Die Staatsrechtslehre des Francisco Suárez
- 356 Seiten
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Die Staatsrechtslehre des Francisco Suárez
Über dieses Buch
Die Theorie der menschlichen Gesetze bildet das konzeptionelle Zentrum der gesamten suárezischen Rechtslehre. Sowohl systematische als auch historische Gründe sprechen für diese zentrale Stellung der Theorie zur rechtlichen Ordnung von menschlicher Gesellschaft und Staat. Der Band versammelt nach dem Muster eines kooperativen Kommentars Studien zu den wichtigsten Kapiteln dieser im dritten Buch von 'De legibus' entwickelten Staatsrechtslehre. Dabei werden Fragen der allgemeinen Herrschaftslegitimation ebenso beantwortet wie Suárez' Ausführungen zur Staatsräson, zur Gewissensverpflichtung, zur Volkssouveränität und zum Widerstandsrecht. Mit Beiträgen von Oliver Bach, Norbert Brieskorn, Mariano Delgado, Holger Glinka, Frank Grunert, Franz Hespe, Dieter Hüning, Tilman Repgen, Stefan Schweighöfer, Kurt Seelmann und Gideon Stiening.
Häufig gestellte Fragen
Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- Siglenverzeichnis
- 1 Einleitung
- »Quia et homo non fert legem nisi ut minister Dei«
- 2 Grundlagen
- Der Ursprung der menschlichen Gesetzgebungsgewalt in Francisco Suárezʼ De legibus ac Deo legislatore
- Das Gesetzgebungsrecht von Papst und Kaiser und die Irrtümer des englischen Königs
- 3 Politik und Herrschaft
- Der vernünftige Inhalt des Gesetzes: Gerechtigkeit und Gemeinwohl
- Contra Machiavellum?
- Promulgatio et divulgatio
- Francisco Suárez und die Zustimmung des Volkes zu Gesetzen
- 4 Geltung und Verpflichtung
- Intentio legislatoris seu ratio legis
- »Oboediendum est iustis praeceptis principum.«
- Zwischen Lebensgefahr und Todsünde
- Zur Dialektik der Klerikerexemption von staatlichen Gesetzen
- »Ipse autem princeps non est subditus«
- 5 Suárezʼ Staatstheorie im zeitgenössischen Kontext
- Volkssouveränität und Widerstandsrecht bei Bartolomé de Las Casas und Francisco Suárez
- Ausgewählte Forschungsliteratur
- Index