Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges
eBook - ePub

Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges

  1. 555 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges

Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Der Täterbegriff bildet nicht nur das Zentrum der Verbrechenslehre, sondern auch das Scharnier zum Rechtsgüterschutz. Dieses Werk arbeitet eindrucksvoll die Tatherrschaft bei Begehungsdelikten bzw. die Herrschaft über eine Gefahrenquelle oder über die Hilflosigkeit des Rechtsguts bei unechten Unterlassungsdelikten als Herrschaft über den Grund des Erfolges und somit als das hierfür notwendige Fundament heraus.

Häufig gestellte Fragen

Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja, du hast Zugang zu Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges von Bernd Schünemann im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Strafrecht. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2020
ISBN
9783110649918
Auflage
1
Thema
Jura

ERSTER TEIL Grund und Grenzen der unechten Unterlassungsdelikte – Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Methodenlehre

Erster Abschnitt: Grundlagen

§ 1 Gegenstand und Gang der Untersuchung

I. Einleitung und Abgrenzung

Nach einer bekannten Äußerung Franks, 1 die bis heute unverminderte Gültigkeit besitzt, 2 ist in der Frage der Haftbarkeit für Unterlassungen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Vergleichsweise unproblematisch sind dabei die Fälle, in denen die Unterlassung ausdrücklich im StGB oder einem Nebengesetz mit einer Strafdrohung belegt ist; 3 sie werden daher hier nur insoweit interessieren, als sich aus ihrer gesetzlichen Regelung Rückschlüsse auf die Behandlung derjenigen Unterlassungen ziehen lassen, die, weil sie einem positiven Tun gleichstehen, nach einhelliger Meinung 4 auch ohne besondere gesetzliche Anordnung den prima facie nur Handlungen erfassenden „Begehungstatbeständen“ zu subsumieren sind. Unsere ständige Frage lautet daher: Unter welchen Voraussetzungen kann das Unterlassen einer Handlung die Strafbarkeit nach einem Tatbestand begründen, in dessen Wortlaut die Unterlassung nicht ausdrücklich als deliktische Verhaltensform genannt ist? Es geht daher im folgenden um die Gleichstellungsproblematik, die – ohne Beschränkung auf irgendwelche bestimmten Garantenstellungen – für den Gesamtbereich strafwürdiger Unterlassungen untersucht werden soll. Die ontologischen Probleme der Unterlassung 5 werden zwar nicht völlig ausgeklammert, aber doch nur insoweit gestreift, als das zur Lösung der Gleichstellungsfrage unumgänglich erscheint. Ebenso interessiert die „Dogmatik der Unterlassungsdelikte“ (im Sinne von „Systematik der allgemeinen Verbrechenslehre“) 6 hier nur am Rande, da in der vorliegenden Arbeit zunächst einmal geklärt werden soll, wann überhaupt ein strafbares Unterlassungsdelikt vorliegt; daß dabei auch einiger Ertrag für die logisch nachrangigen Probleme der Dogmatik abfällt, ergibt sich aus dem Zusammenhang von System und Systemsubstrat, von Allgemeinem und Besonderem Teil im Strafrecht, ohne daß im folgenden darauf besonders abgestellt würde.
Schließlich ist die vorliegende Arbeit auch nach einer dritten Seite hin abzugrenzen: Die Lösung der Gleichstellungsproblematik wird auf dem Boden des geltenden Rechts unternommen, während rechtspolitische Erwägungen de lege ferenda zu diesem Zweck nicht angestellt werden. Erst wenn die gegenwärtige Rechtslage geklärt ist, kann mit Fug die Frage aufgeworfen werden, ob sie zu befriedigen vermag oder ob nicht eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen durch den Gesetzgeber vonnöten erscheint.
Als dem geltenden Recht gewidmete Analyse ist unsere Arbeit somit strafrechtsdogmatischer Art; die Kriminalpolitik 7 interessiert nur insoweit, als sie schon für die gegenwärtige Rechtsgewinnung relevant ist. Infolgedessen sind auch die kriminologischen Fragen aus dieser Arbeit völlig herausgelassen worden; bevor eine Kriminologie der Unterlassungsdelikte möglich ist, muß füglich zuvor geklärt werden, wann ein Unterlassungsdelikt überhaupt angenommen werden kann. 8

II. Überblick über den Gang der Untersuchung

Der Gang der Untersuchung wird von der Überzeugung bestimmt, daß die bei der Ermittlung der Unterlassungsstrafbarkeit zu leistende rechtsschöpferische Arbeit mit den traditionellen Mitteln juristischer Hermeneutik, d. h. vor allem den verschiedenen Auslegungsmethoden, nicht zu bewältigen ist. Da die Strafbarkeit aber auch nicht auf das ungewisse Spiel der Intuition gestützt werden kann, besteht die Gleichstellungsproblematik hauptsächlich in der Aufgabe, eine allen Anforderungen gerecht werdende Methode der Gleichstellung zu finden. Aus diesem Grunde werden Methodenprobleme in der vorliegenden Arbeit einen ungewöhnlich breiten Raum einnehmen; mit ihrer Lösung hat auch das seit hundert Jahren nicht vollständig gelöste Gleichstellungsproblem seinen Stachel verloren. Um uns an die komplizierten Methodenfragen vorsichtig herantasten zu können, gilt es, zunächst einen Überblick über die hauptsächlichen methodologischen Strömungen zu gewinnen. Dies wird – um unser eigentliches Anliegen dabei nicht völlig aus den Augen zu verlieren – im folgenden Kapitel durch ihre Exemplifizierung an der Bestimmung des Unterlassungsbegriffs versucht werden. Wenn sich dabei auch zeigen wird, daß der Unterlassungsbegriff nur den Boden, nicht aber die Lösung der Gleichstellungsproblematik bestimmen kann, werden diese Überlegungen doch nicht vergebens sein, denn sie liefern uns das theoretische Rüstzeug, das wir bei unserer eigentlichen Aufgabe nicht entbehren können.
In dem daran anschließenden Kapitel werden wir uns sodann das erforderliche Problembewußtsein verschaffen, indem wir von der naiven Frage ausgehen, ob es ungeschriebene Unterlassungsdelikte überhaupt gibt, und uns sodann den Umfang der gesetzlichen Lücke vor Augen führen. Im Anschluß daran muß die Frage geklärt werden, inwieweit unsere Rechtsfindung durch zwischenzeitlich entstandenes Gewohnheitsrecht gebunden ist. Sobald wir das festgestellt haben, haben wir endlich den hic et nunc bestehenden Umfang der Gleichstellungsproblematik ermittelt und die im ersten Teil zu suchenden Lösungsgrundlagen gefunden.
Im zweiten Teil werden wir die in neuerer Zeit entwickelten Gleichstellungsmethoden betrachten und kritisch analysieren. Jede wissenschaftliche Untersuchung baut auf dem tradierten Gedankengut ihrer Vorgänger auf, und fast jede neue Erkenntnis ist der Auseinandersetzung mit den vorhergehenden Entwürfen zu verdanken. So werden auch wir danach trachten, aus der Kritik an unseren Vorgängern möglichst großen Nutzen für unsere eigene Lösung zu ziehen, die dann im dritten Teil dieser Arbeit unternommen wird. Dabei sind wir in der glücklichen Lage, der Methodenkritik einen verhältnismäßig weiten Raum gewähren zu können. Denn im Unterschied zu den meisten Monographien brauchen wir uns nicht mit einer Schilderung der Dogmengeschichte aufzuhalten: Hier gibt es aus alter wie aus neuerer Zeit so vorzügliche Darstellungen, 9 daß es Eulen nach Athen tragen hieße, wollten wir ihnen eine weitere hinzufügen. Die Methodenkritik beschränkt sich daher auf die Nachkriegsliteratur, während das in heute vergangene staatliche und soziale Verhältnisse eingebettete Schrifttum von 1871–1945 in der gesamten Arbeit nur berücksichtigt wurde, soweit es noch heute fruchtbare Ansätze enthält oder für das Verständnis der heutigen dogmatischen Situation von Nutzen ist. Eine ähnliche Zäsur konnte bei der Rechtsprechung nicht gemacht werden, da die Nachkriegsjudikatur für die Unterlassungsdelikte nicht von gleicher Fruchtbarkeit war wie die Nachkriegsliteratur. Um eine repräsentative Übersicht sowohl über das einschlägige Fallmaterial als auch über das in den Gerichtsurteilen zum Ausdruck kommende gelebte Recht zu erhalten, wurde daher die gesamte zum StGB ergangene Rechtsprechung berücksichtigt, und zwar in Gestalt von über 500 ausgewählten Entscheidungen. Diese Zahl dürfte groß genug sein, um einen ausreichenden Praxisbezug unserer theoretischen Überlegungen zu gewährleisten.
Da Umfang und Vielfalt der Gleichstellungsproblematik heute kaum noch überschaubar sind, läßt sich allerdings jetzt schon sagen, daß wir die eigene Gleichstellungslösung im dritten Teil dieser Arbeit nicht bis in alle Verästelungen durchführen können. Um den vorgegebenen Rahmen nicht zu sprengen, werden wir uns auf eine ausführliche Erörterung der Grundprobleme sowie der Gleichstellung von Tun und Unterlassen bei der (praktisch weitaus wichtigsten) Gruppe der Erfolgsdelikte beschränken müssen und im übrigen nur eine flüchtige Skizze entwerfen können, deren nähere Ausarbeitung einer späteren Gelegenheit vorbehalten bleiben muß.

§ 2 Methodologische Vorüberlegungen, exemplifiziert am Begriff der Unterlassung

I. Überblick

1. Auf Sachgebieten, die bereits eine ins einzelne gehende gesetzliche Regelung erfahren haben, besteht das Methodenproblem gewöhnlich allein in der Auswahl zwischen den verschiedenen Interpretationsformen der grammatischen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung. 1 Bei unserer Aufgabe, in einem vom Gesetzgeber nicht einmal bruchstückhaft geklärten Bereich Recht zu finden, tritt als weitere Dimension die schöpferische Ausfüllung eines Blanketts (wie etwa des Garantenbegriffs) hinzu, die eine Rückbesinnung auf die Grundlagen rechtswissenschaftlicher Begriffsbildung erfordert. Hinter allem steht schließlich die wissenschaftstheoretische Frage, ob, inwieweit und mit welchen Mitteln in der Jurisprudenz überhaupt wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse möglich sind.
2. a) Bei unseren Vorüberlegungen wird die allgemeine wissenschaftstheoretische Problematik nach Möglichkeit ausgeklammert, weil sie ohne eingehende Vorstudien namentlich der anglo-amerikanischen Forschungen nicht behandelt werden könnte 2 und daher den vorliegenden Rahmen sprengen würde. Eine gänzlich voraussetzungslose Untersuchung der Unterlassungsstrafbarkeit ist ohnehin nicht möglich, und daß eine dogmatische Arbeit von den herkömmlichen wissenschaftstheoretischen Positionen ausgeht, braucht eigentlich nicht besonders betont zu werden.
b) Die Reihenfolge der Auslegungsmethoden wird erst im Besonderen Teil der Unterlassungsdelikte von Bedeutung und kann daher im Rahmen einer Grundlegung dahingestellt bleiben. 3
c) Die Grundprinzipien der rechtswissenschaftlichen Begriffsbildung müssen wir dagegen schon jetzt festlegen, 4 weil wir nur so eine erste Orientierungshilfe für die Lösung unserer Rechtsprobleme erhalten können. Nur ist es selbstverständlich im Rahmen dieser Aufgabe ausgeschlossen, die Diskussion der letzten Jahrzehnte im Handumdrehen zu erledigen und eine „endgültige Methode“ zu präsentieren. Möglich ist allein die Entwicklung des eigenen Standpunktes und der Nachweis seiner Plausibilität – ob er darüber hinaus auch richtig ist, darüber mag der Ertrag entscheiden, den er bei der Analyse der Sachprobleme abwirft. Infolgedessen muß und darf es in Kauf genommen werden, daß die verschiedenen methodologischen Konzeptionen simplifiziert werden und die Auseinandersetzung mit ihnen ihren Subtilitäten nicht vollkommen gerecht wird, denn was im folgenden nur in etwas apodiktischer Weise vorgetragen werden kann, wird seine Brauchbarkeit beim weiteren Durchschreiten des „hermeneutischen Zirkels“, nämlich bei der Erörterung der Sachfragen, noch zu erweisen haben.
3. Um die methodologische Betrachtung nicht allzusehr im Abstrakten verschwim...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort zu Band II meiner Gesammelten Werke in 5 Bänden
  5. ERSTER TEIL Grund und Grenzen der unechten Unterlassungsdelikte – Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Methodenlehre
  6. ZWEITER TEIL Zur Garantenstellung beim unechten Unterlassungsdelikt – Dogmenhistorische, rechtsvergleichende und sachlogische Auswegweiser aus einem Chaos
  7. DRITTER TEIL Die unechten Unterlassungsdelikte: Zehn Kardinalfragen, -fehler und -fixpunkte
  8. VIERTER TEIL Die Formen der strafrechtlichen Täterschaft und ihre Grundstruktur
  9. FÜNFTER TEIL Schrumpfende Basis, wuchernder Überbau? Zum Schicksal der Tatherrschaftsdoktrin nach 50 Jahren
  10. SECHSTER TEIL Herrschaft über die Hilflosigkeit des Rechtsguts oder Pflichtverletzung als Strafgrund der Sonderdelikte?
  11. Nachweise