I. Etats des Kultusministeriums für die Jahre 1820 bis 1823
1. Haushaltsplan des Kultusministeriums 1820 bis 1823.
Berlin, 14. Juni 1820.
Revidiertes Konzept, vermutlich von Hand des Geheimen Oberregierungsrats im Kultusministerium Friedrich von Seydewitz.
GStA PK, I. HA Rep. 151, IC Nr. 6455, n. f.
Tabellarische Übersicht zum Haushalt des Kultusministeriums ab 1821. – Begründung der Mehrforderungen gegenüber dem Etat für 1820.
Vgl. Einleitung, S. 4, 29, 31, 32, 35, 104.
Übersicht der für den Kultus, öffentlichen Unterricht und für das Medizinalwesen erforderlichen Zuschüsse aus Staatskassen. Pro 1821 [und] folgende.
Erläuterungen zu der Übersicht der für den Kultus, öffentlichen Unterricht und für das Medizinalwesen erforderlichen Zuschüsse aus Staatskassen.
A. Geistliche Verwaltung
1. Besoldungen p.
Die erst nach der Vollziehung der Etats pro 1819 definitiv disponierten Summen sind besonders:
3.108 | Rtlr. | Sportelentschädigung der Superintendenten in Sachsen |
3.980/22/1 | Gehaltszulagen aus dem Verbesserungsfond der 100.000 Rtlr. |
2.370/ 1/4 | anderweite Zulagen, Entschädigungen p. |
9.458 Rtlr. 23 Sgr. 5 Pf. Summa.
Neu zu bewilligende Summen:
Hierher gehören vor allem die Unterhaltungssummen des Erzbischofs und der Bischöfe in den Rheinprovinzen und Westfalen nebst den Kosten der Kapitel pp. welche bisher zu 90.000 Rtlr. angeschlagen worden sind; ob dieser Betrag ausreichen wird, läßt sich erst nach beendigter Unterhandlung mit dem römischen Hofe fest bestimmen. Zum allgemeinen Besten muß man wünschen, daß diese Unterhandlungen bereits mit diesem Jahre beendigt werden und ist daher jene ganze Summe als pro 1821 erforderlich angesetzt worden. Für die Dotation der übrigen Bischöfe ist durch die teils auf den Domänenverwaltungsetats befindlichen Kompetenzen, teils durch die auf dem geistlichen Verwaltungsetat befindlichen Fonds – für das Bistum zu Breslau – der erforderliche Bedarf schon beschafft. Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 22. April 1809 wurde aus den nach und nach vakant werdenden geistlichen Pensionen ein Fond zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichkeit zu 100.000 Rtlr. ausgesetzt. So ansehnlich diese Summe erscheint, so wenig läßt sich behaupten, daß durch deren Gewährung etwas Außerordentliches geleistet werde. Denn so würde sie z. B. nicht einmal hinreichen, um den auf dem linken Rheinufer angestellten katholischen Sukkursalpfarrern zu ihrem kümmerlichem Staatsgehalte der 131 Rtlr. 6 Sgr. nur die Hälfte zuzulegen; so würden ferner allein für den Regierungsbezirk Merseburg über 18.000 Rtlr. erforderlich sein, um den Landpfarrern ein Einkommen von 400 Rtlr. und den Stadtpredigern von 500 Rtlr. zu gewähren und für den Regierungsbezirk Frankfurt würde sogar eine noch bedeutendere Summe erforderlich sein. Mit jenem Fond wird daher nie etwas Weiteres geleistet werden können, als daß die würdigeren und bedürftigen Geistlichen teils durch fortlaufende persönliche Bewilligungen, teils durch außerordentliche Zuschüsse unterstützt werden. Weniger kann übrigens nach den Zusicherungen, welche die Besitzergreifungspatente enthalten und welche Seine Majestät der König auch der Geistlichkeit der alten Lande zu erteilen geruht haben, nicht wohl geschehen. – Für das Jahr 1820 ist dadurch einigermaßen geholfen worden, daß die für das Jahr 1819 nicht speziell disponierte Summe von circa 32.000 Rtlr. von des Königs Majestät ihrer Bestimmung erhalten worden ist. Aus dem Fond der 100.000 Rtlr. sind bereits fortlaufend bewilligt
die oben vermerkte [errechnete] Summe, und welche zu Etats pro 1820 gebracht sind; diese von den abgezogen, so ergeben sich als die annoch zu gewährende Summe. So wünschenswert es wäre, die Geistlichkeit schon vom Jahr 1821 an der Allerhöchsten Gnade ungeschmälert teilhaftig werden zu lassen, und um so billiger dies auch wäre, da die Ersparnisse an den geistlichen Pensionen seit dem 22. April 1819 bis ultimo Dezember 1820 nach den bis jetzt eingegangenen Notizen ohne allen Zweifel die vorgeschriebene Summe (64.000 Rtlr.) erreichen werden, so wird unter den jetzigen Verhältnissen sie sich schon begnügen müssen, wenn ihr nur
40.000 | Rtlr | inklusiv der schon disponierten Zulagen pro 1821 bewilligt, hierzu |
20.000 | im Jahr 1822 zugelegt und die übrigen |
40.000 | im Jahr 1823 [und] folgende gewährt werden. |
Endlich zeigt sich nach und nach die Notwendigkeit immer dringender, den evangelischen Superintendenten in ihren sich täglich mehrenden Geschäften, welche die jetzige Zivilverwaltung herbeiführt, einige Unterstützung zu gewähren. In der Regel würden sie recht füglich die Haltung eines Schreibers verlangen können, welche jedoch etwas hoch kommen würde; rechnet man daher nur eine jährliche Remuneration von 50 Rtlr. für jeden Superintendenten, deren es im Staate ungefähr 400 gibt, so kommen 20.000 Rtlr. zur Berechnung. Obschon häufig Verlegenheiten wegen Besetzung von Superintendanturen entstehen, da kein Geistlicher öfters die Stelle annehmen will, so ist doch der ganze Betrag erst pro 1823 [und] folgende ausgeworfen worden.
2. Zahlungen an Kirchen
Auf den Provinzialverwaltungsetats befinden sich noch nicht
1.097 Rtlr. 4 Sgr. 4 Pf., die zur Verbesserung des Kirchengesangs aus der Generalstaatskasse gezahlt werden.
5.000 Rtlr. zur Vergütung der durch die Union herbeigeführten Verluste der Witwenkassenbeträge p.
6.097 Rtlr. 4 Sgr. 4 Pf. Summa.
Neu zu bewilligende Summen:
Eines der dringendsten Bedürfnisse ist die Sorge für die richtige Bildung katholischer Geistlicher, deren Stande sich jetzt nur wenig junge Leute noch widmen, da die reichlichen Unterstützungen, welche sonst die Klöster pp. gewährten, mit deren Säkularisation wegfallen. Es ist daher unumgänglich nötig, den Eintritt in diesen Stand möglichst zu erleichtern und so dazu zu reizen, was insonderheit durch die angemessene Dotierung der bischöflichen, zum Teil schon existierenden Seminarien und durch die Gründung einer Anstalt auf der Universität Bonn zu erreichen ist, in welcher die Studenten unter zweckmäßiger Aufsicht beieinander leben und auf Kosten des Staats unterhalten werden. Der für beide Zwecke erforderliche Kostenaufwand läßt sich sehr wohl auf
20.000 | Rtlr. anschlagen, und ist es sehr wünschenswert, daß |
5.000 | Rtlr. pro 1821 hierzu ausgesetzt, |
5.000 | Rtlr. ” 1822 zugelegt und die übrigen |
10.000 | Rtlr. späterhin bewilligt werden. |
Ganz in gleicher Art werden 20.000 Rtlr. zur Anlegung von Korrektions- und Versorgungshäusern für die katholische Geistlichkeit zu bestimmen sein.
Die Verluste der evangelischen Geistlichkeit bei dem Fortschreiten der Union werden sich noch bedeutend vermehren. Wenn jedoch die den Geistlichen zu erstattenden Witwenkassenbeiträge nicht aus jener Summe der 5.000 Rtlr. bestritten, sondern unter der Abteilung C. mit den Beiträgen für die Lehrer aufgebracht werden, so wird vorerst mit den 5.000 Rtlr. für den Aufwand der Union auszureichen und nur vielleicht von 1823 an auf eine Erhöhung von etwa 5.000 Rtlr. Bedacht zunehmen sein.
Wenige Wochen später erschienen aber die Allerhöchsten Verordnungen vom 17. Januar 1820, in deren Gemäßheit sich das geistliche Ministerium bereit erklären mußte, pro 1820 mit 2 Millionen Taler auszureichen. Die dringende Bitte um die Zusicherung, daß das Entzogene künftig wieder zugelegt werden solle, wurde Allerhöchsten Orts nicht erhört, sondern bestimmt, daß vorläufig auf nicht mehr als jene Summe gerechnet werden dürfe, in welchem Falle alles unterbleiben muß. – Mehrere Behörden, durch das Zögern bei Ausführung des angeordneten Plans veranlaßt, haben bereits ihr tiefes Bedauern ausgedrückt, daß gerade in dem wichtigsten Teile der Verwaltung mit den Ersparungen der Anfang gemacht werden solle. Jedermann, der die Lage des Unterrichtswesens im Preußischen Staate genau kennt, wird sich überzeugen, daß zur Ehre der Regierung weniger nicht geschehen kann, als das bereits eingeleitete, das überall nur auf das dringende Bedürfnis berechnet war, zur Ausführung zu bringen. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend ist in den nachstehenden Berechnungen die jedoch nur als nach und nach erfolgend angenommene Wiederherstellung jener Allerhöchsten Bewilligung vorausgesetzt worden.
B. Unterrichtsverwaltung
3. Universitäten
Auf den Provinzialetats befinden sich noch nicht:
4. Die hiesigen Akademien p.
Außer den auf den Provinzialetats stehenden Summen sind anzuweisen
13.957 | Rtlr. zur vollständigen Gewährung des Dotationsquantums der 150.000 Rtlr., welche insonderheit für die Institute gebraucht werden. |
2.000 | Gehalt des Professors Seebeck als Mitglied der Akademie der Wissenschaften. |
400 | Unterstützung des Philologen [Schönner?] in Paris |
7.000 | der Akademie zu Düsseldorf. |
23.357 | Rtlr. Summa. |
Neu zu bewilligende Summen:
Aus den für das Unterrichtswesen verheißenen 300.000 Rtlr. waren vorläufig 30.000 Rtlr.
bestimmt, auf welche das Gehalt des Seebeck und die Unterstützung des [Schönner?] in Anrechnung gebracht werden müssen, und also noch
27.600 Rtlr. bleiben. Um die Wirksamkeit dieser für die Nationalbildung so wichtigen Institute baldmöglichst zu vergrößern, würde es sehr wünschenswert sein, daß wenigstens 10.600 Rtlr. pro 1821, woraus zunächst das Gehalt des Professors [Liemann?] entnommen werden muß, ausgesetzt,
8.000 pro 1822 zugelegt und die übrigen
8.000 pro 1823 gewährt werden.
5. Gymnasien
Schon definitiv bewilligt und noch nicht zu den Provinzialverwaltungsetats gebracht sind folgende Posten:
5.950 | Rtlr. | den Gymnasien im Regierungsbezirk Magdeburg, |
5.000 | für das Gymnasium zu Erfurt, |
1.000 | muß das Gymnasium zu Trier infolge früherer Zusicherungen und darauf erfolgter Anstellungen erhalten, |
1.000 | für das Gymnasium zu Schweidnitz, welche irrig nicht zum Etat pro 1818 gebracht worden sind und |
1.300 | der Stadtschule zu Köslin. |
14.250 | Rtlr. | Summa. |
Die neu zu bewilligende Summe beschränkt sich auf 46.750 Rtlr., indem die vorbemerkten Summen ausschließlich der schon längst bewilligten 1.000 Rtlr. für Schweidnitz sämtlich auf die nach der obigen Bemerkung für die Gymnasien bestimmten 60.000 Rtlr. in Abrechn...