Menschenwürde und personale Autonomie
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Menschenwürde und personale Autonomie

Demokratische Werte im Kontext der Lebenswissenschaften

  1. 250 Seiten
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Menschenwürde und personale Autonomie

Demokratische Werte im Kontext der Lebenswissenschaften

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Über dieses Buch

Michael Quante befasst sich in diesem Buch mit allen Aspekten der modernen Biotechnologien von der Stammzellforschung bis zur Sterbehilfe und fragt nach den Folgen, die sich aus ihnen für den Erhalt der demokratischen Werte ergeben (Autonomie, Freiheit, Gleichheit, etc.).Solange man in der Frage, was den Lebenswissenschaften auf dem Felde des Erwerbs und der Anwendung innovativer Biotechnologien erlaubt sei, von der Annahme der strikten Unvereinbarkeit von Lebensqualitätsbewertung und Menschenwürde ausgeht, droht der bioethischen Debatte die Gefahr, in eine starre Konfrontation bewegungs- und verständigungsunfähiger Blöcke zu münden. Aber ist es wirklich so, dass jede Form der Lebensqualitätsbewertung unvereinbar ist mit der Menschenwürde?Michael Quante entwickelt Konzepte der Menschenwürde und der personalen Autonomie, die für eine pluralistische Gesellschaft tauglich sind. Auf dieser Grundlage begründet er detailliert und differenziert seine Position, »dass auf Lebensqualität aufbauende Bewertungen menschlichen Lebens nicht prinzipiell verwerflich, sondern im Gegenteil ethisch unverzichtbar sind, sofern man ein angemessenes Verständnis davon hat, was unter Lebensqualität zu verstehen ist.«

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Information

Anmerkungen

1Einen guten Überblick zum Stand der Diskussion über die Tierethik auf pathozentristischer Grundlage gibt Ach, Lassie; für einen allgemeinen Überblick zur angewandten Ethik siehe Vieth, Angewandte Ethik.
2Zu den historischen und philosophischen Dimensionen des Begriffs der Menschenwürde vgl. die Beiträge in Bayertz, Human Dignity.
3Den besten Überblick zu den verschiedenen Aspekten dieses Wertes liefern die Beiträge in Bayertz, Solidarität.
4Eine philosophische Analyse der Natürlichkeitsvorstellung findet sich in Siep, Natürlichkeit und Birnbacher, Natürlichkeit.
5Für einen allgemeinen Überblick zu den ethischen Aspekten der Reproduktionstechnologien vgl. Kuhse, Reproduktionstechnologien, Singer & Wells, Reproductive Revolution sowie die Beiträge in Beller & Weir, Human Life, Chadwick, Ethics, Hildt & Mieth, In Vitro und Lee & Morgan, Birthrights.
6Zu den deskriptiven und normativen Aspekten des Krankheitsbegriffs vgl. Wiesing, Diagnosen.
7Eine Analyse des naturalistischen Fehlschlusses und eine Darstellung seiner verschiedenen philosophischen Deutungen findet sich in Kapitel VII von Quante, Ethik.
8Zur Analyse der ethischen Probleme des Klonens vgl. Harris, Clones, Siep, Problematik und Klonen sowie die Beiträge in Ach et al., Dolly, Humber & Almeder, Cloning und Pence, Flesh.
9Dieser eher moralpsychologischen als bioethischen Fragestellung gehe ich in Kapitel V nach.
10Zum Problem der Embryonenforschung vgl. Birnbacher, Embryonenforschung und Mulkay, Embryo sowie die Beiträge in Dyson & Harris, Experiments und Singer et al., Embryo.
11Dies ist eine der Strategien, den Begriff der Menschenwürde für Fragen der biomedizinischen Ethik brauchbar zu machen, die in den Beiträgen in Bayertz, Sanctity diskutiert wird.
12Für eine umfassende Analyse der ethischen Dimension der Gentechnik vgl. Bayertz, GenEthik und Siep, Gentechnologie sowie die Beiträge in Dyson & Harris, Ethics.
13Vgl. zum Problem der Geschichte der Eugenik in Deutschland Junker & Paul, Eugenik-Argument und Kröner, Eugenik.
14Empirisches Datenmaterial über die faktische Verbreitung solcher eugenischer Einstellungen in Deutschland liefert Nippert, Folgen.
15Diese scheinbare Paradoxie wird in Kapitel VII ausführlich analysiert.
16Vgl. zu diesem Problem die Beiträge in Agius & Busuttil, Germ-Line; grundlegend für die Frage nach unserer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen ist Birnbacher, Verantwortung.
17Vgl. dazu die Überlegungen von Reiss & Straughan, Improving nature sowie die Beiträge in Becker, Changing.
18Ich danke Herrn Dr. Johannes Neyses und der Stiftung Demokratie für finanzielle Unterstützung bei der Realisierung dieses Buchprojekts.
19Vgl. zur Diskussion des Transplantationsgesetzes nach zehn Jahren die Beiträge in Höfling, Regulierung.
20Ich diskutiere das Verhältnis zwischen Menschenwürde und dem Recht auf Leben auf der einen Seite sowie den ethischen Fragen, die die aktive Sterbehilfe betreffen, auf der anderen Seite in Kapitel 6 von Quante, Personales Leben.
21Die Auffassung, daß Lebensqualitätsbewertungen mit der Menschenwürde unvereinbar sind, findet sich im Votum derjenigen Mitglieder des Nationalen Ethikrates, welche die Position verteidigen, daß die Präimplantationsdiagnostik gesetzlich verboten werden sollte; vgl. Kapitel III für eine ausführliche Analyse dieser Stellungnahme.
22Ich werde die Unterscheidung zwischen einer strengen (oder starken) und einer schwachen Konzeption von Menschenwürde in den nächsten Abschnitten dieses Kapitels erläutern.
23Ein Verteidiger von Gegeneinwand I sieht den Begriff der Menschenwürde als sinn- oder bedeutungslos an. Aus diesem Grund kann er die Unvereinbarkeitsannahme nicht vertreten, da in dieser vom Begriff der Menschenwürde Gebrauch gemacht wird. Weil ich in diesem Kapitel primär an der Unvereinbarkeitsannahme interessiert bin, werde ich Gegeneinwand I im folgenden ignorieren (ich habe ihn hier erwähnt, weil er eine nicht unbedeutende Rolle in deutschen Debatten zur Biopolitik und Bioethik spielt); für eine kompakte und detaillierte Diskussion siehe Merkel, Forschungsobjekt Embryo.
24Es beruht auf einem naturalistischen Fehlschluß; mehr dazu in Kapitel VII von Quante, Ethik. Ich sollte hinzufügen, daß ein solcher naturalistischer Standard prima facie aus drei Gründen attraktiv ist: Erstens scheint er hilfreich, um harte ethische Fragen zu vermeiden, indem man sich auf ›objektive Tatsachen‹ bezieht; zweitens paßt er gut zu aktuellen naturalistischen Tendenzen in anderen Bereichen der Philosophie (z. B. der Philosophie des Geistes oder der Erkenntnistheorie); und drittens stellt sich hier eine natürliche Allianz mit den (impliziten) naturalistischen Präsuppositionen des Utilitarismus (in seinen vielfältigen Varianten) ein.
25Mit Sicherheit vertritt niemand in der aktuellen Debatte einen solchen sozialen Standard. Abgesehen von der Tatsache, daß der Fundamentaleinwand oftmals auf Dammbruchargumenten basiert (ohne empirische Belege für die damit verbundenen Behauptungen zu liefern), besteht die Hauptschwäche des Fundamentaleinwandes darin vorauszusetzen, daß Verteidiger von Lebensqualitätsbewertungen sich auf einen naturalistischen oder sozialen Standard stützen (oder sich sogar darauf stützen müssen).
26Zum Begriff der Autonomie siehe Quante, Personale Autonomie und Kapitel 5 von Quante, Personales Leben.
27Es ist ethisch bedeutsam, hier vier Fälle zu unterscheiden: (1) menschliche Wesen ohne das Potential, überhaupt personale Autonomie auszubilden, (2) menschliche Wesen mit dem Potential, in Zukunft personale Autonomie auszubilden, (3) menschliche Wesen, die ihre personale Autonomie verloren haben, aber noch immer über die Fähigkeit verfügen, sie wiederzugewinnen, und (4) menschliche Wesen, die ihre personale Autonomie ohne Aussicht auf Rückgewinnung verloren haben. Im dritten und vierten Fall kommt das Problem der Patientenverfügung und anderer Möglichkeiten zur Ausweitung der eigenen Autonomie ins Spiel; siehe dazu Kapitel IX und Quante, Precedent Autonomy für weitere Details. Der Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Fall ist, daß der interpersonale Standard im letzteren herangezogen werden kann, weil das beurteilte menschliche Wesen kontrafaktisch als Person betrachtet werden kann. Dies setzt voraus, daß wir eine angemessene Erläuterung von Potentialität geben können – mehr zu diesem Thema findet sich in Kapitel 3 von Quante, Personales Leben. Im ersten Fall kann der interpersonale Standard nur auf denjenigen Aspekten beruhen, die für menschliche Wesen angemessen sind. Da das Hauptaugenmerk dieses Kapitels auf der Unvereinbarkeitsannahme liegt, werde ich hier nicht weiter auf Einzelheiten eingehen. Letztlich zeigt sich an dieser Stelle das Erfordernis eines ausdifferenzierten Konzepts der Lebensqualität, welches nur in einer interdisziplinären, normative und deskriptive Aspekte integrierenden, Anstrengung zu entwickeln sein wird.
28Zum evaluativen Aspekt personaler Autonomie – verbunden mit dem Begriff des »sich Identifizierens« – vgl. Quante, Identifikation und die Kapitel 5 und 6 von Quante, Personales Leben sowie die Kapitel 8 und 9 von Quante, Person.
29Dieses Mißverständnis wird von Ach et al., Ethik, S. 127–132 kritisiert. Man sollte beachten, daß das »Verstehen« der evaluativen Haltung einer anderen Person nicht gleichbedeutend ist mit deren Akzeptanz.
30Ohne Frage ist es sehr schwierig, ein auch nur halbwegs angemessenes Bild vom Selbstverständnis unserer Gesellschaft zu geben; aber unbestreitbar werden Säkularisierung und Pluralismus ebenso wie personale Autonomie wesentliche Elemente jeder Darstellung sein müssen.
31Eine Übersicht der vielen Aspekte unseres Begriffs der Menschenwürde findet sich in den Beiträgen von Bayertz, Human Dignity und Stoecker, Menschenwürde.
32Menschenwürde im Begriff der »menschlichen Natur« zu fundieren ist kein Ausweg. Entweder stützen wir uns auf eine nicht-evaluative, z. B. wissenschaftliche Naturkonzeption, so daß wir mit dem Problem des naturalistischen Fehlschlusses konfrontiert werden, oder wir schreiben der biologischen Spezies einen bestimmten ethischen Wert zu. In diesem Fall wären wir auf einen...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. EINLEITUNG: Demokratische Werte im Kontext der Lebenswissenschaften
  6. ERSTER TEIL: Menschenwürde
  7. ZWEITER TEIL: Person
  8. DRITTER TEIL: Autonomie
  9. AUSBLICK: Menschenwürde und personale Autonomie in der pluralistischen Gesellschaft
  10. Anmerkungen
  11. Literaturverzeichnis
  12. Drucknachweise