Der Insolvenzplan
eBook - ePub

Der Insolvenzplan

Handbuch für das Sanierungsverfahren gemäß §§ 217 bis 269 InsO mit praktischen Beispielen und Musterverfügungen

  1. 396 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Der Insolvenzplan

Handbuch für das Sanierungsverfahren gemäß §§ 217 bis 269 InsO mit praktischen Beispielen und Musterverfügungen

Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.

Häufig gestellte Fragen

Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja, du hast Zugang zu Der Insolvenzplan von Stefan Smid, Rolf Rattunde, Torsten Martini im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Zivilrecht. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2015
ISBN
9783170259003
Auflage
4
Thema
Jura

1. Hauptteil:Darstellung und Kritik des Insolvenzplanverfahrens

Kapitel 1:Exekution und Sanierung

I.Fragestellung

1.Sanierung statt Zerschlagung

1.1 a) Insolvenz (Konkurs) als „Wertvernichter“?1 Schon früh ist aus der Perspektive eines ökonomischen Verständnisses der Funktionsweise des Insolvenzverfahrens auf eine vermeintliche Dysfunktionalität des Konkurses hingewiesen worden. Der Konkurs, so das berühmte Verdikt des bedeutenden Konkursrechtlers Ernst Jaeger2, sei „der größte Wertvernichter“. Dass dies so ist, liegt scheinbar auf der Hand. Veräußert man die einzelnen Massegegenstände, so können regelmäßig nur Zerschlagungswerte3 erzielt werden, die weit hinter dem Wert zurückbleiben, der sich ergäbe, würde man die Vermögensgegenstände unter Aspekten der Fortführung des Unternehmens bewerten.
1.2 b) Rettung des Konkurses durch „Sanierungsbemühungen“.4 Die spezifisch konkursbedingten Verluste sind aber nicht nur ein Übel, das der Insolvenzschuldner wie jeder von Zwangsvollstreckungen überzogene Schuldner zu tragen hat. Die ökonomischen Folgen der (zerschlagenden) Liquidation des insolvenzschuldnerischen Vermögens im Insolvenzverfahren wären jedenfalls in Deutschland heute nicht nur untunlich, sondern deshalb in vielen Fällen überhaupt nicht mehr möglich, weil ohne Aussichten auf eine – wie auch immer zu bewerkstelligende – Sanierung des insolventen Unternehmens im Insolvenzverfahren dessen Durchführung oft schon mangels Masse ausgeschlossen wäre.5 Die Folge davon wäre, dass Insolvenzanfechtungen unterbleiben müssten, die Haftung der Gesellschafter gem. § 93 InsO könnte nicht geltend gemacht, kurz: die Masse nicht zugunsten der Gläubiger gesichert und gemehrt werden. Anders als zu Zeiten des Verdikts Jaegers stellt sich die Sanierung daher weniger als Alternative zur konkurslichen Liquidation dar, sondern vielfach als deren conditio sine qua non eines geordneten Verfahrens.6 Aus schlichter Not heraus erscheint Sanierung so als Tugend.

2.Gerichtliche Kontrolle und Sanierung

1.3„Sanierung“ setzt voraus, dass die betroffenen Gläubiger in der Verfolgung ihrer Rechte innehalten, um Kreditgebern eine sinnvolle Perspektive zu eröffnen. Mehr noch, eine Sanierung angeschlagener Unternehmensträger bedarf regelmäßig der Zuführung von Geldmitteln („fresh money“). Ohne die Übereinstimmung der Gläubiger funktioniert die Sanierung nicht. Die Einbindung dissentierender Gläubiger stellt sich damit als Kernproblem dar, das es zu lösen gilt, will man einen Raum für erfolgreiche Sanierungsversuche schaffen.
1.4Außerhalb gerichtlicher Verfahren besteht indes kaum die Aussicht, das Phänomen einer „Akkordstörung befriedigend zu beherrschen. Das in seinem Bestand gefährdete Unternehmen bedarf zudem oftmals sehr vielschichtiger Sanierungsmaßnahmen. Das Management ist häufig auszuwechseln, unrentable Produktionsweisen sind einzustellen und unverkäufliche Produkte durch verkäufliche zu ersetzen; Umschuldungen sind einzuleiten, um von Belastungen durch ungünstige Zinssätze loszukommen. Keine dieser Maßnahmen funktioniert, ohne dass Kreditgeber Kapital beisteuern. Solange das Damoklesschwert einer bei Scheitern dieser Sanierungsversuche drohenden Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Beteiligten schwebt, drohen die Kreditoren der Unternehmenssanierung der ihnen hierfür vom späteren Insolvenzschuldner bestellten Sicherheiten verlustig zu gehen, da sie mit der Ausübung der Insolvenzanfechtung seitens des Insolvenzverwalters rechnen müssen. Bei erst anlässlich der Krise bestellten Sicherheiten wird nämlich häufig der Tatbestand einer inkongruenten Deckung nach § 131 InsO vorliegen. Nicht zuletzt kann sich die gescheiterte Unternehmenssanierung schlimmstenfalls als Insolvenzverschleppung bzw. als Teilnahme an einem Insolvenzdelikt darstellen.
1.5Die außergerichtliche Sanierung hat den unleugbaren Vorteil, dass hier die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, die wenigstens den größeren Insolvenzverfahren in der Regel beiwohnt. Denn eine erfolgreiche Sanierung, so ist es jedenfalls in der Vergangenheit stets betont worden7, bedarf der Stille der Bemühungen der Beteiligten. Diese Stille wird aber mit Intransparenz erkauft, in der sich für die Beteiligten nicht selten Abgründe auftun, die schlechthin übersehen werden, gibt man sich dem verführerischen Reiz betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsberechnungen usw. hin. Die außergerichtlich erstellte Sanierungsplanung kann sich im Falle des Scheiterns als Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung (§§ 283 ff. StGB)8 darstellen; neben den strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich erhebliche zivilrechtliche Haftungsfolgen. So hat der BGH9 die schadenersatzrechtliche Haftung10 auch der anwaltlichen Berater von Gesellschaftsvorständen für den Fall bejaht, dass die Beratung zu einer Verzögerung von Antragsstellungen aufgrund fehlgeschlagener außergerichtlicher Sanierungsbemühungen geführt hat. Mit seinem „Akkordstörerurteil“11 hat der BGH eine „Pflicht“ von Gläubigern zur Mitwirkung an Versuchen einer außergerichtlichen Sanierung ausdrücklich abgelehnt, was durch die InsO nachdrücklich bestärkt worden ist.12 Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erweist sich das gerichtliche Insolvenzplanverfahren als sinnvolle Alternative zu außergerichtlich bleibenden Sanierungsversuchen, bei denen aufgrund der stark divergierenden Interessen der Beteiligten oftmals selbst erfolgsversprechende Sanierungskonzepte nicht umgesetzt werden können.

3.Übertragende Sanierungen

1.6Die deutsche Konkurspraxis hat seit den sechziger Jahren in vielen Fällen den (vermeintlichen) Widerspruch zwischen der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger im Konkurs und der (bisweilen) wünschenswerten, aber aus tatsächlichen Gründen nicht immer möglichen Sanierung des Unternehmensträgers durch Modelle einer sogenannten „übertragenden Sanierung“13 aufzulösen versucht14. Darunter versteht man die Veräußerung des Betriebsvermögens an einen neugegründeten Unternehmensträger, der sodann an einen Erwerber veräußert wird, was naturgemäß vielfach zu einer wirtschaftlich sinnvolleren Abwicklung als durch Veräußerung einzelner Massegegenstände führt.
1.7Die Einführung des Insolvenzplanverfahrens hat die Möglichkeit eines kostengünstigeren Sanierungsverfahrens nicht verstellt; die ablehnende Stellungnahme der Kommission zur Reform des Insolvenzrechts15 hat sich nicht durchgesetzt16. Der Gesetzgeber17 geht ausdrücklich von einer „Gleichwertigkeit“ von Liquidation, übertragender Sanierung und Sanierung des Unternehmensträgers aus. Daraus ergeben sich praktische Konsequenzen: Die Gläubigerversammlung kann nach § 157 Satz 1 InsO Sanierungsmaßnahmen beschließen, etwa eine übertragende Sanierung18, statt den Verwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans zu beauftragen. An die Stelle der komplizierten Regelungen des Planverfahrensrechts über den Inhalt des Plans (§§ 220, 221 InsO), die Bildung von Abstimmungsgruppen der Gläubiger (§ 222 InsO), die Vorlagepflichten und Stellungnahmenbefugnisse (§ 232 InsO) oder das Obstruktionsverbot (§ 245 InsO) ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. Literaturverzeichnis
  8. Einleitung
  9. 1. Hauptteil:  Darstellung und Kritik des Insolvenzplanverfahrens
  10. 2. Hauptteil:  Allgemeine Regeln und Grundsätze des Inhalts und der Ausarbeitung von Insolvenzplänen
  11. 3. Hauptteil:  Verfahren der Vorprüfung, Erörterung, Abstimmung und Bestätigung des Insolvenzplans
  12. 4. Hauptteil:  Planerfüllung und Planüberwachung
  13. 5. Hauptteil:  Insolvenzpläne in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen
  14. Anhang 1: Musterinsolvenzplan „Star Radio GmbH“
  15. Anhang 2: Musterinsolvenzplan „Habicht AG“
  16. Anhang 3: Verbraucherinsolvenzplan
  17. Anhang 4: Informationsschreiben „Erörterungs- und Abstimmungstermin“
  18. Anhang 5: Stimmrechtsvollmacht
  19. Stichwortverzeichnis