Karolingische Staatlichkeit
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Karolingische Staatlichkeit

Das karolingische Frankenreich als Verband der Verbände

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Karolingische Staatlichkeit

Das karolingische Frankenreich als Verband der Verbände

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Karolingische politische Ordnung ist, anders als das Reich der Ottonen, in der Forschung durchaus als hoch entwickelt erkannt worden. Dabei scheut sich die Forschung aus verschiedenen Gründen, das Karolingerreich als staatliche Ordnung zu betrachten, auch weil dem Reich die dazu notwendige Transpersonalität fehle. In der karolingischen Gesellschaft des Frankenreiches bestehen aber sehr wohl transpersonale Größen, nämlich Kirchen und Familien, die beide einen von der einzelnen Person unabhängigen Zusammenhang in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bedeuten. Diese Größen werden auf ihre innere Struktur und ihre Funktionalität im Reich hin untersucht und ihr Zusammenwirken als für das Reich konstituierend dargelegt. Für die auf die politischen Realitäten abzielende Fragestellung ist eine erneute Diskussion des mutmaßlichen Charakters des Reiches auf der Basis der zeitgenössischen theoretischen Konzeptionen, wie sie die Forschung zu karolingischer Staatlichkeit bisher vornahm, nicht mehr wesentlich. So entsteht ein Bild vom karolingischen Frankenreich, das sich zwischen dem in neueren Forschungen als nachantik erkannten Gallien der Merowinger und der regressiven politischen Ordnung der Ottonen befindet und sich so als nach vormodernen Prinzipien als staatlich geordnet erweist, indem das Politische aus den sozialen Realitäten heraus begründet wird.

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Information

Jahr
2019
ISBN
9783110641905

Register

Nur ausgewählte Begriffe, Sachen, Orte, Personen, deren Relevanz über die bloße Nennung hinausgeht und sich nicht über die gesamte Arbeit erstreckt bzw. über das Inhaltsverzeichnis ausreichend erschlossen ist, wie etwa karolingische Könige, Hinkmar von Reims, „regnum“ und „Reich“ oder „ecclesia“ und „Kirche“
    • Absetzung / absetzen / Absetzungsverfahren
    • Actardus, Bischof von Nantes
    • adventus Augusti
    • Agobard, Erzbischof von Lyon
    • amicitia
    • Anwachsung / Anwachsungsrecht – s. auch Eintritt
    • Appellation
    • Asyl (auch Kirchenasyl)
    • Bernhard von Italien
    • Bernhard von Septimanien (Markgraf Bernhard von Barcelona)
    • Beute
    • Bischofsanklage
    • Bischofsversammlung s. auch Konzil bzw. Synode
    • Boso, späterer König der Provence
    • caritas – s. auch germanitas, fraternitas
    • Chorso, dux von Toulouse
    • Codex Theodosianus
    • comes, Graf s. auch Markgraf
    • comitatus, Grafschaft
    • concordia
    • confoederatio (confaederatio)
    • coniuratio
    • consensus
    • consiliare
    • consiliarius
    • consiliator
    • consilium
    • consors
    • consortium
    • conspiratio
    • convenientia
    • conventus
    • corpus (ecclesiae, regni)
    • corpus (Christi) (mysticum)
    • crimen
    • crimen (laesae) maiestatis
    • cura pauperum
    • David (König des Alten Bundes)
    • defensor (ecclesiae)
    • (Deo) dicata/dedicate
    • dispositio (von Kirchengut)
    • dona
      • – annualia
      • – generalia
    • Drogo (Sohn Karls des Großen]
    • res (facultates, rationes) ecclesiasticae
    • Ebo von Reims
    • Echternach an der Sauer (Kloster)
    • Eigenkirche
    • Eintritt (auch „Eintrittsrecht“) – s. auch Anwachsung
    • eligere / elegere
    • episcopalis audientia
    • Erbe, Erbengemeinschaft
    • fidelis (Dei, regis), fidelitas
    • fiscus
    • foedus, foederare, Foederaten
    • fraternitas
    • Gelasius I. (Papst)
    • germanitas
    • Gesamthand
    • Gewaltmonopol
    • Gottschalk (Mönch)
    • Grafschaft s. auch comitatus
    • Grafschaftsverfassung
    • gubernatio
    • Hardrad
    • Hinkmar, Bischof von Laon
    • Hinkmar von Reims – passim
    • honores
    • Hugo (Sohn Karls des Großen)
    • Iulianus Pomerius
    • ius paternum
    • iustitia
    • Judith, Frau Ludwigs des Frommen
    • juristische Person
    • Kaiserkrönung
    • Kapital
    • Karolingische Renaissance
    • Körperschaft, Körperschaftlichkeit
    • Konsens s. consensus
    • lex Baiuwariorum
    • lex Visigothorum
    • litis contestatio
    • locus
    • Markgraf
    • Matfrid (Graf von Orléans)
    • Metropolit – passim
    • Ministerium
    • misericordia
    • missus / missi
    • nomen imperiale / imperatoris
    • occultum
    • ordines
    • Ordinatio imperii
    • ordo / Ordnung
    • Ort – s. locus
    • pallium
    • pars / partes
    • partitio (regni)
    • pater patriae
    • patria
    • patria potestas
    • patriarcha / Patriarch / Patriarchat
    • pauperes
    • pax
    • persona
    • Personenverbandsstaat
    • placitum
    • plebs
    • Plektrud (Frau Pippins des Mittleren)
    • potentes
    • primas (provintiae)
    • primores
    • proceres
    • procurator
    • publicum / publice
    • rectrix
    • Reichseinheit (auch „Reichseinheitspartei“)
    • Reichsteilung
    • Reichsversammlung
    • repertrix
    • res Dei
    • res pauperum
    • res publica
    • res sacrata
    • Rothad, Bischof von Soissons
    • Salomo, Herzog der Bretonen
    • senior / seniores
    • sociare
    • societas (Francorum)
    • socius
    • soliditas (regni)
    • stabilitas (loci)
    • status regni
    • Stellinga
    • Stiftung / Stifter
    • Straßburger Eide
    • Suffragan
    • Tassilo, Herzog der Bayern
    • Teutgaud, Erzbischof von Trier
    • Theoderich, Sohn Karls des Großen
    • Theutberga, Tochter Hukberts, Frau Lothars II.
    • totum (regni) corpus
    • tranquillitas 70 Anm.
    • Tribut
    • universitas
    • vota fidelium, pretia peccatorum et patrimonia pauperum
    • Willibrord

Fußnoten

1
S. dazu Monetarmünzen 2013 und programmatisch Strothmann, Monetarmünzen 2018.
2
In der dünnen und sehr späten, nämlich frühneuzeitlichen Überlieferung (s. dazu Gross/Schieffer: Hinkmar von Reims, De ordine palatii 1980, 12 ff.) ist tatsächlich von „confaederatio“ die Rede anstelle von „confoederatio“. – Vgl. aber auch die Ordinatio imperii (817), MGH Cap. I, Nr. 136, S. 270–273, Vorrede, S. 270: „[…] de statu totius regni et de filiorum nostrorum […] tractaremus […].“
3
S. dazu unten stellvertretend die Kontroverse von Johannes Fried und Hans-Werner Goetz.
4
S. hierzu das Konzept vom „Wissen“ über Rollen, das Erwartungen generiert und daraus Faktizität entstehen lässt, bei Patzold, Episcopus 2008.
5
S. ausführlich zu diesem Konzept Strothmann, Karolingische politische Ordnung 2009.
6
Witthöft, Münzfuß 1984.
7
In den Jahren 2007–2011 wurde ein großes Projekt zu den Merowingischen Monetarmünzen als interdisziplinäre Herausforderung von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert, dessen Leiter auf der geschichtswissenschaftlichen Seite Prof. Dr. Jörg Jarnut war; s. dazu die zentrale Projektpublikation aller Disziplinen: Merowingische Monetarmünzen 2017.
8
Vgl. auch Deutinger, Königsherrschaft 2006, 23, der – allerdings wenig reflektiert – einen Staat im Sinne von „politischer Ordnung“ voraussetzt, einen modernen Staat hingegen (natürlich) ausschließt. Der moderne Staat ist anstaltlich organisiert und verfügt über besoldete Beamte und eine dienstrechtliche Struktur in den Verwaltungsbehörden. Es gibt eine unübersehbare Fülle an Literatur über diese Form von Staat und zu seiner Entwicklung. Eine oft an den Staat gestellte Frage gilt seiner Genese. Dabei werden aber meist politische Formen der Vormoderne als Vorläufer moderner Staatlichkeit untersucht, s. zuletzt Osiander, Before the State [2007] 2009, der sich ebenda 1 f. immerhin gegen die verbreitete Annahme (vor allem des Faches „International Relations“) von vermeintlich sicherer Kenntnis vergangener Strukturen wendet. – Vgl. die hybride Herangehensweise von Steiger, Ordnung der Welt 2010 mit dem bemerkenswerten Untertitel „Eine Völkerrechtsgeschichte des karolingischen Zeitalters“, der einerseits (durchaus begründet) von Recht zwischen den Völkern schreibt, andererseits den Völkern selbst gar keine politische Handlungsfähigkeit zugesteht, weil er Herrschaft in höchstem Maße als personalisiert versteht (etwa ebenda 45 f. zu „regnum“ und 261 zum Herrschaftsraum sowie grundsätzlich zu Herrschaft ebenda 267 und zum König als Rechtsperson in der „‘int...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort
  5. Einleitung
  6. Vorbemerkungen: Zur Theorie des Reiches bei Sedulius Scottus und Hinkmar von Reims
  7. Die Herrscherfamilie
  8. Kirchen und Klöster
  9. Der Staat als Verband
  10. Ergebnisse
  11. Abkürzungen
  12. Quellen und Quellensammlungen
  13. Literaturverzeichnis
  14. Register