Die Restitution des Ullstein-Verlags (1945–52)
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Die Restitution des Ullstein-Verlags (1945–52)

Remigration, Ränke, Rückgabe: Der steinige Weg einer Berliner Traditionsfirma

  1. 333 Seiten
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Die Restitution des Ullstein-Verlags (1945–52)

Remigration, Ränke, Rückgabe: Der steinige Weg einer Berliner Traditionsfirma

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Über dieses Buch

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kämpfte die Familie Ullstein um die Rückgabe ihres 1934 an die NSDAP zwangsverkauften Verlags. Doch die Amerikaner brauchten das Druckhaus des Unternehmens in Berlin-Tempelhof für ihre Reeducation-Politik und verzögerten jahrelang die Restitution – genau wie der Berliner Senat, der mit dem Wiederaufleben des legendären Hauses Ullstein einen Zeitungskrieg in West-Berlin befürchtete.
Als die Ullsteins 1952 ihren Verlag aus der Treuhänderschaft zurückerhielten, war er überschuldet, sein Maschinenpark veraltet – und man versuchte, ihm die lebenswichtigen Zeitungslizenzen vorzuenthalten.
Aufgrund dieser mannigfaltig belasteten Ausgangssituation erscheint das wirtschaftliche Versagen der wiedererstandenen Ullstein AG am Ende der 1950er Jahre in einem anderen Licht.
Das Unrecht, das den Ullsteins unter dem NS-Regime widerfahren war, wirkte nach dem Untergang fort – und erhielt durch die bewusst verzögerte Restitution neue und verstörende Facetten.

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Information

Jahr
2020
ISBN
9783110631005
Auflage
1

1 Einleitung

Der im Jahr 1877 gegründete Ullstein-Verlag war nicht nur eine Berliner oder eine deutsche, sondern eine europäische Institution. Auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskraft des Unternehmens, in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre, arbeiteten in der Kreuzberger Kochstraße und im Druckhaus Tempelhof rund „2.230 Redakteure, Layouter, Künstler und Verkaufsagenten, 3.000 technische Mitarbeiter sowie 4.700 Boten, Motorradfahrer und Chauffeure für die Ullstein AG“. In diesen Tagen druckte Ullstein täglich 37 Mio. Seiten in 14 Sprachen.1 Ein eigenes Vertriebsnetz, Beteiligungen an Filmunternehmen und Kooperationen mit dem Radio rundeten das Gesamtbild eines marktbeherrschenden europäischen Medienimperiums ab.
Die fünf Söhne des Verlagsgründers Leopold Ullstein hatten das Unternehmen 1921 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und in den Weimarer Jahren an die Spitze der deutschen Medienlandschaft geführt. Doch am Ende der Republik erschütterten nicht nur die Weltwirtschaftskrise, sondern auch interne Querelen um die hausinternen Machtverhältnisse den Verlag. In dieser Zeit kam es zwischen den Brüdern Ullstein zu Zerwürfnissen, die schließlich noch das Zustandekommen der Restitution des Unternehmens nach dem Zweiten Weltkrieg behindern würden.
Den Nationalsozialisten war der liberal gesinnte Verlag verhasst, der mit seinen Tageszeitungen den Berliner Markt dominierte, mit seinen Zeitschriften wie der Berliner Illustrirten Zeitung den Zeitgeist diktierte und mit seinen Büchern wie Im Westen nichts Neues selbst Geschichte schrieb.
Aus heutiger Sicht gänzlich unverständlich scheint die Diskussion nach Kriegsende, ob es sich bei der Veräußerung der Ullstein AG an den nationalsozialistischen Eher-Verlag im Jahr 1934 tatsächlich um einen Zwangsverkauf handelte. Die Ullsteins erhielten für ihr Unternehmen nur den Nennwert, und selbst von diesem unangemessen niedrigen Erlös floss am Ende ein Großteil zurück an den NS-Staat, etwa in Form der „Reichsfluchtsteuer“. Nach und nach emigrierte nahezu die gesamte Familie ohne nennenswerte Finanzmittel nach Großbritannien, in die USA oder nach Südamerika. Diese räumliche Entfernung der mittlerweile weit verzweigten und teilweise zerstrittenen Ullsteins sollte sich ebenfalls als Hemmnis für eine rasche Restitution erweisen.
Die Nationalsozialisten änderten den Namen des Ullstein-Verlags erst 1938 in Deutscher Verlag. Hier wurden nun Propaganda-Publikationen nicht nur für das Reich, sondern für das ganze besetzte Europa hergestellt. Ein verheerendes Bombardement im Februar 1945 zerstörte nahezu das gesamte Berliner Zeitungsviertel im Stadtzentrum, darunter auch den Sitz des Deutschen Verlags in der Kochstraße. Relativ unbeschadet überstand dagegen die Druckerei des Unternehmens in Berlin-Tempelhof die Kämpfe um die Hauptstadt.
Nach Kriegsende beschlagnahmten die Amerikaner den Deutschen Verlag, setzten Treuhänder ein und nutzten das Druckhaus nun, um selbst Zeitungen herauszubringen. Hier wurden auch die von ihnen lizenzierten Tageszeitungen, etwa der Tagesspiegel, hergestellt. Erst im Januar 1952 erhielten die Ullsteins ihr Unternehmen durch einen Beschluss der Wiedergutmachungskammer zurück, aus dem Deutschen Verlag wurde wieder die Ullstein AG. Monate später erteilte man dem Verlag die Lizenz für eine eigene Tageszeitung. Doch das wiedererstandene Unternehmen geriet bald in wirtschaftliche Schwierigkeiten. 1956 sicherte sich Axel Springer eine Sperrminorität am Ullstein-Verlag, drei Jahre später übernahm er das Unternehmen komplett.
In dieser Arbeit sollen die Umstände der Restitution der Ullstein AG zwischen dem Kriegsende 1945 und dem Wiedererstehen des Verlags 1952 sowie die langfristigen Folgen dieser verzögerten Unternehmensrückgabe untersucht werden.
Die Quellenlage zu dieser Thematik ist durchaus ergiebig. Die Vernichtung des Großteils des Ullstein-Verlagsarchivs am Ende des Zweiten Weltkriegs spielt aufgrund des hier zu untersuchenden Schwerpunkts eine untergeordnete Rolle. Hingegen sind im Unternehmensarchiv der Axel Springer SE umfangreiche Materialien in Form von Geschäftsberichten der Ullstein AG, Korrespondenzen der Familie Ullstein sowie – unerlässlich für eine Untersuchung der Restitution des Verlags – der Großteil des Schriftverkehrs der beiden Treuhänder des Unternehmens in der Zeit zwischen Kriegsende und der Rückgabe der Firma an die Familie Ullstein erhalten: Zwischen 1945 und 1952 engagierten sich Ernst Strunk und Gustav Willner, die bereits lange vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Ullstein-Verlag tätig waren, für die Restitution. Hinzu kommen die Korrespondenzen von Dr. Ludwig Ruge, dem Familienanwalt der Ullsteins seit den Weimarer Jahren, der offiziell der Restitutionsbeauftragte der Erbengemeinschaft war. Die bisher nahezu ausnahmslos unveröffentlichten Aufzeichnungen dieser drei Beteiligten stellen somit eine der Säulen dieser Untersuchung dar.
Weitere bisher ungedruckte Quellen, die unerlässlich zur Aufarbeitung der Unternehmensgeschichte zwischen 1945 und 1952 sind, finden sich im Landesarchiv Berlin, da der formelle Antragsgegner der Restitution des Ullstein-Verlags die Stadt Berlin war.
Neben den Akten der Senatskanzlei und den Unterlagen der Wiedergutmachungsämter werden für diese Arbeit auch die Nachlässe Ernst Reuters und Hans E. Hirschfelds, des Leiters des Presse- und Informationsamtes des Berliner Senats, unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet. Zudem finden sich im Landesarchiv die Bestände des „Office of Military Government, Berlin Sector“ (OMGBS) und damit der dritten an der Restitution des Unternehmens beteiligten Partei neben der Familie Ullstein und der Stadt Berlin.
Zwei Abteilungen der US-Militärregierung waren mit der Führung des beschlagnahmten Deutschen Verlags zwischen Kriegsende und Restitution beauftragt: Property Control, also die Vermögenskontrolle, die die finanziellen Kennzahlen im Blick hatte, sowie der Information Services Branch, der mit dem Wiederaufbau einer demokratischen Medienlandschaft im Nachkriegs-Berlin betraut war und der zudem die für die Publikation von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern notwendigen Lizenzen erteilte. Vor allem aus der letztgenannten Abteilung sind im Berliner Landesarchiv Bestände erhalten.
Neben diesen ungedruckten gibt es noch zahlreiche gedruckte Quellen zur Verlagsgeschichte, in denen der hier zu untersuchende Zeitraum jedoch, wenn überhaupt, zumeist nur kurz angerissen wird. Es gibt Selbstzeugnisse von Familienmitgliedern, etwa die 2013 neu aufgelegten und erstmals übersetzten Erinnerungen Hermann Ullsteins2, sowie von leitenden Angestellten oder Weggefährten, die vor allem in den Publikationen anlässlich wichtiger Jubiläen zu Wort kamen. Zum 50-jährigen, zum 100-jährigen sowie zum 125-jährigen Verlagsjubiläum erschienen umfassende Festschriften mit zahlreichen Gastautoren3, im Jahr 2011 thematisierte die Ullstein Chronik 1903–20114 die Entwicklung der Ullstein-Buchverlage zwischen 1903 und 2011. Neue Impulse zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Ullstein-Geschichte erbrachte eine von David Oels und Ute Schneider organisierte Tagung in Mainz im Jahr 20135 sowie der daraus entstehende Sammelband zwei Jahre später.6 Eine Ausstellung der Ullstein Bild/Axel Springer Syndication GmbH thematisierte 2017 im Deutschen Historischen Museum Berlin die Rolle des Ullstein-Verlags bei der Modernisierung der deutschen Presselandschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts.7
Eingehender mit der Thematik der „Arisierung“ und den Ausgangsbedingungen für die Restitution der Ullstein AG befassten sich der Beitrag Erik Lindners in der Ullstein-Festschrift von 20028 sowie ein Aufsatz Martin Münzels und Kilian Steiners im Jahr 2007.9 Der Beitrag von Lothar Schmidt-Mühlisch in der Ullstein Chronik 1903–2011 fokussiert sich vor allem auf den Neuanfang des Buchverlags nach Kriegsende.10 Eher anekdotischen Charakters waren die Ausführungen des Schriftstellers Curt Riess zur Restitutionsproblematik anlässlich des 100. Jahrestags des Verlags.11
In den Monographien von Mendelssohn und Bannehr kommt dem Ullstein-Verlag ebenfalls eine herausragende Rolle zu; Koszyk thematisierte die Vorgeschichte der Restitution in einem Aufsatz.12
Der Begriff der Wiedergutmachung umfasst nach Hans Günter Hockerts fünf Bereiche: Die Rückerstattung von Vermögenswerten, die Entschädigung für Eingriffe in Bereiche wie Gesundheit und Freiheit, die Schaffung von Sonderregelungen auf verschiedenen Rechtsgebieten (etwa bei der Sozialversicherung), die juristische Rehabilitierung und schließlich die Berücksichtigung der internationalen Dimensionen der NS-Verfolgungspolitik.13 Obwohl mehr als eine dieser Kategorien auf die Repressalien anwendbar wäre, die die Familie Ullstein nach der Machtergreifung erlitt, konzentriert sich diese Studie auf die unrechtmäßige Entziehung der Ullstein AG im Juni 1934.
Die im Zuge des nationalsozialistischen Regimes erfolgte Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden hatte den „größten Vermögenstransfer in der Geschichte der Neuzeit“ verursacht.14 Viele Opfer des NS-Regimes hatten neben ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit auch ihr Eigentum und ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Frank Bajohr unterscheidet dabei fünf Radikalisierungsstufen in der Ausplünderung: Erstens die Einbeziehung von NS-Gauwirtschaftsberatern seit 1935/36 als Genehmigungsinstanzen bei „Arisierungsverträgen“; zweitens die Verschärfung der Devisengesetzgebung und -überwachung ab 1936/37; drittens die verstärkten anti-jüdischen Aktivitäten des Reichswirtschaftsministeriums seit den Jahren 1937/38; viertens die „Arisierung“ auf dem Verordnungsweg ab Mai 1938 und fünftens den Übergang in die „Zwangsarisierung“ nach den Pogromen im November 1938.15
Die Vermögensgegenstände der vom NS-Regime Verfolgten waren oftmals verändert worden, galten als verschollen oder zerstört.16 Grundsätzlich unterscheidet Goschler zwei Phasen der Rückerstattung jüdischen Eigentums in der Bundesrepublik. Die erste umfasst den Zeitraum zwischen Kriegsende 1945 und den 1960er Jahren, sie beinhaltet sowohl die zwischen 1947 und 1949 erlassenen Rückerstattungsgesetze der drei westlichen Alliierten als auch das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957. Die zweite Phase wiederum begann mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 – diese Periode hält bis heute an.17
Als die eigentlichen „Schrittmacher“ der Wiedergutmachung erwiesen sich die Amerikaner: Im April 1946 gründete die amerikanische Militärregierung einen „Sonderausschuss für Eigentumskontrolle“, der beim Stuttgarter Länderrat angesiedelt war, und der Vorschläge über die Rückgabe von Immobilien und Betrieben unterbreiten sollte. Doch die hier eingesetzten Gutachter vertraten die Auffassung, dass jedwede Restitution auf den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs fußen müsste – dies hätte jedoch nur zur Wiedergutmachung in jenen Fällen geführt, bei denen der Apparat des NS-Staats oder die NSDAP direkt Druck ausgeübt hätten. Vor allem deutsche Wirtschaftsvertreter pochten auf dem juristischen Grundsatz des „gutgläubigen Erwerbers“. Entsprechend wurden die Vorschläge des Sonderausschusses von den Amerikanern als unzureichend angesehen.18
Auf jüdischer Seite, vor allem beim American Jewish Committee, hingegen wurde betont, dass seit dem Januar 1933 ein stetig steigender Verfolgungsdruck ausgeübt wurde, wodurch alle Rechtsgeschäfte im nationalsozialistischen Deutschland zwischen Juden und Nicht-Juden – auch jene, die scheinbar freiwillig eingegangen worden waren – im Nachhinein als zu Unrecht zustande gekommen zu betrachten seien. Allein die Amerikaner waren bereit, einer derart weitreichenden Auslegung entgegenzukommen.19 Bei den Engländern, Franzosen und Sowjets hatten zunächst die eigenen Reparationsforderungen Vorrang.20
Am 10. November 1947 wurde in der US-Zone das Militärregierungsgesetz Nr. 59 erlassen: Es betrachtete sämtliche Vermögenstransaktionen zwischen Juden und Nicht-Juden, die zwischen der „Machtergreifung“ des NS-Regimes im Jahr 1933 und dem Inkrafttreten der „Nürnberger Gesetze“ am 15. September 1935 geschlossen worden waren, tatsächlich als zu Unrecht zustande gekommen. Das zeitgleich verabschiedete französische Gesetz fiel etwas milder aus, das am 12. Mai 1949 in Kraft getretene britische Militärregierungsgesetz orientierte sich im Kern an der Gesetzgebung der Amerikaner. Hinzu kam die Schaffung eigener „Property Control Divisions“ in den jeweiligen Besatzungszonen.
Das amerikanische Militärregierungsgesetz Nr. 59 umfasste insgesamt 95 Artikel. Im Artikel 1 wurde sein Zweck definiert, es ging um „die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (Sachen, Rechte, Inbegriffe von Sachen und Rechten) an Personen, denen sie in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus entzogen worden sind“. Im Artikel 2 wurden Merkmale einer unrechtmäßigen Entziehung aufgeführt, dabei handelte es sich um Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstießen oder widerrechtlich oder durch Drohung zustande gekommen waren. Der Artikel 3 des amerikanischen Militärregierungsges...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. 1 Einleitung
  5. 2 Der Aufstieg des Hauses Ullstein (1877–1932)
  6. 3 Der Ullstein-Verlag während des Nationalsozialismus (1933–1945)
  7. 4 Frühe Besatzungsjahre und Vorbereitung der Restitution (1945–1950)
  8. 5 1951 – Das Jahr der Weichenstellung
  9. 6 Der lange Schatten der Restitution (1952–1959)
  10. 7 Schlussbemerkung
  11. 8 Anhang
  12. Abkürzungsverzeichnis
  13. Quellen- und Literaturverzeichnis
  14. Terms Index