Normbegründung und politische Legitimität
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Normbegründung und politische Legitimität

Zur Rechts- und Staatsphilosophie der deutschen Frühaufklärung

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Normbegründung und politische Legitimität

Zur Rechts- und Staatsphilosophie der deutschen Frühaufklärung

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Das Problem der politischen Legitimität wurde in der Philosophie des 17. und des beginnenden 18. Jahrhunderts überwiegend als Frage nach der gültigen und allgemeinverbindlichen Begründung von Normen verhandelt. Grundlegend waren dabei Naturrechtsvorstellungen, die sich in einem komplizierten Prozeß und daher erst relativ spät von der dominierenden Begründungskompetenz der Theologie emanzipieren konnten. Die Studie will sich diesem Prozeß annähern, indem sie einen dreistufigen Diskussionszusammenhang rekonstruiert, der für das ausgehende 17. Jahrhundert charakteristisch ist: Während es zunächst um die kritische Würdigung von dezidiert theologischen Legitimationsmustern (Veit Ludwig von Seckendorff, Valentin Alberti) geht, wird in einem zweiten Schritt deren Überwindung durch eine säkularisierte Rechtstheorie vorgeführt (Hugo Grotius, Samuel Pufendorf). Dabei wird dem für die deutsche Diskussion einflußreichen Niederländer besondere Aufmerksamkeit geschenkt, gilt sein Werk doch seit dem Beginn der Aufklärung als unverzichtbare Etappe in der Enttheologisierung des Naturrechts. Erst mit dem Wirken von Christian Thomasius - ihm ist der letzte Schritt der Untersuchung gewidmet - kommt dieser Prozeß nach dessen eigener Einschätzung zu seinem Ende. Zudem erhält der epochale Wandel in der Rechtsbegründung durch Thomasius' dezidiert aufklärerisches Engagement neue Perspektiven, die er selbst zu einer eigenen Version des >aufgeklärten Absolutismus

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Information

Jahr
2011
ISBN
9783110937879

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Einleitung
  3. Der Staat als Moment der göttlichen Heilsordnung: Zur voraufklärerischen ›Politica Christiana‹
  4. 1. Ohne die »Seelenspeise des göttlichen Worts« hilft keine weltliche Glückseligkeit: Veit Ludwig von Seckendorff
  5. 1.1. Die Regentschaft Gottes und der irdische Staat
  6. 1.2. Gemeiner Nutzen und Wohlfahrt in »weltlichen und geistlichen Sachen«: Zwecke des christlichen Staates
  7. 1.3. Begründung und Limitation der Gewalt: der Fürst als Untertan
  8. 1.4. Seckendorffs Naturrechtsentwurf: ein gescheiterter Versuch
  9. 2. »In homine integro fuit omnino jus naturale«: Valentin Alberti
  10. 2.1. Die ›philosophia christiana‹: Verbindung von Philosophie und Theologie
  11. 2.2. Ius naturae e statu integritatis
  12. 2.3. »Majestas est immediate a Deo«: Umrisse einer theokratischen Staatsauffassung
  13. Die Enttheologisierung des Naturrechts und die Säkularisierung des Staates
  14. 1. »Verissimum illud, omnia incerta esse simul a jure recessum est«: Hugo Grotius
  15. 1.1. Der mos geometricus und die ›wahrhaft christliche Methode‹: methodische Probleme
  16. 1.2. Vernunft und Offenbarung: die Funktionen Gottes in Grotius’ Rechtstheorie
  17. 1.3. Der Staat als Instrument des Rechtsschutzes
  18. 1.4. ›Juristischer Kontraktualismus‹
  19. 2. »Genuinum fundamentum juris naturae ex conditione hominis«: Samuel Pufendorf
  20. 2.1. Nutzenkalkül und göttlicher Befehl: die Naturrechtsbegründung
  21. 2.2. Die Lehre vom Doppelvertrag
  22. Aufklärung und Absolutismus: Christian Thomasius
  23. 1. Die rechtsphilosophischen Grundlagen
  24. 1.1. Abgrenzungen: Theologie und Jurisprudenz – Offenbarung und Vernunft
  25. 1.2. Vorarbeiten: Philosophia Juris und De Crimine Bigamiae
  26. 1.3. Deus, princeps, subditus: Zur Rechtstheorie der Institutiones
  27. 1.4. Consilium et imperium: Zur Rechtstheorie der Fundamenta
  28. 2. Der absolutistische Staat als ›Rechtsstaat‹
  29. 2.1. Staatszwecke: Autarkie und Glückseligkeit
  30. 2.2. Vorstaatliche Zustände
  31. 2.3. Die Staatsgründung – die Konstitution der summa potestas
  32. 2.4. Die summa potestas
  33. 2.5. Chancen politischer Veränderungen: Modelle der Politikberatung
  34. Schluß
  35. Literaturverzeichnis
  36. Quellen
  37. Sekundärliteratur