Vorbeugender baulicher Brandschutz
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Vorbeugender baulicher Brandschutz

  1. 280 Seiten
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Vorbeugender baulicher Brandschutz

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Die Bestimmungen des Vorbeugenden Brandschutzes sind oftmals sehr komplex, befinden sich in einem ständigen Fluss und sind selbst für den versierten Brandschutzexperten nicht immer vollständig durchschaubar. Die Autoren stellen in anschaulicher Weise den Zusammenhang zwischen den Zielvorstellungen des Vorbeugenden Brandschutzes, den grundlegenden Rechtsbestimmungen sowie den technischen Ausführungsmöglichkeiten her und stärken so das Verständnis für den Sinn der Bestimmungen. Sie geben wertvolle Hinweise und Tipps für alle, die in der täglichen Praxis im Vorbeugenden Brandschutz tätig sind.

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Information

Jahr
2020
ISBN
9783170369931

[13]1 Baurecht

Der Bauherr fasst den Vorsatz, ein Gebäude zu errichten, in der Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Nutzung optimal auszuführen. Sein Nutzungsbestreben findet zunächst nur dort eine Einschränkung, wo ihm die finanzielle Grenze gesetzt ist. Da er kein Baufachmann/-frau ist, bedient sich der Bauherr der Hilfe eines Architekten.
Der Architekt ist in erster Linie Gestalter, oft Künstler. Auf der Grundlage seines technischen Wissens und seines handwerklichen Könnens versucht er, den Bau zu gestalten, harmonische Formen und ästhetische Linien zu verwirklichen, Baukunst, Architektur zu schaffen. Für ihn sind die Wünsche des Bauherrn und die zur Verfügung stehenden Geldmittel der primäre Rahmen.
Da aber Bauen nicht im freien Raum geschieht, sondern in einer hochdifferenzierten Gesellschaft, ist jegliches Tun zugleich ein Eingriff in die Interessen Dritter und der Allgemeinheit. Der Interessenabgleich erfolgt in einem Rechtsstaat durch das geschriebene Recht – im Falle des Bauens durch das Baurecht. Es ist selbstverständlich, dass auch im Bereich der Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben dieses geschriebene Recht vollständig zu beachten ist – die Verantwortung dafür geht lediglich von der Behörde allein auf den Bauherrn und Entwurfsverfasser über.
Die freie Entfaltung des Nutzungsstrebens des Bauherrn wie des Gestaltungswillens des Architekten wird durch das Baurecht daher so eingeschränkt, dass auch den berechtigten Anliegen der Nachbarn und der Öffentlichkeit Rechnung getragen ist.
Die den Brandschutz betreffenden Bestimmungen des Baurechts sind das Ergebnis von Überlegungen, wie den Brandgefahren, die im Folgenden noch näher betrachtet werden sollen, begegnet werden kann. Man könnte diese Überlegungen gewissermaßen die »Brandschutz-Philosophie« nennen.
Daneben gibt es das Gebiet der Brandschutzforschung und -technik, auf dem durch wissenschaftliche und technische Verfahren ermittelt und festgelegt wird, wie die Forderungen der »Brandschutz-Philosophie« verwirklicht werden können.
Beide Gebiete sind einer stetigen Wandlung begriffen, wobei insbesondere die Erfahrungen der Praxis immer wieder Anlass geben, die Vorstellungen abzuwandeln bzw. neue wissenschaftlich-technische Verfahren zu ihrer Verwirklichung zu finden. Letztlich bestimmen nicht selten politische Vorgaben die Fortschreibung des Baurechts. Allgemein ist festzuhalten, dass gegenüber dem baulichen Brandschutz mehr und mehr ein anlagentechnischer Brandschutz Raum gewinnt.
[14]Neue Technologien können neue Risiken herbeiführen – man denke z. B. an die Installation von PV-Anlagen, die Energiespeicherung in Lithium-Ionen-Akkus oder die Auswirkungen der Elektromobilität auf die Garagennutzung. Neue Technologien werden aber auch stets auf ihre Anwendbarkeit zur Verbesserung des Brandschutzes geprüft.

1.1 Planungsrecht und Bauordnungsrecht

Das Baurecht regelt im Grundsatz zweierlei Sachverhalte, einmal wo und was gebaut werden darf, zum anderen wie etwas gebaut werden muss. Die Zulässigkeit welcher Art von Bauvorhaben und an welchen Orten regelt das Planungsrecht. Planungsrecht ist Bundesrecht. Es findet sich im Wesentlichen im »Baugesetzbuch«. Die Planungshoheit liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Diese überplant ihr Gemeindegebiet mit einer vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan).

1.2 Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht

Das Bauordnungsrecht regelt, welche formellen und materiellen Bestimmungen bei der Errichtung baulicher Anlagen einzuhalten sind. Durch das Bauordnungsrecht sollen die von einem Gebäude ausgehenden möglichen Nachteile und Gefahren vermieden oder gemindert werden. Solche Gefahren können verschiedenster Art sein: das Gebäude ist feucht, schlecht belichtet oder beleuchtet, die Lüftung kann unzureichend sein, Schall- oder Wärmeschutz genügen nicht, Müll und Abwässer gefährden die Umgebung oder das Grundwasser. Diese Aufzählung ist beispielhaft und ließe sich beliebig erweitern. Allen diesen Nachteilen und Gefahren haftet die Eigenschaft an, dass sie erst im Laufe eines längeren Zeitraumes zu einer schädigenden Wirkung führen und dass Nachbesserungen möglich sind.
[15]Tabelle 1: Brandgefahren [zurück]
Energieform Feuer > 200°C
Brandparallelerscheinung Rauch
Gefahr für den Menschen
  • Verbrennungen 1., 2. oder 3. Grades
  • Verbrühung
  • Verletzungen durch Explosion und Einsturz
  • Vergiftung (CO, HCN, NOx, PCB)
  • Ersticken durch Sauerstoffmangel
  • Verätzung (HCl), Sichttrübung
  • Verletzungen durch Sturz oder Panikhandlungen (Springen)
Gefahr für Sachwerte
  • Erweichen (Thermoplaste)
  • Schmelzen (Metalle), Ausdehnung
  • Zerspringen (Glas, Faserzement, Beton)
  • Auflösung des Kristallgefüges (Gips)
  • Bräunung, Versengen, Verbrennen aller organischen Stoffe (kohlenstoff- u. wasserstoffhaltige Stoffe)
  • Rauchgeruch (Textilien, Lebensmittel)
  • Verschmutzen aller Oberflächen durch Ruß, Aerosole Korrosion, Chloridschäden (HCl)
Gefahr für die Umwelt
  • Thermik (Verbreitung der Schadstoffe)
  • Luftverschmutzung durch Schadstoffe, CO2-Bildung, Löschmittel CO2
Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers durch verunreinigtes Löschwasser oder durch Löschmittel.
Anmerkung: Die willkürliche gewählte Temperaturgrenze von 200 °C bildet den Unterschied zwischen »kaltem Rauch« und »Feuer«. So werden ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titel
  3. Copyright
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. 1 Baurecht
  7. 2 Begriffe
  8. 3 Baustoffe
  9. 4 Bauteile
  10. 5 Brandrisiken
  11. 6 Abwehrender Brandschutz
  12. 7 Brandentstehung
  13. 8 Ausbreitung von Feuer und Rauch
  14. 9 Brandabschnitte
  15. 10 Rettungswege
  16. 11 Durchführung wirksamer Löscharbeiten
  17. 12 Versorgung mit Löschwasser
  18. 13 Sicherheitsstromversorgung
  19. 14 Brandschutz auf Baustellen
  20. 15 Schlussbetrachtung
  21. Anhang
  22. Stichwortverzeichnis