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Bau-Unfallversicherungsgesetz
Vom 30. Juni 1900 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900
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- 333 Seiten
- German
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Bau-Unfallversicherungsgesetz
Vom 30. Juni 1900 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Vorwort zur dritten Auflage
- Inhaltsangabe
- Abkürzungen
- Einleitung
- Bau - Unfallversicherungsgesetz. Vom 30. Juni 1900, in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900
- I. Allgemeine Bestimmungen
- II. Berufsgenossenschaft
- III. Unfallversicherungsanstalten
- IV. Feststellung und Auszahlung der Entschädigungen
- V. Unfallverhütung. Beaufsichtigung
- VI. Bauarbeiten für Rechnung des Reichs, der Bundesstaaten, von Kommunalverbänden und Korporationen
- VII. Schlutz- und Strafbestimmungen
- Anhang
- I. Gesetz, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900
- II. Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz
- III. Anleitung des Reichs-Versicherungsamts, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs-pflichtiger Tiefbau- und anderer Baubetriebe. Vom 14. Juli 1887
- IV. Formular für die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe zur Berussgenossenschaft
- V. Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts, betreffend die Rachweisungen von Regie-Banarbeiten
- VI. Nachweisung der hauptsächlichsten Bestimmungen
- VII. Rundschreiben des R.V.A., betreffend die Merkmale zur Unterscheidung von selbständigen Ballgewerbetreibenden und Bauarbeiten vom 29. Juni
- VIII. Bekanntmachung des R.V.A., betreffend die Prämtentarife für die Versicherungsanstalten der Tiesbau-B.G. und der dem R.B.A. unmittelbar unterstehenden Baugewerks-B.G.en. Boni 11. November 189
- IX. Rundschreiben des R.B.A. betreffend die Revision der Prämientarife für die Bersicherungsaustalten der Baugewerks-Berufsgenoffenschasten und der Tiefbau-Berufs 27. Januar 1900
- Sachregister
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- Gutteutag'sche Sammlung Preußischer Gesetze
- Schlagwort-Register