auf der Straße« und (kleiner): »Die DDR am Rande der Anarchie«.
Das war die Situation, in der mich Wolfgang Vogel anrief und fragte, ob ich den »großen« oder den »kleinen Erich« verteidigen wolle. Er selbst sei daran wegen der Verteidigung von Schalck-Golodkowski gehindert, da Interessenkollision bestünde.
Ich sah das ein und entschied mich für den »großen Erich«. Am 15. Dezember 1989 erhielt ich Honeckers Vollmacht.
Eom solches Mandat hatte ich für möglich gehalten, dann aber war ich von dem Anruf doch überrascht. Mir war klar, dass ich mit der Übernahme des Mandats mich dem Hass all jener aussetzte, die Erich Honecker die Schuld an ihrem wirklichen oder vermeintlichen Unglück gaben. Das waren zu jener Zeit sehr viele. Ihre Haltung gegenüber dem Verteidiger kam am prägnantesten in dem Ruf zum Ausdruck, der mir von einer aufgebrachten Menge am 29. Juli 1992 vor dem Untersuchungsgefängnis Moabit nachgerufen wurde: »Wer einen Verbrecher verteidigt, ist selbst ein Verbrecher!«
Erich Honecker war für mich kein Verbrecher. Er war – trotz des Ausschlusses aus der SED – mein Genosse. Für politische Manöver, mit denen offensichtlich eigenes Überleben auf Kosten anderer gesichert werden sollte, hatte ich nichts übrig, gleich, ob sie von »Stalinisten« oder »Reformern« ausgeführt wurden. Honecker hatte für seine politische Überzeugung mehr gelitten und mehr Beweise erbracht, als die meisten anderen 2,3 Millionen Mitglieder der SED. Er brauchte einen Verteidiger. Wie hätte ich seine Verteidigung ablehnen können, ohne die Selbstachtung zu verlieren, wenn seine Wahl auf mich fiel?
Gab es eine größere Herausforderung für einen Verteidiger in der DDR, als denjenigen zu verteidigen, der über Nacht vom ersten Mann im Staat zum größten Verbrecher im Staat gemacht wurde, von den selben »Genossen« , die ihm früher nach dem Munde geredete hatten? Das reizte mich. So nicht, sagte ich.
Überdies hatte ich mich, wenn ich über meine politischen Strafsachen in der DDR nachdachte, ganz insgeheim schon das eine oder andere Mal gefragt, was ich tun würde, wenn ich Verteidiger des Generalsekretärs wäre? Das waren zwar nur Gedankenspiele, die von mir nicht ernst genommen und nicht ausgespielt wurden, sie hatten jedoch seinerzeit einen durchaus realen Hintergrund. Kommunistische Politiker lebten gefährlich. Kamenew, Sinowjew, Slánsky, Rayk und viele andere führende Politiker in den sozialistischen Ländern waren zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, in der DDR hatten Merker und Fechner langjährige Freiheitsstrafen erhalten. Natürlich hatte ich meine Gedanken nicht ausgesprochen, sondern für mich behalten. Die Aufgabe stellte juristische, politische und charakterliche Ansprüche. Ich wollte versuchen, ihnen gerecht zu werden.
Schon am Tag nach dem Empfang der Vollmacht, am Sonnabend, dem 16. Dezember 1989, fuhr ich mit meiner Frau zur Waldsiedlung in Wandlitz. An fast jedem Wochenende waren wir auf dem Weg zu unserer Datsche an der Mauer und dem Tor vorbeigefahren und hatten uns gefragt, wie es dahinter wohl aussähe. Meine Frau hatte einmal nachts geträumt, Honecker wäre bei uns zum Kaffee gewesen. Bei dieser Gelegenheit hätte sie ihm gesagt, wie es in der DDR wirklich zugehe. Sie war davon überzeugt, dass er das nicht wisse. Bei ihrer Schilderung, so berichtete sie mir ihren Traum, hätte er angefangen, still zu weinen. Er habe ihr leid getan und sie wollte darum aufhören, ihm weh zu tun, aber ihre anwesende Freundin hätte gesagt: »Nein, sag ihm alles!«
Dem Traum folgte nun die Wirklichkeit.
Die Torwache ließ uns passieren. Wolfgang Vogel hatte offenbar unseren Besuch angekündigt. Wir fuhren durch die menschenleeren schmalen Straßen, vorbei an Einfamilienhäusern im Stil der 50er Jahre, und hielten vor einem Haus, das es nach der uns gegebenen Beschreibung sein konnte. Kein Name, kein Zaun, der das Grundstück von der Straße oder den Nachbargrundstücken trennte. Wir klingelten an der Haustür. Nach einiger Zeit öffnete Margot Honecker. Wir legten unsere Sachen in einer kleinen Garderobe ab und gingen in den ersten Stock in ein ziemlich eng möbliertes Wohn- bzw. Arbeitszimmer: ein Schreibtisch, Bücherregale, eine Sitzgruppe um einen Rauchtisch, Fotos der Enkelkinder.
Es war 13.30 Uhr, wir hatten auf unserer Datsche zu Mittag gegessen, ein Kaffee hätte uns und der Atmosphäre gut getan. Es gab ihn aber nicht. Honeckers lebten, wie wir bald herausfanden, genügsam. Essen und Trinken besaßen in ihrem Leben eine untergeordnete Bedeutung. Arbeit stand auf der Tagesordnung und in diese wurde unverzüglich ohne große Vorrede eingetreten.
Erich Honecker war anzumerken, dass er eine Gallenoperation hinter sich hatte. Sie war im August 1989 erst beim zweiten Versuch geglückt, nachdem der erste Versuch wegen einer Kreislaufdepression abgebrochen werden musste. Eine weitere Operation wegen eines Nierentumors stand ihm unmittelbar bevor.
Honecker lief unsicher, sprach leise und undeutlich. Ich hatte auch den Eindruck, dass es ihm schwerfiel, sich mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sachgerecht auseinander zu setzen. Seit seinem Rücktritt als Staatsratsvorsitzender und Generalsekretär waren eben erst zwei Monate vergangen. In dieser Zeit war er unter Hausarrest gestellt, sein Haus von Posten umstellt und seine Telefonleitung unterbrochen worden. Maßnahmen, die in der Strafprozessordnung der DDR nicht vorgesehen waren. Die Medien erhoben schwerste Vorwürfe. Eine »Hinterziehungssumme von 70 Millionen Westmark« wurde laut Spiegel 50/1989 in diesem Zusammenhang »in amerikanischen Geheimdienstkreisen gehandelt«, die von Schalck-Golodkowski beiseite geschafft worden sein sollte.
Das Volk nahm alles für bare Münze und wenn es vorher nur verordnet »Hosianna »gerufen hatte, so rief es jetzt aus manipulierter Überzeugung: »Kreuziget ihn!«
Der Spiegel schrieb: »Der Zorn wird täglich größer«, und berichtete in zweckdienlicher Zuspitzung von »der aufkommenden Progromstimmung«.
Man wusste vom Schicksal Ceausescus.
Das alles konnte, ja musste einen 77-jährigen kranken Mann stark erschüttern. Bei allem bewahrte Erich Honecker aber an diesem Tag, wie bei allen folgenden Ereignissen, die ich miterlebte, Haltung und Ruhe. Er jammerte nicht, schimpfte nicht, sondern vertrat seinen Standpunkt und seine politischen Entscheidungen ebenso sachlich wie unerschütterlich – nur eben gesundheitlich geschwächt.
Während Honecker mir gegenübertrat, als sei ich schon immer einer seiner Mitarbeiter gewesen und wir hätten eine von vielen seiner schwierigen Aufgaben zu lösen, war ich befangen. Mit einem »großen Mann« hatte ich noch nie gesprochen. Das begann schon mit der Anrede. Unter Genossen war das »Du« üblich. Doch das galt nicht uneingeschränkt. In der NVA siezten sich die Genossen. Meine Mandanten, die Genossen waren, hatte ich unterschiedlich angeredet. Da gab es keine feste Regel. Es hing auch davon ab, wie sie mich ansprachen. Die Anrede von Genossen, insbesondere von Genossen in leitenden Positionen, war für mich immer schon ein Problem gewesen.
Mit Erich und Margot Honecker duzte ich mich sofort. Mir war klar, dass eine andere Anrede eine Akzeptierung der Verurteilung ihres Verhaltens als Genossen bedeutet und einer Vorwegnahme der strafrechtlichen Verurteilung gleichgekommen wäre. Das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt hätte so nicht zustandekommen können.
Als Verteidiger hielt ich stets eine angemessene Distanz zum Mandanten, was ich für eine unerlässliche Voraussetzung wirksamer Verteidigung hielt. Nur mit dem richtigen Abstand war der Verteidiger in der Lage, Stärken und Schwächen der Position des Mandanten zu erkennen und daraus die zweckentsprechenden Schlüsse für seine Verteidigung zu ziehen. So hatte ich bisher gedacht, gehandelt und auch geschrieben. Friedrich Karl Kaul, mit dem ich mich generell gut verstand, hatte mich deswegen scharf angegriffen. Jetzt aber hatte sich die Situation verändert. Die DDR war nicht mehr, was sie war. Es entstanden unterschiedliche, sich bekämpfende Parteien, aus einem »monolithischen« Staat wurde ein pluralistischer. Die Verteidigung eines politischen Angeklagten erforderte einen Verteidiger, der politisch nicht auf »der anderen Seite« stand. Meine Situation war jetzt derjenigen ähnlich, in der sich Kaul früher in der BRD befunden hatte.
Das bedeutete nicht, dass ich mich innerhalb der Partei als Anhänger einer »Honecker-Fraktion« verstand oder aufführte. Wäre ich Mitglied des Politbüros oder des ZK gewesen, hätte ich auch für den Rücktritt Honeckers gestimmt. Ich hatte schon am 29. Oktober 1989 in einem Brief an Egon Krenz erklärt: »Wir müssen uns ohne Vorbehalt und ohne Hintergedanken zur ›Perestroika‹ bekennen […] Aus meiner Sicht ist es unerlässlich, dass Genossen, die in dieser Stunde zu einer Belastung für unsere Partei und unseren Staat geworden sind, dem Beispiel des Genossen Honecker folgen und zurücktreten.« Der Brief gab die Auffassung aller Genossen des Rechtsanwaltskollegiums wider. Er wurde aber nur von mir und nur in meinem eigenen Namen geschrieben, weil wir in diesen Tagen noch fürchteten, die Reaktion des Politbüros könne dem Kollegium schaden. Die überkommenen Verhaltensweisen waren auch bei uns nicht in elf Tagen überwunden. Tatsächlich gab es überhaupt keine Reaktion.
Andererseits hielt ich eine scharfe Trennung zwischen politischer und strafrechtlicher Verantwortung für erforderlich. Ich betrachtete selbst den Parteiausschluss Erich Honeckers und anderer führender Genossen als eine moralisch und politisch ungerechtfertigte sowie übereilte Maßnahme.
Es war für mich während der ganzen Dauer meines Mandats notwendig, das Vertrauensverhältnis zu meinem Mandanten nicht durch politische Diskussionen über die Politik der SED im Allgemeinen, des Politbüros und des Generalsekretärs im Besonderen zu gefährden. Ich habe deswegen solche Diskussionen weitgehend vermieden.
Auch bei Margot und Erich Honecker glaubte ich, ein ähnliches Bestreben zu erkennen. Während sie in Sachen juristischer Verteidigung mir wie allen ihren anderen Verteidigern fast blindlings vertrauten, galt das in politischen Fragen auch dort nicht, wo sich diese eng mit den juristischen Fragen berührten, etwa bei Veröffentlichungen. Das fand ich nicht so gut, und ich hatte manchmal Mühe, das Gefühl der Kränkung zu unterdrücken.
Wir kamen also ohne Umschweife zur Sache.
Die »Sache« war umfangreich und unkonturiert. Sie entzog sich schon deshalb zunächst einer qualifizierten rechtlichen Beurteilung.
Die Verfügung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Erich Honecker vom 5. Dezember 1989 hatte folgenden Wortlaut: »Erich Honecker ist verdächtig, seine Funktion als Vorsitzender des Staatsrats der DDR und seine angemaßte politische und ökonomische Macht als Generalsekretär des ZK der SED missbraucht zu haben, indem er, teils im Zusammenwirken mit anderen Mitgliedern des damaligen Politbüros, entgegen seinem auf die Verfassung der DDR gerichteten Eid ungerechtfertigte umfangreiche Privilegien für Mitglieder der ehemaligen Partei- und Staatsführung schuf und dadurch der Volkswirtschaft der DDR und dem sozialistischen Eigentum schwersten Schaden zufügte. Ferner ist er verdächtig, seine Verfügungsbefugnisse als Generalsekretär des ZK der SED zum Vermögensvorteil für sich und andere missbraucht zu haben.
Verbrechen strafbar gemäß §§ 165 (1) (2) Ziff.1, 161 a, 162 (1) Ziff. 1 StGB.
Im Auftrag
Dr. Buske
Abteilungsleiter«
Von dem Wortlaut dieser Verfügung hatte ich bei meinem ersten Besuch in Wandlitz noch keine Kenntnis. Wir erfuhren ihn erst,...

Inhaltsverzeichnis

  1. Impressum
  2. Titel
  3. Vorwort
  4. Aller Anfang ist schwer (1953)
  5. 17. Juni: »Rädelsführer« und »Mitläufer« (1953)
  6. Standrichter vor Gericht (1953/54)
  7. Organisation Gehlen vor dem Obersten Gericht (1953)
  8. Nachfolger eines Anwalts, der auszog, Richter am Bundesverfassungsgericht zu werden (1954)
  9. Sabotage in der Materialwirtschaft (1955-1962)
  10. Die Muttermörderin (1955-1960)
  11. Der Janka-Prozess (1957)
  12. Willi Schaeffers gegen Friedrichstadtpalast (1958)
  13. Kirchenkampf in Mecklenburg (Ende der 50er Jahre)
  14. Staatsverrat an der Humboldt-Universität:Der Fall Dr. Herbert Crüger (1958/59)
  15. Die Strafsachen gegen Oberländer und Globke (1960 und 1963)
  16. Vor der Mauer (1961)
  17. Strafsache Heinz Brandt (1962-1964)
  18. Mit Hedda Zinner beim Klassenfeind (1963)
  19. Streng geheimer Mordprozess (1969)
  20. Vorsitzender des Berliner Rechtsanwaltskollegiums (1954-1970)
  21. Verteidiger von »Asozialen« und Republikflüchtigen (70er Jahre)
  22. Anwalt in Paris (1971-1974)
  23. Terroristenprozess (1972-1978)
  24. Der Juden- und Polenmörder (1972)
  25. Das letzte Todesurteil gegen einen Kriegsverbrecher (1972)
  26. Der Kanzleramtsspion (1974-1981)
  27. Der »halbe Soldat« als Kriegsverbrecher (1975-1984)
  28. Verteidiger an der Seite von Rechtsanwalt Vogel (1978/1979)
  29. Geheimer Feldpolizist (1978-1986)
  30. Der Fall Dobbertin (1979-1990)
  31. Der Oradour-Prozess (1981-1997)
  32. Der Tod des Feldwebels Braun (1982)
  33. Die letzten Kundschafter (1985-1990)
  34. Kommunistenprozess in der Türkei (1988-1989)
  35. Computerschmuggel (1988)
  36. Rechtsanwaltskollegiums (1984-1988)
  37. Prozess der Wende – Wendeprozesse (1989/1990)
  38. Erste Begegnungen mit der Berliner Justiz nach dem Beitritt (1990)
  39. Gericht über Hermann Axen (1989-1998)
  40. Das Strafverfahren gegen Erich Honecker (1989-1994)
  41. Der Fall Werner Großmann (1990-1996)
  42. Die Prozesse gegen Hans Modrow (1990-1997)
  43. Vier von 14 000oder Rechtsbeugungsverfahren am langsam laufenden Band (1991-1998)
  44. Verfahren gegen Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates und gegen Mitglieder der Politbüros (1993-2004)
  45. Das Verfahren gegen Alfred Neumann (1993-1999)
  46. Das Verfahren gegen Siegfried Lorenz u. a. (1996-2004)
  47. Das Verfahren gegen Fritz Streletz u. a.vor dem Europäischen Gerichtshof (2000-2001)
  48. Nachbemerkungen
  49. Personenregister