Königsherrschaft im Mittelalter
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Königsherrschaft im Mittelalter

  1. 268 Seiten
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Königsherrschaft im Mittelalter

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Andreas Büttner bietet einen konzisen Überblick über Einheit und Vielfalt der mittelalterlichen Monarchie als der grundlegenden Herrschaftsform im damaligen Europa. Ideal und Praxis königlicher Herrschaft, Mit- und Gegenspieler, Rituale und Verwaltung werden ebenso behandelt wie Stellvertretung und Rezeption. Neben prüfungsrelevantem inhaltlichem Basiswissen wird anhand ausgewählter Quellen in die geschichtswissenschaftlichen Methoden eingeführt und so das Zusammenspiel von vergangener Wirklichkeit, Überlieferung durch die Quellen und Interpretation durch die Forschung beleuchtet. Aufgaben und kommentierte Lektüreempfehlungen regen zur selbstständigen Weiterarbeit an.

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Information

Jahr
2017
ISBN
9783110434606

1Mittelalterliche Königsherrschaft in der Forschung

Madrid 2014
Ein Buch über Königsherrschaft beginnt am besten dort, wo diese ihren Anfang nimmt, nämlich beim Herrschaftsantritt – ein Buch über mittelalterliche Königsherrschaft am besten dort, wo jeder Ausgangspunkt der Betrachtung der Vergangenheit liegt, nämlich in der Gegenwart. Wer sich Königen und ihrer Herrschaft zuwendet, muss keine alten Kodizes wälzen und lateinische Texte lesen – es genügt der Blick in die Boulevardpresse, die den Royals unserer Tage jede Woche breiten Raum bietet. Dies war auch im Juni 2014 der Fall, als König Juan Carlos I. von Spanien seinem Sohn Felipe VI. auf dem Königsthron Platz machte. Doch wer höfischen Pomp und kirchliche Weihen erwartet hatte, sah sich enttäuscht: Ort des Geschehens waren nicht die heiligen Hallen einer altehrwürdigen Kirche, sondern das spanische Parlament, wo der neue König vor Parlaments- und Ministerpräsident den Eid auf die Verfassung ablegte. Die Krone als Symbol der königlichen Herrschaft spielte hierbei nur eine Nebenrolle: Sie stand zwar für alle sichtbar dabei, der König selbst trug sie jedoch nicht auf seinem Haupt. Bei der Proclamación Felipes fehlte anders als beim Amtsantritt seines Vaters vier Jahrzehnte zuvor außerdem das Kreuz neben Krone und Zepter. Die anschließende kirchliche Zeremonie (Misa del Espíritu Santo) unter Beteiligung der hohen Geistlichkeit unterblieb ebenfalls.
Fritzlar 919
Ein ähnlicher und doch gänzlich anderer Amtsantritt ereignete sich über ein Jahrtausend zuvor in Fritzlar, als Heinrich I. im Jahr 919 die vom Mainzer Erzbischof Heriger angebotene Salbung und Krönung zurückgewiesen und sich stattdessen mit dem Königsnamen begnügt haben soll. Die Parallelen auf der Handlungsebene laden zu einem Blick auf die diesbezüglichen Deutungen ein. Für Felipe von Spanien wurde von Beobachtern die Nüchternheit der Zeremonie mit der angespannten wirtschaftlichen Situation Spaniens in Verbindung gebracht und der Verzicht auf religiöse Symbolik als Versuch gewertet, die gesamte Bevölkerung anzusprechen, um so die angespannte Legitimität des Königshauses zu festigen. Der außergewöhnliche Verzicht Heinrichs I. brachte ebenfalls eine Vielzahl an Erklärungen hervor. Sie spiegeln die Zeitgebundenheit wissenschaftlicher Forschung ebenso wider wie deren diskursiven Charakter, wie beispielsweise Johannes Frieds Interpretation der Ereignisse zeigt (Fried 1995, S. 305 f.):
Johannes Fried 1995
„Die Nachricht löste unter den modernen Historikern, von der Faktizität des Angebots überzeugt, abermals eine Flut von Spekulationen über Heinrichs ‚unkirchliches‘ Königtum aus, ohne daß sich erkennen ließe, wie etabliert die Königssalbung um 919/920 im ostfränkischen Reich tatsächlich war. Weltliche Gesinnung, Antiklerikalismus gar hätten sich in Heinrichs Zurückweisung der Salbung manifestiert; gespannte Beziehungen zwischen dem Sachsen und dem Mainzer hätten sie verhindert; jede kirchliche Weihe hätte den ‚primus‘ Heinrich aus der Reihe seiner adeligen ‚pares‘ hervorheben und damit die vertragliche Basis seiner Herrschaft erschüttern müssen; die Fülle der ‚Freundschaften‘, auf die Heinrich sein Königtum stützte, hätten der Salbung im Weg gestanden.
Doch keine dieser Alternativen vermag zu überzeugen, da keine die Funktion und Wandlungsdynamik erinnerter Vergangenheit und oraler Erzählung und keine Herigers Rolle in der Gesamtheit der ottonischen Überlieferung zu Heinrichs Anfängen zu berücksichtigen weiß. […] Heinrichs prophetische Antwort auf Herigers Angebot ist also erst aus der Situation des Jahres 968, der Abfassungszeit von Widukinds ‚Sachsengeschichte‘, zu verstehen, als zwei gesalbte Könige und Kaiser dem ersten Liudolfinger auf dem Thron in höherer Würde gefolgt waren, als der Streit der Erzbischöfe von Köln und von Mainz um die Salbungsrechte gegen ein Mainzer Vorrecht, wie es bei Ottos I. Salbung im Jahr 930 praktiziert worden sein dürfte, und zugunsten einer gleichberechtigten Mitbeteiligung des Kölner und irgendwie auch des Trierer Metropoliten gefallen schien. Für diese Konstellation lieferte Widukind eine ‚historische‘ Begründung.“

1.1Was ist (Königs-)Herrschaft?

Monarchie heute
Die Herrschaft eines Königs bzw. die Monarchie als Regierungsform prägte die politische Geschichte Europas über annähernd zwei Jahrtausende. Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts kamen Europa in mehreren Wellen der Republikanisierung (Französische Revolution, Erster und Zweiter Weltkrieg) zahlreiche Monarchien abhanden, doch gibt es auch heute noch sieben amtierende Monarchen. Ihnen kommen mittlerweile vornehmlich repräsentative Funktionen zu, die eigentliche politische Macht liegt bei gewählten Volksvertretern.
Könige ohne Macht
„Ein Schatten eines Königs war er, kein König“ (Umbra fuit regis, non rex), so hätte ein hochmittelalterliche Chronist (Gottfried von Viterbo, Speculum regum, c. 62, S. 91) wohl auch diese modernen Staatsoberhäupter umschrieben. Seine Worte galten jedoch dem letzten Merowingerkönig Childerich III. (abgesetzt 751), der nach anderer Überlieferung „nur noch den leeren Königstitel“ (inane regis vocabulum) ohne faktische „Mittel und Macht“ (opes et potentia) besaß (Einhard, Vita Karoli Magni, c. 1, S. 3). Ein machtloser König war nur schwer vorstellbar: „But what are kings, when regiment is gone, But perfect shadows in a sunshine day?“ fragt Edward II. daher in Christopher Marlowes gleichnamigen Stück (Edward II, 5.1).
Macht und Herrschaft
Doch was genau sind Macht und Herrschaft? „Power resides where men believe it resides“: Macht, so formuliert es eine moderne Fantasy-Saga (George R. R. Martin, A Song of Ice and Fire), ist nicht objektiv gegeben, sondern an den Glauben und die Vorstellung der Menschen gebunden. Diese An- und Einsicht ist keineswegs neu. Schon der hochmittelalterliche Dichter Thomasîn von Zerklaere verband diesen Gedanken mit der konkreten Erfahrbarkeit von Herrschaft: „Herrschaft hat eben nicht aus sich selbst heraus so viel Kraft, dass sie uns zeigen könnte, wer der Herr ist, ganz gleich ob er uns nah oder fern ist. Man muss uns sagen: ‚Seht, da ist er!‘“ (Thomasîn von Zerklaere, Der Welsche Gast, c. 7, Vers 3189–3193, S. 87). Herrschaft wirkt also aus sich selbst heraus und ist gleichzeitig an äußere Zeichen und unmittelbares Erleben gebunden. Als gemeinsam geglaubte Fiktion ist sie handlungsleitend, durch Handlungen wird sie zur Wirklichkeit prägenden Vorstellung. Wie schmal dabei der Grat zwischen Dauerhaftigkeit und Vergänglichkeit sein kann, führt jede Revolution der älteren und jüngeren Vergangenheit eindrücklich vor Augen.
Für die moderne wissenschaftliche Forschung erwies sich vor allem die Definition des Soziologen Max Weber als einflussreich: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ (Weber 2013, S. 210). Herrschaft kann als dauerhafte und institutionalisierte Form der Machtausübung aufgefasst werden, sie realisiert gleichsam das der Macht innewohnende Potential in der Praxis. Der Begriff „Herrschaft“ ist dabei eine Besonderheit der deutschen Sprache und erlangte erst im Laufe der Neuzeit seine weitreichende Bedeutung, als er seiner personalen Komponente entkleidet und zunehmend auf den Staat als übergreifende Einheit bezogen wurde.
Wechselseitigkeit
Als Analysebegriff findet der Terminus in der Mittelalterforschung seit langem Verwendung. Er war und ist jedoch keineswegs auf die Herrschaft des Königs beschränkt, sondern wurde auch für andere Formen (Hausherrschaft, Grundherrschaft, Landesherrschaft etc.) gebraucht. Ihnen allen ist gemein, das es sich bei Herrschaft nicht um ein abstraktes Konzept, sondern um konkrete Rechte und Befugnisse eines höherstehenden Herrn gegenüber seinen Untergebenen handelt. Diesem Anspruch auf Gehorsam standen in der Regel entsprechende Pflichten gegenüber: Herrschaft darf nicht als Einbahnstraße gedacht werden, sondern sie band in einer asymmetrischen Beziehung beide Parteien aneinander. Sie ist außerdem keine per se gegebene Konstante, keine Institution oder Struktur, sondern sie bedarf als prekäres Kräfteverhältnis unterschiedlicher Strategien der Perpetuierung: Konflikte sind inhärenter und integraler Bestandteil von Herrschaft, nicht Störung und Anomalie eines grundsätzlich stabilen Verhältnisses.

1.2Königsherrschaft im Mittelalter – Überblick

Herrschaft ohne König?
Ein Reich ohne einen König an der Spitze war im Mittelalter lange Zeit praktisch undenkbar. Als im 12. Jahrhundert Alfons I. von Aragón sein Königreich nach seinem Tod mehreren Ritterorden vermachen wollte, verweigerten sich seine Untertanen diesem letzten Willen. Stattdessen holten sie seinen jüngeren Bruder Ramiro II. als letztes lebendes Familienmitglied aus dem Kloster und erhoben ihn – trotz seines Mönchsgelübdes – zum König. Ein Jahrhundert später ordnete ein päpstlicher Legat das einstmals unabhängige Island dem norwegischen König zu, da es nicht richtig sei, „dass dieses Land nicht unter einem König diente wie alle anderen in der Welt“ (Hákonar saga Hákonarsonar, c. 301, Bd. 2, S. 136). Es konnte allerdings auch vorkommen, dass „zwei Sonnen, das heißt zwei Könige, sich erhoben“ (duo soles, id est reges, exorti sunt; Arnold von Lübeck, Chronica Slavorum, l. VI, c. 1, S. 213, zur Doppelwahl 1198) und um die Herrschaft konkurrierten. Ein solches König- bzw. Gegenkönigtum endete in der Regel mit dem Sieg eines Prätendenten, während die einvernehmliche Lösung eines Doppelkönigtums singulär blieb (Ludwig IV. und Friedrich, 1325–1330).
Periodisierung Allgemein
Die Formen der Königsherrschaft unterlagen in dem Jahrtausend von etwa 500 bis 1500, das gemeinhin als Mittelalter bezeichnet wird, einem stetigen Wandel. Die in der deutschen Forschung übliche Unterscheidung in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter orientiert sich an dem Wechsel der Königsdynastien im fränkischen und römisch-deutschen Reich: Die Merowinger und Karolinger vom 5. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts, die Ottonen, Salier und Staufer bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts und anschließend die wechselnden Dynastien, insbesondere die Luxemburger und Habsburger. Eine solche Periodisierung lässt sich allerdings nur eingeschränkt auf andere, mit der Königsherrschaft verwobene Felder (Recht, Technik, Theologie, Wissenschaft, Wirtschaft etc.) übertragen, deren Wandel es stets mitzudenken gilt: Den Königstitel trugen sowohl Chlodwig I., der erste katholisch getaufte König des Frankenreichs aus dem Geschlecht der Merowinger (481/82– 511), als auch Maximilian I. (1486–1519), der habsburgische König des Heiligen Römischen Reichs, den man später als „letzten Ritter“ bezeichnete. Die Welt, in der sie lebten und herrschten, war jedoch eine gänzlich andere.
Periodisierung Königsherrschaft
Für die Person des Königs und seine Herrschaft lassen sich in Anlehnung an Jacques Le Goff (Le Goff 1993) vier Phasen unterscheiden, die auf die zunehmende Verrechtlichung und Institutionalisierung königlicher Herrschaft abzielen: die germanischen Könige der Spätantike und des frühen Mittelalters, der gesalbte Amtskönig seit der Karolingerzeit, der administrative König zwischen 1150 und 1250 und der König innerhalb eines sakralisierten Staats. In ähnlicher Weise hatte Ernst Kantorowicz – unter Ausblendung der Frühzeit – die Entwicklung der Monarchie als „Christ-Centered Kingship“ (10.–11. Jahrhundert), „Law-Centered Kingship“ (12.–13. Jahrhundert) und „Polity-Centered Kingship“ (spätes 13.–14. Jahrhundert) beschrieben (Kantorowicz 1957). Für die Herrschaftsausübung und -organisation können mit Wilfried Warren drei idealtypische (nicht entwicklungsgeschichtliche) Grundmuster unterschieden werden, die in der Praxis in unterschiedlichem Mischverhältnis auftraten (Warren 1973, S. 245 f.): Erstens die Delegation königlicher Autorität an die geistlichen und weltlichen Landbesitzer, die dem König zum Dienst verpflichtet waren, in ihrem Herrschaftsbereich aber selbstständig regierten; zweitens der Rückgriff auf vom König ernannte und absetzbare Beamte, die nicht über eigenen Besitz verfügten, sondern vom König bezahlt wurden und damit von ihm abhängig waren; drittens der Rückgriff auf lokale Gemeinschaften, die sich unter Anerkennung der königlichen Oberhoheit weitgehend selbst verwalteten, gegebenenfalls unter Leitung königlicher Vertreter.
Königreiche im Wandel
Diese allgemeine Entwicklung vollzog sich in den einzelnen Königreichen Europas in unterschiedlicher Form, Geschwindigkeit und Intensität. Auch die Reiche selbst veränderten sich im Laufe ihrer Geschichte, in ihrer inneren Struktur ebenso wie in ihrer räumlichen Ausdehnung. Die folgende schlaglichtartige Darstellung für die Situation der Jahre „um 800“ (Abb. 1) und „um 1400“...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Vorwort von Verlag und Beirat
  6. Inhaltsverzeichnis
  7. 1 Mittelalterliche Königsherrschaft in der Forschung
  8. 2 Mittelalterliche Königsherrschaft in den Quellen
  9. 3 Wurzeln und Deutungen des frühen Königtums
  10. 4 Herrscher- und Herrschaftsideal
  11. 5 Herrschaft als Aushandlungsprozess
  12. 6 Mit- und Gegenspieler königlicher Herrschaft
  13. 7 Thronfolge und Königserhebung
  14. 8 Der König im Zentrum
  15. 9 Ökonomische Grundlagen
  16. 10 Im Dienst des Königs
  17. 11 Herrschaft an Stelle des Königs
  18. 12 Das Ende: Tod und Memoria
  19. 13 Heilige Herrscher
  20. 14 Rezeption und Forschung
  21. Bibliographie
  22. Abbildungsverzeichnis
  23. Glossar
  24. Register