Immanuel Kant – Was bleibt?
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Immanuel Kant – Was bleibt?

  1. 270 Seiten
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Immanuel Kant – Was bleibt?

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Über dieses Buch

Das Frage-Buch von Reinhard Brandt beginnt mit einer fulminanten Entdeckung: Die Raum-Zeit-Lehre der Kritik der reinen Vernunft enthält als Subtext einen Gottesbeweis. Welche Rolle spielt die Theologie in der Grundlage der kritischen Philosophie? Rettet sie die Anwendung der euklidischen Geometrie auf den Raum der reinen Anschauung? - Der zweistufige kategorische Imperativ ist konzipiert auf der Folie der Stufung von »status naturalis« der Maximen und »status civilis« der autonomen Gesetzgebung, er zielt auf keine Verallgemeinerung oder Universalisierung der Maxime (wozu auch?), sondern auf die Freiheit unter der eigenen Gesetzgebung. Ist jedoch die Gleichsetzung von sittlicher Freiheit und Gesetzgebung haltbar, oder gibt es in Extremsituationen eine Erlaubnis und gar eine Pflicht zu lügen? - Ist Kants Definition eines empirischen Naturprodukts in der »Kritik der teleologischen Urteilskraft« möglich, gemäß der alles in ihm Mittel und Zweck ist? - Kann der Vertrag in der »Rechtslehre« als Besitz der Willkür eines anderen gefasst werden oder scheitert Kants Innovation an inneren Widersprüchen? Ist das Kantische Ehe- und Strafrecht zu retten? Unhinterschreitbar sind die Prinzipien der Aufklärung und der Würde des Menschen. Wie sind sie genau begründet?In seinem neuen Buch geht es Reinhard Brandt nicht um die Bewahrung des Kantischen Erbes, sondern um das, was – mit Kant und im Anschluss an ihn – auch heute noch zu denken bleibt! Der Fragen-Traktat folgt also einer Tradition, die mit der Publikation der »Kritiken« beginnt und in die Zukunft weiter gereicht wird. Im Gegensatz zu poetischen Werken wird in philosophischen Abhandlungen etwas Theoretisches behauptet und begründet, und mit der Begründung wird der Leser aufgefordert, der Argumentation kritisch zu folgen und sie zu akzeptieren oder sie mit Gründen abzulehnen. Eben dies wird in diesem Traktat bei einigen ausgewählten Lehrstücken Kants versucht und damit nichts anderes getan, als die Rolle zu spielen, die der Autor seinem philosophisch interessierten Leser zuweist.

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Information

Verlag
Meiner, F
Jahr
2011
ISBN
9783787330270

Anmerkungen

1 Eine ausführliche Darlegung der Auseinandersetzungen findet sich in Frederick C. Beisers The Fate of Reason (1987). – Im Folgenden wird Kant mit wenigen Ausnahmen nach der Akademie-Ausgabe der Gesammelten Schriften (Berlin 1900 ff.) zitiert, meistens mit bloßer Band-, Seiten- und Zeilenangabe; auf die 1. und 2. Auflage der KrV wird mit A oder B plus Seitenzahl nach der Meiner-Edition verwiesen. In der Orthographie folgt das Manuskript den Intuitionen eines Schreibprogramms, besonders bei der Alternative von ß oder ss. Die Texte der Zitate werden dagegen originalgetreu wiedergegeben.
2 »Mit Hn.Kant’s Critik der reinen Vernunft , welche vor einigen Jahren erschien, ist eine neue Epoche der Philosophie angegangen […] die Revolution, die es stift en wird, und stift en muß, ist nur erst im Anfangen begriffen.« (Schütz am 7. 5. 1785, zit. nach Schröpfer 2003, 197).
3 Zur frühen Kant-Rezeption vgl. immer noch die bewundernswerte Arbeit von Erich Adickes, German Kantian Bibliography (1893–1896).
4 Vgl. dazu Siebel 1952, 43 ff.
5 Schulze 1996, 98–129.
6 Fichte 1962 ff. III 4, 93 – Brief an Reinhold vom 28. 9. 1799. S. a. I 2, 110.
7 Hegel 1968, IV 325–346 und 387–414 – Glauben und Wissen A und C.
8 Ebbinghaus 1986 ff., III 5.
9 Wolff 2009; s. a. Wolff 2001.
10 Vgl. A 587–588: »[…] daß nämlich erstlich von irgendeiner gegebenen Existenz (allenfalls auch bloß meiner eigenen) ein richtiger Schluß auf die Existenz eines unbedingt notwendigen Wesens stattfinde […].«
11 Vgl. A 23 »dazu muß die Vorstellung des Raumes schon zum Grunde liegen«; »ist selbst nur durch gedachte Vorstellung allererst möglich«.
12 Vgl. A 30: »wenn die Vorstellung der Zeit nicht a priori zum Grunde läge«.
13 Vgl. A 24: »Der Raum ist eine notwendige Vorstellung a priori, die allen äußeren Anschauungen zum Grunde liegt.« A 31: »Die Zeit ist eine notwendige Vorstellung, die allen Anschauungen zum Grunde liegt«.
14 Vgl. II 81,17: »Von dem schlechterdings nothwendigen Dasein.« S. a. Refl. 3874 (XVII 321,2–5), eine Vorform der Ziffer 2: »Raum und Zeit sind blosse Möglichkeiten, deren Gegentheil, d. i. kein Raum und keine Zeit, unmöglich ist. (Es ist kein Raum, es ist keine Zeit).« Der dann folgende Schritt fällt 1781 fort: »Nun gründen sich Raum und Zeit auf etwas wirkliches, also ist etwas wirkliches absolut nothwendig.« – Im zweiten Schritt gibt es sowohl in der Theologie wie auch in der »Transzendentalen Ästhetik« Rücksichten auf den vorhergehenden bzw. nachfolgenden Schritt, die uns hier jedoch nicht zu interessieren brauchen.
15 Vgl. »Alle Möglichkeit ist in irgend etwas Wirklichem gegeben, entweder in demselben als eine Bestimmung oder durch dasselbe als eine Folge.« (II 79,17–19; 83,3: »worin und wodurch«; 88,17–18: »in […] oder wenigstens durch«; 89,21–22 u. ö.)
16 Vgl. auch I 394,33; II 388,2 und 391,10.
17 Beim ontologischen Beweis tritt eine gewisse Irritation auf, die in der doppelten Notwendigkeit der Ziffer 2 wiederkehrt.
18 Man sollte wenigstens nicht (nur) an Newtons und Clarkes Raum »tamquam sensorium Dei« denken (wie Adickes bei Kant XVII 377,28–30), weil Kant die Zeit gleichberechtigt wie Malebranche mitführt.
19 Vgl. dazu die Argumente von Darius Koriako gegen Henry Allison und Daniel Warren, Koriako 2005, 26–29.
20 Mit dem »praeter« soll eine Verschiedenheit nichtsinnlicher Art angezeigt werden; vgl. dazu XXI 66,5 u. ö.
21 Vgl. auch Koriako 2005, 39.
22 Zu diesem Gedanken lädt B 5 ein mit dem Abstraktionsprozeß von allem Empirischen, wobei der Raum übrig bleibe, »und den könnt ihr nicht weglassen.« (B 5–6) Aber das ist ein Argument für den zweiten Teil von Ziffer 2, A 24, und hat mit der Problemstellung von Ziffer 1 nichts zu tun.
23 Koriako 1999, 214.
24 Vgl. die von Wolff 2009 angeführte Literatur.
25 Wolff 1962, 462 – Philosophia prima sive Ontologia § 600–601. Vgl. bei Kant II 403,29: »rebus sublatis«.
26 Dies führt zu einer gewissen Indifferenz gegenüber der Frage, ob eine Konstruktion auf dem Papier oder in der reinen Anschauung ausgeführt wird (vgl. B 741–742). Wichtig ist, dass die reine Anschauung grundsätzlich das Terrain der Realisierung der Geometrie ist. Aber kann sie dies – so unsere Frage – überhaupt sein?
27 Zur notwendigen Aktualisierbarkeit der reinen Anschauung s. Koriako 1999, 274 u. ö.
28 Zum Kantischen Abstraktionsbegriff vgl. II 394,15–28 – De mundi sensibilis […] § 6 mit der Unterscheidung von abstrakt und abstrahiert.
29 Koriako 1999, 187.
30 Nach Euklid 1962, 1: »Die Enden einer Linie sind Punkte.« Auf die Differenz der Auffassung dieser Definition bei Euklid und Kant wird später eingegangen.
31 Vgl. weiter Schmitz 1989, 25–26, bes. Anm. 51.
32 »Niemand möge ohne Geometriekenntnisse eintreten«, Elias 1900, 118,18.
33 Nach dem Sprachgebrauch der 2. Auflage der KrV.
34 Dies nur als ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Vorspann
  6. I. Probleme der »Transzendentalen Ästhetik«
  7. II. Kant versucht, das Böse zu retten – vergeblich?
  8. III. Der kategorische Imperativ – gültig überall und immer?
  9. IV. Aporien der Rechtslehre
  10. V. Zwecke der Natur
  11. VI. Kritik und Aufklärung
  12. VII. Die Würde des Menschen
  13. Anmerkungen
  14. Literaturverzeichnis
  15. Personenregister