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Kirchenrechtliche Quellen des Großherzogthums Hessen. Eine Quellensammlung zur Stellung von Staat und Kirche und zum kirchlichen Verfassungsrecht
Ergänzungsheft
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Kirchenrechtliche Quellen des Großherzogthums Hessen. Eine Quellensammlung zur Stellung von Staat und Kirche und zum kirchlichen Verfassungsrecht
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 33. Großherzogliche Verordnung vom 27. Februar 1826, die religiöse Erziehung der Linder aus gemischten Ehen betreffend
- 34. Ministerial-Rescript vom 26. Januar 1832, das Unterscheidungsjahr betreffend
- 35. Gesetz vom 7. August 1848, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend
- 36. Verordnung vom 23. Februar 1850, die Staatsaufsicht über neue Religionsgemeinschaften und über Versammlungen zu kirchlichen Zwecken betreffend
- 37. Gesetz vom 18. Juli 1858, die Rechtsverhältnisse der Standesherren des Großherzogthums betreffend
- 38. Verordnung vom 24. Dezember 1860, die Behandlung der im Großherzogthum lebenden Mennoniten in ihren kirchlichen und religiösen Verhältnissen betreffend
- 39. Verordnung vom 31. Dezember 1860, die Formen der Ausübung des Präsentationsrechtes zu evangelischen Pfarrstellen im Großherzogthum betreffend
- 40. Gesetzesentwurf vom 24. Mai 1877/20. November 1878, die Ausübung des Erziehungsrechtes in Bezug auf die Religion der Kinder betreffen
- 41. Gesetz vom 10. September 1878, die bürgerlichen Wirkungen des Austrittes aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft betreffend
- 42. Gesetz vom 10. September 1878, den Austritt aus den israelitischen Religionsgemeinden betreffend
- 43. Kirchengesetz vom 23. Juni 1891, die Versetzung der evangelischen Geistlichen in den Ruhestand und die Festsetzung der Ruhegehalte betreffend
- 44. Kirchengesetz vom 23. Juni 1891, die Aufhebung der Accidenzien der evangelischen Geistlichen betreffend
- 45. Kirchengesetz vom 21. November 1891, die Gehalte der Geistlichen betreffend
- 46. Kirchengesetz vom 25. November 1891, die Sterbequartale der Geistlichen betreffend
- 47. Kirchengesetz vom 29. November 1891, den Vorsitz im Kirchenvorstand und im Pfarrcollegium betreffend
- 48. Kirchengesetz vom 15. Oktober 1892, die Anrechnung geleisteter Militärdienste bei dem Dienstalter der Geistlichen betreffend
- 49. Ministerial-Bekanntmachung vom 8. November 1892, die Ergänzung der Militärconvention mit Preußen vom 13. Juni 1871 hinsichtlich der evangelischen militarkirchlichen Verhältnisse innerhalb des Großherzogthums betreffend. — Hieran anschließend: Festsetzungen zur Regelung der evangelischen militärkirchlichen Verhältnisse innerhalb des Großherzogthums Hessen
- 50. Kirchengesetz vom 23. November 1892, die evangelischen militärkirchlichen Verhältnisse im Großherzogthum Hessen betreffend
- 51. Bischöfliche Verordnung vom 15. Juni 1894, die neue Abgrenzung der katholischen Decanate betreffend
- Sachregister