Selbstständig mit Car Wrapping
Ein Unverzichtbarer Ratgeber für werdende Selbstständige im Bereich Fahrzeugbeklebung
Autor Aaron Lederthal
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Autor Aaron Lederthal
in Zusammenarbeit mit A. Schellhove
Einleitung
Sich selbstständig zu machen ist ein großer Schritt und in der heutigen Zeit scheint es beinahe alles schon zu geben. Doch ab und zu entwickeln sich neue Ideen, aus denen ein lukrativer Trend entstehen kann. Car Wrapping scheint einer dieser Ideen zu sein. Die folgenden Kapitel sollen Ihnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit Car Wrapping Schritt für Schritt eine Hilfestellung bieten in Form eines Leitfadens.
Sich selbstständig machen …
… im Allgemeinen
In diesem Kapitel wird das Thema Selbstständigkeit im Allgemeinen zunächst einmal näher beleuchtet. Sich selbstständig machen ist ein planungsintensives Unterfangen und es braucht einige Überlegungen, bevor man sich ins kalte Wasser stürzt. Da gilt es Dinge zu klären, wie die Gesellschaftsform, welche steuerlichen Auswirkungen eine Selbstständigkeit mit sich bringt, aber auch welche sozialen und privaten Veränderungen damit einhergehen.
Was bedeutet die Selbstständigkeit?
Man ist selbst und das ständig. Diese Aussage trifft es wohl am ehesten. Selbstständigkeit bedeutet Freiheit aber auch einen erheblich größeren Anteil an eigener Leistung. Man ist sein eigener Chef, was bedeutet, dass man auch für die Menge an Arbeit, die es zu erledigen gilt selber verantwortlich ist. Selbstständigkeit bringt viele Vor- und Nachteile mit sich, wobei die Gewichtung sich von Person zu Person unterscheidet. Folgende Dinge würden sich ändern:
1. Mehr Freiheit
Man ist sein eigener Chef, bestimmt, wann man arbeitet und wie viel. Für Urlaub muss man nicht mehr nach Erlaubnis fragen. Viele sehen diesen Punkt als positiv, doch er bringt auch einige nicht ganz so schöne Aspekte mit sich. Obwohl man sich seine Zeit selber einteilen kann, so muss man sich dennoch immer noch an Termine mit dem Kunden halten. Positiv wiederum ist, dass man diese Termine selber festlegt und so wieder ein Stückchen mehr Freiheit hat. Für die Urlaubsplanung gilt dasselbe.
2. Mehr Verantwortung
Wer sein eigener Boss ist, der trägt selbstverständlich auch die Verantwortung eines Bosses. Im Einzelnen bedeutet das, man ist selber dafür zuständig, dass genügend Aufträge reinkommen. Hier braucht es eine gesunde Portion Selbstbewusstsein und etwas Geschick für Marketing. Denn auch die Vermarktung des eigenen Unternehmens liegt nun in Ihrer Hand. Vor diesem Schritt braucht man allerdings nicht zurückschrecken. Einige hilfreiche und günstige Tipps dazu erschließt das vierte Kapitel.
3. Buchführung
Ein relativ unbeliebtes Thema, wenn es um die Selbstständigkeit geht. Nicht jeder ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Je nach Unternehmensform reicht auch schon eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung, bei der einfach nur die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Näheres hierzu findet sich unter steuerliche Aspekte. Wer bisher gar nichts mit Buchhaltung zu tun hatte, für den ist es ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen. Die sind oftmals günstiger als man erwartet und bieten die Führung Ihrer Bücher schon ab 50€ monatlich an. Im Vergleich zu einer enormen Steuernachzahlung, weil man nicht die Vorgaben des Finanzamtes erfüllt hat, ist das eine geringe Investition. Doch was genau ist Buchführung eigentlich? Unter Buchführung versteht man die planmäßige, organisatorisch und vor allem lückenlose Erfassung aller Zahlen, die mit Geschäftsvorfällen des Unternehmens zusammenhängen. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn Geld eingenommen oder ausgegeben wird, dieses in einer Tabelle aufgeschrieben wird. Es wird also gebucht. Für jede Buchung muss es auch einen Beleg geben, denn sonst könnte man ja alles frei nach Nase fälschen. Merke also, keine Buchung ohne Beleg! Es gibt zwei Arten von Buchführung, die einfache und die doppelte. Bei der einfachen Buchführung werden alle Einnahmen und Ausgaben nach zeitlicher Reihenfolge erfasst. Man braucht also nur ein Buch. Eine besondere
Aufteilung geschieht hier nicht im Gegensatz zur doppelten Buchführung. Bei ihr werden alle Vorgänge sachlich nach ihrer Vermögens- und ihrer Erfolgswirkung erfasst. Man führt also zwei Bücher. Das eine beinhaltet alle Konten, deren Werte für die Zukunft wichtig sind und fasst diese dann in der Bilanz zusammen. Solche Konten können sein: Kasse, Forderungen, Anlagen Warenlager, aber auch Verbindlichkeiten.
Eine Bilanz sähe dann folgendermaßen aus:
Tabelle 1 Bilanz
Am Ende des Jahres zieht man dann die Schulden von dem Vermögen ab und was überbleibt, ist das Eigenkapital. Anlage – plus Umlaufvermögen ergibt dann das gleiche wie Eigenkapital plus Verbindlichkeiten. Beide Seiten der Bilanz sind damit gleich. Das sollte auch immer so sein. Hat man allerdings mehr Schulden als Vermögen, muss das Eigenkapital auf die Aktivseite eingetragen werden. Damit wäre die Bilanz negativ und das Unternehmen überschuldet.
Das zweite Buch ist die Gewinn-und-Verlust-Rechnung auch GuV genannt. Hier werden die vergangenheitsbezogen Werte als Aufwendungen wie z. B. Miete zahlen und Erträge wie Verkaufserlöse, verbucht. Die einzelnen Konten werden dann auf dem GuV Konto zusammengefasst und ergeben am Ende dann einen Gewinn oder Verlust. Dieser wird dann auf dem Eigenkapitalkonto eingetragen und beeinflusst den Wert in der Bilanz später.
Obwohl es jedem Unternehmer anzuraten ist eine gewisse Buchführung zu betreiben, so ist doch nicht jeder dazu verpflichtet. Zum einen ist jeder Kaufmann i.S.d. § 1-7 HGB ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ § 238 HG. Zudem kann eine Buchführungspflicht nach Steuerrecht entstehen. Diese gilt für „Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes,
- von mehr als 500.000 Euro (350.000 Euro bis 31. Dezember 2006) im Kalenderjahr oder
- selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder
- einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro (für Wirtschaftsjahre, die
vor dem 1. Januar 2008 beginnen: 30.000 Euro) im Wirtschaftsjahr oder
- einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50.000 Euro (für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2008 beginnen: 30.000 Euro) im Kalenderjahr gehabt haben,
sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus anderen Gesetzen ergibt (sog. originäreBuchführungspflicht) “ § 141 A.
Das bedeutet für uns in diesem Fall, dass man mit Car Wrapping buchführungspflichtig wird, wenn man 500.000 € Umsatz im Jahr oder 50.000 € Gewinn hat. Ansonsten reicht auch die einfache Buchführung aus. Ein Beispiel dafür, wie eine solche Tabelle aussehen könnte, findet man im Anhang.
4. Mehr Arbeit, weni...