Gehirnforschung und Justiz
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Gehirnforschung und Justiz

Wie arbeitet das Gehirn beim Verhandeln und Entscheiden in Gerichtsverhandlungen?

  1. 136 Seiten
  2. German
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Gehirnforschung und Justiz

Wie arbeitet das Gehirn beim Verhandeln und Entscheiden in Gerichtsverhandlungen?

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Über dieses Buch

Objektiv, sachlich und unparteiisch zu verhandeln und zu urteilen das ist der Anspruch der Justiz. Doch entspricht dies der Arbeitsweise unseres Gehirns? Wie funktioniert die Informationswahrnehmung und -verarbeitung im Gehirn und wie entstehen Entscheidungen? Welchen Anteil hat die Persönlichkeit der Verfahrensbeteiligten am Verlauf der Verhandlung und an der Urteilsentscheidung? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Gerichtverfahren bestehen für die verschiedenen Akteure? Die vorliegende Arbeit stellt die Funktionsweise des Gehirns anhand von praktischen Beispielen aus Gerichtsverhandlungen dar sowie die Auswirkungen der Persönlichkeit auf gerichtliche Verhandlungen und Urteilsprozesse.

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Information

Jahr
2019
ISBN
9783947104352
1 Einleitung - Das Gericht und die Gehirnforschung segeln auf getrennten Booten
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. (Sprichwort)
Abb.: 2: La Verita Gian Lorenzo Bernini
 
Welchen Zweck erfüllen Gerichtverfahren?
Unsere Gesellschaft hat sich auf Regeln des Zusammenlebens verständigt. Bei Regelverletzungen oder unterschiedlichen Auffassungen über die Regeln zwischen den Mitgliedern soll ein unabhängiges Gericht entscheiden. Dieses Urteil ist bindend und soll den Rechtsfrieden wiederherstellen. Das „Faustrecht“ ist seit Langem abgeschafft.
Wie macht das Gericht das?
Zunächst wird ein Sachverhalt/Tatbestand eruiert: so ist es gewesen, das sind die Fakten. Diese werden dann unter eine Rechtsnorm (Paragraphen) subsumiert.
Dann stellen sich einige Fragen:
  • Passt die Rechtsnorm auf den festgelegten Tatbestand?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für das Rechtsverhältnis?
Im Strafrecht wird zudem gefragt:
  • Gibt es Rechtfertigungsgründe, und ist der Beschuldigte schuldfähig?
  • Was ist die Rechtsfolge?
Das Gericht legt den Sachverhalt aufgrund seiner Überzeugung fest, und diese Überzeugung bildet die Grundlage des Urteils. Über den Sachverhalt lässt sich trefflich streiten, und die sogenannten Beweismittel führen häufig nicht zu einem einheitlichen Ergebnis. Bei den Rechtsfolgen gibt das Gesetz oft nur den Rahmen vor, der ausgefüllt werden muss, was unter Umständen zu differierenden Ergebnissen führen kann, je nachdem, wer derjenige ist, der den Rahmen seinen Ansichten entsprechend ausfüllt.
Die Menschen erwarten von gerichtlichen Entscheidungen Gerechtigkeit, und da beginnt das Dilemma: Der Begriff „Gerechtigkeit“ wurde von dem römischen Juristen Ulipan (170-228 n. Chr.) definiert: „Gerechtigkeit ist der feste und dauernde Wille, jedem sein Recht zuzuteilen“. Jeder Mensch versteht aber etwas anderes unter dem Begriff Gerechtigkeit. Die Auslegung erfolgt auf Grundlage der individuellen Persönlichkeit, der emotionalen Konditionierung und der egoistischen Motive sowie der Sozialisierung.
Der Verstand kann eine Sache als gerecht beurteilen, aber es fühlt sich trotzdem ungerecht an. Was ich allgemein als „gerecht“ ansehe, muss nicht identisch mit dem sein, was ich als Betroffener eines Ereignisses als gerecht empfinde. Ich kann aus dem Elternhaus ein bestimmtes Rechtsempfinden mitbekommen haben, werde aber mit anderen Ansichten in meiner Sozialisation konfrontiert. Es stellt sich die Frage, wie sich dies auf meine Persönlichkeit auswirkt. (Ein eindrückliches Beispiel sind die Geschwister Scholl: Die Werte, die ihnen im Elternhaus vermittelt worden waren, standen im absoluten Widerspruch zu den in der Schule und in der damaligen Jugendkultur herrschenden Werten. Trotzdem waren sie bereit, die elterlichen Werte sogar mit ihrem Leben zu verteidigen.)
Wie sollen Gerichte also gerecht entscheiden, wenn jeder ein individuelles Rechtsempfinden hat?
Nach dem Vorverfahren, bei dem Parteien, Verteidiger und Staatsanwälte versuchen, ihre Sichtweise taktisch geschickt in Schriftsätzen zu platzieren, kommt es zur Gerichtsverhandlung, in deren Verlauf die Argumente der Verfahrensbeteiligten angehört werden. Hier wird im Rahmen der Regeln des Gesetzes bewertet und ein Urteil gefällt. Dieses wird durch viele Faktoren beeinflusst und manipuliert. Es muss zudem angenommen werden, dass das Gericht bereits durch die ihm vorliegenden Informationen zum Verfahren beeinflusst werden kann. So beschreibt der Begriff „Vorurteil“ recht treffend die Tatsache, dass ich mir schon im Vorfeld ein Urteil gebildet habe.
Im Rahmen dieses Buches werden zentrale Faktoren der Beeinflussung und der Entscheidung in Gerichtsverfahren thematisiert. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeit der Justiz aus neuropsychiatrischer und -psychologischer Sicht noch sehr wenig erforscht ist.
Diese Arbeit orientiert sich daher am subjektiv Erlebten der Verfasserin und ihren Erfahrungen im Rahmen ihrer zwanzigjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Es wird der Frage nachgegangen, welchen Einflüssen das Gericht bereits vor der Verhandlung ausgesetzt ist und welche Einflussmöglichkeiten für Verfahrensbeteiligte außerhalb der Verhandlung möglich sind. Des Weiteren wird der Frage nachgegangen, wie die Persönlichkeit des Richters die Verhandlung und die Entscheidung beeinflussen kann. In dieser Arbeit wird der Einzelrichter als Instanz vorausgesetzt. Die Interaktionen zwischen mehreren Richtern und Schöffen sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Es wäre allerdings ein Fehlschluss, anzunehmen, dass mehrere Richter das Verfahren per se objektiver machen. Die Interaktionen der Richter untereinander potenzieren eher die Fehlerquellen, und zudem können auch noch persönliche Motive hinzukommen:
Fehlerhafte Ansichten in Bezug auf den Sachverhalt oder die Rechtsanwendung werden beispielsweise durch Schweigen bestärkt oder blindes Vertrauen in die Fähigkeiten des Berichterstatters wird zur Falle, Konkurrenzdenken, persönliche Animositäten und Hierarchien können die Rechtsfindung ebenfalls erschweren.
 
Drei Aspekte sind für gerichtliche Verfahren entscheidend:
  1. Der Sachverhalt kann sehr nach Sichtweise differieren und unterliegt Wahrnehmungskomponenten des Richters sowie der persönlichen Lebensansicht.
  2. Viele rechtliche Normen geben nur einen Rahmen vor, der ausgefüllt werden muss. Beispiele hierfür sind: die „Beweislast“ im Zivilrecht hört sich zunächst erstmal objektiv an. Wenn sie jedoch davon abhängig ist, wer den Auftrag erteilt hat, kann dies schon streitgegenständlich sein. Inwieweit macht ein Richter durch Nachfragen darauf aufmerksam, das ihm noch Informationen fehlen und er noch Beweisangebote benötigt?
  3. Welche Argumente und Beweismittel werden im Urteil wie berücksichtigt und worauf beruht die Beurteilung der Glaubwürdigkeit? Mit diesen Aspekten befasst sich die vorliegende Masterarbeit.
Zunächst gilt es, die Entstehung der Persönlichkeit aus neurowissenschaftlicher Sicht zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss die Persönlichkeit des Richters auf das Verfahren nimmt. Dass Wahrnehmung selektiv, konstruktiv und subjektiv ist, ist durch zahlreiche Studien belegt.
Schon Paul Watzlawick sagte, „Du weißt erst, was du gesagt hast, wenn du die Reaktion (in unserem Fall das Urteil) deines Gegenübers siehst“.
  • Wie wirkt sich dies auf den Prozessverlauf aus?
  • Welchen Einfluss haben Emotionen auf die Verhandlung und die Urteilsfindung?
  • Welche Möglichkeiten der Einflussnahme haben andere Verfahrensbeteiligte?
  • Wie kann beispielsweise der Rechtsanwalt den Richter in seinem Sinne motivieren?
2 Persönlichkeit und Gericht
2.1 Einleitung: „Ich bin ein Rechtspflegeorgan“ oder die Kunst des Ignorierens
Die Frage der Persönlichkeit beginnt bereits bei der Verhandlungsführung: autoritär oder kooperativ – dies ist eine Frage der Persönlichkeit. Die Wahrnehmung der Beteiligten, der Beweismittel und der Argumente – was überzeugt, ist auch eine Frage der persönlichen Einstellung des Adressaten der jeweiligen Nachricht. Was bleibt im Gedächtnis hängen, was wird überhört, wie werden Fakten interpretiert, was wird verstanden und welches Ergebnis wird favorisiert?
Abb.: 3: Wir handeln im Rahmen unserer Persönlichkeit – doch hinter jeder Tür befindet sich ein anderer Kosmos!
Die Gesetze bzw. die Paragraphen geben den groben Rahmen, der Richter mit seiner Persönlichkeit füllt sie aus. Richter sollen objektiv sein, sonst führt dies zur Ablehnung wegen Befangenheit (gem. §160 II StPO oder §42 I ZPO). Die Staatsanwaltschaft ist die „objektivste Behörde“, so lernt es jeder Jurastudent. Sie soll alles Be- und Entlastende ermitteln.
Die Praxis sieht nicht selten anders aus. Jeder Entscheider nimmt für sich in Anspruch, objektiv zu sein oder sich darum ernsthaft zu bemühen. Trotzdem fallen Urteile durch Gerichte und Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft häufig unterschiedlich aus.
  • Haben Juristen eine falsche Selbstwahrnehmung?
  • Wie viel Anteil hat die Persönlichkeit der Entscheider am Verfahrensausgang?
2.2 Was ist Persönlichkeit
„Menschen zeigen in dem was sie tun, ein zeitlich überdauerndes Muster. Dies nennen wir ihre Persönlichkeit.“1
Unsere Persönlichkeit beeinflusst unsere Wahrnehmung, unser Fühlen, unser Denken und unser Handeln.
Aus Sicht der Neurowissenschaften ist die Persönlichkeit eines Menschen im Gehirn und im weiteren Sinne im peripheren Nervensystem verankert, und dieses wird mit dem Körper und seinen Funktionen ergänzt.2
Die vorgeburtlichen Einflüsse werden über das Gehirn und den Körper der Mutter vermittelt. Die prägenden Erlebnisse der frühen Kindheit, die nicht erinnerungsfähig sind, sowie Erfahrungen in der späteren Kindheit und Jugend und im Erwachsenenalter formen des Weiteren die Persönlichkeit.3 Um unser Fühlen, Denken und Handeln nachhaltig zu prägen, muss es zu längerfristigen Veränderungen in bestimmten Zentren des Gehirns kommen.4
2.2.1 Das individuelle Netzwerk der Persönlichkeit
Im Gehirn sind Verbindungen zwischen den Zellen angelegt. Diese synaptischen Verbindungen sind das Ergebnis aus genetischer Veranlagung, vorgeburtlicher und früh nachgeburtlicher Prägung, sozialen und kulturellen Einflüssen sowie aus den individuellen Erfahrungen und Erlebnissen des Lebens.5 Dieses Netzwerk ist bei jedem Menschen einzigartig. Die Persönlichkeit eines Menschen ist daher neurowissenschaftlich gesehen das Spiegelbild seines neuronalen Netzwerks. Die Gefühle, Gedanken und Handlungen sind das Resultat dieses individuellen Netzwerkes.
Wie entsteht dieses individuelle Netzwerk?
Das menschliche Gehirn besteht aus Nervenzellen. Diese werden Neuronen genannt. Neurone sind umgewandelte Körperzellen mit speziellen Eigenschaften, die es ihnen erlauben, hirneigene elektrische und chemische Signale zu verarbeiten.6
Die Signale werden über Sinnesrezeptoren in Augen, Innenohr, Nase, Haut, Muskeln, Gelenken und den Eingeweiden empfangen.7 Diese werden dann im Gehirn verarbeitet.8 Das Gehirn ist ein System einer kombinierten elektrischen und chemischen Informationsverarbeitung.9
Die Umwandlung der beiden Arten von Signalen ineinander geschieht an den Synapsen der Nervenzellen.10 Synapsen werden die Verbi...

Inhaltsverzeichnis

  1. Titelseite
  2. Autor
  3. Über dieses Buch
  4. Vorwort
  5. Danksagung
  6. Inhaltsverzeichnis
  7. 1 Einleitung - Das Gericht und die Gehirnforschung segeln auf getrennten Booten
  8. 2 Persönlichkeit und Gericht
  9. 2.2 Was ist Persönlichkeit
  10. 2.2.1 Das individuelle Netzwerk der Persönlichkeit
  11. 2.2.2 Das Gehirn und die Persönlichkeit
  12. 2.3 Das Vier-Ebenen-Modell von Roth und Cierpka
  13. 2.3.1 Die untere limbische Ebene
  14. 2.3.2 Die mittlere limbische Ebene
  15. 2.3.3 Die obere limbische Ebene
  16. 2.3.4 Die kognitive Ebene
  17. 2.4 Die sechs neuronalen Grundsysteme
  18. 2.4.1 Das Stressverarbeitungssystem
  19. 2.4.2 Das interne Beruhigungssystem
  20. 2.4.3 Das interne Bewertungssystem
  21. 2.4.4 Das Impulshemmungssystem
  22. 2.4.5 Das Bindungs- und Empathiesystem
  23. 2.4.6 Der Realitätssinn und die Risikowahrnehmung
  24. 2.5 Persönlichkeitsanalysen
  25. 2.5.1 The Big Five
  26. 2.5.2 Die neuronale Persönlichkeitsanalyse
  27. 2.5.3 Persönlichkeitsanalyse nach Graves
  28. 2.6 Anwendung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse in der gerichtlichen Praxis
  29. 2.6.1 Verhandlungsführung und Persönlichkeit
  30. 2.6.2 Gesetzestexte & Persönlichkeit: Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs
  31. 2.6.3 Entscheidungen und Persönlichkeit
  32. 3 Wahrnehmung und Persönlichkeit
  33. 3.2 Wahrnehmung
  34. 3.2.1 Selektive Wahrnehmung
  35. 3.2.2 Konstruktive Wahrnehmung
  36. 3.2.3 Subjektive Wahrnehmung
  37. 4 Informationsverarbeitung
  38. 4.2 Betrachtung des Prozesses der Informationsanalyse
  39. 4.3 Betrachtung des Konzepts kognitiver Ankereffekte
  40. 5 Einflussmöglichkeiten
  41. 5.1.1 Priming
  42. 5.1.2 Suggestionsfragen
  43. 5.1.3 Positives Hypothesentesten
  44. 5.1.4 Sprache
  45. 5.1.5 Der Halo-Effekt
  46. 5.2 Die Macht der Lüge: Die Glaubhaftmachung
  47. 5.3 Die Macht der sozialen Ebene
  48. 5.3.1 „Bitten“ bindet
  49. 5.3.2 Mere-Exposure-Effekt
  50. 5.3.3 Stereotypen und Feindbilder
  51. 5.3.4 Die Relevanz des ersten Eindrucks
  52. 5.3.5 Gewöhnungsprozesse
  53. 5.3.6 Die Allgegenwärtigkeit von Emotionen im Gerichtsverfahren
  54. 5.3.7 Small Talk als Entscheidungskriterium
  55. 5.4 Die Macht der Vorstellung
  56. 6 Fazit
  57. 7. Literaturverzeichnis
  58. 8. Abbildungsverzeichnis
  59. 9 Fußnotenverzeichnis