Das Strafgesetzbuch
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Das Strafgesetzbuch

Sammlung der Änderungsgesetze und Neubekanntmachungen Band 5: 2001 bis 2018

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Das Strafgesetzbuch

Sammlung der Änderungsgesetze und Neubekanntmachungen Band 5: 2001 bis 2018

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Information

Jahr
2020
ISBN
9783110664829
Auflage
1
Thema
Law

1.

ÄNDERUNGEN DES STRAFGESETZBUCHES SEIT 2006

215.

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 19. April 2006
BGBl. 2006 I, S. 866
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1: Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes [] Artikel 167: Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung

Artikel 168
Änderung des Strafgesetzbuches
(450-2)

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:
„§ 143 (weggefallen)“.
2. Der § 143 wird aufgehoben.
Artikel 169: Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts [] Artikel 209: Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 210
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
[]
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 19. April 2006
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Tag der Ausfertigung: 19. April 2006
Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt: 24. April 2006
Tag des Inkrafttretens: 25. April 2006

216.

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Vom 22. August 2006
BGBl. 2006 I, S. 1970
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1: Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Nach § 203 Abs. 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 168 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz unbefugt ein fremdes Geheimnis im Sinne dieser Vorschriften offenbart, das einem in den Absätzen 1 und 2 Genannten in dessen beruflicher Eigenschaft anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist und von dem er bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Beauftragter für den Datenschutz Kenntnis erlangt hat.“
Artikel 3: Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch [] Artikel 15: Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 16
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4 und 8 bis 10 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 22. August 2006
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Michael Glos
Tag der Ausfertigung: 22. August 2006
Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt: 25. August 2006
Tag des Inkrafttretens: 26. August 2006

217.

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
Vom 24. Oktober 2006
BGBl. 2006 I, S. 2350
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1: Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 73d Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 73 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 73b, und § 73 Abs. 2 gelten entsprechend.“

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 24. Oktober 2006
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Tag der Ausfertigung: 24. Oktober 2006
Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt: 30. Oktober 2006
Tag des Inkrafttretens: 1. Januar 2007

218.

Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
Vom 22. Dezember 2006
BGBl. 2006 I, S. 3416
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes [] Artikel 21: Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 22
Änderung des Strafgesetzbuchs

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2350), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 42 wird folgender Satz angefügt:
„Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.“
2. In § 56f Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Rechtskraft“ die Wörter „oder bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und der Rechtskraft der Entscheidung über die Gesamtstrafe“ eingefügt.
3. § 57 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird die Angabe...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Einleitung
  6. 1. Änderungen des Strafgesetzbuches seit 2006 (Nr. 215–288)
  7. 2. Nachträge
  8. 3. Hinweise zu den Änderungsgesetzen
  9. 4. Chronologisches Register
  10. 5. Systematisches Register
  11. 6. Verzeichnis der Gesetze und Hinweise