Die Gefahren der Einsatzstelle
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Die Gefahren der Einsatzstelle

  1. 242 Seiten
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Die Gefahren der Einsatzstelle

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Über dieses Buch

Die an Einsatzstellen anzutreffenden Gefahren entwickeln und verändern sich ständig. Das Fachbuch "Die Gefahren der Einsatzstelle" wurde mit der 9. Auflage komplett überarbeitet und unter anderem um das Kapitel "Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilungen" erweitert. Ebenfalls neu aufgenommen wurde das Thema "Speicherung elektrischer Energie", welches auch die Gefahren von Lithium-Ionen-Zellen beschreibt.

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Information

Jahr
2018
ISBN
9783170340039

[13]1 Einleitung

Die Aufgaben der Feuerwehr, wie sie in den Feuerwehr- bzw. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt sind, umfassen neben der Brandbekämpfung auch die Hilfeleistung bei Notständen, Unglücksfällen und Umweltschäden. Die Feuerwehr wird also immer dann tätig werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und die Beseitigung dieser Gefahr in ihr gesetzlich festgelegtes Aufgabengebiet fällt. Unter dem Begriff »Gefahr« soll dabei ein Umstand verstanden werden, aus dem heraus sich bei Nichteingreifen bedrohliche oder sonst wie der Kontrolle entzogene negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt akut entwickeln können. Zusammenfassend kann also festgestellt werden:
Merke
Der Feuerwehreinsatz ist Gefahrenabwehr.
So spricht man ja bei einem Brandeinsatz auch vom »abwehrenden Brandschutz«.
Versteht man den Feuerwehreinsatz konsequent als Gefahrenabwehr, so ergibt sich daraus zwingend die Existenz von mindestens einer Gefahr an der Einsatzstelle. Streng genommen kann es keine gefahrlose Einsatzstelle geben, denn eine Situation, von der keine Gefahr im obigen Sinne ausgeht, rechtfertigt grundsätzlich nicht den Einsatz der Feuerwehr. Als Konsequenz muss sich die Feuerwehr, das heißt konkret jede Führungskraft und jeder Feuerwehrangehörige in der Mannschaft, auf die zu erwartenden Gefahren einstellen. Sind vorhandene Gefahren erst einmal erkannt, so haben sie viel von ihrer Bedrohlichkeit verloren, denn man kann entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. In einem amerikanischen Lehrbuch über Feuerwehrtaktik findet sich der Kernsatz »successfull fire-fighting is anticipation«, zu deutsch »der erfolgreiche Feuerwehreinsatz besteht aus vorausschauendem Handeln«. Kenntnisse der Gefahren der Einsatzstelle und das Erkennen dieser Gefahren im Einzelfall sind wesentliche Grundlagen, die zu diesem vorausschauenden Handeln befähigen.

1.1 Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilungen

Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit und in vielen Fällen besonders gefährlich. Kenntnisse der Gefahren der Einsatzstelle gehören daher zum unver[14]zichtbaren Grundwissen eines jeden Feuerwehrangehörigen. Das Kennen und Erkennen von Gefahren sowie das sich daraus ergebende richtige Verhalten dienen der Sicherheit des Einzelnen und sind unverzichtbar für den Einsatzerfolg.
Gerade weil es die gefahrlose Einsatzstelle nicht geben kann und die Vielzahl und Vielschichtigkeit der vorliegenden Gefahren sowie die unter Zeitdruck erfolgten Erkundungen unter oftmals widrigen Umständen eine vollständige Erfassung nicht immer zulassen, muss mit allen geeigneten Mitteln die Verhinderung von Unfällen betrieben werden. Da im Feuerwehrdienst viele Gefahren nicht sofort beseitigt werden können, müssen die Einsatzkräfte befähigt werden, durch geeignetes Gerät, ausreichende Schutzausrüstung und richtiges eigenes Verhalten den Gefahren so zu begegnen, dass sich aus ihnen keine Unfälle ergeben.
Ein wichtiges Instrumentarium der Unfallverhütung sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Mit Genehmigung des für Arbeitssicherheit zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind von den Unfallversicherungsträgern allgemein die UVV »Grundsätze der Prävention« (DGUV Vorschrift 1) und speziell für die Feuerwehren die UVV »Feuerwehren« (DGUV Vorschrift 49) mit erläuternden Durchführungsanweisungen erlassen worden. Diese Vorschriften haben Verordnungscharakter, was bedeutet, dass fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen sie als Ordnungswidrigkeiten gelten und als solche geahndet werden können.
Die UVV »Feuerwehren« richtet sich sowohl an den in Analogie zu anderen Unfallverhütungsvorschriften als »Unternehmer« bezeichneten Träger der Feuerwehr als auch an den einzelnen Feuerwehrangehörigen. Sie gilt bei Einsatz, Übung und sonstigem Dienstbetrieb und regelt insbesondere:
  • die Beschaffenheit sowie das Betreiben, Warten, Pflegen und Prüfen von Feuerwehreinrichtungen; das sind im Sinne dieser Vorschrift alle für den Feuerwehrdienst eingesetzten sächlichen Mittel, insbesondere bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungen, ausgenommen Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • die persönlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst, denn nur fachlich und körperlich geeignete Feuerwehrangehörige dürfen eingesetzt werden,
  • das Verhalten von Feuerwehrangehörigen, insbesondere den Umgang mit bestimmten Geräten, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten und das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen,
  • die regelmäßige Unterweisung von Feuerwehrangehörigen über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen.
[15]Zur Rettung von Menschenleben kann bei Einsätzen im Einzelfall von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. Dies ist aber kein Freibrief für eine generelle und großzügige Verletzung aller Vorgaben. Vielmehr erfordert eine Abweichung von Unfallverhütungsvorschriften zwingend, dass mit ihnen konforme Möglichkeiten zur Rettung nicht mehr gegeben sind. Dabei muss aber stets bedacht werden, dass auch in noch so dramatischen Situationen die Gesetze von Physik und Chemie nicht außer Kraft gesetzt sind. Unüberlegtes Heldentum und waghalsiges Draufgängertum nützen der zu rettenden Person nicht und gefährden den Retter in nicht mehr vertretbarer Weise.
Wenn die Unfallverhütungsvorschriften mit dem Ziel einer Menschenrettung verletzt werden müssen, dann ist diejenige Möglichkeit überlegt und durchdacht auszuwählen, die für den Retter die geringste Gefährdung darstellt.
Die UVV »Feuerwehren« steht im Verbund mit zahlreichen anderen Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätzen, Merkblättern, Normen und Dienstvorschriften. Mit diesem, leider mitunter nur schwer überschaubaren System aus Regelwerken soll auch für den Bereich der Feuerwehr ein Maximum an Arbeitssicherheit geschaffen werden, denn:
Merke
Unfälle sind keine Zufälle, sondern sie werden verursacht.
Dabei ist selten nur eine Ursache maßgeblich. Meist sind es mehrere Versäumnisse und Fehler, die einzeln noch unproblematisch sind, in ihrer Kombination, ihrem gleichzeitigen Wirksamwerden aber dramatische Folgen bewirken. Nach der Untersuchung eines tödlichen Atemschutzunfalls im Jahr 2015 stellten die Feuerwehr-Unfallkassen hierzu fest: »Bei der Bewertung der Ereignisse im Nachhinein ist festzustellen, dass den eingesetzten Feuerwehrangehörigen […] im Laufe der Einsatzvorbereitung und des Einsatzes mehrere Fehler unterlaufen sind. Diese äußerten sich in Verstö...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titel
  3. Copyright
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Vorwort zur 9. Auflage
  6. 1 Einleitung
  7. 2 Gefahren der Atemgifte
  8. 3 Gefahren der Angstreaktionen
  9. 4 Gefahren der Ausbreitung des Brandes
  10. 5 Gefahren durch atomare Strahlung
  11. 6 Gefahren chemischer Stoffe
  12. 7 Gefahren der Erkrankung/Verletzung
  13. 8 Gefahren der Explosion
  14. 9 Gefahren des Einsturzes
  15. 10 Gefahren der Elektrizität
  16. 11 Schlussbetrachtung
  17. Literaturverzeichnis