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Arakin (Schätzungen)
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- I. Name des Traktates ‘Araḵin und seine Stellung in der Mischna
- II. Die Komposition des Traktates ‘Araḵin
- III. Das Verhältnis des Mischnatraktates ‘Araḵin zum gleichnamigen Traktat der Tosefta
- IV. Herkunft und Geschichte des ‘Araḵin-Instituts im Alten Testament
- V. Die weiteren im Traktat ‘Araḵin behandelten Komplexe
- Text, Übersetzung und Erklärung
- I. Wer schätzen, geschätzt, geloben und gelobt werden darf
- 1a) Priester, Leviten, Israeliten, Frauen und Sklaven
- 1b) Unbestimmt- und Doppelgeschlechtliche
- 1c) Taubstummer, Geistesschwacher und Unmündiger
- 1d) Ein weniger als ein Monat altes Kind
- 2a.b) Der Fremde
- 3a.b) Der im Sterben Liegende und der zur Hinrichtung Hinausgehende
- 4c.b) Bestimmung über die Frau, die zur Hinrichtung hinausgeht
- II. Mindest- und Höchstbestimmungen
- 1a–d) Bei Schätzungen
- 1e) Bei der in ihrer Periodenberechnung unsicher gewordenen Frau
- 1f) Beim Aussatz
- 2a) Bei der Monatsberechnung
- 2b) Bei den zwei Broten
- 2c) Bei den Schaubroten
- 2d) Bei der Beschneidung
- 3a) Bei den Tönen im Heiligtum
- 3b) Bei den Harfen im Heiligtum
- 3c) Bei den Flöten im Heiligtum
- 3d) An welchen Tagen die Flöte im Tempel gespielt wurde
- 3e) Man spielte auf einer Rohrflöte
- 3f) Zum Ausklang benutzte man nur eine Flöte
- 4) Wer waren die Flötenspieler?
- 5a) Bei den untersuchten Lämmern in der Lämmerkammer
- 5b) Bei den Trompeten im Heiligtum
- 5c) Bei den Leiern im Heiligtum
- 5d) Die Zimbel im Heiligtum
- 6a) Bei den Levitensängern
- 6b–d) Die Mitwirkung von Unmündigen beim Tempelgesang
- III. Es gibt Erleichtern und Erschweren
- 1a) Es gibt Erleichtern und Erschweren
- 1b.c) Bei den Schätzungen
- 2a) Beim Erbfeld
- 2b.c) Beim gekauften Feld
- 3a–c) Beim verwarnten Ochsen
- 4a.b) Beim Vergewaltiger und Verführer
- 5a) Beim Verleumder
- 5b) Schwerer wiegt das Wort als die Tat
- 5c) Das erfuhren unsere Väter in der Wüste
- IV. Wer bei den Schätzungen bestimmend ist
- 1a) Wer bei den Schätzungen bestimmend ist
- 1b) Für die Vermögenslage ist der Gelobende bestimmend
- 2a) Anders ist es bei den Opfern
- 2b) Rabbi sagt: Bei den Opfern und Schätzungen ist es das Gleiche
- 2c) Ein Sonderfall
- 3a) Anders ist es bei den Opfern
- 3b) Das Heiligtum hat keinen Anspruch auf zukünftigen Reichtum
- 4a) Für das Alter ist der Gelobte bestimmend
- 4b) Für die Schätzungssumme ist der Geschätzte bestimmend
- 4c) Für die Schätzung ist die Zeit der Schätzung bestimmend
- 4d) Der dreißigste Tag, das fünfte und das zwanzigste Jahr zählen nach unten
- 4e) Bewiesen mit einer מיךה שוה
- 4f) Die Bestimmung R. Eli‘ezers
- V. Gewichts-, Schätzungs- und Wertgelübde
- 1a) Gewichtsgelübde
- 1b) Beweisfall dazu
- 1c) Verfahren beim Gewichtsgelübde der Hand
- 2a) Verfahren beim Wertgelübde der Hand
- 2b) Unterschied zwischen Schätzungs- und Wertgelübde
- 2c) Schätzungsgelübde von Hand und Fuß
- 2d) Schätzungsgelübde von Kopf und Leber
- 3e) Regel dazu
- 3a) Halbe Schätzungssumme und Schätzungssumme der Hälfte
- 3b) Halbe Wertsumme und Wertsumme der Hälfte
- 4a.b) Unterschied zwischen Schätzungs- und Wertgelübde
- 5a) Schätzungsgelübde von Ochse und Haus
- 5b) Wertgelübde von Ochse und Haus
- 6a) Schuldeneintreibung
- 6b) Sentenz dazu
- VI. Verfahren der Schuldeneintreibung
- 1a) Gut der Waisen und Gut des Heiligtums
- 1b) Verfahren bei Belastung durch Eheverschreibung
- 1c) Verfahren bei Bürgschaft für die Eheverschreibung
- 2a.b) Auslösungsverfahren bei Schulden
- 3a.b) Von der Pfändung befreite Gegenstände
- 3c–4a) Von der Pfändung befreites Arbeitsgerät
- 4b) Heiligung aller Besitztümer
- 5a) Begrenztes Verfügungsrecht bei Heiligungen
- 5b) Nachtrag zu Kap. IV
- VII. Heiligung und Auslösung von Erbfeldern (Lev 27,16–24)
- 1a.b) Zeitliche Begrenzung von Heiligung und Auslösung
- 1c) Preis der Auslösung (Lev 27,16)
- 1d) Ausnahmebestimmung dazu
- 1e) Betrag pro Jahr (Lev 27,17)
- 1f) Verbot der Ratenzahlung
- 2) Unterschied zwischen Besitzer und Fremden bei der Auslösung (Lev 27,19)
- 3a.b) Direkte und indirekte Auslösung (Lev 27,20)
- 3c) Sonderbestimmung für Priester
- 4) Übernahme durch die Priester (Lev 27,21)
- 5a.b) Erbfeld und gekauftes Feld (Lev 27,22–24)
- 5c) Bestimmungen für die Priester
- VIII. 1–3. Heiligung und Auslösung bei Ungültigkeit des Jobel
- 4–7. Bannungen (Lev 27,28)
- 1a) Verfahren der Auslösung
- 1b) Beispielfall dazu
- 2a) Versteigerungsverfahren
- 2b–3b) Die Rolle des Besitzers und des Fremden im Versteigerungsverfahren
- 4a) Verbot der Gesamtbannung
- 4b) Sentenz dazu
- 5a) Verbot der Bannung von fremdem Besitz
- 5b.c) Bannungen von Priestern und Leviten
- 6a–c) Bestimmung der Bannungsgelder
- 7a.b) Gelübde und freiwillige Gabe als Bannungen
- 7c–e) Bannung des Erstgeborenen (Lev 27,26f.)
- IX. Häuser- und Feldverkauf und Rückkauf (Lev 25,15 f. 27–34)
- 1a) Zeitliche Begrenzung der Auslösung (Lev 15,16f.)
- 1b.c) Ausnahmen dazu
- 2a.b) Verrechnungsverfahren bei der Auslösung (Lev 25,27)
- 3a.b) Auslösung von Häusern in ummauerten Städten (Lev 25,29)
- 3c) Bestimmung von שנה תמימה (Lev 25,30)
- 4a.b) Verfall nach zwölf Monaten (Lev 25,30)
- 4c) Anordnung Hillels
- 5a–6a) Begrenzung des Gebiets ummauerter Städte
- 6b) Definition von ummauerten Städten und Liste
- 7a) Vorrecht der Häuser von Gehöften (Lev 25,31)
- 7b) Definition von Gehöften
- 8a) Auslösung in Levitenstädten (Lev 25,32 f.)
- 8b) Verhältnis von Feld, Flur, Stadt (Lev 25,34)
- 8c) Kauf und Rückkauf von Priestern und Leviten
- Textkritischer Anhang
- a) Die Handschriften
- b) Die Drucke
- Zeichenerklärung im Text und K-Apparat
- Register
- 1a) Verzeichnis der im Traktat ‘Araḵin genannten Rabbinen
- b) Sonstige Eigennamen
- c) Ortsnamen (vgl. Karte S. 137)
- 2a) Verzeichnis der erklärten hebräischen Termini, Partikeln, Formeln etc
- b) Münzenbezeichnungen
- c) Verzeichnis der griech. und lat. Fremdwörter
- 3a) Die im Traktat ‘Araḵin zitierten Bibelstellen
- b) Die in Einleitung und Kommentar zitierten Bibelstellen
- 4) Abkürzungen
- a) Literatur
- b) Bibel- und c) Traktat-Abkürzungen
- d) Sonstiges
- e) Umschrift des hebräischen Alphabets