Perspektiven für Juristen 2016
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Perspektiven für Juristen 2016

Berufsbilder, Bewerbung, Karrierewege und Expertentipps zum Einstieg

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  1. 346 Seiten
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Perspektiven für Juristen 2016

Berufsbilder, Bewerbung, Karrierewege und Expertentipps zum Einstieg

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

"Perspektiven für Juristen" ist das Expertenbuch zum Einstieg in juristische Berufe im Öffentlichen Dienst, in Kanzleien und in Unternehmen. In zahlreichen Berufsbildern und Erfahrungsberichten stellen Autoren aus der Praxis interessante Tätigkeiten für leistungsstarke Juristen vor. Auch die wichtigsten Fragen rund um Studienplanung, Bewerbung und Karriere werden beantwortet: Wie kann man bereits in Studium und Referendariat die Weichen für die spätere Karriere stellen? Wie laufen Bewerbungsverfahren in der Justiz, in Kanzleien oder in internationalen Organisationen ab? Ist ein Wechsel zwischen Wirtschaft und Staatsdienst jederzeit möglich, und was gilt es hierbei zu beachten? Das vorliegende Buch informiert umfassend über Karrierechancen für Juristen und hilft bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

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Information

Jahr
2015
ISBN
9783941144668
Auflage
7
Thema
Jura

1. Branchenüberblick – Perspektiven für Juristen

Entscheidungsfindung – Welcher Berufsweg passt zu mir?

von Dr. Lutz Kni­prath
Die Ent­schei­dung für ei­nen Be­rufs­weg ist hoch­per­sön­lich. Rat­schläge hel­fen hier al­len­falls zu­fäl­lig. Denk­an­stöße kön­nen je­doch ei­nen sinn­vol­len Bei­trag zur Ent­schei­dungs­fin­dung vor der Be­rufs­wahl leis­ten. Da­her sol­len hier Fra­gen ge­stellt und er­läu­tert wer­den, mit de­nen sich je­der Ju­rist im Laufe sei­ner Kar­riere aus­einan­der­set­zen wird. Früh ge­stellt, vor­läu­fig be­ant­wor­tet und da­nach im­mer wie­der durch­dacht, kön­nen sie hel­fen, über­ra­schende Un­zu­frie­den­heit zu ver­mei­den.
„Wel­cher Be­rufs­weg passt zu mir?“ fragt nach den ei­ge­nen Vor­lie­ben und Gren­zen, nicht nach den An­for­de­run­gen der Ar­beit­ge­ber. Das ist so ge­wollt. Schließ­lich muss je­der selbst mit sei­nem Be­ruf zu­frie­den sein und ei­nen lan­gen Zeit­ab­schnitt über mit ihm le­ben. Die Be­schrän­kun­gen des Ar­beits­markts und der ei­ge­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen soll­ten erst in ei­nem zwei­ten Schritt aus­fil­tern, was der­zeit nicht geht. Denn viel­leicht ist es ja doch oder zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt mög­lich, etwa nach ei­nem An­lauf über eine an­dere Stelle.
Wer bin ich?
Die Mehr­zahl der Stel­len, die Be­rufs­ein­stei­ger heute an­tre­ten, for­dern ei­nen ho­hen Ein­satz. Sie wer­den zu ei­nem we­sent­li­chen Teil ih­res Le­bens. Kann eine Stelle die in­di­vi­du­el­len Grund­be­dürf­nisse ei­nes Be­rufstä­ti­gen nicht be­frie­di­gen oder ge­hen ihm we­sent­li­che Be­din­gun­gen sei­ner Stelle ge­gen den Strich, dann ist seine Le­bens­qua­li­tät ernst­haft be­ein­träch­tigt. Da­her vor­weg die Frage nach dem ei­ge­nen We­sen. Dies be­trifft zum ei­nen den Stel­len­wert des Be­rufs im Ver­hält­nis zum pri­va­ten Le­ben. Manche Stel­len for­dern ei­nen Zeit­auf­wand und eine Hin­gabe, die das Pri­vat­le­ben zum Rander­eig­nis de­gra­die­ren. Fa­mi­lie, Freunde, Sport oder Thea­ter­be­su­che fin­den häu­fig nur spo­ra­disch und kurz­fris­tig auf Zu­ruf statt. Die Frage be­zieht sich des Wei­te­ren auf Ein­kom­men und Pres­tige. Die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten un­ter­schei­den sich schon bei Ein­stei­gern dras­tisch. Frei­lich hat das Geld sei­nen Preis. Be­deu­tende Ar­beit­ge­ber auf der Vi­si­ten­karte ver­hel­fen schon dem An­fän­ger zu An­se­hen. Dem ent­spricht eine Er­war­tungs­hal­tung, die dem Be­rufstä­ti­gen be­son­de­ren Druck im All­tag be­schert. Und schließ­lich be­trifft dies die Be­reit­schaft zu Orts­wech­seln, im Land und über Gren­zen hin­weg. Das ist in frü­hen Jah­ren zu­meist leich­ter als spä­ter, wenn Haus­halt und Kin­der im­mer wie­der um­ge­pflanzt wer­den müss­ten. „Wer bin ich?“ – Wer kann das zu­ver­läs­sig be­ant­wor­ten? Der Mensch än­dert sich und lernt sich erst mit den Jah­ren und Jahr­zehn­ten selbst ken­nen. Doch die ei­ge­nen Gren­zen zu er­for­schen und zu respek­tie­ren und sich selbst pro­blem­be­wusst zu be­ob­ach­ten, mag die Ein­schät­zung ein­zel­ner Stel­len­an­for­de­run­gen er­leich­tern.
Möchte ich ju­ris­tisch ar­bei­ten?
Die ju­ris­ti­sche Aus­bil­dung qua­li­fi­ziert zu ei­ner bun­ten Pa­lette ju­ris­ti­scher Tä­tig­kei­ten, aber sie lehrt auch Fä­hig­kei­ten wie struk­tu­rier­tes Den­ken und legt da­mit ein so­li­des Fun­da­ment für al­ler­lei an­dere Be­rufs­fel­der. Manche Stel­len au­ßer­halb der ju­ris­ti­schen Sphäre set­zen eine Zu­satz­aus­bil­dung, etwa in BWL, vor­aus. Bei an­de­ren sorgt der Ar­beit­ge­ber für die er­for­der­li­che Wei­ter­bil­dung – und sei es durch Trai­ning-on-the-Job. Bei­spiele sind ei­nige Un­ter­neh­mens­be­ra­tun­gen, die Ab­sol­ven­ten aus ei­nem wei­ten Spek­trum von Fach­rich­tun­gen ein­stel­len oder Ab­tei­lun­gen von Un­ter­neh­men, z. B. für Per­so­nal oder Con­trol­ling.
Deutschland, Aus­land, in­ter­na­tio­nal?
Das Recht ist grund­sätz­lich na­tio­nal; je­der Staat hat seine ei­gene Rechts­ord­nung. Da­her zie­hen Ju­ris­ten we­ni­ger leicht über die Grenze als Ärzte oder Kauf­leute. Den­noch kann die Kennt­nis aus­län­di­scher Rechts­ord­nun­gen oder trans­na­tio­na­ler Rechts­nor­men und Usan­cen die ju­ris­ti­sche Ar­beit au­ßer­halb Deutschlands er­mög­li­chen. Hierzu zäh­len etwa das Völ­ker­recht, das EU-Recht und Be­rei­che des in­ter­na­tio­na­len Wirt­schafts­rechts, ein­schließ­lich der Schieds­ge­richts­bar­keit. Zu­dem kön­nen auch Lehr­tä­tig­kei­ten, etwa zum deut­schen Recht, Ge­le­gen­heit zu lang­fris­tigen Aus­lands­auf­ent­hal­ten bie­ten.
Wie in­ter­na­tio­nal die Be­rufstä­tig­keit wer­den kann, hängt zum ei­nen von den ent­spre­chen­den Qua­li­fi­ka­tio­nen ab, die der Ein­stei­ger mit­bringt, und zum an­de­ren von sei­nem in­di­vi­du­el­len Le­bens­ent­wurf. Eine grenz­über­schrei­tende Be­rufstä­tig­keit be­deu­tet zu­gleich ei­nen ge­stei­ger­ten Zeit­auf­wand un­ter­wegs und ge­ge­be­nen­falls ge­sund­heit­li­che Be­las­tung, etwa durch häu­fige Wech­sel von Zeit- und Kli­ma­zo­nen.
Wirt­schafts­recht oder ein an­de­rer Fach­be­reich?
Die­ser Band legt ei­nen Schwer­punkt auf Tä­tig­keits­fel­der im klas­si­schen Wirt­schafts­recht. In die­sem Be­reich ar­bei­ten nicht nur An­wälte, son­dern auch manche Rich­ter, Staats­an­wälte und Ver­wal­tungs­beamte. Die Op­tio­nen des Ju­ris­ten sind da­mit aber bei Wei­tem noch nicht er­schöpft. Die Spanne reicht vom Fa­mi­lien- und Erbrecht bis hin­über zur Rechts­phi­lo­so­phie. Auch Rechts­ge­biete, die ei­nen ho­hen Grad an Spe­zia­li­sie­rung for­dern, ha­ben ih­ren be­son­de­ren Reiz, etwa das Kunst- oder das Tier­recht. Die Spe­zia­li­sie­rung ei­nes Ju­ris­ten ist häu­fig genug das Er­geb­nis von son­der­ba­ren Zu­fäl­len und Ge­le­gen­hei­ten, wenn auch eine per­sön­li­che Prä­dis­po­si­tion die Zu­fälle wahr­schein­li­cher ma­chen kann. Und manche Spe­zi­al­ge­biete er­for­dern ein Min­dest­maß an Lei­den­schaft für ihre Ma­te­rie.
Große Or­ga­ni­sa­tion oder „freier Be­ruf“?
Mit der Größe der Or­ga­ni­sa­tion nimmt ge­wöhn­lich die Hier­ar­chie und Re­ge­lungs­dichte zu. Dies gilt für Un­ter­neh­men wie Kanz­leien ebenso wie für Ver­bände. Be­hör­den sind üb­li­cher­weise hier­ar­chisch struk­tu­riert und stren­gen Re­geln un­ter­wor­fen. Eine feste Struk­tur bie­tet im Grund­satz Si­cher­heit und Vor­her­seh­bar­keit. Doch nicht je­der wird da­rin dau­er­haft glück­lich. Denn die Si­cher­heit kann zu­las­ten der Frei­heit ge­hen. Und die Vor­her­seh­bar­keit mag Fle­xi­bi­li­tät und Spon­ta­nei­tät ein­schrän­ken. Auch die Zunft der Wirt­schafts­an­wälte lebt in Tei­len längst nicht mehr nach dem Ideal des freien Be­rufs, son­dern ar­bei­tet in Law Firms nach an­glo­ame­ri­ka­ni­schem Mus­ter ent­we­der an­ge­stellt oder als Part­ner. Und selbst die Part­ner­schaft bie­tet nicht die Frei­heit des Ein­zel­an­walts al­ter Schule, son­dern be­deu­tet nicht sel­ten die Un­ter­wer­fung un­ter Mehr­heits­ent­schei­dun­gen und den Zwang zu ho­her Pro­fi­ta­bi­li­tät.
Be­ra­ter, Ent­schei­der oder Strei­ter?
Ju­ris­ten müs­sen be­ra­ten, ent­schei­den und strei­ten kön­nen. Doch jede Tä­tig­keit setzt an­dere Ak­zente. Wäh­rend der M&A-An­walt schwer­punkt­mä­ßig struk­tu­riert, ent­wirft, be­rät und ver­han­delt und der Rich­ter vor al­lem ana­ly­siert, aus­ge­gli­chen ver­mit­telt und ent­schei­det, ist der Pro­zess­an­walt am meis­ten ge­for­dert im Ana­ly­sie­ren, Ent­wer­fen von Stra­te­gien und im strei­ti­gen Aus­einan­der­set­zen, aber auch bei der För­de­rung ei­ner güns­tigen Ei­ni­gung. Rich­ter neh­men ei­nen neu­tra­len Stand­punkt ein, wäh­rend Rechts­an­wäl­ten die In­teres­sen des ei­ge­nen Man­dan­ten be­son­ders nahe sind. Diese As­pekte er­schei­nen vor dem Be­rufs­ein­stieg als eher zweit­ran­gig. Im All­tag je­doch kann es be­las­tend wer­den, wenn die ei­gene Per­sön­lich­keit an­ders ge­strickt ist.
Was will ich?
Manche der oben an­ge­spro­che­nen Über­le­gun­gen kön­nen schon früh – be­reits im Stu­dium – zu wich­ti­gen Wei­chen­stel­lun­gen füh­ren, etwa die zur In­ter­na­tio­na­li­tät. Denn dann ist noch hin­rei­chend Zeit zum Er­ler­nen von wei­te­ren Fremd­spra­chen oder zum Ver­bes­sern der vor­han­de­nen Kennt­nisse. Auch ein Aus­lands­jahr, ge­ge­be­nen­falls mit Ab­schluss, kann dann noch un­ter­ge­bracht wer­den. Und es las­sen sich noch die Vor­aus­set­zun­gen für eine mög­lichst gute Ex­amens­note schaf­fen. Da­für müs­sen häu­fig genug an­dere In­teres­sen hintan­ge­stellt wer­den. Ih­nen kann hin­ge­gen mehr Raum ge­währt wer­den, wenn die an­ge­strebte Rich­tung kei­nen heraus­ra­gen­den Ab­schluss er­for­dert. Ei­nige As­pekte der Frage „Was will ich?“ kön­nen erst zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt ge­winn­brin­gend be­ant­wor­tet wer­den, etwa im Re­fe­ren­da­riat oder so­gar erst in ei­ner frü­hen Be­rufs­phase. An­dere Ein­sich­ten wer­den im Laufe ver­tief­ter Er­fah­run­gen all­mäh­lich her­ankei­men, sich ganz in­di­vi­du­ell zu Wort mel­den oder von Zu­fäl­len ab­hän­gen. Glück­li­cher­weise las­sen sich manche Ent­schei­dun­gen im Laufe des Be­rufs­le­bens noch kor­ri­gie­ren. Schließ­lich aber kann sich der Mensch – in ei­nem ge­wis­sen Rah­men – auch sei­nem Be­ruf an­pas­sen.
Fa­zit
Wich­tig er­scheint eine be­stän­dige Be­ob­ach­tung der ei­ge­nen Fä­hig­kei­ten und Gren­zen, so­wohl be­zo­gen auf ein­zelne ju­ris­ti­sche Tä­tig­keits­fel­der als auch auf Ar­beits­stile und Le­bens­ent­würfe.

Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für Juristen

von Dr. Chris­toph Wit­te­kindt
Ein­stiegs­ge­häl­ter, Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten, Ar­beits­be­las­tung, Ver­ein­bar­keit von Be­ruf und Fa­mi­lie so­wie al­ter­na­tive Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten – das sind die The­men, die Ju­ris­ten auch die­ses Jahr um­trei­ben. Wie ent­wi­ckelt sich der Markt, und wo stehe ich? Hier­auf soll im Fol­gen­den eine Ant­wort ge­ge­ben wer­den.
Über­blick über den Ge­samt­markt
Der ju­ris­ti­sche Ar­beits­markt in Deutschland zeigt sich der­zeit in ei­ner sehr gu­ten Ver­fas­sung. Die Nach­frage nach Ju­ris­ten, sei es für Kanz­leien, aber auch für Un­ter­neh­men und Ver­bände, hat im letz­ten Jahr leicht zu­ge­legt. Al­ler­dings kann sich auch der ju­ris­ti­sche Ar­beits­markt nicht all­ge­mei­nen Trends ent­zie­hen: Stel­len wer­den ver­stärkt be­fris­tet aus­ge­schrie­ben, In­te­rims­ju­ris­ten – Ju­ris­ten auf Zeit für be­stimmte Pro­jekte, Eltern­zeit­ver­tre­tung oder tem­po­räre Un­ter­stüt­zung der Rechts-, Per­so­nal- oder Com­pli­an­ce­ab­tei­lung – wer­den erst­mals si­gni­fi­kant nach­ge­fragt. Ju­ris­ti­sche Füh­rungs­po­si­tio­nen in Un­ter­neh­men sind al­ler­dings nach wie vor rar ge­sät und wer­den oft in­tern be­setzt.
Bei den Kanz­leien ist nach sechs Jah­ren Auf­schwung erst­mals eine ge­wisse Sät­ti­gung fest­zu­stel­len: Grö­ßere So­zie­tä­ten stel­len nach wie vor ein – vor al­lem Be­rufs­an­fän­ger –, ha­ben aber oft Schwie­rig­kei­ten, ge­eig­nete Kan­di­da­ten zu fin­den. Da­her jagt Kanz­lei A gerne Kanz­lei B ganze An­walts­teams ab: Der Team­lei­ter bringt den Um­satz mit, die As­so­cia­tes sind die wil­li­gen Hel­fer, die man sich gerne mit ein­kauft. Bou­ti­quen und klei­nere Kanz­leien fi­schen ver­stärkt im Be­cken der Groß­kanz­leien und kön­nen so manchen in­teres­san­ten Kan­di­da­ten für sich ge­win­nen. In der Re­gel sind in den Bou­ti­quen oder klei­ne­ren Kanz­leien die An­for­de­run­gen an die Kan­di­da­ten, ins­be­son­dere be­züg­lich der Ex­amens­no­ten, ge­rin­ger. Aber auch hier gilt es, nach Rechts­ge­biet zu dif­fe­ren­zie­ren: An­ders als in den Vor­jah­ren sind der­zeit wie­der Ar­beits-, Bau-, Ver­gabe-, Im­mo­bi­li­en­wirt­schafts-, Le­bens­mit­tel- so­wie Steu­er­recht­ler ge­fragt, zu­dem nach wie vor der ge­samte „grüne“ Be­reich, ins­be­son­dere Pro­zess­recht­ler. Aber auch an­dere Be­rei­che wie Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht, Han­dels- und Ge­sell­schafts­recht oder M&A lau­fen der­zeit gut.
Und: Im Zeital­ter von In­ter­net und So­cial Me­dia ge­lan­gen viele of­fene Po­si­tio­nen gar nicht mehr „auf den Markt“. Un­ter­neh­men und Kanz­leien ver­su­chen ver­stärkt, po­ten­zi­elle Kan­di­da­ten über di­verse Kar­rie­re­por­tale (wie XING oder Lin­ke­dIn) di­rekt an­zu­spre­chen. Print-An­zei­gen neh­men wei­ter ab, Stel­len wer­den, wenn über­haupt, nur noch on­line aus­ge­schrie­ben. Es bleibt aber da­bei: Der per­sön­li­che Kon­takt, das in­di­vi­du­elle Ge­spräch, das Prak­ti­kum oder die Wahl­sta­tion sind nach wie vor Trumpf und oft Ein­tritts­karte für den er­folg­rei­chen Start.
Ein­stiegs­ge­häl­ter
...

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Die Autoren
  3. 1. Branchenüberblick – Perspektiven für Juristen
  4. 2. Erfahrungsberichte und Fallstudien
  5. 3. Studium und fachspezifische Ausbildung
  6. 4. Einstieg und Karriere
  7. 5. Arbeitgeberporträts
  8. Weitere Titel aus der Reihe e-fellows.net wissen
  9. Impressum