Die „Kategorien der Freiheit“ in Kants praktischer Philosophie
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Die „Kategorien der Freiheit“ in Kants praktischer Philosophie

Historisch-systematische Beiträge

  1. 354 Seiten
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Die „Kategorien der Freiheit“ in Kants praktischer Philosophie

Historisch-systematische Beiträge

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Über dieses Buch

Der vorliegende Sammelband möchte dazu beitragen, eine schon zu lang bestehende Lücke der Kant-Forschung weiter auszufüllen und die seit einigen Jahren zunehmend intensiver geführte Debatte über Kants Lehre von den "Kategorien der Freiheit" weiter voranzutreiben. Dazu versammelt er Stimmen von ausgewiesenen Kennern des Themas und der Kant'schen Moralphilosophie, die sich dem Problemfeld mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen sowohl historisch als auch systematisch widmen. Das einende Ziel der insgesamt zwölf Beiträge ist es, die "Kategorien der Freiheit" und vor allem ihre architektonische Anordnung in einer Vollständigkeit beanspruchenden Tafel von dem leise schwelenden Verdacht zu befreien, es könnte sich dabei lediglich um das Zeugnis eines sturen Systemdenkens handeln. Die hier zusammengestellten Texte nehmen Kant demgegenüber ernst und beim Wort.

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Information

Jahr
2016
ISBN
9783110489576
Heiko Puls

Was versteht Kant unter einem „übersinnlichen Gebrauche der Kategorien“? Eine Interpretation von KpV, Ak. 5, S. 5.24–6.1

Abstract. The expression of a „supersensible use of the categories“ utilised in the „Preface“ to the Critique of Practical Reason has barely received any attention in literature on the „categories of freedom“. Typically, it is interpreted solely in the sense of an extension of reason towards the supersensible, which was to be justified by the insight into the practical reality of freedom legitimised by the fact of reason. This paper analyses KpV, Ac. 5, pp. 5.24–6.1 against the backdrop of Kant’s reflections on the categories of freedom in the „Second Chapter“ of the analytic and the role of the non-schematised categories in the second edition of the first Critique. It attempts to show that by the phrase „supersensible use of the categories“ in the „Preface“ Kant refers to the categories of freedom – and that these are, thus, declaredly and systematically at the centre of the second Critique.

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Kants spärliche Erläuterungen zur praktischen Kategorienlehre sind in der Literatur immer wieder beklagt worden.213 Es scheint zunächst, als ginge er nur im „Zweiten Hauptstück“ der Analytik der Kritik der praktischen Vernunft214 und in einer Fußnote zur „Vorrede“ der zweiten Kritik215 auf die „Tafel der Kategorien der Freiheit“ (KpV, Ak. 5, S. 66.16f.) ein. Möglicherweise ist diese verbreitete Annahme aber nicht ganz zutreffend, denn in der „Vorrede“ findet sich auch ein längerer Absatz, der im Kontext programmatischer Überlegungen Kants auf einen „übersinnlichen Gebrauche“ (KpV, Ak. 5, S. 5.25) von Kategorien abhebt – und dies vor dem Hintergrund der Kategorienlehre der Kritik der reinen Vernunft erläutert.216
Nur wenige Interpreten beziehen diesen Absatz in ihre Überlegungen ein. Findet er überhaupt Erwähnung, dann meist in erster Linie im Sinne einer Erweiterung der Vernunft hin zum Übersinnlichen, welche durch das Faktum der Vernunft geleistet wird.217 Der von Kant in der „Vorrede“ thematisierte „übersinnliche Gebrauche der Kategorien“ (KpV, Ak. 5, S. 5.25) bestünde dann allein darin, dass die Verstandeskategorie der Kausalität im Faktum der Vernunft praktische Relevanz und Rückversicherung erhielte – und so zumindest die praktische Legitimation der anderen beiden Vernunftideen, das heißt Postulate, Gott und Unsterblichkeit der Seele, erreicht werden könnte.218
Eine solche Deutung stellt Kants Überlegungen zu einem übersinnlichen Kategoriengebrauch aber nur verkürzt dar. Der vorliegende Aufsatz legt eine genaue Interpretation von KpV, Ak. 5, S. 5.24–6.1 im Kontext der „Vorrede“ vor, die jenen schwierigen Abschnitt Satz für Satz analysiert und ihn in einen Zusammenhang zu Kants praktischer Kategorienlehre im „Zweiten Hauptstück“ der Analytik der Kritik der praktischen Vernunft setzt.219 Dabei soll gezeigt werden, dass sich der vermutete Bezug des übersinnlichen Kategoriengebrauchs aus der „Vorrede“ auf die Kategorien der Freiheit aus dem „Zweiten Hauptstück“ der Analytik anhand textueller Indizien belegen lässt.

2

Die einzelnen Abschnitte aus der Kritik der praktischen Vernunft und der Kritik der reinen Vernunft werden im Folgenden jeweils in Teilsätze gegliedert zitiert, beginnend mit KpV, Ak. 5, S. 5.24–6.1:
[A1] Hier erklärt sich auch allererst das Räthsel der Kritik, [A2] wie man dem übersinnlichen Gebrauche der Kategorien in der Speculation objective Realität absprechen [A3] und ihnen doch in Ansehung der Objecte der reinen praktischen Vernunft diese Realität zugestehen könne; [A4] denn vorher muß dieses nothwendig inconsequent aussehen, so lange man einen solchen praktischen Gebrauch nur dem Namen nach kennt. [A5] Wird man aber jetzt durch eine vollständige Zergliederung des letzteren inne, [A6] daß gedachte Realität hier gar auf keine theoretische Bestimmung der Kategorien und Erweiterung des Erkenntnisses zum Übersinnlichen hinausgehe, [A7] sondern nur hiedurch gemeint sei, daß ihnen in dieser Beziehung überall ein Object zukomme, weil sie entweder in der nothwendigen Willensbestimmungapriori enthalten, oder mit dem Gegenstande derselben unzertrennlich verbunden sind, [A8] so verschwindet jene Inconsequenz, weil man einen anderen Gebrauch von jenen Begriffen macht, als speculative Vernunft bedarf.
Das Lokaladverb „Hier“ in A1 bezieht sich auf den im Absatz zuvor angesprochenen „moralische[n] Gebrauch der Vernunft“ (KpV, Ak. 5, S. 5.22), in dem die „Begriffe von Gott, Freiheit und Unsterblichkeit“ (KpV, Ak. 5, S. 5.20) gesucht und begründet werden sollen, nachdem die Kritik gezeigt habe, dass diesen Begriffen durch die Mittel des theoretischen Verstandes nicht die hinreichende Gewährleistung ihrer Möglichkeit verschafft werden konnte. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Möglichkeit und Realität dieser Vernunftbegriffe soll sich „auch“ ein bestimmtes „Räthsel“ wieder thematisieren lassen – oder besser gesagt soll es sich hier, das heißt im moralischen Vernunftgebrauch, erklären. Und es soll sich hier „allererst“ erklären, das heißt zuerst und vielleicht sogar exklusiv an dieser Stelle. Das reflexive ‚sich erklären‘ darf dabei nicht im Sinne einer diskursiven Erklärung verstanden werden, sondern eher im Sinne eines noch näher zu spezifizierenden Kundtuns oder Sich-Offenbarens,220 das heißt als selbsterklärend. Wichtig ist auch der differenzierende Hinweis darauf, dass sich im Kontext der Analyse der praktischen Vernunft – anders als man dem Sprachlaut nach annehmen könnte – nicht nur noch einmal in besonders prägnanter Weise ein Rätsel offenbart, sondern die Lösung dieses Rätsels in der Behandlung der praktischen Vernunft offenbar wird. Bei der in A1 angeführten „Kritik“ handelt es sich zweifelsfrei um die Kritik der reinen Vernunft. Der Teilsatz A1 lässt sich also vorläufig folgendermaßen paraphrasieren:
(Einzig) im moralischen Gebrauch der Vernunft offenbart sich (als Erstes) die Lösung des Rätsels der Kritik der reinen Vernunft.
Die Teilsätze A2 und A3 spezifizieren das „Räthsel“ (der ersten Kritik) aus A1 weiter. Da Kant den bestimmten Artikel „das“ verwendet, liegt die Vermutung nahe, dass es sich hierbei nicht um eines von vielen Rätseln aus der ersten Kritik handelt, sondern um das beziehungsweise ein zentrale(s) Rätsel dieses Werks. Laut A2 besteht dieses Rätsel in der Frage, wie man dem „übersinnlichen Gebrauche der Kategorien“ in der Spekulation „objective Realität“ absprechen und ihnen „doch in Ansehung der Objecte der reinen praktischen Vernunft“ (A3) diese Realität zugestehen könne. Es muss also eine explizite oder implizite Stellungnahme der ersten Kritik hinsichtlich des unterschiedlichen Gebrauchs von Kategorien geben – und damit auch einen differenzierten Geltungsbereich der Erkenntniskategorien der ersten Kritik. Aus dieser Feststellung Kants und der hier verwendeten Terminologie ergeben sich im Kern vor allem folgende Fragen: a) Worin besteht der übersinnliche Gebrauch der Kategorien in der ersten Kritik? b) Was lässt sich an dieser Stelle unter „objective[r] Realität“ verstehen? c) Was bezeichnen die „Objecte der reinen praktischen Vernunft“, angesichts derer die in der Spekulation verneinte „objective Realität“ nun im praktischen Bereich wieder zugestanden werden soll?

3

Das in A1 genannte „Räthsel“,wie der in A2 angeführte „übersinnliche Gebrauche der Kategorien“ im Hinblick auf die „Objecte der reinen praktischen Vernunft“ möglich sei, lässt sich allein durch eine Betrachtung des Geltungsbereichs der Kategorien in der Kritik der reinen Vernunft verständlich machen, deren Anwendung Kant hier noch allein auf die Erfahrung beschränken zu wollen scheint. In KrV, A 669/B 707 schreibt Kant, dass die „Begriffe von Realität, Substanz, Causalität etc. [also die Kategorien; d. Verf.] […] auf etwas, das von der Sinnenwelt ganz unterschieden ist, nicht die mindeste Anwendung“ hätten. Diese Kategorien hätten ohne den sinnlichen Anschauungsbezug „keinen Sinn“ und seien bloß „Titel zu Begriffen, die man einräumen, dadurch man aber auch nichts verstehen kann“ (KrV, A 696/B 724). Diese relativ explizite Restriktion der Anwendungsmöglichkeit der Kategorien könnte dafür sprechen, dass sich Kant (zumindest zur Zeit der Abfassung der ersten Auflage der Kritik der reinen Vernunft) weder über eine mögliche Funktion der Kategorien als unschematisierte Kategoriennochüber deren praktische Funktion bei der Bildung einer Handlungsabsicht durch den menschlichen Willen (zweite Kritik) im Klaren war. Die Annahme, er sei zu dem Gedanken einer Erweiterung des Geltungsbereichs der Kategorien erst durch die Auseinandersetzung mit den Einwänden Pistoriusʼ gelangt, könnte also zutreffen.221
In der zweiten Auflage der ersten Kritik weist Kant nämlich expliziter auf einen solchen erweiterten Gebrauch der Kategorien hin, indem er grundsätzlich zwischen der Denkbarkeit eines Gegenstands und dessen Erkenntnis differenziert. In KrV, B 166 hebt er auf die Funktion der Kategorien für das Denken einerseits und das Erkennen andererseits ab. Kategorien sind dem zufolge essenziell, um einen Gegenstand denken zu können, denn wir „können uns keinen Gegenstand denken, ohne durch Kategorien“; und sie sind notwendig, damit aus einer bloßen Anschauung Erkenntnis wird, denn wir „können keinen gedachten Gegenstand erkennen, ohne durch Anschauungen“. Mit dieser Bestimmung ist eine wichtige Differenz zwischen den Kategorien als reinen Funktionen des Denkens und ihrem Stellenwert innerhalb der empirischen Erkenntnis beschrieben: Auch ohne Anschauung haben die Kategorien einen wichtigen Nutzen; sie sind auch Grundlage eines nicht auf Anschauung bezogenen Denkens. Diese Feststellung erläutert Kant hier in einer Fußnote durch folgenden Satz, der zwecks genauerer Interpretation wieder in Teilsätze gegliedert wiedergegeben wird:
[B1] Damit man sich nicht voreiliger Weise an den besorglichen nachtheiligen Folgen dieses Satzes stoße, [B2] will ich nur in Erinnerungbringen, daß die Kategorien im Denken durch die Bedingungen unserer sinnlichen Anschauung nicht eingeschränkt sind, sondern ein unbegrenztes Feld haben, [B3] und nur das Erkennen dessen, was wir uns denken, das Bestimmen des Objects, Anschauung bedürfe; [B4] wo beim Mangel der letzteren der Gedanke vom Objecte übrigens noch immer seine wahre und nützliche Folgen auf den Vernunftgebrauch des Subjects haben kann, [B5] der sich aber, weil er nicht immer auf die Bestimmung des Objects, mithin aufs Erkenntniß, sondern auch auf die des Subjects und dessen Wollen gerichtet ist, hier noch nicht vortragen läßt. (KrV, B 166 Anm.)
Die Teilsätze B1 bis B3 wiederholen noch einmal den zentralen Gedanken von KrV, B 166 Anm.: Hinsichtlich der Kategorien muss zwischen ihren Funktion als Elementen der immer auf Anschauung angewiesenen Gegenstandserkenntnis einerseits und als reinen Denkbegriffen andererseits unterschieden werden. B1 zufolge darf man sich aber durch die anschauungsunabhängige Funktion der Kategorien nicht „voreilig“ und möglicherweise „nachtheilig“ zu der Annahme verleiten lassen, ein solcher Gebrauch sei illegitim. Denn gemäß B2 sind die Kategorien im Denken durch die „sinnliche Anschauung“ nicht eingeschränkt, sondern haben ein „unbegrenztes Feld“. Während das Denken nur durch die Vermeidung von Selbstwidersprüchen Begrenzung erfährt,222 bleibt die Erkenntnis (das „Bestimmen des Objekts“) B3 zufolge immer an die Anschauung gebunden. Ein anschauungsunabhängiger Gebrauch der Kategorien muss also nicht als defizitär oder gar illegitim betrachtet werden, eben weil er von ganz anderer Art ist als der Kategoriengebrauch in erkennender Perspektive. Der Gedanke an ein Objekt ohne Anschauung kann B4 entsprechend „noch immer seine wahre und nützliche Folgen auf den Vernunftgebrauch des Subjects“ haben, nur dass dieser nicht auf die Bestimmung eines Objekts und damit auf Erkenntnis, sondern „auf die des Subjects und dessen Wollen“ (B5) gerichtet sei.
Der so endende Teilsatz B5 erschließt sich sprachlich nicht unmittelbar. Zweifelsfrei bezieht sich das Relativpronomen zu Beginn auf den zuvor genannten „Vernunftgebrauch des Subjects“. Grammatisch wäre unter Umständen auch ein Bezug auf den „Gedanke[n] vom Objecte“ möglich; eine solche Deutung wäre aber inhaltlich unplausibel. Es folgte daraus, dass es dieser „Gedanke“ wäre, der sich hier noch nicht vortragen ließe. Gerade diesen Gedanken, das heißt die Vorstellungdes reinen Denkens ohne Anschauung, stellt Kant aber zuvor als möglich und unproblematisch heraus. Das, was sich hier Kant zufolge noch nicht vortragen lässt, besteht also, so lässt sich schließen, in dem spezifischen „Vernunftgebrauch des Subjects“. In dem Satzteil „sondern auch auf die des Subjects und dessen Wollen gerichtet ist [Herv. d. Verf.]“ aus B5 ist zunächst nicht klar ersichtlich, worauf sich der Artikel „die“ bezieht – grammatisch wie auch inhaltlich ist aber der Bezug auf „Bestimmung“ naheliegend. Kant geht es an dieser Stelle also um zwei mögliche Bestimmungen: eine „Bestimmung des Objects“, das heißt eine Erkenntnis, und eine Bestimmung „des Subjects“, das heißt eine praktische Selbstbestimmung. B4 bis B5 lässt sich damit (inhaltlich etwas vereinfachend) folgendermaßen paraphrasieren:
Der Gedanke von einem Objekt, das heißt das reine Denken, kann noch immer seine wahren und nützlichen Folgen auf den Vernunftgebrauch des Subjekts haben, der aber, weil er nicht immer auf die Bestimmung des Objekts (mithin auf Erkenntnis), sondern auch auf die praktische Bestimmung des Subjekts und dessen Wollen gerichtet ist, hier, in der Kritik der reinen Vernunft, noch nicht vorgestellt werden kann.
Hier könnte man durchaus wieder beide Interpretationen von Kants übersinnlichem Kategoriengebrauch annehmen, denn die Stelle lässt sich auf zwei unterschiedliche Arten lesen. Zunächst lässt sie sich so verstehen, dass das reine Denken, das auf der Urteilstafel beruht, in Form der später, in der zweiten Kritik vorgestellten Kategorien der Freiheit seine „wahre[n] und nützliche[n] Folgen“ für den „Vernunftgebrauch des Subjects“ haben kann. Bei der hier angesprochenen praktischen Bestimmung „des Subjects und dessen Wollen“ geht es dann entsprechend um die Formung einer Handlungsabsicht durch die praktischen Kategorien. Oder ab...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. Siglenverzeichnis
  7. Einleitung
  8. Die praktischen Elementarbegriffe als Modi der Willensbestimmung. Zu Kants Lehre von den „Kategorien der Freiheit“
  9. Was versteht Kant unter einem „übersinnlichen Gebrauche der Kategorien“? Eine Interpretation von KpV, Ak. 5, S. 5.24–6.1
  10. Praktische Erkenntnis a priori in Kants Kritik der praktischen Vernunft
  11. Kant über praktischen Gegenstandsbezug
  12. Kants „Kategorien der Freiheit“: Freiheit als empirischer und transzendentaler Bratenwender?
  13. Momente der Freiheit
  14. Verstand und Wille. Die Kausalitätskategorie als Schlüssel zum Verständnis der „Kategorien der Freiheit“ in Kants Kritik der praktischen Vernunft
  15. Zu den Freiheitskategorien der Quantität, Qualität und Relation. Eine Selbstkorrektur
  16. Kants „Kategorien der Freiheit“ in rein praktischer, pragmatischer und technisch-praktischer Funktion
  17. Zur Rolle der „Typik der reinen praktischen Urtheilskraft“ und der „Kategorien der Freiheit“ in der Konstitution des Gegenstandes der reinen praktischen Vernunft
  18. Der eine „Gegenstand der reinen praktischen Vernunft“ und die vielen „Kategorien der Freiheit“
  19. Kants „Kategorien der Freiheit“ und das Problem der Einheit der Vernunft
  20. Autoreninformationen
  21. Personenregister
  22. Sachregister
  23. Fußnoten