Die neue Landesbauordnung für Baden-Württemberg 2015 Synopse
mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung und einer erläuternden Einführung
- 123 Seiten
- German
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Die neue Landesbauordnung für Baden-Württemberg 2015 Synopse
mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung und einer erläuternden Einführung
Über dieses Buch
Die Novellierung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) im Jahr 2015 wird eine Vielzahl von für die bauliche Praxis wichtigen Änderungen mit sich bringen. Durch eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Vorschriften soll das Werk dem Leser ermöglichen, sich einen schnellen und umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen. In einer Einführung werden darüber hinaus die wesentlichen Änderungen prägnant kommentiert, wobei auch auf die gesetzgeberischen Ziele eingegangen und weiterführende Anwendungshinweise gegeben werden. Komplettiert wird das Werk durch die aktuellen Fassungen von Allgemeine Ausführungsverordnung (LBOAVO) sowie die Verfahrensverordnung (LBOVVO), da deren Kenntnis für die praktische Anwendung der LBO unerlässlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Information
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) | in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501) |
Inhaltsübersicht
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
(2) Dieses Gesetz gilt 1. bei öffentlichen Verkehrsanlagen nur für Gebäude, 2. bei den der Aufsicht der Wasserbehörden oder der unteren Verwaltungsbehörden nach § 96 Abs. 1b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg unterliegenden Anlagen nur für Gebäude, Überbrückungen, Abwasseranlagen, Wasserbehälter, Pumpwerke, Schachtbrunnen, ortsfeste Behälter für Treibstoffe, Öle und andere wassergefährdende Stoffe, sowie für Abwasserleitungen auf Baugrundstücken, | (2) Dieses Gesetz gilt 1. bei öffentlichen Verkehrsanlagen nur für Gebäude, 2. bei den der Aufsicht der Wasserbehörden1 unterliegenden Anlagen nur für Gebäude, Überbrückungen, Abwasseranlagen, Wasserbehälter, Pumpwerke, Schachtbrunnen, ortsfeste Behälter für Treibstoffe, Öle und andere wassergefährdende Stoffe, sowie für Abwasserleitungen auf Baugrundstücken, |
§ 2Begriffe
(4) Gebäude werden in... |
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Titelseite
- Impressum
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Einführung
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)
- Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Umweltministeriums über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung – LBOVVO)
- Stichwortverzeichnis