Sprachdidaktische Rahmenbedingungen für den akademischen Daf-Unterricht
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Sprachdidaktische Rahmenbedingungen für den akademischen Daf-Unterricht

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Information

Kapitel 1
Sprachdidaktik Deutsch und europäischer Referenzrahmen

Die institutionelle Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts in deutschsprachigen Ländern zeigt, dass sich sowohl das Publikum als auch das Personal des Fremdsprachenunterrichts in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts grundlegend verändert hat. Während vor 1945[3] nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung Gelegenheit zum Fremdsprachenlernen[4] hatte, lernen heute tendenziell alle
Kinder[5] und Jugendlichen[6], und zudem eine bedeutende Zahl von Erwachsenen[7], Fremdsprachen: Dies hat über die Jahre zu einer qualitativen Veränderung des Fremdsprachenunterrichts geführt. Auch die Zahl der Fremdsprachenlehrer hat erheblich zugenommen, und zudem hat sich diese Gruppe vielfältig differenziert: nach Ausbildung, Unterrichtsstätten, Sprachen, Status und Arbeitsbedingungen[8]. Es gibt nicht mehr nur den Gymnasial-, Real- und Handelslehrer, sondern auch Lehrer aller Schulformen, der Volkshochschule, der Hochschulen[9] und der privaten Sprachschulen (Christ/de Cillia 2003: 619f.).
Diese institutionelle Tendenz hat sich in den anderen Ländern Europas ebenso weiter entwickelt, so auch in Italien, wobei hier eine spätere institutionelle Entwicklung stattgefunden hat (s.u.). Der Fremdsprachenunterricht wird heutzutage im 21. Jahrhundert nicht nur in den deutschsprachigen Ländern, sondern in fast allen europäischen Staaten prinzipiell auf allen Schulstufen und in allen Schulformen angeboten[10].
In Deutschland ist dieser Sachverhalt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ein Ergebnis der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die gekennzeichnet wurde durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, durch wachsende wirtschaftliche Verflechtungen, Migration in vielfältigen Formen und die daraus folgende Achtung der Rechte von Minderheiten sowie durch eine zunehmende nationale und übernationale Sprachenpolitik.
Gerade Letztere hat heutzutage dazu geführt, im Verlauf der Schulzeit einem möglichst breiten Publikum den Fremdsprachenunterricht anzubieten (siehe Christ/de Cillia 2003: 77). Dieser wird in Schulen und Hochschulen vom Staat beaufsichtigt und geregelt, wie es im 7. Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik festgelegt ist: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (GG Art. 7). Der Fremdsprachenunterricht ist durch Gesetze, Erlasse und Verordnungen geordnet; festgestellt vom Staat sind auch die Schulpflicht und ihre Dauer, der Aufbau des Schulwesens, die Binnenstruktur der Schulen, die Schulfächer, die Ordnung und Gliederung der Schuljahre, Zeugnisse, Prüfungen und Abschlüsse, die Lehrerausbildung, sowie Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts. Wozu aber gelten staatliche Regelungen? Im deutschen Bereich konstituieren sie Schulfächer, sie garantieren ihre Stabilität, Kontinuität und ihr Ansehen, und sie geben inhaltliche und methodische Festlegungen in Richtlinien und Lehrplänen. Nur durch sie können Fremdsprachen in den Rang ordentlicher Fächer erhoben sein. Die staatliche Regelung bewirkt zudem eine rasche Konsolidierung, denn sie legt Standards für die Qualitätsentwicklung und –sicherung[11] des Fremdsprachenunterrichts fest, die ebenso in den Richtlinien und Lehrplänen enthalten sind. Die Beschreibungen qualitativer Regelungen gelten als die wichtigsten staatlichen Steuerungsinstrumente für den Unterricht[12], denn ihr Ziel ist die Orientierung von Lehrern, Schülern (und oft auch deren Eltern) und von Lehr- und Lernprozessen. Gerade die Lehrpläne garantieren Ziele, Inhalte und Methode des Fremdsprachenunterrichts und einheitliche Maßstäbe. Während aber jedes Land in Deutschland seine eigenen Lehrpläne veröffentlicht (denn Kultuspolitik ist eine Sache der Länder), ist in Österreich die Schulsprachenpolitik zentralistisch, indem das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dafür verantwortlich ist. Nur in der Schweiz, wo die Landessprachen den Vorrang haben, spricht man von ‚Unterrichtsempfehlungen‘, welche stets die Aufgabe haben, die neuen Entwicklungen und die Lösung neuer Aufgaben zu unterstützen (Christ 2003: 75). Geregelt ist auch die Ausbildung der Lehrkräfte und die Vergleichbarkeit der Anforderungen; auch die unvermeidbaren Auswirkungen staatlicher Regelungen auf das gesamte Bildungswesen sind deutlich: Nicht unerheblich ist z.B. mit welchen Zeugnissen Schüler aus der Schule an die Universität oder die Arbeitswelt herantreten oder wie hoch die Kosten des Studiums und der Lehrkräfteausbildung sind. Insgesamt ist somit der Einfluss staatlicher Regelungen auf die anderen Hauptbereiche der Gesellschaft groß, d.h. auf Wissenschaft, Wirtschaft, Arbeitswelt und auf das Privatleben der Bürger. Staatliche Regelungen für den Fremdsprachenunterricht gelten jedoch nur für den schulischen Unterricht; den Bereichen Hochschule und Erwachsenenbildung stehen keine amtlichen Texte wie Richtlinien und Lehrpläne zur Verfügung. Sie stehen nicht im Mittelpunkt politischer bzw. institutioneller Betrachtung (Christ 2003: 71-77).
Wenn nun die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sprachenpolitische Konsequenzen haben, sowie staatliche Regelungen unvermeidbare Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft haben, sollte die Sprachenpolitik des Landes genauer betrachtet werden. Die Faktoren, die wesentliche Folgen auf sie gehabt haben und immer noch haben sind zahlreich; darunter z.B. die europäische Einigung, die Erweiterung der Europäischen Union, die Globalisierung der Wirtschaft, die Öffnung der Märkte, die Internationalisierung der Sicherheits-, Währungs- und Wirtschaftspolitik, die neue Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die weltweite Migration und die darausfolgenden Probleme der Integration von Migranten, wie z.B. die Entstehung neuer Sprachminderheiten und ihre Eingliederung in die autochthonen Gruppen. Sprachenpolitische Handlungen können darum alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen, so z.B. Entscheidungen multinationaler Konzerne für eine spezifische Konzernsprache oder die Entscheidung für die Originalsprache eines Programms in Fernsehsendungen. Wer sind aber die sog. ‚Akteure‘ der Sprachenpolitik? Die Ebenen, auf denen sie ver- bzw. behandelt wird, sind die politische, die wirtschaftliche, die wissenschaftliche und private Ebene. Die entsprechenden Aktionsfelder betreffen die Verwaltung im Feld der Politik, die Standardisierung im Feld der Sprachwissenschaft und –planung, den Sprachunterricht im Feld der Didaktik, die Sprachmischung im Feld der Sprachkritik und der Sprachberatung, die Sprachreinigung im Feld der angewandten Sprachwissenschaft sowie die Politik der Sprachverbreitung und die Verwendung der Sprachen im öffentlichen Leben. Hauptziele der Sprachenpolitik sind darum die Verbesserung und die Absicherung der innersprachlichen bzw. zwischensprachlichen Kommunikation. Die Entscheidungen betreffen z.B. das Lebensalter, in welchem der Fremdsprachenunterricht eingeführt werden soll (ob schon in Grundschulen oder später); sie betreffen den spezifischen Fremdsprachenunterricht, der gewählt werden soll, sowie die Unterrichtung der Migranten (Christ 2003: 102-110)[13].
Im Hinblick auf die institutionelle Geschichte des Fremdsprachenunterrichts in deutschsprachigen Ländern haben Deutschland und Österreich eine ähnliche Entwicklung erlebt. Nach dem Zweiten Weltkrieg beeinflusste die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen die Ordnung des Fremdsprachenunterrichts. Nur Berlin hatte einen Sonderstatus, während jede Zone den Fremdsprachenunterricht nach ihren Vorstellungen[14] und je nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fachlehrer ordnete. Auch Österreich war bis 1955 von der Aufteilung des Landes in vier alliierte Zonen beeinflusst (siehe Christ/de Cillia 2003: 617f.). Die Schweiz ist dagegen seit immer ein viersprachiges Land, in welchem das (sprachliche) Territorialprinzip herrscht. Allerdings sind fast alle Kantone nicht nur einsprachig, wie dieselbe (allen bekannte) diglosse Situation vom Schweizerdeutsch und Standarddeutsch beweist (das jedoch Unterschiede zu dem Hochdeutsch Deutschlands hat); trotz – und wahrscheinlich auch dank – der Mehrsprachigkeit der Schweiz hat die ganze Eidgenossenschaft ein eigenes und gemeinsames Schulsystem[15] eingeführt.
Auch in Italien ist heutzutage der Fremdsprachenunterricht prinzipiell auf allen Schulstufen und in allen Schulformen angeboten, aber dies ist eher ein Ergebnis des Einflusses der Zugehörigkeit Italiens zur EU. Laut der Europäischen Kommission sollte jeder Bürger „drei Gemeinschaftssprachen beherrschen (Europäische Kommission 1995: 72; Empfehlungen des Ministerrats an die Mitgliedsländer des Europarats zum Sprachenunterricht vom 17.3.1998[16]). Und sowohl die Europäische Kommission als auch der Europarat[17] verlangen seit Jahren, dass alle Schüler schon in der Schule zwei Fremdsprachen neben ihrer Muttersprache lernen. Darüber hinaus gibt das Europäische Portfolio der Sprachen sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse und Fähigkeiten einzuschätzen (siehe Abschn. 1.2.).
Im schulischen Fremdsprachenunterricht Italiens werden verschiedene Sprachen unterrichtet, allerdings in unterschiedlicher Quantität und mit unterschiedlichem curricularem Stellenwert. Die am häufigsten unterrichteten Fremdsprachen sind jedenfalls immer noch Englisch, Französisch und, seitdem eine zweite Fremdsprache in die Mittelschule eingeführt werden musste, hat Spanisch[18] seine Blütezeit in Italien erreicht: Deutsch gehört leider nicht zu den heutzutage meist gewählten Fremdsprachen. In den Sekundarstufen (die in Deutschland den Schuljahren 5.-13. entsprechen) wird Deutsch eher als dritte Fremdsprache gewählt. Dies geschieht jedoch nur für eine geringe Zahl von spezialisierten Schulen wie z.B. dem Neusprachlichen Gymnasium. Deutsch ist ein akademisches Fach geblieben: Es wird eher an den Universitäten und besonders in den Fakultäten für Fremdsprachen unterrichtet; in den anderen Fakultäten gilt Deutsch als curriculare aber einjährige zweite Fremdsprache.
In der italienischen Kulturpolitik der letzten Jahre hat sich die Tendenz verstärkt, Sprache und Literatur voneinander zu trennen: Nach der Universitätsreform des Jahr...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsübersicht
  2. Einleitung
  3. Kapitel 1 Sprachdidaktik Deutsch und europäischer Referenzrahmen
  4. Kapitel 2 Theoretische Grundlage und praktische Gestaltung des akademischen DaF-Unterrichts
  5. Zusammenfassung
  6. Literaturverzeichnis