Beobachtung in der Frühpädagogik
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Beobachtung in der Frühpädagogik

Theoretische Grundlagen, Methoden, Anwendung

  1. 188 Seiten
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Beobachtung in der Frühpädagogik

Theoretische Grundlagen, Methoden, Anwendung

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Über dieses Buch

Das Buch vermittelt zunächst theoretische und praktische Grundlagen von Beobachtung, die für alle Beobachtungskontexte in der Frühpädagogik von Belang sind. Danach erfolgen spezifische Ausführungen für die Bereiche Beobachtung von Kindern, Beobachtung von Professionellen sowie Beobachtung im Rahmen von Qualitätsentwicklung. Dabei werden Fallbeispiele besprochen und vorliegende Verfahren kritisch vorgestellt. Das Buch schließt mit einer Anleitung dazu, wie in der Praxis situationsspezifische Beobachtungsverfahren konzipiert werden können, die zu aussagekräftigen und belastbaren Ergebnissen führen. Die Darstellung verbindet einen hohen Praxisbezug sowie die konkrete Umsetzbarkeit der Inhalte mit wissenschaftlich fundierten Maßstäben, die beispielsweise für die konkrete Planung von Beobachtungssituationen Orientierung geben.

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Information

Jahr
2014
ISBN
9783170259652

1 Beobachtung im pädagogischen Kontext

Dieses Kapitel gibt einen Überblick darüber, welche Funktionen mit der professionellen Beobachtung in pädagogischen Einrichtungen verbunden sind. Dazu betrachten wir zunächst Bildungspläne, Vorgaben und aktuelle Entwicklungen, die Funktion und Bedeutung der Beobachtung in der pädagogischen Arbeit umreißen. Beobachtungen im pädagogischen Bereich werden aus verschiedenen Anlässen durchgeführt. Wegen der großen Bandbreite der Fragestellungen, die Beobachtungen verlangen, werden differenzierte methodische Ansprüche an die Personen gestellt, die eine Beobachtung planen, durchführen und auswerten. (Diese Personen werden im folgenden Text als Beobachter bzw. Beobachterin bezeichnet; die männliche und weibliche Form werden – wie auch bei anderen geschlechtsspezifischen Formulierungen – abwechselnd benutzt).
Einige Beispiele für Beobachtungsanlässe:
• Der Stand der Entwicklung in unterschiedlichen Kompetenzbereichen jedes einzelnen Kindes soll dokumentiert und den Eltern kommuniziert werden. Ein Projekt ist geplant. Welche Interessen haben die Kinder gerade, an denen das Projekt anschließen könnte?
• Das soziale Umfeld einer Kita hat sich stark verändert. Wie kann die Kita weiter entwickelt werden, welche Stärken und Schwächen hat sie?
• Ein Kind spricht wenig. Ist eine spezifische Förderung erforderlich?
• Der Träger einer Kita hat leistungsorientierte Bezahlung eingeführt. Die Leiterin der Einrichtung muss dazu eine objektive Bewertung der Mitarbeiter durchführen.
• In einer Kindertagesstätte wurde zusätzlich ein Krippenbereich eingerichtet. Es soll überprüft werden, an welchen Stellen die Pädagoginnen noch Bedarf an Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. in Form von Hospitationen, Qualifizierungsmaßnahmen, Teamcoaching) haben.
• Ein Bewerber kommt zwei Wochen in die Einrichtung, um zur Probe zu arbeiten. Soll er übernommen werden?
Beobachtung im pädagogischen Kontext, insbesondere die Beobachtung von Kindern, hat in pädagogischen Einrichtungen schon immer eine Rolle gespielt. In den letzten Jahren ist die Bedeutung gestiegen, die Hauptursachen dafür sind
• die verstärkte Akzentuierung der Bildungsfunktion von Kindertageseinrichtungen als Konsequenz des PISA-Schocks. Alle Bundesländer haben Bildungspläne erstellt, die unterschiedliche Bildungsbereiche beschreiben. Beobachtung und Dokumentation sind zentrale Elemente bei der Umsetzung des Bildungsauftrags;
• die Einführung des New Public Management in öffentlichen Institutionen, die mit einer größeren Eigenständigkeit wie auch Verantwortungsübernahme auf der Ebene der einzelnen Einrichtung verbunden ist. Das heißt unter anderem auch, dass Evaluation und Qualitätssicherung sowie Personalentwicklung an Bedeutung gewinnen. Auch hier geht es primär um die Beobachtung pädagogischer Prozesse, jedoch mit dem Fokus auf die Mitarbeiterinnen.
Die folgenden Abschnitte gehen deshalb auf die Themen Bildungsprogramme, Qualitätssicherung und Evaluation sowie Personalentwicklung in Hinblick auf das Erfordernis, systematische Beobachtungen durchzuführen, ein.

1.1 Bildungspläne

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) definiert in §22(3) [Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe] die drei Funktionen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen: Ihr Auftrag bezieht sich somit nicht nur auf das Betreuen von Kindern, sondern ein Wandel hin zu Bildungseinrichtungen wurde vollzogen. Das Forum Bildung – ein Arbeitsstab der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung – hat unter Hinzuziehung von Expertengruppen zu Beginn des Jahrtausends zwölf Empfehlungen für Reformen im deutschen Bildungswesen publiziert. Die erste Empfehlung bezieht sich auf die Frühe Förderung. Die Autoren plädieren für einen Ausbau institutioneller Früher Förderung: »Weichen für Bildungschancen und damit für Lebenschancen werden bereits früh gestellt. Insbesondere die Motivation und die Fähigkeit zu kontinuierlichem und selbstgesteuertem Lernen sind früh zu wecken. Neben dem wichtigen Lernen in der Familie sind die Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung früher Bildungsprozesse deutlich besser zu nutzen« (Arbeitsstab Forum Bildung, 2001, S. 5).
Die Expertinnen empfehlen unter anderem eine intensivere Interessenförderung von Kindern (Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen und musischkreativ), die Überprüfung der Möglichkeit des kostenlosen Besuchs von Kindertageseinrichtungen sowie die Definition und Umsetzung des Bildungsauftrags von Kindertageseinrichtungen. Verbunden mit der Realisierung des Bildungsauftrags sind neben der Definition von Bildungszielen auch die Reform und Aufwertung der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals und verstärkte Forschungsaktivitäten in der Frühpädagogik.
Die verpflichtende Erstellung von Bildungsplänen wurde zwei Jahre später, im Jahr 2004, formuliert, und zwar im gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, der sowohl von der Jugendministerkonferenz als auch der Kultusministerkonferenz beschlossen wurde. Primäres Ziel dieser Initiative ist es, Grundlagen »für eine frühe und individuelle Förderung der Kinder zu schaffen« (Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 2). Mit diesen Plänen ist der Auftrag verbunden, den zugrunde gelegten Bildungsbegriff zu präzisieren, den Bildungsauftrag der Einrichtungen zu beschreiben und damit für Transparenz und Orientierung zu sorgen. Gleichzeitig sollen sie ausreichend pädagogische Freiräume für träger- und einrichtungsspezifische Schwerpunktsetzungen einräumen.
Als pädagogische Setzung lässt sich dem Rahmen entnehmen, dass individuelle Unterschiede berücksichtigt sowie spielerische und erkundende Lernformen umgesetzt werden. Die Förderung ist ganzheitlich anzulegen und nicht isoliert nach Fächern oder Wissenschaftsdisziplinen vorzunehmen. Dennoch wird eine Beschreibung von Themenfeldern als sinnvoll erachtet.
In diesem Sinne sind im Rahmen die folgenden Bildungsbereiche angeführt
• Sprache, Schrift, Kommunikation
• Personale und soziale Entwicklung, Werteerziehung/religiöse Bildung
• Mathematik, Naturwissenschaft, (Informations-)Technik
• Musische Bildung/Umgang mit Medien
• Körper, Bewegung, Gesundheit
• Natur und kulturelle Umwelten
Mit der Förderung der Kinder in den Bildungsbereichen ist das Erfordernis systematischer Beobachtung verknüpft: »Die Kinder sollen daraufhin beobachtet werden, was ihre Stärken und Schwächen in dem jeweiligen Bildungsbereich sind, wie sie Anregungen aufnehmen und wie sie sich damit beschäftigen. Systematische Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsprozesse sind erforderlich« (Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 5).
In allen Bundesländern wurden Bildungspläne entwickelt, die Bildungsbereiche, Bildungsziele und Bildungsprozesse sowie deren Rahmenbedingungen enthalten. Diese Dokumente unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausführlichkeit, des Ausmaßes ihrer Verbindlichkeit wie auch des Titels (Bildungsempfehlungen, -programm, Grundsätze, Leitlinien). Gemeinsam ist ihnen, dass sie den Bildungsauftrag der Einrichtungen explizieren und damit erstmals gemeinsame, institutionsübergreifende Richtlinien existieren.
Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass in allen Bildungsprogrammen systematische Beobachtung und Dokumentation als zentrale Komponenten der Förderung kindlicher Bildungsprozesse enthalten sind.
Viernickel und Schwarz (2009) haben im Rahmen einer Expertise zur pädagogischen Fachkraft-Kind-Relation die Bildungspläne aller Bundesländer analysiert und Anforderungen an die Arbeit von pädagogischen Fachkräften extrahiert. Anforderungen, die sich dem pädagogischen Personal in mindestens 12 der 16 Bundesländer stellen, werden von den Autorinnen als konsensfähige Qualitätsziele der Bildungsarbeit bezeichnet. Unter diesen 33 Kategorien beziehen sich 14 auf die kindbezogene Beobachtung und Dokumentation (s. Übersicht
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Tab. 1
).
Tab. 1: Konsensfähige Qualitätsziele in der Dimension Beobachtung und Dokumentation (Viernickel & Schwarz, 2009)
tab 1
Die anderen Ziele thematisieren Sprache und Sprachentwicklung, Zusammenarbeit mit Familien, die Gestaltung des Übergangs Kita-Schule sowie Qualitätssicherung und -entwicklung.
Um die Vielfalt und Diversität der verschiedenen Bildungspläne und die damit verbundene Unterschiedlichkeit der Integration von Beobachtungsprozessen – und den an diese gestellten Erwartungen – zu verdeutlichen, wird im Exkurs »Bildungsbegriff und Relevanz von Beobachtung« auf drei verschiedene Bildungspläne Bezug genommen. Anschließend wird exemplarisch ein Projekt für einen zentralen Bildungsbereich aller Bildungspläne, die Sprachentwicklung, dargestellt, in dem Beobachtung eine wichtige Rolle spielt.
Exkurs: Bildungsbegriff und Relevanz von Beobachtung in zwei exemplarischen Bildungsplänen
Die Bildungsvereinbarung NRW (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen) ist im Jahr 2003 als erster deutscher Bildungsplan für den Primarbereich in Kraft getreten. Der wissenschaftliche Hintergrund der Vereinbarung ist im Buch »Bildung beginnt mit der Geburt. Ein offener Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen« (2. Aufl., 2005) von Schäfer (Professor für Frühe Kindheit und Familie an der Universität zu Köln) publiziert. Bildung gemäß dieser Vereinbarung umfasst nicht nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten, sondern es geht »in gleichem Maße darum, Kinder in allen ihnen möglichen Entwicklungsbereichen (…) zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität ist Grundlage jedes Bildungsprozesses« (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, 2003, S. 6). Zentral sind dabei die so genannten Selbst-Bildungspotentiale der Kinder, die u. a. Differenzierung von Wahrnehmungserfahrung, innere Verarbeitung durch Eigenkonstruktionen, Fantasie und Denken, soziale und Umweltbeziehungen, Lernen in Sinnzusammenhängen und forschendes Lernen umfassen. Bildung in diesem Sinne ist Selbstbildung. Diese wird im Brandenburger Bildungsplan noch genauer definiert: »Kinder beginnen von Geburt an, sich aktiv ein Bild von der Welt zu machen. Sie nutzen dafür alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und drücken dies in vielfältiger Art aus. Aus sich selbst heraus besitzen Kinder umfassende Fähigkeiten, sich zu bilden. Ob sie diese Bildungsfähigkeiten entwickeln können, hängt vorrangig von den Bildungsmöglichkeiten ab, die ihnen die Umwelt bereitstellt« (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, 2004, S. 2).
Beobachtung kommt im nordrhein-westfälischen Plan als beobachtende Wahrnehmung vor. Als Grundlage für eine zielgerichtete Bildungsarbeit soll diese auf die kindlichen Möglichkeiten sowie die Vielfalt kindlicher Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke etc. fokussiert sein und schriftlich dokumentiert werden. Schäfer (2005) spricht sich dabei gegen eine Beobachtung mit gerichteter Aufmerksamkeit aus, die sich auf theoretisch abgesicherte Verhaltensbereiche bezieht, weil dabei andere relevante Aspekte keine Beachtung finden. Stattdessen plädiert Schäfer für eine Beobachtung mit »ungerichteter Aufmerksamkeit«: Der Beobachter soll bereit sein, möglichst viel und mit möglichst offenen Perspektiven wahrzunehmen und auch für Unerwartetes offen sein. Wahrnehmendes Beobachten sei ein konstruktives Vorgehen, bei dem die beobachtende Person alle ihre Sinne und auch ihre Emotionen mit einbezieht und sich empathisch in das Kind hineinversetzt. Die Gefühle der beobachtenden Person sollen aufmerksamkeitslenkend sein – da diese biografisch geprägt sind, ist Selbstreflektion von Relevanz. Beobachtung sollte gemäß Schäfer grundsätzlich teilnehmend und nicht distanziert verlaufen. Subjektivitä...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltverzeichnis
  5. Einleitung
  6. 1 Beobachtung im pädagogischen Kontext
  7. 2 Methodische Grundlagen von Beobachtung
  8. 3 Kindbezogene Beobachtungsverfahren
  9. 4 Beobachtung im Rahmen von Evaluations- und Qualitätssicherungsprozessen
  10. 5 Beobachtung und Personalmanagement
  11. 6 Konstruktion von Beobachtungsverfahren
  12. Literaturverzeichnis