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Information
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Einführung in die Grundsätze des Wechsel- und Scheckrechts, § 1
- 2. Geschichtliches über Wechsel und Scheck bis zu seiner internationalen Vereinheitlichung, § 2
- 3. Die Entstehung der Genfer einheitlichen Wechsel- und Scheckgesetze, § 3
- 4. Ueberblick über den Inhalt der je drei Wechsel- und Scheckrechtsabkommen, § 4
- 5. Der Erlaß der neuen deutschen Wechsel- und Scheckgesetze, § 5
- 6. Die Auslegung der neuen deutschen Wechsel- und Scheckgesetze, § 6
- Allgemeiner Teil
- Erstes Kapitel: Papier, Recht und Rechtsschein
- I. Recht an und aus dem Papier, § 7
- II. Rechtsschein bei Wechsel und Scheck im allgemeinen, § 8
- III. Die Voraussetzungen des Rechtsscheins hinsichtlich der Person des Gläubigers, § 9
- IV. Rechtsschein zugunsten von Dritterwerbern
- 1. Der Rechtsschein, daß der veräußernde Inhaber der Berechtigte sei, § 10
- 2. Der Rechtsschein, daß dem Veräußerer das Recht nach dem Inhalt des Papiers zustehe
- V. Rechtsschein zugunsten der Schuldner und des Bezogenen
- 1. beim Wechsel, § 13
- 2. beim Scheck, § 14
- Zweites Kapitel: Papier und Rechtsausübung
- I. Forderung auf Leistung
- 1. Gläubigerlegitimation durch das Papier als Voraussetzung, § 15
- 2. Leistung nur gegen Übergabe des quittierten Papiers, § 16
- II. Das Einlösungsrecht des Bezogenen, § 17
- III. Ersatz des Papieres durch Kraftloserklärung
- A. Kraftloserklärung des Wechsels
- 1. Zulässigkeit, § 18
- 2. Wirkungen der Kraftloserklärung, § 19
- 3. Wirkungen der Einleitung des Aufgebotsverfahrens, § 20
- 4. Widerspruchsberechtigte im Aufgebotsverfahren, § 21
- B. Kraftloserklärung des Schecks, § 22
- IV. Schutz gegen die Gefahren, die durch Verlust des Schecks entstehen
- 1. Zweck der Institute, Lage der Gesetzgebung, § 23
- 2. Der Verrechnungsscheck, § 24
- 3. Der gekreuzte Scheck, § 25
- Drittes Kapitel: Allgemeine Regeln über die Wechsel- und Scheckerklärungen
- I. Die Wechsel- und Scheckfähigkeit, § 26
- II. Über den Inhalt (Unbedingtheit), § 27
- III. Über die Form
- 1. Allgemeine Regeln. Auslegung von Wechsel- und Scheckerklärungen, § 28
- 2. Bezeichnung der im Wechsel und Scheck benannten Personen, § 29
- 3. Die Unterschrift des Erklärenden, § 30
- IV. Erklärungen Dritter
- 1. Stellvertretung des Schuldners, §31
- 2. Fälschung, § 32
- Viertes Kapitel: Sonderheiten der Wechsel- und Scheckschulden
- I. Unkenntnis des Schuldners von der Person des Gläubigers, § 33
- II. Vorlegungslast
- 1. Beim Wechsel, § 34
- 2. Beim Scheck, § 35
- III. Abstraktheit der Wechsel- und Scheckverpflichtungen, § 36
- IV. Die Einrede der Gefälligkeit, § 36 a
- V. Mehrere Obligationen aus einem Wechsel oder einem Scheck
- 1. Selbständigkeit der einzelnen Wechsel- und Scheckobligationen, § 37
- 2. Gesamthaftung mehrerer Wechsel- und Scheckschuldner, § 38
- VI. Teilung der Wechsel- und Scheckobligation
- 1. Beschränkte Unteilbarkeit, § 39
- 2. Teilzahlungen, § 40
- VII. Verjährung
- 1. Allgemeines und Dauer, § 41
- 2. Beginn, § 42
- 3. Unterbrechung und Hemmung, § 43
- 4. Wirkungen, § 44
- Fünftes Kapitel: Zeitberechnung, § 45
- Besonderer Teil
- Erstes Kapitel
- I. Der notwendige Inhalt, Allgemeines, § 46
- II. Reine Formvorschriften
- 1. Material und Schrift, § 47
- 2. Das Datum, § 48
- III. Vorschriften über Form und Inhalt
- 1. Die Wechsel- und Scheckklausel, § 49
- 2. Zahlungsanweisung bei Tratte und Scheck, Zahlungsversprechen beim Eigenwechsel, § 50
- 3. Angabe der Personen in Wechsel und Scheck
- 4. Gegenstand der Leistung, § 55
- 5. Der Zahlungsort, § 56
- 6. Die Fälligkeit
- IV. Fakultative Wechselklausen, § 63
- V. Der Blankowechsel und Blankoscheck, § 64
- Zweites Kapitel: Modalität des Zahlungsgeschäftes
- Zahlungsleister und Zahlungsstelle, § 65
- Drittes Kapitel
- I. Annahme des Wechsels
- 1. Zulässigkeit der Annahme, § 66
- 2. Die Annahmeerklärung nach ihrem Inhalt, § 67
- 3. Die Annahmeerklärung nach ihrer Form, § 68
- 4. Die Vollendung der Annahme. Ihre Rechtsnatur, § 69
- 5. Sonderregeln des deutschen Rechts für die Stellvertretung, angewandt auf die Wechselannahme, § 70
- 6. Die Wirkung der Annahme, § 71
- 7. Das Vorlegungsgebot und -verbot, §72
- 8. Die Überlegungsfrist des Bezogenen, §73
- II. Verbot der Annahme des Schecks, § 74
- Viertes Kapitel: Übertragung von Wechsel und Scheck
- I. Das Indossament
- 1. Begriff. Unterschied von einfacher Abtretung, § 75
- 2. Der Indossierungsakt, § 76
- 3. Die Wirkungen
- 4. Besondere Arten
- II. Die einfache Abtretung von Wechsel und Scheck, § 86
- Fünftes Kapitel: Wechsel- und Scheckbürgschaft
- I. Wechselbürgschaft
- 1. Begriff und Begründung, § 87
- 2. Wirkungen, § 88
- II. Scheckbürgschaft, § 89
- Sechstes Kapitel: Rückgriff
- I. Im Wechselrecht
- 1. Allgemeines, § 90
- 2. Voraussetzungen
- 3. Der Inhalt der Rückgriff-Forderungen
- 4. Sicherungen des Weitergriffs und sonstige Rechte auf die Begleitpapiere des verbrieften Wechselrechts, § 103
- 5. Benachrichtigungslast der Rückgriffberechtigten, § 104
- II. Der Rückgriff im Scheckrecht
- 1. Im allgemeinen, § 105
- 2. Protest und gleichgestellte Akte, § 106
- Siebentes Kapitel: Ehreneintritt im Wechselrecht
- I. Begriff, § 107
- II. Die Rückgriffpflicht des Honoraten als Voraussetzung des Ehreneintritts, § 108
- III. Die Ehrenannahme, § 109
- IV. Die Ehrenzahlung, § 110
- V. Die Diligenzpflicht des Inhabers
- 1. Bei vorgesehenem Ehreneintritt, §111
- 2. Bei mehreren zum Ehreneintritt Berufenen, §112
- VI. Benachrichtigung vom Ehreneintritt, §113
- Achtes Kapitel: Der Wechsel- und scheckrechtliche Bereicherungsanspruch
- 1. Allgemeines, § 114
- 2. Voraussetzungen
- 3. Inhalt, § 117
- 4. Rechtskonstruktionen, § 118
- Neuntes Kapitel: Mehrere Ausfertigungen und, neben der Urschrift, eine oder mehrere Abschriften
- A. Mehrere Ausfertigungen
- I. Des Wechsels
- 1. Zweck und Wesen. Eigentum und Gläubigerschaft, § 119
- 2. Annahme und Zahlung durch den Bezogenen, § 120
- 3. Die Haftung dessen, der verschiedene Ausfertigungen an verschiedene Personen indossiert, und die Haftung der Nachmänner, § 121
- 4. Rückgriff auf Grund der Not einer Ausfertigung, § 122
- 5. Pflicht zur Ausstellung mehrerer Ausfertigungen, § 123
- II. Mehrere Ausfertigungen des Schecks, § 124
- B. Abschriften, § 125
- Zehntes Kapitel: Die Bestimmungen des Wechsel- und Scheckgesetzes über internationales Wechsel- und Scheckrecht
- I. Allgemeines, § 126
- II. Einzelregeln innerhalb des Einheitsgrundsatzes, § 127
- III. Einzelregeln innerhalb des Selbständigkeitsgrundsatzes, § 128
- IV. Das für die Wirkungen des Indossaments maßgebende Recht, § 129