Normbegründung und politische Legitimität
Zur Rechts- und Staatsphilosophie der deutschen Frühaufklärung
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Normbegründung und politische Legitimität
Zur Rechts- und Staatsphilosophie der deutschen Frühaufklärung
Über dieses Buch
Das Problem der politischen Legitimität wurde in der Philosophie des 17. und des beginnenden 18. Jahrhunderts überwiegend als Frage nach der gültigen und allgemeinverbindlichen Begründung von Normen verhandelt. Grundlegend waren dabei Naturrechtsvorstellungen, die sich in einem komplizierten Prozeß und daher erst relativ spät von der dominierenden Begründungskompetenz der Theologie emanzipieren konnten. Die Studie will sich diesem Prozeß annähern, indem sie einen dreistufigen Diskussionszusammenhang rekonstruiert, der für das ausgehende 17. Jahrhundert charakteristisch ist: Während es zunächst um die kritische Würdigung von dezidiert theologischen Legitimationsmustern (Veit Ludwig von Seckendorff, Valentin Alberti) geht, wird in einem zweiten Schritt deren Überwindung durch eine säkularisierte Rechtstheorie vorgeführt (Hugo Grotius, Samuel Pufendorf). Dabei wird dem für die deutsche Diskussion einflußreichen Niederländer besondere Aufmerksamkeit geschenkt, gilt sein Werk doch seit dem Beginn der Aufklärung als unverzichtbare Etappe in der Enttheologisierung des Naturrechts. Erst mit dem Wirken von Christian Thomasius - ihm ist der letzte Schritt der Untersuchung gewidmet - kommt dieser Prozeß nach dessen eigener Einschätzung zu seinem Ende. Zudem erhält der epochale Wandel in der Rechtsbegründung durch Thomasius' dezidiert aufklärerisches Engagement neue Perspektiven, die er selbst zu einer eigenen Version des >aufgeklärten Absolutismus
Häufig gestellte Fragen
Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- Der Staat als Moment der göttlichen Heilsordnung: Zur voraufklärerischen ›Politica Christiana‹
- 1. Ohne die »Seelenspeise des göttlichen Worts« hilft keine weltliche Glückseligkeit: Veit Ludwig von Seckendorff
- 1.1. Die Regentschaft Gottes und der irdische Staat
- 1.2. Gemeiner Nutzen und Wohlfahrt in »weltlichen und geistlichen Sachen«: Zwecke des christlichen Staates
- 1.3. Begründung und Limitation der Gewalt: der Fürst als Untertan
- 1.4. Seckendorffs Naturrechtsentwurf: ein gescheiterter Versuch
- 2. »In homine integro fuit omnino jus naturale«: Valentin Alberti
- 2.1. Die ›philosophia christiana‹: Verbindung von Philosophie und Theologie
- 2.2. Ius naturae e statu integritatis
- 2.3. »Majestas est immediate a Deo«: Umrisse einer theokratischen Staatsauffassung
- Die Enttheologisierung des Naturrechts und die Säkularisierung des Staates
- 1. »Verissimum illud, omnia incerta esse simul a jure recessum est«: Hugo Grotius
- 1.1. Der mos geometricus und die ›wahrhaft christliche Methode‹: methodische Probleme
- 1.2. Vernunft und Offenbarung: die Funktionen Gottes in Grotius’ Rechtstheorie
- 1.3. Der Staat als Instrument des Rechtsschutzes
- 1.4. ›Juristischer Kontraktualismus‹
- 2. »Genuinum fundamentum juris naturae ex conditione hominis«: Samuel Pufendorf
- 2.1. Nutzenkalkül und göttlicher Befehl: die Naturrechtsbegründung
- 2.2. Die Lehre vom Doppelvertrag
- Aufklärung und Absolutismus: Christian Thomasius
- 1. Die rechtsphilosophischen Grundlagen
- 1.1. Abgrenzungen: Theologie und Jurisprudenz – Offenbarung und Vernunft
- 1.2. Vorarbeiten: Philosophia Juris und De Crimine Bigamiae
- 1.3. Deus, princeps, subditus: Zur Rechtstheorie der Institutiones
- 1.4. Consilium et imperium: Zur Rechtstheorie der Fundamenta
- 2. Der absolutistische Staat als ›Rechtsstaat‹
- 2.1. Staatszwecke: Autarkie und Glückseligkeit
- 2.2. Vorstaatliche Zustände
- 2.3. Die Staatsgründung – die Konstitution der summa potestas
- 2.4. Die summa potestas
- 2.5. Chancen politischer Veränderungen: Modelle der Politikberatung
- Schluß
- Literaturverzeichnis
- Quellen
- Sekundärliteratur