X-Texte zu Kultur und Gesellschaft
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X-Texte zu Kultur und Gesellschaft

Eine Streitschrift zum Kinderschutz

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X-Texte zu Kultur und Gesellschaft

Eine Streitschrift zum Kinderschutz

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Über dieses Buch

Versagt der Kinderschutz in Deutschland tatsächlich mit »grausamer Regelmäßigkeit«, wie in populären Debattenbeiträgen oftmals behauptet wird? Wie ist das deutsche Kinderschutzsystem überhaupt aufgebaut? Und: Wo liegen seine Stärken, wo seine Schwächen?Diese Streitschrift setzt sich kritisch mit der These vom »Systemversagen« im Kinderschutz auseinander und berichtet über seine Fehler, aber auch über seine Erfolge. Es erklärt Statistiken, geht auf Skandale ein und bezieht Stellung zum gegenwärtigen Zustand des deutschen Kinderschutzsystems. Entgegen den reißerischen Behauptungen, die die öffentliche Debatte prägen, wird dabei eins deutlich: Deutschland schützt seine Kinder sehr wohl, auch wenn es noch besser darin werden muss. Das Buch leistet damit nicht weniger als eine dringend notwendige Versachlichung einer Debatte, die unsere Gesellschaft umtreibt.

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Information

Jahr
2019
ISBN
9783732842483

1.Der ›Fall Kevin‹
Ein Wendepunkt für den Kinderschutz

Der ›Fall Kevin‹ im Jahr 2006 war für den Kinderschutz in Deutschland ein Wendepunkt. Als medial inszenierter Skandal führte er zu einem Umdenken in der Politik und in der Praxis. Wir möchten im Folgenden nachzeichnen, wie der Fall die Öffentlichkeit erregt und damit das ganze Kinderschutzsystem ins Wanken gebracht hat.
Medial inszenierte Skandale sind nicht einfach nur besonders brisante Ereignisse, über die in der Presse oder dem Internet berichtet wird. Vielmehr sind sie Produkte von Journalist_innen, die ihr Handwerkszeug einsetzen: Ähnlich wie bei der Produktion literarischer Werke werden dabei bestimmte Techniken genutzt und standardisierte Erzählstrukturen verwendet (vgl. Burkhardt 2015: S. 50, 156, 203–204, 348).
Medial inszenierte Skandale sind »Elementargeschichten des sozialen Systems« (ebd.: S. 336), die auf Grundlage einer stereotypisierten Unterscheidung zwischen ›Gut‹ und ›Böse‹ einfache und leicht verständliche moralische Geschichten erzählen, die für die gesellschaftliche Kommunikation von Bedeutung sind (vgl. ebd.: S. 336). Die Moral dieser Geschichten appelliert an die Ängste und negativen Emotionen der Menschen (vgl. ebd.: S. 398).1
In einem medial inszenierten Skandal wird anhand eines konkreten Fallbeispiels das Verhalten einzelner Personen sichtbar gemacht und als öffentliches Ärgernis dargestellt, weil es mit den gesellschaftlichen Werten und Normen nicht vereinbar ist. Durch die Inszenierung einer moralischen Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts löst der Skandal eine öffentliche Empörung aus und nimmt Einfluss auf die Politik (vgl. ebd.: S. 395–396). Er erzeugt Handlungsdruck zur Abwendung der Bedrohung und zur symbolischen Wiederherstellung der sozialen Ordnung.
Medial inszenierte Skandale haben im Kinderschutz schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Bereits die Gründung der weltweit ersten »Gesellschaft zur Verhinderung von Grausamkeiten an Kindern« 1874 in New York wurde medienwirksam als Reaktion auf den Fall des von seinen Pflegeeltern misshandelten Kindes Mary Ellen inszeniert, der als Skandalfall in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geriet. Auch in der jüngeren deutschen Geschichte gab es immer wieder medial inszenierte Skandale im Kinderschutz. So nahmen z.B. das Buch und der Film »Bambule« von Ulrike Meinhof, in denen die autoritären und misshandelnden Praktiken der Heimerziehung dieser Zeit thematisiert werden, großen Einfluss auf die öffentliche Diskussion über Kinderheime in den 1970er Jahren (vgl. Hering/Münchmeier 2014: S. 230). In den 1990er Jahren machten Fälle sexueller Gewalt wie die sogenannten Wormser Prozesse Schlagzeilen. Und auch Kinderschutzfälle, in denen Kinder zu Tode kamen, wurden in dieser Zeit von den Medien aufgegriffen, etwa der Osnabrücker ›Fall Laura-Jane‹ (1994), der Stuttgarter ›Fall Jenny‹ (1996) oder in den 2000er Jahren der Saarbrücker ›Fall Pascal‹ (2003), in dessen Folge zwei Jahre später der Paragraf 8a »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung« ins Sozialgesetzbuch (SGB) VIII eingefügt wurde. Sie sind jedoch medial anders verarbeitet worden als der ›Fall Kevin‹ sowie zeitlich folgende weitere Fälle (wie z.B. der ›Fall Lea-Sophie‹ oder der ›Fall Chantal‹), die sich unmittelbar nach der Konkretisierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) ereigneten.
Medial inszenierte Skandale im Feld des Kinderschutzes folgen denselben standardisierten Mustern einer journalistischen Erzählung wie andere öffentlichkeitswirksame Geschichten. Aber sie weisen eine Besonderheit auf, die für die Praxis der Inszenierung zunehmend an Bedeutung gewonnen hat: Während üblicherweise auf das Opfer und die Normverstöße und moralischen Verwerfungen des Täters fokussiert wird, bieten sich Kinderschutzfälle in besonderer Weise dazu an, die Figur des ›Helfers‹ stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Ein Kinderschutzskandal erzeugt fast immer beides: Empörung über das Verhalten der Täterin bzw. des Täters und über jenes der Fachkräfte des Kinderschutzes, welche die Kindeswohlgefährdung nicht verhindert haben. Mit dieser öffentlichen moralischen Empörung wird zugleich die Politik aktiviert, da das exemplarisch aufgedeckte Fehlverhalten von Fachkräften vielleicht kein Einzelfall ist und möglicherweise auf einen Reformbedarf im gesamten staatlich organisierten Kinderschutzsystem hinweist. Die Politik wird durch den medial inszenierten Skandal im Kinderschutz dazu aufgerufen, das durch den Einzelfall erschütterte Vertrauen der Bürger_innen in das Kinderschutzsystem wiederherzustellen.
Als im Oktober 2006 in Bremen die Leiche des zweijährigen Kindes Kevin, das unter der Fürsorge des Jugendamts stand, aus dem Kühlschrank seines drogensubstituierten, alleinerziehenden Ziehvaters geborgen wurde, war dies das Schlüsselereignis für die wichtigste Elementargeschichte des Kinderschutzes in Deutschland in der jüngsten Vergangenheit. Der Fund der Kinderleiche im Kühlschrank war ein Schock und zugleich eine Sensation. Der ›Fall Kevin‹ wurde zu einem für lange Zeit aufrechterhaltenen medial inszenierten Skandal, der nahezu mustergültig alle Phasen und Episoden durchschritt, die aus der Theorie des Medienskandals bekannt sind (vgl. Burkhardt 2015). Der ›Fall Kevin‹ verunsicherte das gesamte Kinderschutzsystem ( Kapitel 5). Er markiert einen zentralen Wendepunkt des Kinderschutzes in Deutschland.

Die Moral der Geschichte vom ›Fall Kevin‹

Der medial inszenierte Skandal um den ›Fall Kevin‹ hat eine wahre Flut an Meldungen, Nachrichten, Berichten, Reportagen und Fernsehspots hervorgebracht. Alle relevanten regionalen und überregionalen Medien haben intensiv über den Fall berichtet. Durch verschiedene Folgeereignisse konnte das öffentliche Interesse am Fall über Jahre hinweg aufrechterhalten werden: In direkter Folge des Fallgeschehens trat zunächst die Bremer Sozialsenatorin von ihrem Amt zurück und der Bremer Bürgermeister gestand ein Versagen der staatlichen Behörden ein. Schnell gab er eine Dokumentation der Fallereignisse auf Grundlage der Fallakten des Jugendamts durch den damaligen Justizstaatsrat Ulrich Mäurer in Auftrag. Es entstand die sogenannte Mäurer-Dokumentation, die bereits früh die personalisierten Daten lieferte, aus denen die Medien leicht eine Skandalgeschichte inszenieren konnten. Zu offensichtlich waren die Fehlentscheidungen, die im Fall getroffen wurden, zu groß die Schlampereien und Versäumnisse der Fachkräfte des Jugendamts.
Bereits drei Wochen nach dem Fund der Kinderleiche wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft zum ›Fall Kevin‹ eingesetzt. An den 21 öffentlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme, in denen 73 Zeugen von den Ausschussmitgliedern befragt wurden, nahmen die Medien regen Anteil. Der abschließende Bericht des Untersuchungsausschusses entwickelte sich ebenso wie die Mäurer-Dokumentation zu einer wichtigen Quelle der Berichterstattung. Auch in den Folgejahren knüpften medial stark beachtete Ereignisse an das Fallgeschehen an, z.B. der Strafprozess gegen Kevins Ziehvater oder die Gerichtsverhandlung gegen Kevins Amtsvormund. Das Verfahren gegen den Case-Manager von Kevins Familie wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Die Ergebnisse einer Diskursanalyse zum ›Fall Kevin‹ (Brandhorst 2015) zeigen, dass der Fall in der Öffentlichkeit vor allem als Fehlergeschichte der Sozialen Arbeit und des Jugendamts verhandelt wurde. In Zentrum der Skandalgeschichte stand nicht allein Kevins Ziehvater, sondern noch deutlicher der fallverantwortliche Case-Manager des Bremer Jugendamts, der zum ›Mittäter‹ erklärt wurde.
Dies geschah, indem der Case-Manager persönlich für das Scheitern des Falls und den Tod Kevins verantwortlich gemacht wurde. Die öffentliche Kritik an seiner Person bezieht sich immer wieder auf dieselben Befunde: So habe der Case-Manager keine aktive Fallsteuerung betrieben, auf mehrfache Hinweise auf eine Gefährdung Kevins keine Reaktion gezeigt, das Verhalten der Eltern nicht kontrolliert oder sanktioniert und allein die Bedürfnisse der Eltern zur Richtschnur seines Handelns gemacht. Auf diese Weise habe er das Kindeswohl aus dem Blick verloren. Er habe fachliche Schwächen in der Gefährdungseinschätzung gezeigt und mit Kritik nicht umgehen können, habe seine einmal eingenommene Sicht auf den Fall trotz zahlreicher warnender Hinweise nicht verändert und Vorgesetzten und Kooperationspartnern wichtige Informationen zum Fall vorenthalten.
Aus den dokumentierten Arbeitsweisen des Case-Managers wird eine moralisch verwerfliche Haltung der Person abgeleitet. Ihr wird eine weltanschaulich verblendete fachliche Orientierung unterstellt. Doch auch andere Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen in der Kritik. So wird z.B. der Vorgesetzten des Case-Managers im Jugendamt vorgeworfen, sie habe keine Fachaufsicht ausgeübt. Oder es wird den sozialpädagogischen Fachkräften eines kurzzeitig in Kevins Familie tätigen Krisendienstes unterstellt, sie hätten geschönte Berichte über die Zustände in der Familie an das Jugendamt übermittelt.
Im Kern formen stark zugespitzte und stereotypisierende Thesen den Skandaldiskurs zum ›Fall Kevin‹ (vgl. Brandhorst 2015: S. 338): Demnach sei das Scheitern des Jugendamts auf eine unter Fachkräften der Sozialen Arbeit weit verbreitete ablehnende Haltung gegenüber staatlicher Kontrolle von Familien zurückzuführen. Zudem wird ein an den Ressourcen und Interessen der Eltern orientierter systemischer Ansatz der Sozialen Arbeit als Ursache des Scheiterns ausgemacht. Es wird eine einseitige Hilfeorientierung der ›Gutmenschen‹ aus der Sozialen Arbeit kritisiert, die ihre Augen vor der brutalen Realität verschließen, in der Eltern kaltblütig ihre Kinder misshandeln und die Sozialarbeiter_innen täuschen. Auf Grundlage dieser Thesen entsteht in der Öffentlichkeit eine »moralische Panik« (Cohen 2002) bezüglich der Arbeitsweisen und Haltungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit im Kinderschutz und deren Beziehungen zu den misshandelnden Eltern (vgl. Brandhorst 2018: S. 240–242). Mit den Erzählsträngen wird ein traditionelles Klischee aufgerufen: jenes einer staatsfernen, aber mit der Klientel verstrickten Sozialen Arbeit. Und es werden nicht nur für Kevins Ziehvater, sondern auch für die betreuenden Fachkräfte der Sozialen Arbeit harte, abschreckende Strafen gefordert. Dieser Fokus auf strafrechtliche Konsequenzen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist im sozialpädagogischen Fachdiskurs zum ›Fall Kevin‹ besonders stark ausgeprägt (vgl. Brandhorst 2015: S. 283–334).
In der Deutung der Ursachen für das beanstandete Fehlverhalten von Fachkräften der Sozialen Arbeit hat der Medienskandal zum ›Fall Kevin‹ die Argumentationslinien bereits vorgeformt, die auch Tsokos und Guddat in ihrem Buch »Deutschland misshandelt seine Kinder« aufgreifen, wenn sie sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamts pauschal als »Komplizen der elterlichen Misshandler« (Tsokos/Guddat 2015: S. 162) bezeichnen.
Der ›Fall Kevin‹ war der Ausgangspunkt einer öffentlichen Infragestellung eines ressourcen- und hilfeorientierten Ansatzes der Sozialen Arbeit und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern im Arbeitsfeld des Kinderschutzes. In der Öffentlichkeit bildete sich die Meinung, dass der Staat in Kinderschutzfällen härter durchgreifen muss. Gleichzeitig entstand der Eindruck, dass die Soziale Arbeit im Kinderschutz ›Monster mit Wattebäuschen bewirft‹.
Aber sind die Fehlerhypothesen und moralisch-psychologischen Ausdeutungen der Verhaltensweisen des Case-Managers, die diesem Image zugrunde liegen, angesichts der Falldaten eigentlich plausibel und haltbar? Oder lassen sich die am ›Fall Kevin‹ exemplarisch festgemachten Ursachen für das individuelle Fehlverhalten sozialpädagogischer Fachkräfte anhand der bekannten Faktenlage auch ganz anders interpretieren?

Die Hintergründe der Fehler im ›Fall Kevin‹

Im kommunikativen Zusammenspiel von Medien und Politik rückt der Medienskandal die individuelle Schuld des Case-Managers in den Vordergrund. Die Frage nach der Steuerungsverantwortung und damit einhergehend nach der Verantwortung für die prekären Rahmenbedingungen im Bremer Jugendamt des Jahres 2006 wird in dieser stark vereinfachenden und hoch individualisierten Elementargeschichte ebenso an den Rand gedrängt wie die Frage nach der Verantwortung des Jugendamts und seiner Leitung oder die Frage nach der Mitverantwortung von Fallakteuren aus der Medizin und der Psychiatrie. Eine Ausnahme stellt die mediale Ausdeutung der Rolle des substituierenden Arztes von Kevins Ziehvater dar, der als »ideologischer Zwillingsbruder« (Rückert 2008) des Case-Managers konzipiert wird. In der Skandaldebatte werden mutmaßlich falsche Fachkonzepte und moralisch fragwürdige Arbeitseinstellungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit als Hintergründe für das Scheitern des Jugendamts im ›Fall Kevin‹ thematisiert. Die prägende These, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte im Kinderschutz Kontrolle kollektiv ablehnen würden, wird im Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses hervorgebracht. Sie verbreitet sich daraufhin virulent in anderen Publikationen.
Angesichts des offensichtlichen menschlichen Versagens fand die in den Medien durchaus präsente Diskussion über strukturelle Hintergründe, die Einfluss auf das Fallgeschehen nahmen, kein Gehör. Wenig Beachtung fanden z.B. die doch bemerkenswerten Tatsachen, dass im Bremer Jugendamt seit zwei Jahrzehnten ein Einstellungsstopp galt und das Amt dadurch chronisch unterbesetzt war. Auch wurde kaum wahrgenommen, dass die sogenannten Case-Manager im Bremer Jugendamt mehr oder weniger autodidaktisch arbeiteten. Denn die Arbeitsform des Case-Managements, für deren Ausübung Fachkräfte in Deutschland üblicherweise monatelange von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management zertifizierte Fortbildungen besuchen, wurde in Bremen mit einer nur dreitägigen Schulung eingeführt. Aufgrund des Personalmangels fehlte den Fachkräften im Bremer Jugendamt die Zeit, um z.B. die im neuen Handlungskonzept vorgesehenen Dokumentationspflichten und Beratungsgebote zu erfüllen. Im Ergebnis wurde ihnen keine tragfähige Alternative zur etablierten Hilfepraxis angeboten und es gelang nicht, ein fachlich fundiertes Case-Management aufzubauen, wie es im langjährigen Um- und Abbauprozess im Bremer Jugendamt eigentlich vorgesehen war.
Dieser Veränderungsprozess wurde von Beratungsunternehmen wie Roland Berger oder McKinsey & Company geplant, die mit Kinderschutzthemen wenig vertraut sind. Er beinhaltete auch die Einführung eines neuen Steuerungsmodells, mit dem besonderes Augenmerk auf das Finanzcontrolling gelegt wurde, sowie die Auslagerung von Dienstleistungen in den privaten Sektor, die zuvor das Jugendamt erbracht hatte. Die Fachkräfte des Jugendamts sollten nun nicht mehr selbst in die Familien gehen. Sie sollten ihre Fälle nur noch verwalten und managen, d.h. die Hilfen gemeinsam mit den Betroffenen planen und den Verlauf kontrollieren. Dagegen regte sich unter den Sozialarbeiter_innen aus dem Jugendamt Widerstand. Vor allem kritisierten sie, dass bei der Planung und Kontrolle der Hilfen finanzielle Gesichtspunkte im Vordergrund standen. Die Frage, wie ein Fall fachlich zu bewerten ist, hatte im Jahr 2006 im Bremer Jugendamt nach Ansicht vieler Fachkräfte keine Priorität. Und so gab es auch keine oder nur unzureichende Strukturen und zeitliche Rahmenbedingungen, um kollegiale Fallberatungen verbindlich umzusetzen. Übrigens: Trotz der betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung des Jugendamts konnten zu keiner Zeit Einsparungen im Sozialetat erzielt werden – sie verfehlte ihr Ziel auf ganzer Linie. Die Ausgaben stiegen wie zuvor kontinuierlich weiter an.
Die oft zitierte angebliche Kritikunfähigkeit des Case-Managers und sein stures Festhalten an einmal getroffenen Einschätzungen wurden im Medienskandal als menschliche Schwächen ausgelegt. Das beanstandete Verhalten wurde aber nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Fallberatung mit Kolleg_innen aufgrund der dauerhaft angespannten Personalsituation und der hohen Fallbelastung der Fachkräfte in Zusammenhang gebracht. So betreute allein der Case-Manager von Kevin 112 Fälle, von denen in 82 Fällen ein konkreter Handlungsbedarf bestand. (Auch Kevins ebenso in der öffentlichen Kritik stehender Amtsvormund war noch für weitere Mündel zuständig, insgesamt betreute er etwa 240 Kinder.) Das Fehlverhalten des Case-Managers wurde auch nicht vor dem Hintergrund fehlender Supervisionsangebote diskutiert. Im Bremer Jugendamt war eine einzige Halbtagskraft für die Supervision von 1.200 Mitarbeiter_innen zuständig. Genauso wenig wurde der Vorwurf, der Case-Manager habe Schwächen in der Gefährdungseinschätzung gezeigt, mit fehlenden Fortbildungsangeboten in Zusammenhang gebracht, für die pro Jugendamtsmitarbeiter_in im Jahr lediglich 12 Euro zur Verfügung standen. Selbst das Bekanntwerden einer amtsinternen Untersuchung, in der bereits vor den Ereignissen im ›Fall Kevin‹ unmissverständlich dargelegt wurde, dass unter den gegebenen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen eine adäquate Bearbeitung von Fällen grundsätzlich nicht mehr zu gewährleisten sei, änderte nichts an der öffentlichen moralischen Empörung über das Verhalten des Case-Managers. Diese mündete in eine allgemeine Kritik an angeblich problematischen Arbeitsweisen und Haltungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit und den fachlichen Konzepten und Methoden der Profession.
Aus der Distanz heraus betrachtet ist es erstaunlich, dass im Kontext der öffentlichen Auslegung des Fehlverhaltens des Case-Managers nicht deutlich gemacht wurde, was doch eigentlich auf der Hand liegt: Die in höchstem Maße anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) können diese nur dann erfüllen, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht und das Jugendamt – mindestens – für regelmäßige Supervision, strukturell und zeitlich abgesicherte Teamberatung von Fällen sowie stetige Fortbildungen sorgt. Der ›Fall Kevin‹ zeigt, dass Fehlentscheidungen vorprogrammiert sind, wenn bei den Entscheidungsträgern und der Jugendamtsleitung kein Verständnis dafür vorhanden ist, wie schwierig es für Fachkräfte ist, ihre aus langjähriger Berufserfahrung gespeisten Einschätzungen in Frage zu stellen, wenn Supervisions- und Beratungsangebote fehlen, in denen sie ihre Sichtweisen reflektieren könnten.
In der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem ›Fall Kevin‹ wurde zu wenig beachtet, dass es eine hochkomplexe professionelle Aktivität darstellt, zu verstehen, was Kinder sagen und wie ihre Familien funktionieren, zu erkennen, welche Probleme die Eltern haben, und auf Grundlage sozialpädagogischen Fallverstehens die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies öffentlich zu thematisieren und den Staat und die Kommunen in die Verantwortung zu nehmen, eine ausreichend gute Ausstattung sowie mit fachlichen Standards zu vereinbarende Zeitkontingente für die Fallarbeit in den Jugendämtern zu gewährleisten, ist eine verpasste Chance, Fehlerquellen im Kinderschutz zu erkennen und daran zu arbeiten, sie zu beheben.
Aber was ist stattdessen passiert? Welche Wirkung hat die Elementargeschichte über den ›Fall Kevin‹ in der Sozialen Arbeit und im Kinderschutz entfaltet? Was hat sich nach dem Fall im deutschen Kinderschutzsystem verändert?

Die Auswirkungen des ›Falls Kevin‹ auf die Arbeit im Kinderschutz

Welche Wirkung der medial inszenierte Skandal um den ›Fall Kevin‹ auf die Kinderschutzarbeit entfaltet hat, lässt sich zunächst an einer Reihe politischer Maßnahmen illustrieren, die direkt auf den Fall Bezug nehmen. So wurden auf Landesebene verschiedene Gesetze zur Verbesserung des Kinderschutzes eingeführt. Mit ihnen wurde z.B. ein verbindliches Einladewesen zur Teilnahme an Gesundheitsuntersuchungen von Kindern, Lockerungen des Datenschutzes in Kindersc...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Prolog
  6. Einleitung
  7. 1. Der ›Fall Kevin‹
  8. 2. Ist wirklich alles so schlimm?
  9. 3. Die Rechtsmedizin als Vorkämpferin gegen Kindeswohlgefährdungen – stimmt das?
  10. 4. Warum Ritter und Waffen nichts taugen, um Kinder zu schützen
  11. 5. Das deutsche Kinderschutzsystem einfach erklärt
  12. 6. Kinderschutzfehler im System
  13. 7. Helfen oder Strafen?
  14. 8. Schweigen die Ärzte wirklich?
  15. 9. Kranke Eltern, kranke Kinder?
  16. 10. Eltern sind Kinderschützer – eine Entlastung
  17. 11. Kinder haben Rechte – und das ist gut so!
  18. 12. Muss sich etwas ändern?
  19. Epilog
  20. Literatur