Europäische Integration
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Europäische Integration

Wirtschaft, Euro-Krise, Erweiterung und Perspektiven

  1. 402 Seiten
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Europäische Integration

Wirtschaft, Euro-Krise, Erweiterung und Perspektiven

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

  • In der Neuauflage deutlich kompakter und mit aktuellen Themen wie Eurokrise, Grexit, Brexit etc.
  • Einfache Darstellung von Grundlagen und Spezialthemen europäischer Politik und Wirtschaft
  • Komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich gemacht
  • "Heiße Eisen", wie Arbeitsmigration oder die Stärkung der Mitgliedsstaaten gegenüber der EU, werden vorbehaltlos angepackt.

Das Buch macht bereits in der 4. Auflage die wirtschaftlichen und politischen Aspekte der Europäischen Union verständlich. Es stellt grundlegende Annahmen und Strukturen dar, schildert bisherige Abläufe und großartige Erfolge – aber auch Misserfolge und Konstruktionsfehler.

Grundlagen und Spezialthemen werden übersichtlich dargestellt, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge leicht verständlich erklärt. Es wird fundiert erläutert, warum die EU so nicht bestehen bleiben kann, wenn sie wirtschaftliche Krisen und politische Probleme besser lösen will.

Der Leser gewinnt das notwendige Grundlagen- und Überblickswissen, um die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, die Risiken und Chancen der dynamischen und manchmal widersprüchlichen Entwicklungen Europas einschätzen zu können. Die Neuauflage wurde deutlich kompakter und verständlicher gestaltet – für einen schnellen Lernerfolg.

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Information

Jahr
2017
ISBN
9783110492811

1Europäische Institutionen und Prozesse

Europa ist ein Prozess, eine Aktion, eine Unternehmung, etwas, das in Bewegung ist.
Neben vielfältiger nützlicher Kooperation bietet die Europäische Union uns auch Schutz gegen unsere Dämonen.
Wenn kühnes Denken in provinzieller Verdrossenheit versinkt, … betreten die Wortführer einer nationalen Separation die Bühne, und der alte Wahnsinn greift von neuem um sich. Wer nicht erkennt, dass diese zerbrechliche Europakonstruktion auch seine Sicherheit erhöht, der hat noch nie existentielle Bedrohung erfahren.
(György Konrád, Karlspreisträger 2001)
Die Europäische Union ist ein einzigartiges Gebilde, in dem – ehemals verfeindete – Nationalstaaten Gemeinsamkeiten entwickeln und den Ausgleich ihrer Interessen verhandeln. Nichts an dieser Union ist statisch, vielmehr wandelt sie sich ständig. Im Kern geht es um die Verteilung von Macht, Zuständigkeiten und Ressourcen zwischen nationaler und europäischer Ebene. In diesem Prozess wurden neue Institutionen und Verfahren der Zusammenarbeit geschaffen und weiterentwickelt.
Die Basis sollen gemeinsame Werte bilden, an die sich alle halten müssten. Die Macht zu teilen fällt nicht leicht und die Kompetenzen sind nicht zweckmäßig aufgeteilt. Der oft mühsame Prozess zu „mehr EU“ ist aber auch umkehrbar, wie der Austritt Großbritanniens zeigt (1.1). Die nationalen und europäischen Institutionen regieren gemeinsam in einem kaum durchschaubaren Geflecht von Zuständigkeiten und Verantwortung; letztlich ist die EU aber demokratischer verfasst, als viele Kritiker behaupten (1.2). Um den Haushalt gibt es mehr Streit, als sein geringes Volumen rechtfertigt (1.3).

1.1Integration Europas

1.1.1Werte und Ziele

1.1.1.1Wertegemeinschaft und Sanktionen

Welche Werte bilden die Basis für die EU?
Kann die Einhaltung dieser Werte durchgesetzt werden?
Die EU ist von einer Vielfalt an Kulturen, Lebensstilen und Präferenzen geprägt. Dennoch hat sie sich auf ein gemeinsames Fundament von Werten verpflichtet, die unabhängig von nationalen Unterschieden für alle Mitglieder bindend sein sollen. Damit beansprucht die EU mehr zu sein als eine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft.
Einheit in der Vielfalt
Mit der Verpflichtung zur Koordination auf europäischer Ebene oder gar bei der Übertragung von Rechten wird in der Öffentlichkeit immer wieder die Befürchtung von „Gleichmacherei“ verbunden. Regionale, nationale, linguistische oder kulturelle Eigenheiten könnten durch die Integration in einem „europäischen Einheitsbrei“ untergehen. Entgegen dieser Angst hat sich die EU auf das Motto „In Vielfalt geeint“ verpflichtet, das sich auch in den Verträgen wiederfindet:
Die Union „… wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.“ (Art. 3(3) EU-V)
Die Union beachtet die Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen. (Art 165, 167 AEU-V)
„Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.“ (Art. 22, Charta der Grundrechte der EU)
Dieses Bekenntnis zur Vielfalt kann jedoch nicht verdecken, dass es zwischen den Mitgliedsstaaten gewachsene Unterschiede gibt, die zu Konflikten führen können: Nicht jede Vielfalt kann bestehen bleiben. Ein Beispiel dafür sind die Auffassungen über die Rolle des Staates in Wirtschaft und Gesellschaft. Wo ein Land eher zu einer liberalen Sicht neigt und dem Markt als Regelungsmechanismus vertraut, wollen andere eher einen fürsorglichen und intervenierenden Staat, da sie den Marktkräften misstrauen. Bei der Vereinbarung gemeinsamer Standards in der Sozialpolitik oder bei der Privatisierung von bisher staatlich erbrachten Dienstleistungen (Kapitel 2.3.5) wurden diese Konflikte deutlich. Auch die Rolle von Religion und Kirche wird unterschiedlich gesehen. Während in einem Land die Schulen noch von der katholischen Kirche beeinflusst werden und andere die christliche Religion in einer europäischen Verfassung festgeschrieben sehen wollten (Spanien, Polen), ist in anderen Ländern eine lange Tradition des Säkularismus, d. h. der strikten Trennung von Kirche und Staat, anzutreffen (Frankreich).
Grundlegende Werte
Die EU versteht sich als Wertegemeinschaft, die sich auf zwei Pfeiler eines gemeinsamen europäischen Erbes (Artikel 2 EU-V, Präambel) stützt:
1.Unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Menschen
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007) ist ein umfangreicher Katalog von Rechten festgehalten: „Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“ (Charta der Grundrechte, Präambel). Weiterhin werden die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Sozialchartas sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in das europäische Vertragswerk aufgenommen.
2.Universelle Werte
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ (Artikel 2 EU-V)
Seit dem Gipfel von Kopenhagen im Jahr 1993 ist die Einhaltung dieser Normen eine der Voraussetzungen dafür, dass ein Land in die EU aufgenommen werden kann (Kopenhagen-Kriterien, Kapitel 4.2.2).
Werte sind kaum durchsetzbar
Was aber kann die EU tun, wenn ein Mitgliedsstaat gegen diese grundlegenden Normen verstößt? Für einen solchen Fall waren keine Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, bis im Vertrag von Lissabon (2009) dazu ein Verfahren definiert wurde. Im Artikel 7 EU-V wird festgelegt, dass ein stufenweiser Prozess gestartet werden kann, der bis zu einer Bestrafung des entsprechenden Landes führen kann (Poptcheva, E.-M., 2013, 2015, 2016):
1.Präventiv
Ein Drittel der Mitgliedsstaaten oder das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission stellen die Gefahr einer Verletzung der Werte nach Artikel 2 fest. Der Rat hört den beschuldigten Staat und stellt – sofern 80% seiner Mitglieder zustimmen – fest, dass eine Verletzung der Normen droht. Daran können sich Empfehlungen zur Behebung des Problems anschließen.
Im Jahr 2014 hat die Kommission ein zusätzliches Verfahren definiert (COM/2014/0158 final), in dem sie in einen „Dialog“ mit dem beschuldigten Staat tritt, den Sachverstand anderer Institutionen zur Konkretisierung der Anschuldigungen heranzieht, diese veröffentlicht und so den öffentlichen Druck auf den Staat schrittweise erhöht. Da die Kommission aber keine Verurteilung oder gar Sanktionen aussprechen kann, ist die Wirksamkeit des Verfahrens begrenzt.
2.Sanktion
Ein Drittel der Mitgliedsstaaten oder das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission fordern den Rat auf, eine tatsächliche, schwerwiegende Verletzung der Werte nach Artikel 2 festzustellen. Nach einer Anhörung des beschuldigten Staates kann der Rat Empfehlungen an den Staat richten oder sofort das Vorliegen einer solchen Verletzung feststellen. Der Rat muss hier einstimmig entscheiden, d. h. jedes Mitgliedsland hat eine Veto-Position. Der beschuldigte Mitgliedsstaat nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Sofern einstimmig eine Verletzung der Werte festgestellt wurde, kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte des Mitgliedsstaates auszusetzen, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat. Die Vertreter des beschuldigten Landes sind nicht stimmberechtigt. Für eine qualifizierte Mehrheit im Rat sind hier 55% der Mitgliedsstaaten erforderlich, in denen mindestens 65% der EU-Bevölkerung leben müssen (Artikel 354 AEU-V).
Da eine Bestrafung nach Artikel 7 nur einstimmig erfolgen kann, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie je ausgesprochen wird. Als gegen Polen um die Jahreswende 2015/16 ein Verfahren der Kommission eröffnet wurde, hat der ebenfalls unter Beobachtung stehende Regierungschef von Ungarn in der Presse mitgeteilt, dass er Polen durch die Verweigerung seiner Stimme schützen wird.
Da die Einhaltung dieser grundlegenden Werte nur bei Kandidaten vor der Mitgliedschaft geprüft werden kann, aber bei Mitgliedern der EU kaum noch sanktioniert werden kann, erwägt das Europäische Parlament zumindest einen Überwachungsprozess einzuführen, um Verletzungen dieser Werte zu dokumentieren (Bárd, P., Carrera, S. et al., 2016).
Nicht justiziabel ist z.B. die Verletzung der versprochenen Solidarität, wie sie im Rahmen der Flüchtlingskrise beklagt wird. Was konkret unter Solidarität in diesem Fall zu verstehen ist, unterliegt einer politischen Definition. Dieses Problem betrifft das Verhältnis vieler Mitgliedsstaaten untereinander und es handelt sich nicht um das Verhalten eines einzelnen Staates, das an einer gemeinsamen Norm gemessen werden könnte. Lösungen können also nur politisch ausgehandelt werden.

1.1.1.2Ziele und Instrumente

Sind die Ziele der EU klar und ohne Zielkonflikte erreichbar?
Welche möglichen Ziele hat die EU ausgeblendet?
Hat die EU die Kompetenzen und Ressourcen zur Erreichung der Ziele?
Ihre Mitglieder haben sich im Verlauf der Integration Europas schrittweise auf gemeinsame Ziele (Artikel 3 EU-V) geeinigt, die unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Zuständigkeiten der EU erreicht werden sollen. Durch die Formulierung von Zielen werden bei den Bürgern der Mitgliedsstaaten Erwartungen an die EU geweckt, die möglicherweise enttäuscht werden. Es stellt sich damit auch die Frage nach dem Grad der Zielerreichung, den die EU jeweils vorweisen kann. Im Folgenden werden die Ziele mit wirtschaftlichem Bezug hervorgehoben.
Als oberstes wirtschaftliches Ziel will die EU „das Wohlergehen ihrer Völker“ (Artikel 3,1 EU-V) fördern. Laut Vertrag errichtet sie dazu einen Binnenmarkt, in dem zahlreiche Unterziele gleichzeitig verwirklicht werden sollen: Ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisniveaustabilität, soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, Umweltschutz, regionaler Ausgleich, Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten und sozialer und technischer Fortschritt. Eine gemeinsame Währung soll ebenfalls eingeführt werden.
Mit diesen Zielsetzungen wird implizit angenommen, dass die Verschärfung des Wettbewerbs durch die Einführung eines Binnenmarktes und des Euro geeignete Mittel seien, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Darin findet das wirtschaftsliberale Element der europäischen Grundphilosophie seinen Ausdruck. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass e...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Vorwort
  6. Tabellen
  7. Dedication
  8. 1 Europäische Institutionen und Prozesse
  9. 2 Der Europäische Binnenmarkt
  10. 3 Die gemeinsame Währung
  11. 4 Erweiterung der EU
  12. 5 Die Kandidatur der Türkei
  13. 6 Perspektiven der EU
  14. Literatur
  15. Register