Lehrer als Berater in Schule und Unterricht
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Lehrer als Berater in Schule und Unterricht

  1. 144 Seiten
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Lehrer als Berater in Schule und Unterricht

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Im Schulalltag sind alle Lehrer beratend tätig, etwa am Elternsprechtag oder bei Schülergesprächen in der Pause. In den letzten Jahren wurde ein Ansteigen des Beratungsbedarfs von Eltern und Schülern festgestellt. In Modellen der Lehrerkompetenz zählt Beratungskompetenz zu den Schlüsselkompetenzen von Lehrern, und in der Lehreraus- und Weiterbildung finden sich zunehmend Angebote zur Schulung der Beratungskompetenz. Die Autoren leisten einen Beitrag dazu, die Ansatzpunkte für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern im Bereich der Beratungsarbeit zu systematisieren und auf eine theoretisch fundierte Basis zu stellen.

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Information

Jahr
2010
ISBN
9783170281349

1 Einleitung

In den letzten Jahren hat sich die Beratung von Schülern1 und Eltern zu einem wichtigen Aufgabenbereich im Schulalltag entwickelt und es ist anzunehmen, dass Beratungsaufgaben in der Zukunft noch bedeutsamer werden (Freylandhoven, 2005; Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, 1998; Palmowski, 1995). Lehrpersonen sind dabei oft erste Ansprechpartner: Wenn es Probleme mit dem Lernen gibt, wenn Eltern sich unsicher sind, wie sie ihr Kind unterstützen können oder wenn Entscheidungen über den weiteren Verlauf der Schullaufbahn anstehen. Darüber hinaus sind Lehrkräfte häufig auch erste Ansprechpartner, wenn es um persönliche Probleme – wie etwa Streit mit den Eltern oder Krisen in der Partnerschaft der Eltern – geht. Infolgedessen stehen Lehrpersonen in ihrem Berufsalltag vielfältigen Beratungsanliegen und -aufgaben gegenüber. Ein entsprechender Beratungsauftrag wird auch in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrpersonen (§ 8), in den Standards der Lehrerbildung (KMK, 2004) sowie z. B. in der Allgemeinen Schulordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 39) formuliert. Der ansteigende Beratungsbedarf der Schüler und Eltern kann dabei auch auf einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel und auf die Ergebnisse von internationalen Schüler-Leistungsvergleichs-Studien wie PISA und IGLU zurückgeführt werden. Die Entscheidungen bei Übergängen im Bildungssystem werden immer komplexer, der Bereich von gewerblichen Schülernachhilfen expandiert, Lernschwierigkeiten und Teilleistungsstörungen werden in der Presse und in Elternratgebern ausgiebig thematisiert.
Eltern sind sich unsicher, welchen Weg sie für die Bildungslaufbahn ihres Kindes einschlagen sollen und wie sie ihr Kind beim Lernen unterstützen können. Daraus resultiert der Wunsch, zu eben diesen Themen durch die Lehrpersonen beraten zu werden. Allerdings werden im Schulalltag Beratungsgespräche oft erst dann geführt, wenn es „brennt“ – also dann, wenn es schon fast zu spät ist.
Dabei liegt in Beratungsgesprächen mit Eltern eine große Chance, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu verbessern – eine Chance, die derzeit noch zu selten ergriffen wird. Dabei liegen aus den Vereinigten Staaten von Amerika viele Forschungsergebnisse vor, die zeigen, dass eine intensive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften die psychosoziale und die schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflusst. Beratungsarbeit ist hier eine besondere Form der Kooperation und der Zusammenarbeit mit den Eltern – also ein spezieller Bereich der Elternarbeit.
Wir möchten mit diesem Buch einen Beitrag dazu leisten, dass …
  1. die Chance, die in der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern liegt, auch wirklich als Chance wahrgenommen wird – nicht als Belastung;
  2. Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern als präventive bzw. begleitende Maßnahmen wahrgenommen und angeboten werden – nicht erst dann, wenn es eigentlich schon fast zu spät ist;
  3. Lehrpersonen mit einem grundlegenden Handwerkszeug für Beratungsgespräche in Schule und Unterricht ausgestattet werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir zunächst die Beratungsarbeit an Schulen betrachten (Kapitel 2) und darstellen, wer wann zu welchen Themen Beratung anbietet und welche Beratungsanliegen Eltern haben (Kapitel 3). Danach werden wir auf theoretische Konzepte zur Beratungskompetenz eingehen (Kapitel 4) und eine Definition für Beratungskompetenz von Lehrkräften ableiten (Kapitel 5). Zusätzlich werden wir wichtige Rahmenbedingungen für die pädagogisch-psychologische Beratung sowie den Erwerb von Beratungskompetenzen beschreiben (Kapitel 6). Die Umsetzung von theoretischen Überlegungen in ein Trainingskonzept wird an einem Beispiel dargestellt; zusätzlich wird die Wirksamkeit des Konzeptes anhand ausgewählter Analyseergebnisse aufgezeigt (Kapitel 7). Der praktische Teil des Buches schließt mit einem Kapitel zu Strategien und Techniken der Gesprächsführung (Kapitel 8) sowie einem Kapitel zu Verhaltensweisen in ausgewählten, vermeintlich schwierigen Gesprächssituationen (Kapitel 9). Abschließend leiten wir im letzten Kapitel des Buches Perspektiven für Praxis und Forschung im Bereich der Beratungskompetenz von Lehrern ab (Kapitel 10).
Silke Hertel und Bernhard Schmitz
Frankfurt am Main und Darmstadt, im April 2010
1 Wir verwenden Begriffe wie „Schüler“ als generisches Maskulinum für beide Geschlechter. Umgekehrt sind in zahlreichen Beispielen mit „Lehrerin“ etc. ebenfalls Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gemeint. Außerdem haben wir uns mit Begriffen wie „Lehrperson“ um geschlechtsneutrale Formulierungen bemüht.

2 Relevanz von Beratung im Schulalltag

2.1 Rahmenbedingungen der Beratungsarbeit: Beratungsauftrag

2.1.1 Der Beratungsauftrag in der Allgemeinen Schulordnung und der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrpersonen

Alle Lehrpersonen sind in ihrem Schulalltag beratend tätig: etwa am Elternsprechtag, bei Schülergesprächen in der Pause oder zu vereinbarten Gesprächsterminen mit Eltern und Schülern. Die Beratung von Schülern und Eltern ist demnach ein wichtiger Aufgabenbereich von Lehrkräften, der zunehmend an Bedeutung gewinnt (siehe Freyaldenhoven, 2005; Gaude, 1989; Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, 1998; Palmkowski, 1995). Die Beratungsgespräche finden dabei zunächst meist zwischen Schülern, Eltern und Lehrpersonen statt, manchmal werden auch Schulpsychologen oder Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder des Jugendamtes hinzugezogen.
Im deutschen Schulsystem sind Lehrpersonen zunächst die Hauptträger der Beratung von Schülern und Eltern (Landesinstitut für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1998). Ein entsprechender Beratungsauftrag an alle Lehrkräfte wird z. B. in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen sowie in der Allgemeinen Schulordnung für Nordrhein-Westfalen formuliert.
Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen (ADO)
RdErl. d. Kultusministeriums v. 20.9.1992
1 C 2.30–11/20–1123/92
§ 8 Information und Beratung
Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört auch die Information und die Beratung der Schüler und Schülerinnen sowie ihrer Erziehungsberechtigten, an berufsbildenden Schulen und Kollegschulen auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (vgl. § 3 Abs. 3 und § 39 ASchO, § 11 Abs. 7 SchMG). Den Schülern und Schülerinnen geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand (§ 21 Abs. 5 ASchO).
Lehrer und Lehrerinnen sollen mit Beratungsstellen, insbesondere der Schulberatung und der Berufsberatung, zusammenarbeiten, an berufsbildenden Schulen auch mit der Ausbildungsberatung der zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Einzelheiten der Zusammenarbeit beschließt die Schulkonferenz (§ 5 Abs. 2 SchMG).
An einem Sprechtag im Schulhalbjahr sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen stehen die Lehrer und Lehrerinnen den Erziehungsberechtigten und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rücksprachen zur Verfügung (§ 11 Abs. 11 SchMG, § 39 ASchO).
Sind an einer Schule Beratungslehrer oder -lehrerinnen eingesetzt, so ergänzen und intensivieren sie die Beratungstätigkeit der Lehrer und Lehrerinnen (vgl. RdErl. v. 14.10.1985 – BASS 12 – 21 Nr. 4).
Allgemeine Schulordnung (AGSchO) in Nordrhein-Westfalen
§ 39 Elternberatung
  1. Die Schule unterrichtet die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung des Schülers und berät den Schüler und die Erziehungsberechtigten.
  2. Zur Beratung der Erziehungsberechtigten sollen die Lehrer in Elternsprechstunden außerhalb des Unterrichts zur Verfügung stehen. In Ausnahmefällen ist es den Erziehungsberechtigten zu ermöglichen, nach vorheriger Vereinbarung den Lehrer auch außerhalb der Sprechstunde aufzusuchen.
  3. Je Schulhalbjahr soll ein Elternsprechtag durchgeführt werden (§ 11 Abs. 11 SchMG). Dieser Sprechtag ist zeitlich so zu legen, daß allen Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zu einem eingehenden Gespräch mit den Lehrern des Schülers gegeben wird.
  4. Die Erziehungsberechtigten sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 10 SchMG berechtigt, am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
In der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrpersonen (ADO) werden Information und Beratung als pädagogische Aufgaben von Lehrpersonen aufgeführt. Entsprechende Beratungsgespräche sind sowohl im Rahmen eines Sprechtages im Schulhalbjahr als auch zu gesondert vereinbarten Terminen vorgesehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsangebote von speziell eingesetzten Beratungslehrkräften durch die Beratungstätigkeit der anderen Lehrpersonen im Kollegium ergänzt wird.
In der Allgemeinen Schulordnung in Nordrhein-Westfalen wird die Beratung von Eltern ebenfalls als Aufgabe von Lehrpersonen angeführt – zusätzlich zum Elternsprechtag sind hier Sprechstunden für Elterngespräche vorgesehen.
Auch in den Standards der Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz (KMK, 2004) wird die Beratung von Schülern und Eltern als Tätigkeitsbereich von Lehrpersonen aufgeführt (Kompetenzbereich Beurteilen, Kompetenz 7): „Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern.“.
Die Beratung und Information von Schülern und Eltern wird explizit als Aufgabe aller Lehrpersonen formuliert – die Beratungstätigkeit an Schulen wird demnach nicht nur von Lehrpersonen mit einer spezifischen Ausbildung (Beratungslehrerin/Beratungslehrer) übernommen. Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Schüler- und Elternberatung können also zu den Schlüsselqualifikationen von Lehrpersonen gezählt werden – ebenso wie etwa pädagogische und didaktische Kompetenzen (z. B. Baumert & Kunter, 2006; Rambow & Bromme, 2000).
In den beiden Paragraphen und in den Standards der Lehrerausbildung werden allerdings keine Aussagen dazu getroffen, in welchen Inhalts- und Themenbereichen die Beratungsaufgaben der Lehrkräfte angesiedelt sind.
Im Schulalltag findet sich eine große Vielfalt von Beratungsanliegen von Schülern und Eltern. Sie reichen von
  • allgemeinen Nachfragen zum aktuellen Leistungsstand über
  • Beratung zur Förderung bei umschriebenen Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie) bis hin zu
  • persönlichen Problemen und Krisen oder
  • Sucht- und Drogenproblemen.
Hier wird sichtbar, dass Lehrpersonen ohne spezifische Beratungsausbildung sicherlich nicht alle diese Themen umfassend abdecken können – und dies kann auch nicht erwartet werden.
Bereits die Tatsache, dass es spezifische Ausbildungslehrgänge für Beratungslehrerinnen und -lehrer gibt, zeigt, dass Lehrpersonen durch ihre reguläre Ausbildung eben nicht für die Beratung zu spezifischen Themen qualifiziert werden. Es gilt also zwischen Beratungsanliegen zu unterscheiden, die alle Lehrkräfte wahrnehmen können und solchen, für die es einer speziellen Ausbildung bedarf. Beratungsanliegen wie eine Schullaufbahnberatung oder eine Lernberatung sind Inhaltsbereiche, zu denen Lehrpersonen als Experten für das Lernen auch ohne eine spezifische Beratungslehrerausbildung Gespräche anbieten und durchführen können. Anliegen wie die Beratung in persönlichen Krisen oder zu Sucht- und Drogenproblemen hingegen erfordern neben umfassenden Kenntnissen in diesen Bereichen auch eine intensive Ausbildung in dem Gebiet der Gesprächsführung, der therapeutischen Begleitung von Personen und der Krisenintervention.
Dennoch sind Lehrpersonen auch in schwierigeren Beratungssituationen zunächst oft erste Ansprechpartner für die Schüler und Eltern – deshalb kommt dem 2. Absatz in § 8 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen (ADO) besondere Bedeutung zu: Es ist wichtig, dass Lehrkräfte den Kontakt zu Beratungsstellen und -einrichtungen halten, um in schwierigen Beratungsfällen Unterstützung anfordern zu können bzw. die Schüler oder Eltern weiterzuvermitteln.
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Beratungsarbeit an Schulen (s. o.) thematisiert Grewe (2005) die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus des Beratungssystems an Schulen, wobei insbesondere präventive und interventionsbezogene Aspekte berücksichtigt werden sollten (Nestmann, 2002; Grewe, 2005). Die Entwicklung ein...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. 1 Einleitung
  6. 2 Relevanz von Beratung im Schulalltag
  7. 3 Beratungspraxis im Schulalltag
  8. 4 Pädagogisch-psychologische Beratung
  9. 5 Definition von Beratungskompetenz
  10. 6 Rahmenbedingungen von pädagogischpsychologischer Beratung und Voraussetzungen von Beratungskompetenz
  11. 7 Aus- und Fortbildung von Lehrpersonen im Bereich der Beratungsarbeit
  12. 8 Ausgewählte Techniken der Gesprächsführung
  13. 9 Schwierige Gesprächssituationen
  14. 10 Perspektiven für Praxis und Forschung
  15. Literatur
  16. Stichwortverzeichnis