Perspektive Patentanwalt 2012
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Perspektive Patentanwalt 2012

Herausforderungen zwischen Technologie und Recht

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  1. 194 Seiten
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Perspektive Patentanwalt 2012

Herausforderungen zwischen Technologie und Recht

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

"Perspektive Patentanwalt" informiert über den Beruf des Patentanwalts und verwandte Tätigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz. Die wenigsten Naturwissenschaftler und Ingenieure wissen, dass ihnen mit Abschluss ihres Studiums der Weg zum Beruf des Patentanwalts offen steht - eine attraktive Alternative zu einer Tätigkeit in der Forschung. Denn in Deutschland sind die Karriereaussichten für Patentanwälte nach wie vor exzellent. Doch wie sieht der Berufsalltag eines Patentanwalts konkret aus? Wie läuft die Ausbildung ab? Und welche Karrierewege eröffnen sich im Anschluss? Antworten auf Fragen wie diese finden sich in diesem Buch. Mit neuen Beiträgen, Fallstudien und Erfahrungsberichten hilft es Interessenten, aber auch Patentanwaltskandidaten bei der weiteren Karriereplanung.

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Information

Jahr
2012
ISBN
9783941144347
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Der Beruf des Patentanwalts
Faszination Patentwesen
Der Weg zum Patentanwalt
Wo Patentanwälte arbeiten
Aufgaben eines Patentanwalts
Schaffung und Sicherung von Schutzrechten
Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten
Weitere Aufgabengebiete in Kanzleien und Unternehmen
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit eines Patentanwalts
Patentrecht
Gebrauchsmusterrecht
Arbeitnehmererfindungen
Rechtliche Grundlagen für die Lizenzvergabe
Markenrecht
Geschmacksmusterrecht
Institutionen im gewerblichen Rechtsschutz
Möglichkeiten der Berufsausübung im Vergleich
Kriterien zur Entscheidungsfindung
Tätigkeit in einem Unternehmen
Patentanwalt in einer Kanzlei
Patentanwalt – ein Beruf im internationalen Umfeld
Qualifikationsprofil eines guten Patentanwalts
Vergütung der Patentanwälte und Patentassessoren
1. Der Beruf des Patentanwalts
Das erste Kapitel gibt einen umfassenden Einblick in den Beruf des Patentanwalts. Der Beitrag ab Seite 16 bietet einen ersten Überblick und zeigt auf, worin die Faszination des Patentwesens besteht.
Die Vielfalt der Aufgabenbereiche ist sicher einer der größten Vorteile der Tätigkeit als Patentanwalt. Sie reichen von der Schaffung und Sicherung von Schutzrechten über deren Verwertung und Verteidigung bis hin zu strategischen und administrativen Aufgaben in Kanzleien oder Unternehmen. Ab Seite 20 finden Sie eine kompakte Darstellung der Aufgaben eines Patentanwalts.
Natürlich darf auch ein kleiner Exkurs zu den gesetzlichen Grundlagen des Patentwesens nicht fehlen. Der Beitrag ab Seite 28 bietet einen Einblick in das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, in den Bereich der Arbeitnehmererfindungen sowie in das Marken- und Geschmacksmusterrecht.
Ein weiteres Kapitel geht auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Berufsausübung ein: Als freier Patentanwalt, Patentanwalt in einer Kanzlei oder in einem Unternehmen stellen sich im Berufsalltag jeweils andere Herausforderungen, die von den Autoren ab Seite 42 beleuchtet werden. Welche Institutionen im gewerblichen Rechtsschutz tätig sind, zeigt die tabellarische Auflistung ab Seite 38.
Ebenso vielfältig wie die Aufgaben selbst sind auch die Personenkreise, mit denen ein Patentanwalt beruflich verkehrt: Die Kommunikation mit Mandanten, Kollegen, Mitarbeitern, aber auch mit Ämtern und Behörden bestimmt den Berufsalltag, wie im Beitrag ab Seite 55 zu lesen ist.
Da gewerbliche Schutzrechte selten in nur einem Land verfolgt werden, ist eine internationale Tätigkeit des Patentanwaltes vorprogrammiert: Der Beitrag ab Seite 61 bietet einen Überblick über die weltweiten Einsatzmöglichkeiten und Betätigungsfelder eines Patentanwalts.
Der Patentanwalt nimmt eine Mittlerrolle zwischen Recht und Technik ein, die unter anderem mit großen sprachlichen Herausforderungen verbunden ist. Ab Seite 63 ist daher dem anspruchsvollen Qualifikationsprofil eines guten Patentanwalts ein eigener Beitrag gewidmet.
Angesichts der langen Ausbildung zum Patentanwalt ist die angemessene Vergütung des Arbeitseinsatzes für viele Bewerber ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für diesen Berufsweg. Wie die Vergütung in der Ausbildung und im Anschluss daran ausfallen kann, zeigt der letzte Beitrag des Kapitels ab Seite 67.
Faszination Patentwesen
von Ulrike Holz
1st ein Patentanwalt ein Jurist oder ein Techniker? – Beides!
„Innovationsstärke wird mehr als früher zum Schlüssel einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Die Hälfte aller Produkte, die wir in fünf Jahren verkaufen wollen, müssen wir erst entwickeln” (Karl Heinz Beckurts (1930–1986), deutscher Manager). Dafür sind nicht nur kreative Erfinder gefragt, sondern auch Patentanwälte als diejenigen, die wissen, wie Erfindungen und andere Innovationen rechtlich geschützt werden können.
Der Weg zum Patentanwalt
Ein Patentanwalt arbeitet an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik oder Naturwissenschaften. Dabei reicht es nicht, zu verstehen, was technisch gewollt und realisierbar ist. Vielmehr ist es auch seine Aufgabe, zu beurteilen, was rechtlich schützbar und durchsetzbar ist.
Ein Patentanwalt kann mehr als „nur“ Patente
Die sich dem Patentanwalt bietende Vielfalt an Aufgabenbereichen ist sicherlich einer der größten Vorteile, den der Beruf des Patentanwalts mit sich bringt. So berät er seine Mandanten nicht nur im Hinblick auf technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster und deren Durchsetzung gegenüber nachahmenden Mitbewerbern, sondern auch in nicht-technischen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie beispielsweise im Design- und Markenrecht, bei Schutzrechten für Pflanzensorten sowie in allen damit verbundenen Vertragsangelegenheiten.
Ein Patentanwalt arbeitet mit Mandanten und Kollegen rund um den Globus zusammen. Sehr gute englische (und gegebenenfalls weitere) Sprachkenntnisse sind daher eine zwingende Voraussetzung. Zudem muss ein Patentanwalt auch mit den grundlegenden Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland vertraut sein. Um den zahlreichen Aufgaben des beruflichen Alltags eines Patentanwaltes gerecht zu werden, müssen Patentanwaltskandidaten jedoch zunächst einen der längsten Ausbildungswege in Deutschland absolvieren.
Erstens: Das „technische“ Studium als Basis
Ein Patentanwalt ist kein Rechtsanwalt, und ein Rechtsanwalt ist kein Patentanwalt: Um überhaupt zur Ausbildung zum Patentanwalt zugelassen zu werden, müssen Patentanwaltskandidaten eine technische Befähigung nachweisen. Eine solche hat man in der Regel mit einem erfolgreich abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben.
Zweitens: Ein Jahr „praktischer technischer Tätigkeit“
Zudem müssen Kandidaten vor Beginn der Ausbildung ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit abgeleistet haben. Diese Bedingung kann beispielsweise durch während des Studiums durchgeführte Industriepraktika oder eine sich an das Studium anschließende Promotionstätigkeit erfüllt sein.
Drittens: Die Ausbildung zum Patentanwalt
Nach der Ausbildungszulassung durchlaufen Kandidaten die zweiteilig gegliederte Ausbildung zum deutschen Patentanwalt: Im ersten Teil (26 Monate) werden sie von einem Patentanwalt ausgebildet, der sich gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Übernahme der Ausbildung verantwortlich erklärt hat. Im zweiten Teil lernen Patentanwaltskandidaten die Arbeit beim Deutschen Patent- und Markenamt (zwei Monate) sowie beim Bundespatentgericht (sechs Monate) kennen.
Während des ersten Teils der Ausbildungszeit erhalten Kandidaten eine juristisch-praktische Ausbildung auf den verschiedenen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei arbeiten sie nicht nur an praktischen Fällen, sondern absolvieren nebenher auch ein Fernstudium an der FernUniversität Hagen, um sich auch von theoretischer Seite entsprechende Rechtskenntnisse anzueignen.
Mit dem zweiten Teil der Ausbildung beginnt das sogenannte (inzwischen auf acht Monate verkürzte) Amtsjahr in München. So wie Studenten der Rechtswissenschaften ein Referen-dariat durchlaufen, absolvieren Kandidaten das Amtsjahr. Während der dortigen Ausbildungszeit beim DPMA bzw. anschließend beim Bundespatentgericht in München werden nicht nur die theoretischen Grundlagen vertieft, sondern durch aktive Zusammenarbeit auch Einblicke in die Tätigkeiten von Patent- und Markenprüfern am DPMA und von Richtern am Bundespatentgericht vermittelt.
Am Ende des Amtsjahres wartet die Patentanwaltsprüfung. Diese setzt sich aus zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten (jeweils fünf Stunden) und einer mündlichen Prüfung (je Patentanwaltsbewerber ca. eine Stunde) zusammen. Nach erfolgreicher Prüfung kann die Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragt werden, woraufhin – wie bei Rechtsanwälten – die Vereidigung folgt.
Nicht nur deutsch, sondern auch europäisch
Die meisten deutschen Patentanwälte sind zudem European Patent Attorney (offizielle englische Bezeichnung für „Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt“). Motivierte Patentanwaltskandidaten arbeiten während der deutschen Ausbildung (oder danach) auch auf eine Zulassung beim Europäischen Patentamt hin. Denn als zugelassener Vertreter ist man berechtigt, seine Mandanten auch vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten. Zugelassener Vertreter wird man, indem man ein technisches Studium und eine dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Europäischen Patentübereinkommens vorweist und eine entsprechende Eignungsprüfung besteht.
Wo Patentanwälte arbeiten
Nach bestandener deutscher und gegebenenfalls europäischer Prüfung gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten der Berufsausübung. Je nachdem, ob man den Weg des Einzel-Patentanwalts, des Patentanwalts in einer Kanzlei oder des angestellten Patentanwalts in einem Unternehmen wählt, wird man im Berufsalltag vor unterschiedliche Herausforderungen gestellt.
Der Klassiker: freier Patentanwalt
Die meisten Patentanwälte sind „frei“ tätig – nämlich alleine oder zusammen mit anderen. Viele Patentanwälte treten in eine bestehende Kanzlei ein oder schließen sich mit anderen Patentanwälten zusammen, sei es in Form einer Bürogemeinschaft oder einer Sozietät. Insbesondere bei der Führung einer eigenen Kanzlei bzw. als Partner einer Sozietät sollten Patentanwälte ein hohes Maß an sozialer und unternehmerischer Kompetenz aufweisen, zumal sie sich dann auch mit Themen wie Gesellschaftsformen, Haftung, Buchhaltung, Büroabläufen, Personalwesen und Akquise beschäftigen. Und neben all diesen Aufgaben sind nicht die Alltagstätigkeiten des Patentanwalts zu vergessen sowie das Übernehmen der Mittlerrolle zwischen Mandanten, gegebenenfalls deren Mitbewerbern, den Patentämtern und Gerichten sowie diversen Anwaltskollegen im Ausland.
Als Patentanwalt in die Industrie
Ein angestellter Patentanwalt in einem Unternehmen bildet die Schnittstelle zwischen Erfindern und Management. Er berät das Unternehmen im Wettbewerb gegen andere Unternehmen allein oder, in größeren Unternehmen, als Mitglied einer Patentabteilung. Dabei ist er nicht nur mit Patentanmeldungen betraut, sondern trägt auch wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen, indem er sich beispielsweise an Entscheidungsprozessen zu Patentstrategien oder Lizenzverhandlungen beteiligt.
Es muss nicht immer Patentanwalt sein
Um auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig zu sein, muss man jedoch nicht notwendigerweise den langen und aufwendigen Ausbildungsweg des Patentanwalts einschlagen. Ein alternatives Berufsbild ist beispielsweise das des Prüfers am Deutschen Patent- und Markenamt bzw. am Europäischen Patentamt, der sich schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung eingereichter Patentanmeldungen befasst. Für Universitätsabsolventen, die zwar juristisches Interesse mitbringen, sich nach Studium und gegebenenfalls Promotion jedoch keiner weiteren zeitaufwendigen Ausbildung hingeben möchten, kann das Berufsbild des Patentprüfers eine geeignete und attraktive Alternative darstellen. Weitere alternative Tätigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bringen zum Beispiel der Beruf des Patentreferenten (Patentingenieurs) mit sich oder sonstige, teilweise noch im Entstehen begriffene Stellenprofile wie das des IP-Managers.
Die Zukunft
Die Berufsaussichten für Patent Professionals sind hervorragend, denn der gewerbliche Rechtsschutz wird auch weiterhin als Wettbewerbsfaktor eine entscheidende Rolle für den Erfolg innovativer Unternehmen spielen. Treffender als Professor Erich Otto Häußer (1930-1999), von 1976 bis 1995 Präsident des Deutschen Patentamts, kann man dies nicht formulieren:
„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.”
Aufgaben eines Patentanwalts
von Dr. Bernhard Pfleiderer
Der Beruf des Patentanwalts hält eine Vielfalt von Ausübungsmöglichkeiten bereit, die je nach Fachgebiet, Arbeitgeber und Projekt stark variieren. Dadurch ist es Patentanwälten möglich, ein Einsatzfeld zu wählen, das den individuellen Neigungen entspricht – nicht zuletzt, da die Nachfrage nach patentanwaltlicher Dienstleistung nach wie vor groß ist.
Wie die Rechtsanwälte sind auch die Patentanwälte im Rahmen der ihnen zugewiesenen juristischen Bereiche sogenannte „unabhängige Organe der Rechtspflege“. Das heißt, dass der Patentanwalt auf seinem Gebiet Normen und Gesetze kennen und selbst anwenden soll, um auf diesem Wege die Richtigkeit der Rechtsanwendung zu kontrollieren und damit zu einem funktionierenden Rechtssystem beizutragen.
Innerhalb der verschiedenen Betätigungsfelder des Patentanwalts lassen sich zwei wesentliche Gruppen benennen. Die eine betrifft die Schaffung und Sicherung und die andere die Verwertung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Zur ersten Gruppe gehört die Beratung, ob und gegebenenfalls wie und wo gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente, Marken oder Geschmacksmuster) zu erwerben sind. Der Patentanwalt muss in der Lage sein, die relevanten Schutzrechte zu benennen, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen, die jeweiligen Anmeldungsunterlagen auszuarbeiten und bei den zuständigen Ämtern einzureichen. Danach gilt es, die Schutzrechte zur Registrierung, Eintragung oder Erteilung zu bringen. Wenn das gelungen ist, sind Dritte, die die Rechte benutzen wollen, zu lizenzieren, abzumahnen und – wenn es unvermeidlich ist – auch gerichtlich zu verfolgen.
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Schaffung und Sicherung von Schutzrechten
Patente
Eine zentrale Aufgabe des Patentanwalts liegt in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Patente werden für Erfindungen erteilt, die auf den unterschiedlichsten Gebieten gemacht werden können, wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Pharmazie, Chemie oder Biotechnologie. Zu den Aufgaben des Patentanwalts gehört das Lesen von Erfindungsmeldungen, das Gespräch mit dem Erfinder, das Einarbeiten in neue technische Zusammenhänge und Spezialgebiete und das Abstrahieren technischer Einzelheiten zu einer allgemeinen technischen Lehre. Schließlich muss der Patentanwalt die Erkenntnisse in juristisch und technisch geeigneten Worten zu Papier bringen.
Die Rechte des Erfinders
Eine Aufgabe, die besondere Erwähnung verdient, tritt im Zusammenhang mit dem Erfinder auf. Der Patentanwalt hat hier die jeweiligen nationalen Regelungen bezüglich des Rechtsübergangs der Erfindung auf das Unternehmen sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen zu beachten. In Deutschland ist diesbezüglich das Arbeitnehmererfindungsrecht von großer Bedeutung. Die Beschäftigung mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht kann bei Patentanwälten durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Patentanwalt setzt beispielsweise die nötigen Verträge auf, damit die Rechte an der Erfindung ordnungsgemäß von den Erfindern auf seinen Mandanten – also das Unternehmen – übergehen. Dabei beachtet er vor allem die unterschiedliche Rechtslage in den betroffenen Ländern. Wenn diese Situation bereits häufiger aufgetreten ist, kann er auf existierende Vertragsvorlagen zurückgreifen.
Die Ausarbeitung der Patentanmeldung
Durch ein Patent verhilft der Patentanwalt seinen Mandanten zu einem zeitlich und räumlich begrenzten Monopol. Deshalb besteht die Ausarbeitung einer Patentanmeldung keineswegs in der fotografischen Beschreibung technischer Vorrichtungen oder Verfahren. Vielmehr ist die analytische Fähigkeit gefragt, die vermittelte Information patentrechtlich zu bewerten und diese Bewertung in die Ausarbeitung einfließen zu lassen. Danach müssen geeignete Begriffe und Sätze gefunden werden, die den technischen Inhalt präzise beschreiben und gleichzeitig den patentrechtlichen, also juristischen Anforderungen genügen. Das führt in der Regel zu einer Sprache, die sich für den Laien eigenartig anhört, für Patentschriften jedoch typisch ist. Nicht zuletzt müssen die Ergebnisse der Überlegungen auch in geeigneter Weise den Erfindern und den Entscheidungsträgern in den Unternehmen mitgeteilt werden. Das erfordert nicht nur eine schnelle Auffassungsgabe, sondern auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Zunächst muss mit dem Erfinder Einigkeit darüber bestehen, dass das Niedergeschriebene mit der Erfindung übereinstimmt. Das ist schon aufgrund der ungewöhnlichen Sprache häufig keine Selbstverständlichkeit. Außerdem können widerstreitende Interessen innerhalb eines Unternehmens vorliegen. So kann eine Unternehmensvorgabe beispielsweise darin bestehen, bestimmte oder auch möglichst viele Patentanmeldungen einzureichen, ohne dass genügend aussichtsreiche Erfindungen vorliegen. Ebenso können die finanziellen Mittel zu knapp sein, um alle Erfolg versprechenden Ideen schützen zu lassen. Hier ist der Patentanwalt als geschickter Berater gefragt. Oft bestehen zwischen dem Patentanwalt und seinen Mandanten langjährige berufliche Beziehungen, sodass die Beratung über die Jahre Früchte trägt. Natürlich spielt die technische Vorbildung und Spezialisierung des Patentanwalts für die Ausarbeitung von Patentanmeldungen eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es Patentanwälte, die keine einzige Patentanmeldung auf dem technischen Gebiet ausgearbeitet haben, das sie ursprünglich erlernt haben. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen sind durchaus fließend, und mit einer gewissen Einarbeitungszeit kann sich der Patentanwalt ursprünglich fachfremde Gebiete erschließen.
Nach der Einreichung der Patentanmeldung
Da Patente vor ihrer Erteilung von den Patentämtern auf Patentfähigkeit geprüft werden, fällt dem Patentanwalt nach der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt die Aufgabe zu, mit den Beamten (Prüfern) der Patentämter über die Patentfähigkeit des angemeldeten Gegenstandes zu entscheiden und auch hier seine Mandanten vernünftig zu vertreten. In der Regel verläuft die Kommunikation mit den Ämtern schriftlich. In ein...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Über e-fellows
  3. Vorwort
  4. Die Autoren
  5. Inhaltliche Beratung
  6. 1. Der Beruf des Patentanwalts
  7. 2. Alternative Berufsbilder im gewerblichen Rechtsschutz
  8. 3. Fallbeispiele
  9. 4. Die Ausbildung zum Patentanwalt
  10. 5. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Hochschule
  11. 6. Erfahrungsberichte
  12. 7. Arbeitgeberporträts
  13. Alle Titel der Reihe e-fellows.net wissen