Verfassung als Ordnungskonzept
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Verfassung als Ordnungskonzept

Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Speyer vom 7. bis zum 10. Oktober 2015

  1. 588 Seiten
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Verfassung als Ordnungskonzept

Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Speyer vom 7. bis zum 10. Oktober 2015

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Dieser Band enthält die Referate und Diskussionen auf der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Speyer vom 7. bis 10. Oktober 2015.

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Information

Jahr
2016
ISBN
9783110435214
Auflage
1
Thema
Law

Fußnoten

1Meinen Bielefelder Mitarbeitern danke ich sehr herzlich für die engagierte und wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Beitrags. Claudio Franzius, Mattias Wendel und Edgar Lenski bin ich sehr dankbar für die unermüdliche Bereitschaft, Ideen, Konzepte und Formulierungen für verschiedene Textstufen dieses Beitrags intensiv zu diskutieren.
2V)Hugo Discours douverture du Congrès de la Paix de Paris (1849), abgedruckt in: J.-P. Jourdan (Hrsg.) Documents dhistoire contemporaine, Vol. I, Le XIXe siècle, 2002, 92.
3K)Hesse Die verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien im modernen Staat, VVDStRL 17 (1959), 11 (14).
4LEurope est malade., L. Burgorgue-Larsen Chronique de jurisprudence européenne comparée (2014), RDP 2015, 1127 (1128). Zu nennen sind die seit Mai 2010 anhaltende Eurokrise (Staatsschuldenkrise) insbesondere um Griechenland und den Zusammenhalt der Euro-Zone (Grexit), ein durch den Wahlsieg der Konservativen Partei um David Cameron im Mai 2015 zunehmend möglicher Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit), separatistische Tendenzen in Katalonien und Schottland mit möglichen Folgen für die Zusammensetzung der EU, die 2015 durch die anhaltende Kriegssituation in Syrien insbesondere in Deutschland spürbar verschärfte Flüchtlingskrise sowie die nationalpopulistischen Tendenzen allerorten. Für eine allgemeinere Einordnung der Entwicklung C. J. Bickerton u.a. The New Intergovernmentalism: European Integration in the Post-Maastricht Era, JCMS 53 (2015), 703. Auch die wissenschaftliche Diskussion ist indessen möglicherweise an vielen Stellen europakritischer als früher. In den Sozialwissenschaften etabliert sich sogar ein Forschungsgebiet der Desintegrationsforschung, s. etwa A. Eppler/H. Scheller (Hrsg.) Zur Konzeptionalisierung europäischer Desintegration, 2013; H. Vollaard Explaining European Disintegration, JCMS 52 (2014), 1142. Kritische Auseinandersetzung mit diesem Forschungstrend in F. C. Mayer Von blinden Männern und Elefanten: was kann und sollte die Rechtswissenschaft gegen die Desintegration Europas tun?, http://www.verfassungsblog.de/von-blinden-maennern-und-elefanten-was-kann-und-sollte-die-rechtswissenschaft-gegen-die-desintegration-europas-tun.
5Von Teilverfassung sprechen beispielsweise J. A. Frowein Die Verfassung der Europäischen Union aus Sicht der Mitgliedstaaten, EuR 1995, 315 (318); A. v. Bogdandy Zweierlei Verfassungsrecht, Der Staat 39 (2000), 163 (167); I. Pernice Europäisches und nationales Verfassungsrecht, VVDStRL 60 (2001), 148 (176); P. Häberle Das Grundgesetz als Teilverfassung im Kontext der EU/EG eine Problemskizze, FS Schiedermair, 2001, 81; ders. Universaler Konstitutionalismus aus nationalen und völkerrechtlichen Teilverfassungen sieben Thesen, JöR n.F. 62 (2014), 417. S. auch T. Vesting/S. Korioth Einleitung, in: dies. (Hrsg.), Der Eigenwert des Verfassungsrechts, 2011, 1 (4) zu Teilverfassungen lange vor der Globalisierung und Europäisierung; im selben Band stellt Dieter Grimm fest, dass die Verfassung ihren umfassenden Regelungsanspruch nicht mehr einlösen kann. Sie wird Teilverfassung., D. Grimm Verfassungsbilanz ein Resümee, in: T. Vesting/S. Korioth (Hrsg.) Der Eigenwert des Verfassungsrechts, 2011, 379 (389).
6Zu Verfassung variieren die Bedeutungsgehalte bereits zwischen den Mitgliedstaaten der EU erheblich. S. dazu I. Pernice Europäisches Verfassungsrecht (Fn. 4), 156 ff.; P. Cruz Villalón Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Vergleich, in A. v. Bogdandy/P. Cruz Villalón/P. M. Huber (Hrsg.) Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. I, 2007, § 13 Rn. 61 ff. S. für Deutschland K.-P. Sommermann Deutschland, ebd., § 14 Rn. 6 ff., 61 und D. Zacharias Verfassungsrechtliche Terminologie und Begrifflichkeit im europäischen Rechtsraum, ebd., § 40 Rn. 5 ff. Zum Verfassungsvergleich allgemein C. Schönberger Verfassungsvergleichung heute: Der schwierige Abschied vom ptolemäischen Weltbild VRÜ 2010, 6. Differenzierter Überblick, auch mit vergleichenden Hinweisen, bei C. Winterhoff Verfassung Verfassunggebung Verfassungsänderung, 2007. Zwischen dem deutschen Verfassungsverständnis, das vielfach die Verfassung im Ausgangspunkt vom Staat her denkt und in der westdeutschen Bundesrepublik zu einem Verfassungspatriotismus (dazu unten Fn. 64) überhöht, und dem britischen Verfassungsdenken, das weitgehend ohne Verschriftlichung in einer Urkunde auskommen muss, liegen Verfassungswelten. Aber auch im kontinentalen Verfassungsverständnis bestehen erhebliche konzeptionelle Differenzen, wie bereits der Blick auf Frankreich belegt, wo Verfassungen eher Gebrauchsanleitungen der Macht sind. Für einen Vergleich von Deutschland und Frankreich s. N. Marsch/Y. Vilain/M. Wendel (Hrsg.) Französisches und deutsches Verfassungsrecht, 2015, insbesondere mit Blick auf die Unterschiede hinsichtlich des Republikprinzips (§ 3, Rn. 7 ff.), des Parlamentarismus (§ 4, Rn. 11 ff.), der Verfassungsgerichtsbarkeit (§ 6, Rn. 1 ff.), der Grundrechtsdogmatik (§ 7, Rn. 10 ff.) sowie der verfassungsrechtlichen Grenzziehungen gegenüber der europäischen Integration (§ 8, Rn. 58 ff.).
7Nationalstaat wird nachfolgend mit Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichgesetzt. Dafür, dass im überkommenen staatlichen Gewand auch multinationale Demokratien bestehen können finden sich mit Belgien und Spanien Beispiele auch in der EU, s. in diesem Kontext A.-G. Gagnon/J. Tully (Hrsg.) Multinational Democracies, 2001.
8Dazu P. Pernthaler Der Verfassungskern: Gesamtänderung und Durchbrechung der Verfassung im Lichte der Theorie, Rechtsprechung und europäischen Verfassungskultur, 1998, 14 mwN.
9S. bereits H. Kelsen Allgemeine Staatslehre, 1925, 199, zu den Teilordnungen im Bundesstaat, erläutert auch in ders. La garantie juridictionnelle de la Constitution, RDP 1928, 197 (256 f.).
10Zum Wandel der öffentlichen Gewalt A. v. Bogdandy Prinzipien von Staat, supranationalen und internationalen Organisationen, HStR XI, § 232 Rn. 12 ff. mit Beispielen dafür, wie überstaatliche Einrichtungen den Freiheitsgebrauch von Rechtssubjekten berühren und sogar mit nicht verbindlichen Akten konditionieren. S. auch D. Grimm Verfassungsbilanz (Fn. 4), 38...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Jahrestagung 2015
  6. Erster Beratungsgegenstand: Verfassung im Nationalstaat: Von der Gesamtordnung zur europäischen Teilordnung?
  7. Zweiter Beratungsgegenstand: Verfassung im Allgemeinen Verwaltungsrecht: Bedeutungsverlust durch Europäisierung und Emanzipation?
  8. Dritter Beratungsgegenstand: Verfassung in ausgewählten Teilrechtsordnungen: Konstitutionalisierung und Gegenbewegungen – Sicherheitsrecht / Steuerrecht
  9. Vierter Beratungsgegenstand: Verfassung im Völkerrecht: Konstiutionelle Elemente jenseits des Staates?
  10. Verzeichnis der Redner
  11. Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
  12. Satzung der Vereinigung
  13. Fußnoten