Das Persönliche Budget
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Das Persönliche Budget

Selbständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen

  1. 176 Seiten
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Das Persönliche Budget

Selbständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Seit 2008 gibt es den Rechtsanspruch des Persönlichen Budgets, der Menschen mit Behinderungen anstelle der traditionellen Sach- oder Dienstleistung als Teilhabeleistung eine Geldzuwendung gewährt. Menschen mit Behinderungen können so selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang sie welche Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen. Allerdings gibt es zwischen dem politischen Willen, der Theorie und der Umsetzung in die Praxis noch immer eine erhebliche Diskrepanz. Das Buch gibt einen Überblick über die Chancen und Potenziale, analysiert aber auch Hindernisse und Risiken bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets. Deutlich wird, dass Leistungsberechtigte, Fachkräfte, Leistungsträger und Dienstleister zusammenwirken müssen, damit das Persönliche Budget wirklich zum Mittel der geforderten Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen wird.

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Information

Jahr
2014
ISBN
9783170259461

Teil I: Bestandsaufnahme und Situationsbeschreibung

1 Implementierung des Persönlichen Budgets (ImPeBu) – Unterstützung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen

Anke S. Kampmeier, Stefanie Kraehmer und Stefan Schmidt

Einleitung

Im Folgenden wird der Abschlussbericht der ImPeBu-Studie dargestellt. Dieses Kapitel versteht sich als Grundlage für die weiterführenden Beiträge und ist dadurch umfangreicher als die nachfolgenden Aufsätze. Die Ergebnisse der Studie, eine diskussionsreiche Abschlussveranstaltung Ende 2010 an der Hochschule Neubrandenburg und viele Gespräche mit Expertinnen und Experten haben uns in der Idee gestärkt, dieses Buch zu konzipieren und schließlich zu veröffentlichen. Dafür sei allen Ideengebern/-innen, Diskutanten/-innen und Unterstützern/-innen herzlich gedankt.
Die Studie – Zusammenfassung
In Zusammenarbeit mit dem Behindertenverband Neubrandenburg wurde in diesem vom Exzellenzförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern1 geförderten Forschungsprojekt untersucht, auf welche fördernden und hemmenden Faktoren das Persönliche Budget bei Menschen mit Behinderungen, Leistungsträgern und Leistungsanbietern im Land stößt. Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Mit dem Persönlichen Budget als neuer Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag für Maßnahmen ihrer Rehabilitation oder gesellschaftlichen Teilhabe Geldleistungen oder Gutscheine erhalten anstelle von Dienst- und Sachleistungen. Damit wird ihnen ermöglicht, die erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen und in eigener Sache zu handeln und zukünftig den »Einkauf« von Leistungen eigenverantwortlich und selbst bestimmt regeln zu können.
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget – einer Leistungsform, die eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen kann. Grundlage dafür regelt der § 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen sowie der Budgetverordnung.
Vorangegangene Begleitforschungen zur Erprobung des Persönlichen Budgets (Metzler et al. 2007) zeigen, dass das Persönliche Budget der Schritt in die richtige Richtung ist. Nutzer/-innen äußern sich mehrheitlich zufrieden mit dieser neuen Leistungsform. In der Praxis der Hilfe für Menschen mit Behinderungen zeigen sich jedoch auch hinderliche Umsetzungsfaktoren.
Ziel dieser Studie war es, förderliche und hinderliche Faktoren zur Umsetzung des Persönlichen Budgets zu ermitteln. Darauf aufbauend sollten Vorschläge entwickelt werden, wie die eruierten Barrieren abgebaut werden können und die Verbreitung von Persönlichen Budgets vorangetrieben werden kann (vgl. hierzu Kampmeier, Schmidt und Kraehmer in diesem Buch,
Image
Kap. 9
).
Folgenden Forschungsleitfragen wurde in dieser Studie nachgegangen: Wie kann der Anspruch für die Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des Gesetzes zum Persönlichen Budget realisiert werden und wie erfolgt der Transfer zwischen theoretischem Ansatz (Inklusion), Gesetzgebung und Umsetzung in die Praxis – konkret in Mecklenburg-Vorpommern?
Zur Beantwortung der Fragestellungen wurde eine Methodentriangulation durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden qualitative Interviews (N =32) mit (potenziellen) Budgetnehmern/-innen sowie Mitarbeitern/-innen von Leistungsträgern und Leistungsanbietern durchgeführt. Darauf aufbauend fanden auf den Ebenen der Nutzer/-innen, Dienstleister und Träger Gruppendiskussionen (N = 3) statt. Die Auswertung des Datenmaterials erfolgte nach einer interpretativ-reduktiven Analyse.
Folgende Kernaussagen lassen sich aus den Ergebnissen der Untersuchung zusammenfassen:
• Häufig bestehen zum Persönlichen Budget Wissensdefizite, da bisher kaum Schulungen wie Fort- und Weiterbildungen zu der Thematik stattgefunden haben.
• Budgetnehmer/-innen fühlen sich nicht kompetent und vor allem nicht verständlich beraten.
• Die Bedarfsfeststellung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Da es kein einheitliches Verfahren zur Bedarfsfeststellung gibt, äußern sich interviewte Budgetnehmer/-innen häufig skeptisch und kritisieren das intransparente Vorgehen der Leistungsträger.
• Die Lebensqualität verbessert sich durch das Persönliche Budget deutlich.
• Mitarbeiter/-innen von Trägern und Anbietern äußern sich vielfach skeptisch gegenüber dem Persönlichen Budget.
• Die persönliche Einstellung der Mitarbeiter/-innen gegenüber der Leistungsform hat Auswirkungen auf die Umsetzung. Vielfach wird Misstrauen gegenüber dem Persönlichen Budget geäußert.
• Häufig werden Konflikte zwischen Budgetnehmern/-innen und Mitarbeitern/-innen von Leistungsträgern bei der Bedarfsermittlung geäußert.
• Eine Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern findet häufig nicht statt.
• Die Antragsbearbeitung für ein Persönliches Budget dauert unverhältnismäßig lange.
• Leistungsanbieter erwarten durch das Persönliche Budget einen großen Einfluss auf den Dienstleistungsmarkt.
• Mitarbeitern/-innen von Leistungsträgern und Leistungsanbietern fehlen praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Persönlichen Budget, dadurch gibt es große Unsicherheiten.
Die durchgeführte Studie konnte zahlreiche förderliche und hinderliche Faktoren zur Umsetzung des Persönlichen Budgets ermitteln. Letztere gilt es abzustellen. Beteiligte Akteurs/-innengruppen sind gefragt, endlich eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Kapitel 1 ist wie folgt aufgebaut: Kapitel 1.1 widmet sich der Darstellung des Forschungsprojektes. Nach einem kurzen Überblick zur Leistungsform des Persönlichen Budgets folgt im Kapitel 1.2 die Beschreibung der Zielstellungen dieser Untersuchung. Im Kapitel 1.3 wird der Stand der Forschung dargestellt. Der empirische Teil beginnt in Kapitel 1.4. Das methodische Vorgehen während der geführten Experten/-inneninterviews sowie den Gruppendiskussionen wird ausführlich beschrieben. Darauf aufbauend folgt in Kapitel 1.5 eine themenorientierte Darstellung und Interpretation der Ergebnisse. In Kapitel 1.6 folgt eine Diskussion der Forschungsergebnisse. Schließlich endet dieser Bericht mit einem Ausblick im Kapitel 1.7.

1.1 Das Forschungsprojekt: Implementierung des Persönlichen Budgets (ImPeBu)

Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Durch die neue Gesetzgebung steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge im Mittelpunkt, sondern der selbst bestimmte Mensch mit Behinderung und mit einem individuellen Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe.
Das Forschungsvorhaben widmete sich insbesondere der Etablierung und Umsetzung des Persönlichen Budgets – welches vom Ansatz her als besonderer Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik zu betrachten ist. Mit dem Persönlichen Budget als neuer Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag für Maßnahmen ihrer Rehabilitation oder gesellschaftlichen Teilhabe Geldleistungen oder Gutscheine erhalten anstelle von Dienst- und Sachleistungen. Damit wird ihnen ermöglicht, die für die selbst bestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Damit werden die behinderten Menschen Experten und Expertinnen in eigener Sache und sollen zukünftig den »Einkauf« von Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbst bestimmt regeln können. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist § 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen sowie der Budgetverordnung.
Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert.
Mit der gesetzlichen Gr...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Neue Handlungsweisen für neue Paradigmen
  6. Teil I: Bestandsaufnahme und Situationsbeschreibung
  7. Teil II: Umsetzung des Persönlichen Budgets – zu den Chancen und Risiken
  8. Autorinnen- und Autorenverzeichnis