50 Jahre Aktiengesetz
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50 Jahre Aktiengesetz
Über dieses Buch
Das Aktiengesetz 1965 feiert 2015 seinen fünfzigsten Geburtstag. Dieses Jubiläum bot den Anlass, im Rahmen eines Symposions die bewegte Entwicklungsgeschichte dieses für die Ordnung der Volkswirtschaft so besonders wichtigen Gesetzes in den Blick zu nehmen. Am Anfang eines jeden Referats sollte dabei der Rückblick auf die Ursprünge der gesetzlichen Regelung stehen, um sodann auf der Grundlage der folgenden Entwicklungslinien einen Ausblick auf künftige Herausforderungen zu wagen. Zu diesem Zweck hat sich im März 2015 die erste Liga der Aktienrechtswissenschaft am Geburtsort des AktG 1965 in Bonn versammelt, um dort die drängendsten Fragen zu diskutieren, die das Aktiengesetz in Zukunft zu beantworten hat. Das innere Organisationsgefüge der Aktiengesellschaft, ihre Organe und deren Zusammenspiel, werden dabei ebenso in den Blick genommen wie das Regelungsumfeld der Aktiengesellschaft, die Bezüge zum Konzern- und zum Kapitalmarktrecht sowie das europäische Umfeld.
Häufig gestellte Fragen
Information
Fußnoten
Rückblick
1 | Eingehend zu Gründen und Ablauf der Reform die ausgezeichnete Darstellung von Bahrenfuss, Die Entstehung des Aktiengesetzes von 1965 unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen über die Kapitalgrundlagen und die Unternehmensverfassung, Berlin 2001 (zitiert: Bahrenfuss) und Kropff, Reformbestrebungen im Nachkriegsdeutschland und die Aktienrechtsreform von 1965, in Aktienrecht im Wandel, herausgegeben von Walter Bayer und Mathias Habersack, Bd. 1 – Entwicklung des Aktienrechts – Tübingen 2007 – S. 670 ff., (zitiert Kropff, Bestrebungen). Die Begründung des Regierungsentwurfes eines Aktiengesetzes und eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz, Bundestagsdrucksache IV/171 S. 92 ff., 300 ff., und der Bericht des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache IV/3296 sind abgedruckt bei Kropff, Aktiengesetz – Düsseldorf 1965 – (zitiert Kropff AktG). Eine anschauliche Darstellung der aktienrechtlichen Entwicklung nach 1965 gibt Seibert, 50 Jahre Aktiengesetz 1965, AG 2015, 593. |
2 | Berüchtigt, weil es die Beteiligten für andere Termine blockierte, aber von großem Wert für ihr einheitliches Denken und Handeln. |
3 | Neoromantische Burg oberhalb von Bonn-Kessenich, von 1950 bis 1973 Sitz des Bundesjustizministeriums. |
4 | Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme, hrsg. von Görtemaker/Safferling. Speziell zur Abteilung III und der Person Geßlers, s. Thiessen, aaO S. 204 ff., 242 mit breit angelegtem historischen Rückblick, aber ohne substantielle Belege für NS-Einflüsse auf die Reform. |
5 | Referentenentwurf eines Aktiengesetzes, hrsg. durch das Bundesministerium der Justiz mit Vorwort des Bundesnministers der Justiz Schäffer, 5. Oktober 1958. |
6 | Auf der dritten Sitzung des Bundestagsausschusses für das Rechtswesen und Verfassungsrecht: „Ich beabsichtige, auch die Bestimmungen des Aktiengesetzes, die mit der besonderen Herausstellung des Führerprinzips zum großen Teil noch stark unter nationalsozialistischer Beeinflussung stehen, zu ändern und Ihnen einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Ich halte es für wichtig und notwendig, dass die Rechte der Hauptversammlung, die in dem Aktiengesetz vom Jahr 1937 stark eingeengt worden sind, wiederhergestellt werden, sodass die Hauptversammlung wieder die gleichen Rechte hat, die ihr früher zuerkannt worden waren.“ |
7 | Namentlich § 103 Abs. 2 AktG 1937; jetzt § 119 Abs. 2 AktG. |
8 | Bayer/Engelke in Aktienrecht im Wandel Bd. I S. 619 ff., 669 mwN. |
9 | Die insoweit abgeschlossen erscheinende Diskussion wird von Thiessen aaO – Fn. 4,S. 256 ff. – wieder aufgenommen mit dem Ziel, in der im Wesentlichen nicht veränderten Kompetenzordnung der Gesetze von 1937 und 1965 Spuren nationalsozialistischen Denkens nachzuweisen. Ob Thiessen sie in dieser Kompetenzordnung gefunden zu haben meint (und auf Geßler zurückführen will), ist trotz (oder wegen) seiner Konzentration auf die Person von Johannes Zahn (S. 243 bis 264) nicht klar. Übrigens ist Geßler (entgegen S. 262) mehrfach mit Zahn zusammen getroffen, der ja als Gesellschafter des Bankkhauses Trinkaus ein Sprecher der Banken war und vom Bundestag auch als Sachverständiger gehört wurde, Kropff, Bestrebungen S. 809. |
10 | Zur Entstehung Bayer/Engelke, Aktienrecht im Wandel Bd. I S. 631, 632; dort auch S. 632 der weitergehende Vorschlag der Akademie für Deutsches Recht, nach dem der Vorstand ausdrücklich als „Führer“ bezeichnet werden sollte; Kiskalt, ZADR 1934, 30; auch Thiessen aaO S. 236 ff. |
11 | E § 71 Abs. 1: „wie das Wohl des Unternehmens, seiner Arbeitnehmer und der Aktionäre sowie das Wohl der Allgemeinheit es erfordern.“ Ähnlich Anträge der SPD-Fraktion in den Ausschussberatungen und im Plenum, Kropff, AktG S. 97, 98. |
12 | Begründung RegE § 76, Kropff, AktG S. 97. Tatsächlich spielte bei der Ablehnung wohl mehr der Gesichtspunkt eine Rolle, dass aus der Folge, in der Aktionäre und Arbeitnehmer genannt wurden, auf eine Rangordnung ihrer Interessen geschlossen werden könnte, zumal wenn die Arbeitnehmer entgegen dem Alphabet als erste genannt waren. |
13 | Nach einer Angabe Geßlers im Rechtsausschuss des Bundestags ist anscheinend daran gedacht gewesen, dieses Prinzip dem Gesetz von 1937 als Präambel voranzustellen. Das Reichsjustizministerium habe sich „damals gegen einen derartigen Allgemeinsatz beim Aktiengesetz gewandt, habe ihn einerseits nicht verhindern können, aber andererseits erreicht dass er … in den § 70 (AktG 1937) verlagert worden sei“ (Stenographisches Protokoll der 86. Sitzung des Rechtsauschusses am 11. März 1964 S. 28). |
14 | Jetzt mit anderen Bezugspunkten und einer nur im Blick auf skandalöse Auswüchse zu akzeptierenden Detailliertheit § 87 Abs. 1 AktG. |
15 | Näher zum Folgenden Kropff, Bestrebungen Bd. I S. 791 ff. |
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Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- Vorwort
- Beitragsübersicht
- Rückblick
- Fortentwicklungen im Aktienrecht und ihre Akteure in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Unternehmenspraxis und Wissenschaft
- Unternehmensfinanzierung und Finanzverfassung der Aktiengesellschaft
- Diskussionsbericht
- Der Vorstand im Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft
- Der Aufsichtsrat – Spagat zwischen gesetzlichen Vorgaben und wachsenden Herausforderungen
- Diskussionsbericht
- Hauptversammlung und Stimmrecht nach 50 Jahren Aktiengesetz
- Fehlerhafte Beschlussfassung in Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand
- Diskussionsbericht
- 50 Jahre Aktienkonzernrecht
- 50 Jahre Aktiengesetz – Aktienrecht und Kapitalmarktrecht
- Diskussionsbericht
- 50 Jahre Aktiengesetz – Das deutsche Aktienrecht unter europäischem Einfluss
- Rechtsvergleichende Inspirationsquellen für das Aktiengesetz von 1965 und seine Ausstrahlung auf ausländische Aktienrechte
- Diskussionsbericht
- Fußnoten