Leitfaden - Sanitätshelfer A und B
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Leitfaden - Sanitätshelfer A und B

  1. 76 Seiten
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Leitfaden - Sanitätshelfer A und B

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Über dieses Buch

Der Leitfaden für Sanitätshelfer/innen wurde als Nachschlagewerk für Sanitätshelfer und Sanitäter geschaffen, welches kompakt die Inhalte der Sanitätsausbildung beinhaltet und auf das Wissen in diesem Ausbildungsstand reduziert ist. Neben Anatomie, Krankheitsbildern und Behandlngsmaßnahmen sind grundlegende Themen rund um medizinische Hilfeleistung und Sanitätsdienste aufgeführt und erläutert.

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Information

Verlag
tredition
Jahr
2019
ISBN
9783748257370
1. Organisation und Strukturen
1.1. Organisationen
Der Regelrettungsdienst und die Organisation der Sanitätsdienste sind in Städten und Kreisen unterschiedlich geregelt. Auch private Anbieter stellen Rettungs- und Sanitätsdienste. Je nach Organisation und Region wird auf verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte Wert gelegt. Es kommt auch immer häufiger vor, das sie sich unter die Arme greifen und gegenseitig unterstützen.
1.2. Personal
Im Rettungs- und Sanitätsdienst gibt es Personal mit unterschiedlichen Qualifikationen und es herrscht eine Hierarchie.
Das medizinische Personal ist dem Arzt unterstellt, der der Hilfsorganisation angehört. Der Notfallsanitäter hat ein größeres Aufgabengebiet als der Rettungsassistent, da seine Berufsausbildung umfangreicher ist und mehr Verantwortung mit sich bringt. Der Rettungsassistent wird gar nicht mehr ausgebildet und stellt ein aussterbendes Berufsbild dar. Der Rettungssanitäter unterstützt den Rettungsassistenten und den Notfallsanitäter. Eine ausreichende Qualifikation, um einen Krankentransport begleiten zu dürfen, stellt der Rettungshelfer dar. Diese Ausbildung kann auf die des Sanitätshelfers der Komponente B angegliedert werden und beinhaltet auch ein Rettungswachenpraktikum.
Natürlich gibt es außer medizinischen Qualifikationen noch eine Reihe anderer, die auch auf Sanitätsdiensten und im Rettungsdienst sowie auch im Wasserrettungsdienst von entscheidender Bedeutung sind. Diese sind aber in den einzelnen Organisationen verschieden und für die medizinische Versorgung von Patienten vorerst zweitrangig, jeder sollte sich jedoch in seiner Organisation informieren, wie die Strukturen sind. Auch sollte man immer an die Erfahrung eines Kollegen denken, beispielsweise ein erfahrener San B kann vielleicht einem frischen Rettungshelfer nützliche Tipps geben.
Jeder darf im Einsatzfall seine Meinung äußern, wenn man mit der Patientenbehandlung nicht einverstanden ist. Jedoch ist abzuwägen, ob man dies in einem persönlichen Gespräch macht. Dann kann zusammen nach neuen Lösungswegen gesucht werden. Der Patient soll keinen Anlass erhalten, an der Kompetenz des Teams zu zweifeln.
Unabhängig von Qualifikationen hat eine gute Zusammenarbeit oberste Priorität.
1.3. Rettungsmittel
Rettungsmittel sind Fahrzeuge, in denen Personal und Material transportiert werden können. Einige dienen ferner dem Patiententransport und wenige ermöglichen die Rettung aus einer Gefahrenlage. Auf Sanitätsdiensten oder im Wasserrettungsdienst hat man nicht immer Fahrzeuge zur Verfügung oder man bekommt von der Leitstelle keine Transporterlaubnis und ist somit meistens auf den Regelrettungsdienst angewiesen. Auch ein Rettungshubschrauber kann als Rettungsmittel fungieren, jedoch wird die Eignung genauestens geprüft und die Vorteile gegenüber bodengebundenen Rettungsmitteln abgewogen. Er kann aber auch ähnlich dem NEF(Notarzteinsatzfahrzeug) als Notarztzubringer eingesetzt werden.
Bild 1: Ein Patient wird in einen Rettungswagen verbracht.
Bild 2: Das Platzangebot in einem Hubschrauber ist deutlich geringer als in einem Rettungswagen.
Bild 3: Ein Rettungsboot der DLRG
Bild 4: Ein Rettungswagen im Einsatz
Bild 5: Ein Rettungshubschrauber auf der Interschutz 2015
1.4. Rechtliche Grundlagen
Wie überall gibt es auch für den Sanitätshelfer Regeln und Gesetze, an die er sich zu halten hat.
Das Medizinproduktegesetz regelt beispielsweise den Umgang und Einsatz mit medizinischen Geräten. Jeder, der ein Gerät benutzt muss darin eingewiesen sein, was schriftlich zu dokumentieren ist. Diese Einweisung muss von speziell geschultem Personal durchgeführt werden. Außerdem ist ein Gerät vor Inbetriebnahme zu testen und es darf keine Gefahr von ihm ausgehen.
Auch im Strafrecht kann es zu Unsicherheiten kommen. Grundsätzlich gilt, dass niemals gegen den Willen des Patienten gehandelt werden darf. Kann der Patient nicht mehr für sich sprechen ist der Wille zu mutmaßen. Bei Kindern unter 14 Jahren ist von der Einwilligung der Eltern auszugehen.
Ein beliebter Begriff im Rettungsdienst ist auch die Notkompetenz. Dazu ist der folgende Paragraph zu beachten:
§34StGB:Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um eine Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Unterlassungsdelikte sind gleichgewichtig zu Schaden verursachenden Taten. Das bedeutet, dass in einer Notsituation entsprechend der Qualifikation und der Zumutbarkeit, ebenso wie der zur Verfügung stehenden Mitteln, Hilfe zu leisten ist. Ebenso wie im Rettungsdienst besteht im Sanitätsdienst die Garantenstellung gegenüber dem Patienten. Da das Personal in Dienstkleidung auftritt, wird von der Allgemeinheit Handeln erwartet. Wird keine Hilfeleistung durchgefuhrt, wird eher von Unterlassungsdelikten gesprochen als bei d...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrecht
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. 1. Organisation und Strukturen
  7. 2. Ablauf Hilfeleistung
  8. 3. Grundlagen Hygiene und Eigenschutz
  9. 4. Reanimation
  10. 5. Vitalzeichen kontrollieren
  11. 15. Sonstige Notfälle
  12. 16. Thermische Notfälle
  13. 17. Wasserunfalle
  14. 18. Pharmakologie
  15. 19. Verzeichnis der Fachbegriffe
  16. 20. Quellenveizeichnis