Steuerbetrug im Overseas E-Commerce als gesetzgeberische Aufgabe
eBook - ePub

Steuerbetrug im Overseas E-Commerce als gesetzgeberische Aufgabe

Verbesserung der Kontrolle und Vereinfachung der Compliance

  1. 176 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Steuerbetrug im Overseas E-Commerce als gesetzgeberische Aufgabe

Verbesserung der Kontrolle und Vereinfachung der Compliance

Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Eine Vielzahl von Händlern aus Drittländern (insbesondere aus der V. R. China) bieten Waren auf E-Commerce-Plattformen wie Amazon und eBay zum Verkauf an. Es kommt in diesem Zusammenhang zu Abgabenhinterziehungen großen Ausmaßes mit der Nebenfolge von Wettbewerbsverzerrungen. Es wird die Frage behandelt, welche Schritte die Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung des EU-Rahmens dagegen unternehmen kann. Es sind einerseits rechtliche Voraussetzungen zur Verbesserung der Kontrolle zu schaffen und andererseits ist die Compliance zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja, du hast Zugang zu Steuerbetrug im Overseas E-Commerce als gesetzgeberische Aufgabe von Jörg Brettschneider im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Technik & Maschinenbau & Maschinenbau Allgemein. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

E. Weitere rechtspolitische Vorschläge einer nationalen Regelung in Deutschland

I. Diskussionsverlauf in Deutschland

Das Problem der Abgabenhinterziehung im Overseas E-Commerce ist in Deutschland bemerkenswerterweise erst kürzlich aufgrund journalistischer Arbeit in den Blick der Öffentlichkeit geraten,1 wobei auch die britische Regelung eine Rolle spielte.2 Das Problem der Umsatzsteuerhinterziehung wurde in Deutschland in der Vergangenheit vor allem in Bezug auf den Handel zwischen in der EU ansässigen Privatrechtssubjekten im innerstaatlichen Bereich diskutiert.3 In jüngerer Zeit wurde immer auch wieder die Frage diskutiert, ab wann private Verkäufer zu gewerblichen Verkäufern im Rechtssinne werden und deswegen Umsatzsteuer auf eBay-Verkäufe zahlen müssen 4 (wobei hier der intendierte Hauptanwendungsbereich des Webcrawlers Xpider liegt5). Vor diesem Hintergrund läuft in Deutschland die politische Diskussion in Bezug auf die Eindämmung der Umsatzsteuerhinterziehung im E-Commerce durch Anbieter aus Drittländern erst gerade an6 (ein weiteres aktuelles Thema stellen die Umsatzsteuerpflichten im Rahmen der sog. Share Economy dar7). Die Bürgerschaftsfraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen forderten den Hamburger Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Haftung von E-Commerce-Plattformen in Bezug auf Umsatzsteuerhinterziehung einzusetzen,8 womit der angedachte rechtliche Ansatz bereits genannt wurde. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen forderten die Bundesregierung knapp zwei Monate später auf, u.a. einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges im E-Commerce vorzulegen,9 auch hier wird die Forderung einer Haftung der Plattformbetreiber geäußert. 10 Die Finanzministerkonferenz fasste im Mai 2017 einen Beschluss zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, und es wurde angekündigt, bis November konkrete Vorschläge einer rechtlichen Gestaltung zu unterbreiten.11 Die Finanzministerkonferenz spricht davon, dass Plattformbetreiber selbst für derartige Verkaufsvorgänge Steuern bezahlen müssten und Informationen über die Händler herausgeben müssten.12 Was damit genau gemeint war, ist nicht klar. Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist nichtöffentlich, weswegen eine (fach-)öffentliche Diskussion darüber nicht möglich ist. Der Finanzausschuss des Bundestages lehnte den erwähnten Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ab13, da entsprechende Maßnahmen bereits durch die Finanzministerkonferenz in Vorbereitung seien und darauf gewartet werden müsse.14 Eine Regelung nach britischem Vorbild wurde bereits oben diskutiert.

II. Erweiterung der Wissensbasis des Gesetzgebers

Es ist von großer Bedeutung, zu erfahren, warum die Händler umsatzsteuerrechtlich zur Non-Compliance neigen. Diese Fragestellung wirkt einfach, ist aber von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, was sehr leicht vergessen wird. Eine solche Untersuchung könnte Hinweise liefern, mit welchen Maßnahmen die steuerrechtliche Compliance der chinesischen Händler (um die es hier hauptsächlich geht) verbessert werden kann. Zudem sollte das Ziel eine praxisgerechte Regelung sein, weswegen eine Beratung mit der steuerberatenden Praxis, den Finanzbehörden und Experten aus dem Overseas und Pan-European E-Commerce notwendig ist.

III. Vereinfachung der laufenden Compliance

1) Bereitstellung von Informationen

Tatsächlich herrscht auf Seiten der Händler oft erstaunlich große Unkenntnis über die rechtlichen Pflichten, und das Auffinden der relevanten Informationen ist für sie mit großem Aufwand verbunden.15 Viele Händler wissen noch nicht eimal, dass sie Steuerschuldner (vgl. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)16, und damit für die Einziehung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich17 sind. Manche chinesischen Händler gehen davon aus, dass die geschuldeten Abgaben bereits mit der Einfuhrumsatzsteuer abgegolten seien, auch wenn ihre Waren in Overseas Warehouses lagern.18 Chinesische Händler vertrauen oft ihren Import- und Fulfillment-Dienstleistern, die ihren Händlen erklären, dass von ihnen allen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Abgaben werden dann von den Dienstleistern aus finanziellen Interessen) nicht ordnungsgemäß abgeführt, was die Händler nicht unbedingt wissen. In der V. R. China ist das Problem des Umsatzsteuerbetrugs zwar bekannt19, aber (mit Ausnahme der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuern bei Importen) keineswegs im Zentrum der Aufmerksamkeit.20 Das Hauptproblem im E-Commerce dort stellen Fälschungen und unsichere bzw. gesundheitsschädliche Produkte dar. Seitens der kleinen Geschäfte blüht die Steuerhinterziehung in der V. R. China geradezu,21 z. B. erhält der Gast bei Zahlung im Restaurant nur auf ausdrückliche Nachfrage eine offizielle Quittung mit Stempel, wobei die Zahlung praktisch immer elektronisch (wie mittels zhi fu bao = Alipay) geschieht. Die Einstellung zur steuerlichen Compliance in der V. R. China hat unmittelbare Wirkungen auf den Overseas E-Commerce bei Beteiligung chinesischer Händler.
Die Finanzämter (für chinesische Händler gemäß § 1 Abs. 2 UStZustV das Finanzamt Neukölln) sollten es Steuerpflichtigen mittels entsprechender Internetauftritte – auch auf einfachem Englisch und möglicherweise weiteren Sprachen – einfacher machen, sich zu informieren und ihre Pflichten zu erfüllen.22 Es kann diesbezüglich von einem Compliance-Marketing gesprochen werden. Es sollte hier die Rechtslage, und wie die Steuerpflichtigen ihren Pflichten tatsächlich genügen können, einfach erklärt werden. Zudem sollten geplante rechtliche Maßnahmen gegen Umsatzsteuerhinterziehung erläutert werden. Auch Auftritte von Vertretern deutscher Finanzbehörden vor Ort auf E-Commerce-Veranstaltungen in der V. R. China sind denkbar. Ein Geschäftspartner des Verfassers könnte diesbezüglich Kontakt zu einem chinesischen E-Commerce-Dachverband, der große Konferenzen mit mehreren tausend Teilnehmern organisiert, herstellen. Derartige Auftritte machen aber nur Sinn, wenn den Händlern Wege aufgezeigt werden, wie sie ihren rechtlichen Verpflichtungen entsprechen können, und den Händlern vor Augen steht, dass Abgabenhinterziehungen sich sehr wahrscheinlich negativ auf ihr Geschäft auswirken. Das Finanzamt Neukölln könnte auch Händler (wie kürzlich in den USA geschehen) auf Englisch oder gar Mandarin per Email anschreiben, auf die rechtlichen Pflichten hinweisen und eine Frist zur Umsetzung der Compliance setzen. Es wäre über den erwähnten chinesischen Geschäftspartner des Verfassers möglich, bis zu 50.000 Email-Adressen chinesischer Händler zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Ansatz auf der Ebene der Information ist jedoch schon aufgrund des überlieferten Selbstverständnisses der Finanzbehörden unwahrscheinlich. Es würde aber mit Ablehnung einer Informationsinitiative eine einfache Möglichkeit verschenkt werden, die Händler zur Rechtstreue zu animieren.

2) Unterstützung von IT-unterstützer Compliance

Software-Lösungen können auf der einen Seite die Ermittlungen der Finanzbehörden unterstützen bzw. ganz neue Möglichkeiten eröffnen, und können auf der anderen Seite die Compliance der Händler ganz erheblich vereinfachen und insbesondere das Nichtvorhandensein eines Systems einer einzigen Anlaufstelle zumindest teilweise kompensieren. Umsatzsteuerrechtliche Pflichten im E-Commerce können für die EU-Mitgliedstaaten bereits über Schnittstellen zu Plattformen mit bestehender Software automatisiert, unter Einbeziehung von Lieferschwellen und der Lieferung zu Vertragspartnern, in verschiedenen Mitgliedstaaten abgebildet werden. Verschiedene Unternehmen sind seit kurzem in diesem Bereich aktiv.23 Auch Amazon selbst bietet seit kurzem Leistungen zur umsatzsteuerrechtlichen Compliance an, und zwar auch für Transaktionen, die nicht über Amazon laufen.24
Wichtig ist, die dauerhafte Funktionsfähigkeit derartiger Softwarelösungen zu sichern. Zudem ist eine Vereinfachung der nachfolgenden Bearbeitung sehr wichtig. Es sollte untersucht werden, welche Harmonisierungsmaßnahmen und Vereinfachungen im Hinblick auf die unterschiedlich ausgestalteten mehrwertsteuerrechtlichen Pflichten in den Mitgliedstaaten25 zum besseren Funktionieren eines solchen Systems erforderlich sind.26 Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Harmonisierung der Mehrwertsteuererklärung27 ist in diesem Zusammenhang sinnvoll. 28 Zudem könnte Manipulationen durch bestimmte rechtliche Anforderungen an Software-Lösungen bzw. durch Zertifizierungen vorgebeugt werden, im Gegenzug könnten entsprechende Unternehmen eine wichtigere Rolle in Bezug auf die Compliance übernehmen – bis hin zur automatisierten Einreichung von Daten bei den Finanzämtern, womit eine Brücke von den Daten der Plattformen bis hin zu den Finanzämtern geschlagen wäre. Der Gesetzgeber sollte zudem überlegen, ob ein freiwilliger Datenabruf der Finanzbehörden bei Plattform-Betreibern zum Zwecke der Umsatzsteuererhebung zu Vereinfachungszwecken sinnvoll erscheint, womit im Unterschied zu split payment nicht die Plattform-Betreiber oder Zahlungsdienstleister die Umsatzsteuer abführen würden, sondern weiterhin die Händler, die Daten aber automatisiert an die Finanzbehörden übermittelt würden. Zusätzlich müssten die Händler jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es sollte damit auch überlegt werden, inwieweit die Einschaltung von Steuerberatern im R...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. A. Overseas E-Commerce vor dem Hintergrund abgabenrechtlicher Pflichten
  8. B. Relevante zukünftige Rechtsetzung auf EU-Ebene
  9. C. Gesetzgeberische Maßnahmen in Großbritannien und deren Übertragbarkeit auf Deutschland
  10. D. Diskussion um Split Payment
  11. E. Weitere rechtspolitische Vorschläge einer nationalen Regelung in Deutschland
  12. F. Fazit
  13. Abstract in English
  14. Literaturverzeichnis
  15. Zum Verfasser