Richard Wagner - recht betrachtet
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Richard Wagner - recht betrachtet

  1. 465 Seiten
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Richard Wagner - recht betrachtet

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Über dieses Buch

Der durch seine Schrift "Staatsdämmerung" (2007) bekannte Autor – Rechtsphilosoph und Strafrechtshistoriker – legt hier vierzehn Beiträge zum Werk Wagners vor, das er "recht zu betrachten" unternimmt. In den Beiträgen werden die Themen Staat und Recht in der Darstellung bei Wagner aufgearbeitet (wie z.B. das Recht des Menschen bei Wagner, die Staatsverfassung als Kunstleben, das Gottesurteil des Zweikampfs). Dies geschieht mit einer rechtswissenschaftlich geschulten Methodik, die auch die theoretischen Schriften Wagners einbezieht (z.B. in den Beiträgen zu Hegel und Wagner oder zum Gralsmotiv). So gelingen interessante Interpretationen, die in vielfältiger Weise neue Einsichten bringen und vor allem dem "denkenden Künstler" Wagner Gerechtigkeit widerfahren lassen (wie z.B. in dem Beitrag "Meistersinger" als NS-Festoper)

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Information

Jahr
2020
ISBN
9783110689426
Auflage
1
Thema
Jura

1.

Das Recht des Menschen bei Richard Wagner

Erkennt das Recht, das von Gott verliehene Menschenrecht, [denn] wir sind in die Rechte freier Menschenwürde vollständig eingetreten1.
Des Menschen Recht ist, durch immer höhere Vervollkommnung seiner geistigen, sittlichen und körperlichen Fähigkeiten zum Genusse eines stets wachsenden, reineren Glückes zu gelangen. [...] Bestimmung und Recht sind eins, und das Recht des Menschen ist einfach: seine Bestimmung zu erreichen2.
Nur die Not, welche zum Äußersten treibt, ist die wahre Not; nur diese Not ist aber die Kraft des wahren Bedürfnisses; nur ein gemeinsames Bedürfnis ist aber das wahre Bedürfnis; nur wer ein wahres Bedürfnis empfindet, hat aber ein Recht auf Befriedigung desselben3.
Das erste Zitat stammt aus dem Manuskript eines Vortrages, den Richard Wagner am 14. Juni 1848 abends in der Hauptversammlung des Sächsischen Vaterlandsvereins (Tagesordnungspunkt: „Fortsetzung der Vorträge und Besprechung über das Wesen der const.-monarchischen und der republikanischen Staatsverfassung“) vor 3000 Menschen im Garten des polnischen Brauhauses hielt und den er am 15. Juni 1848 als Extra-Beilage (zu Nr.191) des Dresdner Anzeigers und Tageblatts veröffentlichte, zwar anonym, aber für jeden in Dresden – wo er seit dem 2. Februar 1843 als Königlich-Sächsischer Hofkapellmeister tätig war – erkennbar aus seiner Feder (weshalb seine Autorschaft unbezweifelbar ist); also zu der damals (noch) heiß diskutierten Frage (daher der Titel): „Wie verhalten sich republikanische Bestrebungen dem Königthum gegenüber?“4 Das zweite Zitat findet sich in einem Beitrag in der Nummer 6 der von August Röckel seit dem 26. August 1848 herausgegebenen „Volksblätter“ vom 10. Februar 1849 mit dem Titel „Der Mensch und die bestehende Gesellschaft“, anonym erschienen, aber heute überwiegend Richard Wagner zugeschrieben (worauf noch einzugehen sein wird). Diese beiden Zitate5 werden also Arbeiten zugeordnet, die als seine „Revolutionsschriften“ bezeichnet werden. Das dritte Zitat stammt aus der von Wagner 1849 unter seinem Namen veröffentlichten Schrift „Das Kunstwerk der Zukunft“, die herkömmlich zu den „Reformschriften“ (1849 bis 1852) gezählt werden. Im Hauptteil (unter II.) werden diese drei Schriften im Rahmen aller „Revolutions-„ und „Reformschriften“ vorgestellt; dabei wird auch die Frage der Autorenschaft der anonymen Beiträge in den „Volksblättern“ angesprochen. Überdies wird damit das Verhältnis der „Revolutionsschriften“ zu den „Reformschriften“ kurz angesprochen. Unter I. ist mit einer kurzen Darstellung der historischen Situation in Sachsen zu dieser Zeit zu beginnen. Als Ausblick unter III. wird kurz schließlich der weitere Bogen zu dem eigentlichen Thema der „Reformschriften“ gezogen.

I. Die revolutionäre Zeit in Sachsen

Zu erinnern ist, dass es schon in der Revolutionswelle – die im Juli 1830 in Frankreich zur Absetzung von Karl X. und zur Einsetzung des „Bürgerkönigs“ Louis Philippe von Orleans geführt, darüber hinaus auch Unruhen in Italien, Polen, den Niederlanden und einigen deutschen Staaten (darunter auch Sachsen) provoziert hatte – zu umfassenden gesellschaftlichen und vorsichtigen politischen Reformen im Königreich Sachsen gekommen war. Am 4. September 1831 wurde die erste sächsische Verfassung erlassen, Sachsen somit eine konstitutionelle Monarchie. Es war eine Aufbruchsstimmung entstanden – im Übrigen auch für den 17jährigen Richard Wagner, damals Student in Leipzig – , insbesondere wegen der neuen Allgemeinen Städteordnung und der Landgemeindeordnung unter der bürgerlichen Bevölkerung. Ein neues stadtbürgerliches Selbstbewusstsein kam etwa in den Kommunalgarden (also den städtischen Bürgerwehren) zum Ausdruck. In Sachsen6 wurden die überkommenen Feudalverhältnisse größtenteils aufgelöst. Weitere Reformschritte erfolgten durch Beratung und Verabschiedung von Gesetzen in den konstitutionellen Landtagen. Doch gelang es nicht, die unterschiedlichen Interessen der Stände wirklich auszugleichen.
Weitere politische Reformen wurden vor allem im Bildungsbürgertum befürwortet. Ein reger Gedankenaustausch fand in den 1830er und 40er Jahren in einer Öffentlichkeit statt, die durch Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, eine Vielzahl von Vereinen und überlokale Festivitäten bald auch über die Einzelstaaten hinauswirkte, zugleich aber von den staatlichen Polizei- und Zensurbehörden unterdrückt wurde. Dabei waren Liberalismus und Nationalbewegung (auch in Sachsen) zwei Seiten derselben (oppositionellen) Medaille. Die Quintessenz im liberalen Weltbild der Gebildeten lautete: „politischer Fortschritt [ist] dringend notwendig, um die Probleme der Gegenwart zu lösen. Die ständischen Wurzeln der Gesellschaft hatten ihre bindende Kraft verloren, daher [ist] für die dynamischen Kräfte in Stadt und Land ein neuer politischer Rahmen zu schaffen, der nicht mehr auf patriarchalisch-obrigkeitlicher Fürsorge und Bevormundung aufbaute, sondern auf staatsrechtlicher Gleichheit, gesellschaftlicher Selbstverwaltung und politischer Mitbestimmung basierte“ (16). Doch gab es keinen einheitlichen Plan, erst recht keinen, der eine Revolution einkalkulierte oder sie gar vorbereitete; die Vorstellungen gingen selbst unter den Anhängern der liberalen Opposition auseinander.
Dies zeigte sich in Sachsen bei einer der größten vormärzlichen Unruhen, der Demonstration gegen den Prinzen Johann, den Bruder des Königs Friedrich August, am 12. August 1845 in Leipzig. Johann galt als Exponent papsttreuer katholischer Frömmelei – die Königsfamilie war katholisch (während die Bevölkerung überwiegend protestantisch war) –, was der neuen Bewegung der „Deutschkatholiken“ ein Dorn im Auge war7. In Leipzig jedenfalls kam es damals zu Demonstrationen gegen den Prinzen, weshalb Militär herbeigerufen wurde, das dann wahllos in die Menge schoss, wodurch wegen der zahlreichen Todesopfern ein echter Tumult entstand. Die sächsische Regierung vermied es, die verlangte Untersuchung dieser Vorgänge durchzuführen. 1846 wurde wenigstens eine gemäßigte neue Regierung eingesetzt. Doch entstand, auch durch Missernten und eine Wirtschaftskrise in Sachsen, die die materielle Lage der Bevölkerung sehr verschlechterte, eine große Unzufriedenheit unter der Bevölkerung.
Im März 1848 kam es – initiiert von einem Aufstand im Januar in Palermo und dann der französischen Februarrevolution, die zur Einführung der zweiten Republik führte – in vielen deutschen Einzelstaaten zu den sog. „Märzforderungen“: nach Verfassungseid des Heeres, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Reform des Wahlrechts, Abbau verbliebener Feudallasten, Volksvertretung beim Deutschen Bund, Geschworenengerichte nach englischem Vorbild. Manche waren erfolgreich. Angesichts des Autoritätsschwundes seiner Regierung und unter dem Eindruck der erfolgreichen Wiener Revolution (13. März 1848) – die im Übrigen Richard Wagner zu seinem unter II. angesprochenen Gedicht „Gruß aus Sachsen an die Wiener“, das mit Namensnennung am 1. Juni in der Allgemeinen Österreichischen Zeitung erschien8, inspirierte – entließ Sachsens König sämtliche Minister und berief ein liberales Kabinett ein, das am 16. März 1848 die Arbeit aufnahm. Die Minister verstanden sich als rechtmäßige königlich-sächsische Regierung, leiteten Maßnahmen ein und begannen, Reformen durchzusetzen. Doch war dies der zunehmend unzufriedenen Bevölkerung zu wenig, der es vor allem um Besserung ihrer materiellen und sozialen Lage ging („soziale Frage“), welches Anliegen sie mit einem kämpferischen, gegen das Privateigentum der Besitzenden gewaltbereiten Antikapitalismus und der Forderung nach einem „gerechten Auskommen“ verband. Ende März stürmten Handwerker im erzgebirgischen Elterlein und Mittweida zwei Nagelfabriken, die sie zerstörten; am 5. April 1848 kam es in Waldenburg zu einem Aufstand, in dem das Schloss des dortigen Fürsten in Brand gesteckt wurde. Zudem hatten sich nach dem März 1848 und der Einführung der Vereins- und Versammlungsfreiheit politische Vereine (mit eigenen Presseorganen) gebildet, in Sachsen die liberalen „Deutschen Vereine“ (mit dem Schwerpunkt in Leipzig) und die demokratischen „Vaterlandsvereine“, die sich (vor allem von der Popularität des Robert Blum profitierend) zur mitgliederstärksten politischen Organisation in Sachsen entwickelten (denen sich – unter dem Einfluss von August Röckel, auf den noch einzugehen ist – auch Richard Wagner anschloss). Im Mai 1848 kam es zur Gründung auch des Arbeitervereins (in Leipzig). Inhaltlich unterschieden sie sich anfangs nicht in den politischen Forderungen (auch nach der Einheit Deutschlands), auch nicht in der Anerkennung der notwendigen Lösung der sozialen Frage, sondern nur in den unterschiedlichen Vorstellungen, wie die betroffenen (armen) Bevölkerungskreise an dem politischen Veränderungsprozess zu beteiligen waren. Diese Differenz zeigte sich im April 1848 bereits bei den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung, die eine Verfassung für den zu gründenden deutschen Nationalstaat ausarbeiten sollte. Die liberale sächsische Regierung schloss „Unselbständige“ vom Wahlrecht aus, offensichtlich auch, weil sie in den unteren Bevölkerungsschichten die Anhänger der Demokraten vermuteten. Erstaunt musste sie zur Kenntnis nehmen, dass aus den Wahlen dennoch knapp 70 Prozent demokratische Abgeordnete hervorgingen. Dies musste zu einer intensiven Auseinandersetzung um die demokratische Ausgestaltung des politischen Systems führen, die auch ein Kampf verschiedener Zukunftsvisionen war, der bisweilen den Charakter eines (durchaus wörtlich zu verstehenden) Glaubenskrieges annahm. Hinzu kam eine Distanz in Lebenswelt und Alltag. Liberalismus und Demokratie in Sachsen hatten verschiedene soziale Einzugsbereiche und unterschiedliche politische Stile; vor allem verfügten die demokratischen Führer über rednerisches Talent und die Gabe bzw. Bereitschaft, für ihre Ziele öffentlich zu werben und die „Volksleidenschaft“ zu erwecken.
Die politischen Lager drifteten im Sommer und Frühherbst 1848 immer weiter auseinander, wozu auch die Entwicklung in der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche das Ihrige beitrug. Zwar schuf die Versammlung mit der provisorischen Zentralgewalt und dem Reichsverweser eine Regierung, doch diese hatte kaum Einfluss auf die Einzelstaaten, in denen sich immer noch die politische Macht konzentrierte. Als der König von Preußen im Krieg gegen Dänemark (wegen Schleswig-Holstein) einen Waffenstillstand ohne Informierung der Nationalversammlung oder des Reichsverwesers schloss, kam es in Frankfurt und einigen anderen Städten zu den „Septemberunruhen“, also Demonstrationen, die teils in Barrikadenkämpfe mündeten. Die Demokraten fürchteten nun eine sich verstärkende Reaktion; Robert Blum zog im Oktober 1848 mit einer Abordnung nach Wien, wo ein neuer Barrikadenkampf ausgebrochen war, um den Kämpfern die Unterstützung der linken Fraktionen der Nationalversammlung zu überbringen. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, Blum am 9. November 1848 standrechtlich erschossen. Auch in Preußen etablierte Friedrich Wilhelm IV. seine Macht, ließ wieder Truppen in Berlin einrücken und schränkte per Notverordnung Vereins- und Pressefreiheit ein.
In Sachsen entbrannte im Dezember 1848 wegen der Wahl für einen neuen Landtag der erste moderne Wahlkampf in der sächsischen Geschichte. Die Vaterlandsvereine, die sich bereits in einen republikanischen und einen konstitutionellen (also auch eine konstitutionelle Monarchie anerkennenden) Flügel gespalten hatten, schlossen sich unter dem Motto „Durch Freiheit zur Einheit“ zusammen; die Märzregierung ergriff Partei für die liberalen Deutschen Vereine, die für die Bewahrung der monarchischen Rechte eintraten. Die Wahl brachte einen Erdrutschsieg der Demokraten. So setzte der im Januar 1849 eröffnete Landtag die Regierung durch politische Forderung zunehmend unter Druck, auch wenn im politischen Alltag durchaus Kompromisse gelangen. Doch kam es im Februar 1849 zu einer Vermengung der sächsischen und der nationalen Verfassungsfrage. Die Nationalversammlung hatte als ersten Teil des von ihr in Angriff genommenen Verfassungswerkes die „Grundrechte des deutschen Volkes“ verabschiedet. Nach längerer Diskussion um deren Umsetzung in Sachsen, in deren Verlauf die Minister am 24. Februar 1849 zurücktraten, ließ die neu...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. 1. Das Recht des Menschen bei Richard Wagner
  7. 2. Staatsverfassung als Kunstleben: Schiller, Hölderlin/Hegel, Wagner
  8. 3. Hegel und Wagner
  9. 4. Tiergestalten im Werk Richard Wagners
  10. 5 Wagners Tannhäuser in moralisch-ethischer und rechtlicher Beurteilung
  11. 6. Holda zwischen und jenseits von Göttin und Hexengestalt. Eine christliche Geschichte (und eine Geschichte Wagners).
  12. 7. Das Gottesurteil des Zweikampfs in Wagners „Lohengrin“
  13. 8. Das Gralsmotiv bei Richard Wagner. Lohengrin, Parsifal
  14. 9. Anarchismus in Wagners „Ring des Nibelungen“
  15. 10. Tönende Rechtsvorstellungen: Till Eulenspiegel (Strauss), Wotans Speer (Wagner)
  16. 11. Siegfrieds Tötung des Fafner. Strafrechtliches zu Wagners „Ring des Nibelungen“
  17. 12. Kunst als „Wahrtraumdeuterei“? Zu einer Wagnerschen Ästhetik
  18. 13. Wagners „Meistersinger“ als NS-Festoper
  19. 14. „Mitleidvoll leidend ein wissender Tor soll durch den Speer dich heilen“. – Notwendige Ergänzungen zu manchen Interpretationen von Wagners „Parsifal“
  20. Nachweis der Erstveröffentlichungen