Demokratie versus Parteienherrschaft
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Demokratie versus Parteienherrschaft

Wege und Entscheidung zu einer wahren Demokratie

  1. 220 Seiten
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Demokratie versus Parteienherrschaft

Wege und Entscheidung zu einer wahren Demokratie

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

In diesem Buch gehen die Autoren den Fragen nach, weshalb in Deutschland trotz Demokratie, also Volksherrschaft, viele Entscheidungen getroffen werden, die der Menschheit und der gesamten Natur schaden. Es wird schonungslos aufgezeigt, wie das Parteiensystem in unserem Land die demokratischen Regeln an den Interessen der Berufspolitiker und Lobbyisten ausrichtet und wie es sämtliche Institutionen des Staates durchdrungen hat. Denn die Grundregel jedes demokratischen Staatswesens - die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative - wurde durch ihren Einfluss ausgehebelt.Das gegenwärtige Grundgesetz kann keine tragfähigen Lösungen für die großen Probleme unserer Zeit liefern. Wir könnten mit einer neuen Verfassung für Deutschland eine grundlegende Reform der Gesellschaftsziele festlegen, die für eine gerechte, gemeinwohlorientierte und die Natur achtende Lebenswelt einsteht. Dafür ist aber eine Neuordnung des Politik- und Wirtschaftssystems unabdingbar. - Sind wir individuell und als Gesellschaft in der Lage, diesen überfälligen Umbruch zu verwirklichen?Die »Gemeinschaft für Frieden und Gerechtigkeit« (GFG) ist eine Vereinigung politisch und gesellschaftlich engagierter Menschen mit verschiedenen beruflichen Hintergründen. Sie bündelt unterschiedliche Kompetenzen, Erfahrungen und Erkenntnisse, um aktuelle gesellschaftlich-politische Fragen zu erörtern und Alternativen für die Zukunft aufzuzeigen.

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Information

Verlag
tredition
Jahr
2020
ISBN
9783347211667
1 Beschreibung der Entwicklung demokratischer Strukturen
Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.
August Bebel – deutscher Publizist und Sozialist
Geschichte der Demokratie
Der Begriff Demokratie (altgriechisch: Herrschaft des Staatsvolkes) beschreibt politische Systeme und Herrschaftsformen, in denen die Staatsmacht vom Volk ausgeht.
Die nachfolgenden Darlegungen der vergangenen Ereignisse sind allgemein bekannt und stellen nur einen sehr kleinen Abriss der jeweiligen Geschichte dar.
1.1 Demokratie in Athen
Ansätze zur Demokratie im antiken Athen – verschiedene Gesellschaftsformen im antiken Griechenland
Das antike Griechenland bestand überwiegend aus Stadtstaaten, die ein relativ kleines Umland beherrschten. Sie waren voneinander nicht nur durch Gebirgszüge getrennt, sondern entwickelten auch recht unterschiedliche Gesellschaftsformen. Allen gemeinsam war, dass Sie als eingewanderte indoeuropäische Stämme ab ca. 2000 v. Chr. die vorher ansässige Urbevölkerung gewaltsam unterwarfen und versklavten. Die sich in der Folge entwickelnden Ansiedlungen der herrschenden Klasse nannten die Griechen Poleis (altgriechisch: Stadt/Burg). Die zwei bekanntesten waren Athen und Sparta.
In der Stadt Sparta lebten die Frauen und Kinder der Eroberer in Landhäusern, alle Männer dagegen in der Stadt, die eigentlich nur aus einem Militärlager ohne jeden Luxus (daher der Begriff spartanisch) bestand. Die anderen Griechen fürchteten ihre militärische Stärke, spotteten aber über ihre Kulturlosigkeit.
Im Gegensatz dazu sicherten sich in Athen die militärischen Anführer größere Anteile des eroberten Landes und wurden zu einer Adelsschicht von Großgrundbesitzern und Großhändlern, die alle Macht im Staat an sich rissen (Aristokratie). Die Mehrheit des Einwanderervolkes bestand aus armen Bauern, Hirten, Fischern, Handwerkern und Tagelöhnern, die zwar persönliche Freiheit, aber keine politischen Rechte besaßen. Praktisch rechtlos und von ihren Herren vollständig abhängig waren die unterworfenen Sklaven. Viele Bauern und Hirten verarmten immer mehr, einige wenige Handwerker kamen durch den Aufbau von großen Werkstätten mit Sklaven und Lohnarbeitern oder als Händler zu Reichtum. Die Richter aus dem Kreis des Adels waren bestechlich und urteilten willkürlich. Die Regierung lag in den Händen von neun adeligen Archonten (hohe Beamte), die nach einjähriger Amtszeit in den Rat der Ältesten wechselten. Um 600 v. Chr. versuchte der Archon Drakon die Willkür im Staat durch geschriebene Gesetze zu bannen. Er setzte dabei aber so harte (drakonische) Strafen fest, dass die Not nur noch größer wurde und die Verbitterung stieg. Aufstände brachen aus und ein Bürgerkrieg drohte.
Demokratische Reformen in Athen unter Solon
In dieser Situation wurde Solon1 zum Archon gewählt. Er schuf ein erstes Grundgesetz (Verfassung), in dem Pflichten und Rechte der Bürger festgeschrieben wurden. Nun gab es vier Klassen von Bürgern: Großgrundbesitzer, Handwerker und Händler, Bauern sowie Tagelöhner.
In den sehr häufigen Kriegen zwischen den Poleis diente der Soldat entsprechend seiner sozialen Stellung, denn für die Ausrüstung hatte jeder selbst aufzukommen. Je nach Vermögen kämpften sie im Krieg also zu Pferden (erste zwei Klassen) bzw. als gepanzerte oder leichtbewaffnete Fußsoldaten. Die Volksversammlung, in der alle männlichen Bürger, nicht aber Frauen und Sklaven Stimmrecht hatten, beschloss Gesetze und wählte die Beamten. Diese erhielten allerdings keine Bezahlung, sie mussten also von ihrem Vermögen leben. Daher konnten nur die Angehörigen der reichsten Klasse Archonten werden.
Ungerechtigkeit fördert Unzufriedenheit. Die Reichen glaubten zu viel verloren, die Armen zu wenig gewonnen zu haben. Da riss Peisistratos2 mit einigen Anhängern die Macht an sich und regierte viele Jahre als Tyrann. Auf Staatskosten ließ er eine große Flotte und schöne Gebäude errichten, gründete Kolonien und sorgte so für wirtschaftlichen Aufschwung und Arbeit. Deshalb ließ man ihn gewähren. Es gab auch andere Tyrannen in Griechenland, die aber vor allem sich selbst bereicherten.
Blütezeit der Demokratie in Athen unter Kleisthenes
Nach dem Tod des Peisistratos ordnete Kleisthenes3 507 v. Chr. den attischen Staat neu. Die Volksversammlung entschied wie zu Solons Zeiten über Krieg und Frieden, Bündnisse, Verleihung des Bürgerrechts und wählte Beamte. Auch das Volksgericht tagte wieder. Die Amtsgeschäfte führte ein Rat von 500 Bürgern, von denen 50 während je eines Tages den Rat leiteten.
Weil immer wieder einzelne Adlige nach übermäßigem Einfluss strebten, führte Athen wenig später das Scherbengericht ein: Jeder Bürger konnte Namen von Personen, die der Freiheit des Volkes möglicherweise gefährlich wurden, auf Tonscherben schreiben. Die Volksversammlung konnte solche Leute für zehn Jahre aus der Stadt verbannen. Nun erst ordnete sich der Adel ein. Perikles4 führte Athen – Jahr für Jahr vom Volk im Amt bestätigt – in eine lange Friedenszeit (449–431 v. Chr.).
Das Ende der Demokratie in Athen begann damit, dass Perikles die Bundesgenossen Athens aus den Perserkriegen immer mehr als Untertanen statt als gleichberechtigte Partner behandelte. Sein Neffe Alkibiades war ein geschickter Redner und verführte das Volk zu Eroberungskriegen. Griechische Städte erhoben sich mithilfe Spartas gegen die Herrschaft Athens und beendeten sie. Damit war auch die Demokratie vorerst gescheitert.
Die athenische Demokratie lässt sich nur bedingt mit unseren heutigen Demokratien vergleichen, trotzdem gibt es wesentliche Gemeinsamkeiten:
Die Demokratie in Athen entstand als Reaktion auf übergroße Machtfülle und Machtmissbrauch durch Einzelne.
Wichtigste Aufgabe der Demokratie bleibt die Kontrolle der Regierung und der Gerichte sowie die abschließende Entscheidung über Fragen von großer Tragweite.
Gefahr droht der Demokratie durch unkontrollierte Machtkonzentration und Populismus im Innen- und Außenbereich.
1.2 Die römische Republik
Am Anfang stand die Königsherrschaft – Aristokratie mit demokratischen Elementen
Rom wurde nach römischer Zeitrechnung 753 v. Chr. gegründet. Ab etwa 600 v. Chr. herrschten etruskische Könige in Rom. Der König wurde vom römischen Adel um 500 v. Chr. gestürzt. An seine Stelle traten zwei jeweils auf ein Jahr gewählte Konsuln und ein Parlament mit 300 Mitgliedern, der Senat. Auch die Senatoren wurden jährlich neu gewählt, wählbar waren allerdings nur Adelige. Von den alten Rechten des Königs verloren die Konsuln allmählich die richterliche Gewalt an die Prätoren (höchste Richter des Staates), die Schätzung (Census) an die Zensoren, die priesterliche Macht an den Pontifex maximus und an die verschiedenen Priesterschaften, Verwaltung und anderes gingen an Senat und Volksversammlung; so beschränkte sich die Tätigkeit der Konsuln im Frieden schließlich auf die Leitung des Senates und der Komitien, das Vorlegen von Gesetzesanträgen und die Durchführung der Beschlüsse. Im Krieg jedoch hatten die Konsuln als Heerführer die uneingeschränkte Macht.
Das Volk war nach Vermögen in Klassen mit abgestuften Rechten und Pflichten unterteilt. Die einsatzfähigen Männer mussten ihre Waffen und Rüstungen selbst beschaffen und unterhalten.
In den Volksversammlungen wurden die Patrizier (adlige Ritter) und die schwer bewaffneten reichen Bürger zuerst befragt, die übrigen Klassen erst, wenn sich die Ersteren nicht einigen konnten.
Leute ohne Vermögen, die sogenannten Proletarier (vom lateinischen proles: Nachkommenschaft), die Besitzlosen (aber nicht versklavten) Bürger, mussten keinen Kriegsdienst leisten, hatten aber auch kaum Rechte. Alle fünf Jahre wurden zwei Censoren gewählt, die das Vermögen der Bürger schätzten und sie in Klassen einteilten.
Demokratische Reformen in Rom: Volkstribune und Plebiszite
Wenn Bauern, Handwerker und Händler dadurch in Not gerieten, dass sie wegen eines Kriegsdienstes ihre Arbeit ruhen lassen mussten und dadurch ihre Schulden nicht bezahlen konnten, wurden sie mit der gesamten Familie als Sklaven verkauft und verloren damit alle Rechte. Umgekehrt gab es Plebejer (vom lateinischen plebs: für das einfache Volk), die mit der Zeit zu großem Vermögen gelangten, aber nicht die gleichen Rechte erhielten wie die adeligen Patrizier.
Wegen dieser Ungerechtigkeiten bildete sich Widerstand. Eine Gruppe von Plebejern verließ Rom und drohte, eine neue Stadt zu gründen. Die Patrizier gestanden ihnen daraufhin 471 v. Chr. eigene Beamte, die Volkstribunen zu, die nur von den Plebejern gewählt wurden. Sie besaßen ein Vetorecht und konnten zum Beispiel Beschlüsse des Senates und Anordnungen der Beamten durch Einsprache aufheben. – Heute werden diejenigen Politiker gelegentlich als Volkstribunen bezeichnet, die mit einfachen, markigen Sprüchen gegen die Regierung poltern und diffamieren, dabei aber vorgeben, die Interessen des einfachen Volkes besonders zu vertreten.
Um 450 v. Chr. wurden auf Druck der Plebejer die geltenden Gesetze auf 12 Bronzetafeln geschrieben und damit die Willkür der Richter eingeschränkt. Ab 367 v. Chr. konnten Plebejer als Konsuln, ab 300 v. Chr. auch in alle übrigen Ämter gewählt werden. Ab 287 v. Chr. galten Beschlüsse der Volksversammlung der Plebejer, sogenannte Plebiszite als verbindliche Gesetze für alle Bürger Roms.
Brot und Spiele
In vielen Kriegen erkämpfte sich Rom die Vormacht im Mittelmeerraum und kontrollierte den Handel. Die unterworfenen Völker wurden steuerpflichtig. Von diesem zusätzlichen Reichtum profitierten vor allem die Reichen und Vermögenden. Die kleinen Bauern und Handwerker verarmten wegen der häufigen Kriegsdienste. Diese mittellosen Proletarier existierten auf engstem Raum in Wohnblöcken und lebten davon, ihre Stimme an der Volksversammlung an diejenigen Adligen zu geben, die ihnen panem et circenses (Brot und Zirkusspiele) sowie Kleidung versprachen.
In damaliger Zeit (ca. 250 v. Chr.) setzte sich die Bevölkerung wie folgt zusammen: etwas über die Hälfte waren Proletarier und Sklaven, ein Viertel gehörte zum Mittelstand und weniger als zehn Prozent bestimmten die Geschicke des Staates, also des Volkes.
Verarmung der Massen – Reformversuche der Gracchen
Simultan mit der zunehmenden Verarmung der Massen nahm die militärische Stärke Roms ab. Nördlich der Alpen, aber auch in Nordafrika und im Nahen Osten entstanden neue Herausforderungen. Während die adligen Großgrundbesitzer an der alten Ordnung (und damit an ihrem Vermögen) festhalten wollten, suchten die Volkstribunen Tiberius S...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrechte
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. 1 Beschreibung der Entwicklung demokratischer Strukturen
  7. 2 Demokratie in Gefahr – Herrschaftsstrukturen im System
  8. 3 Bilanz der Parteienherrschaft
  9. 4 Politik ohne Parteien
  10. Fazit
  11. Zukunftsaussichten
  12. Quellenverzeichnis
  13. Anhang